Bitte um Rat: Mutter verstößt Sohn - Erbrecht Pflichtteil und Wohnrecht

Leserzuschrift @, Samstag, 09.01.2016, 15:06 vor 3680 Tagen 5969 Views

Werte gelbe Forumsleser,

ich lese seit Jahren hier mit und habe nun das erste Mal die Bitte eines Rates.

Es gibt viele Fälle, in denen die Mutter ihren Sohn verstößt. Diese Fälle, dass sich Familien gegenseitig verraten und betrügen, werden immer häufiger und im "Amanita Newsletter" wurde das zum Jahreswechsel auch als Trend festgestellt.

In meinem Falle ist es auch sehr schmerzhaft.

Als ich erst 15 Jahre alt war, überredete mich mein Vater zum gemeinsamen Hausbau eines Zweifamilienhauses mit zwei Wohnungen a 120 Quadratmetern.

Für die Hilfeleistung, die bei Weitem über das Maß der "Haushaltshilfe" hinausging und jeden Tag mehrere Stunden schwere Bauarbeit beinhaltete und dies über rund 3 Jahre, bis zum 19. Lebensjahr, einschließlich des Rohbaus und späteren Ausbaus aller Wohnungen sowie einer Fertigstellung des Nachbarhauses (vom Vater im Rohbau übernommen und dann verkauft).

Diese Hilfe wurde unentgeltlich erbracht. In der festen Überzeugung, dass ein versprochenes Wohnrecht später einlösbar wäre.

Leider verstarb mein Vater dann 2003 überraschend. Es gab keinen Anlass, am Vertrauen der Eltern zu zweifeln, die sich gem. Berliner Testament als Alleinerben einsetzten.

Damals noch sehr naiv, ging ich davon aus, dass mir mein Wohnrecht schon gehören würde und meine Mutter das Vertrauen nicht bricht.

Einige Jahre lebten wir glücklich und zufrieden im Haus.

Als sie dann aber 2009 ihren neuen Lebensgefährten kennenlernte, unternahm sie alles, um mich aus dem Haus zu drängen. Zunächst, indem sie sich mit meiner Frau stritt, so lange, bis ein Leben unter einem Dach unmöglich wurde.

Jeglicher Versuch, mit ihr damals über das Haus und mein mündlich versprochenes Wohnrecht zu diskutieren, wurde ignoriert und mein Wunsch einer rechtlich sauberen Lösung wurde einfach übergangen.

Als ich auszog, stellte sie den Kontakt dann sogar gänzlich ein und verkaufte schließlich 2013 das Haus. Dass sie den Verkauf durchführte, habe ich erst jetzt über Umwege erfahren.

Niemals habe ich, bis heute, meinen Pflichtteil geltend gemacht, da ich den Familienfrieden wahren wollte und naiv ganz sicher davon ausging, dass der mündliche Wille meines Vaters, das Haus zu halten, mich darin wohnen zu lassen und später auch zu beerben, eingehalten würde.

Leider kann man sich heutzutage auf "leere Worte" nicht verlassen und der Nachweis des Wohnrechtes dürfte sehr schwer beweisbar sein.

Meines Wissens war der Pflichtteil mittlerweile auch, nach 3-Jahren, also schon 2006, verjährt.

Dennoch waren es erhebliche Opfer, die ich für den Bau des Hauses erbracht habe und es tut mir weh, wie meine Mutter alle Fragen nach Ausgleich, abschmettert.

Ist in so einem Falle rechtlich überhaupt noch eine realistische Handhabe gegeben?

Mein ehrlicher Rat an alle Forenleser, vertraut niemandem, auch nicht euren eigenen Eltern. Lasst euch alles schriftlich geben und verlasst euch keinesfalls auf "Versprechungen".

Leider musste ich diese Erfahrung selbst machen.

Falls es hier eine Empfehlung für einen Anwalt gibt, der in diesem Falle eine Möglichkeit sieht, so wäre ich für einen Kontakt dankbar.

Grüße
Ein dankbarer Leser

Keine Rechtsberatung! mT

day-trader @, Samstag, 09.01.2016, 17:08 vor 3680 Tagen @ Leserzuschrift 5057 Views

Moin Leser,

tragische Konstellation, von der Du da berichtest, kann da bedingt mitempfinden, ich selbst habe meinem leiblichen Vater vor ca 15 Jahren seinen Pflichtteil entzogen, da ich selbst damals weder verheiratet war noch "leibliche Abkömmlinge" hatte, wie der Jurist zu sagen pflegt.

Irre Prozedur, funktioniert in der Regel auch nur bei Unterhaltspflichtverletzungen, und trotzdem hätte der Alte auch noch dagegen klagen können. Prozesskostenrisiko dann allerdings so hoch, dass er das aufgrund der erdrückenden Beweislast durch entsprechende Papiere wahrscheinlich nicht gewagt hätte.

