Trifft nicht die DB - sondern den Schaffner
Die Ersatzregelung, Flüchtlinge kostenlos - gegen Ausstellung eines Ersatzfahrscheines (!) - zu befördern, galt während der ersten Welle, aus ganz praktischen Gründen. Dazu war vorgesehen, dass die Beweislast bei den mutmaßlichen Flüchtlingen liegt (Vorlage eines Passes o.ä.). Die Regelung galt oder gilt also nur für unregistrierte Flüchtlinge (weiß nicht, ob es noch so ist).
Flüchtlinge, die in Deutschland registriert sind, sollen selbstverständlich mit gültiger Fahrkarte fahren.
In dem Fall oben liegt es allein beim Schaffner. Der wollte schlicht keinen Stress.
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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.