Jetzt ist er bereits fast vier Jahre tot (trotz sämtlicher teils massiver Verfehlungen seinerseits (nicht nur mir gegenüber) hatten wir auch nach mehrjähriger Kontaktpause einen guten Abschied, was mir irrerweise im Nachhinein viel bedeutet), ich habe jetzt zwei Kinder, somit hat sich die Nummer erledigt, dass ich damals die Deutsche Krebshilfe und die S.O.S.-Kinderdörfer als Haupterben eingesetzt hatte.

Ich bin juristischer Laie, deswegen ausdrücklich auch mein Hinweis an Dich, dass das hier keinerlei Rechtsberatung darstellt, sondern nur meine Meinung.

Bei Dir empfinde ich die Gemengelage als zu komplex, als dass das ohne Fachanwalt (und wahrscheinlich Prozess) gelöst werden könnte:

Prosa: Ein Berliner Testament wird meines Wissens ja genau deswegen gemacht, damit spätere Partner und spätere Halbgeschwister die "ursprünglichen Kinder" nicht in ihren Ansprüchen beschneiden können.
Denn Du wirst zwar erst vom Erbe ausgeschlossen, bist aber automatisch "Nacherbe" bei dem Tod des zweiten Elternteils und erbst dann alles.

Pflichtteil: Einen Pflichtteil kannst Du dann einfordern, wenn Du zuvor enterbt wurdest (ausser, er wurde Dir zu Lebzeiten des Erblassers entzogen <img src=" /> ). Wenn ich das richtig verstehe, hat Dich Dein Vater nicht enterbt, somit keine Pflichtteil, somit auch keine Verjährung.

Kenntnisnahme: Wenn Du erst unlängst von dem Hausverkauf erfahren hast (es entzieht sich aber meiner Kenntnis, ob der erbende Partner bei einem Berliner Testament überhaupt ohne Weiteres einen Verkauf einer Immobilie durchführen darf ohne Zustimmung der Kinder), beginnen Verjährungsfristen m.E. auch erst nach Bekanntwerden dieser Umstände.

Wohnrecht: Einforderung desselben nach der langen Zeit seit dem Ableben Deines Vaters sicher vernachlässigbar. Muss der Anwalt beantworten können, ob überhaupt einforderbar (Zeugen, eidesstattliche Versicherung etc) oder wahrscheinlich jetzt nach Veräusserung der Immobilie obsolet.

Vorschlag zur Taktik, wenn ich Du wäre:
- Versierten Anwalt suchen
- zunächst pauschales Honorar vereinbaren !!! ja zunächst nicht nach Streitwert gehen !
- falls überhaupt möglich, Taktik ausarbeiten, mit der Du Deine Mutter unter Druck setzen kannst, falls sie nicht rechtmässig gehandelt hat. Ziel: Finanzieller Ausgleich durch Deine Mutter
- sollte sie die Knete durch den Hausverkauf noch haben und Dich nicht ausbezahlen wollen, verklagen!

Wenn ich mich nicht irre, müsste Dir die Hälfte des Hauswertes zustehen:
Dein Vater vererbt eine Hälfte, hiervon wieder die Hälfte je an Dich und an Deine Mutter.
Du somit JETZT bzw. später als Nacherbe 1/4 Haus, Deine Mutter 3/4.
Mit ihren 3/4 könnte sie ja nun zunächst machen, was sie wollte. Das macht mich jetzt unsicher, ob Du schlussendlich bei 1/4 bleibst oder Anspruch auf das zweite Viertel von der Hälfte Deines Vaters hast, so dass Du als Nacherbe bei insgesamt wenigstens der Hälfte des Hauses landest.

Auf jeden Fall wünsche ich Dir ein glückliches Händchen und viel Kraft, diesen unnötigen Dreck, den wirklich niemand braucht, psychisch und emotional gut zu verdauen!

http://www.berliner-testament.net/berliner-testament-php

--
Best Trade!!!

Faktisch wurde ich quasi enterbt

Leserzuschrift @, Samstag, 09.01.2016, 18:05 vor 3680 Tagen @ day-trader 4741 Views

Danke für Deinen Rat, ich bin auf der Suche. Aber soweit ich informiert bin, besteht mehr als 3 Jahre nach dem Tod eben kein Pflichtteilsanspruch mehr, weil das Berliner Testament, in dem sich die Eheleute als Alleinerben und mich nur für den Fall des Ablebens beider Elternteile beerben, faktisch zu einer Enterbung und damit zu einem Pflichtteilsanspruch führt.

Zitat: "Dies bedeutet gleichzeitig, dass die Kinder beim Tod des erstversterbenden Elternteils nichts erben, damit enterbt und automatisch pflichtteilsberechtigt sind. Auf den Tod des Überlebenden werden die Kinder dann zu gleichen Teilen Erben."

http://www.rechtstipps.de/tod-erben-testament/erbschaft/das-richtige-testament-fuer-ihr...

Es bleibt vielleicht die Möglichkeit, da die Mutter nun mit ihrem neuen Lebenspartner in einem gemeinsamen Haus (von ihr bezahlt) lebt, dass man das so stellt wie bei einer "Wiederverheiratung" wonach dann der Sohn durchaus ein Recht auf Auszahlung hätte.

Eine Wiederverheiratung ist jedoch sehr unwahrscheinlich, da sie weiterhin noch eine gute Witwenrente kassieren will.

Gruß und Danke für die aufmunternden Worte, es hilft wenn man etwas Verständnis bekommt. Denn die Verwandten der Mutter stehen eher auf ihrer Seite und auf dem Standpunkt, dass sie doch das Leben "genießen soll".

Gruß

Ok mT

day-trader @, Samstag, 09.01.2016, 19:01 vor 3680 Tagen @ Leserzuschrift 4160 Views

https://www.test.de/Berliner-Testament-Sicherheit-fuer-den-Ehepartner-1238444-2238444/

Deine Mutter ist Alleinerbin und kann frei verfügen, soweit so schlecht.

Allerdings wirst Du ja irgendwann Nacherbe sein, ich denke, somit ist es wirklich wichtig, dass Du zu einem Fachmann gehst, schliesslich wird Deine Mutter nicht die erste Überlebende eines Ehepaares mit Berliner Testament sein, die auf diese Art und Weise mit Immo-Verkauf, neuem Partner, irgendwelchen Tricksereien etc versucht, das legitime Erbe der Kinder zu "verschieben".

Sie hat die Knete ja nun (noch) nicht verschleudert und eine neue Immobilie erworben, so dass ja "etwas bleibt".

Lass' Dich beraten, abschliessend neben meinen besten Wünschen noch ein gutes Händchen für die Auswahl des Fachmannes. Ruhig mehrere Meinungen anhören, ruhig mehrfach Pauschalhonorar für Erstberatung zahlen, Kostenvereinbarung und Vollmacht erst unterschreiben, wenn Du Dir sicher bist, dass es der Richtige ist! Gerade Anwälte verdienen bei beiderseitigem Ausgang, die wollen wirklich nur Dein Allerbestes <img src=" />

Der Angeklagte zu seinem Rechtsanwalt: "Wenn ich nur sechs Monate bekomme, zahle ich ihnen das Doppelte."
Nach dem Prozess: "Das war wirklich eng. Die wollten Sie eigentlich freisprechen."

--
Best Trade!!!

Erben

Leserzuschrift @, Samstag, 09.01.2016, 19:33 vor 3680 Tagen @ Leserzuschrift 4276 Views

Soweit ich informiert bin (bin kein Anwalt): Du hast versäumt, dein Pflichtteil (1/4 des Erbes) innerhalb von 3 Jahren nach dem Tod deines Vaters einzufordern. Nun ist es verfallen. Alles gehört deiner Mutter.

Wenn deine Mutter testamentarisch nichts macht, nicht heiratet und keine Lebenspartnerschaft eintragen lässt, wirst du bei ihrem Tod alles erben, was noch vorhanden ist; wenn sie dich enterbt und jemand anders als Erbe einträgt, dann gehört dir als Pflichtteil die Hälfte des Erbes.

Ich finde es gemein, dass die Mutter dir nicht schon längst die Wohnung überschrieben hat. Leider kannst du es rechtlich nicht einfordern (soweit ich informiert bin).

Du solltest dich darum mit deiner Mutter gut stellen und den Moment abpassen, wo sie mit ihrem Lebensgefährten in Streit gerät. Sie wird dann für deine menschliche Nähe dankbar sein - und hoffentlich das Erbe nicht verprassen. Wenn man sich so geplagt hat, hat man das Haus auch verdient.
Ich mag aber nicht daran denken, wenn sie ein Pflegefall wird und Darlehen auf das Haus aufnimmt ...

Details

rodex, Samstag, 09.01.2016, 20:46 vor 3680 Tagen @ day-trader 3877 Views

Es kommt sehr auf die Formulierung des Berliner Testaments im Detail an. In erster Linie dient dies dazu, dem überlebenden Ehepartner im ersten Schritt alles zukommen zu lassen. Je nach Formulierung kann der überlebende Ehepartner dann sogar neu verfügen. Auflösen läßt sich ein Berliner Testament vom überlebenden Ehepartner außerdem u.a. bei Wiederverheiratung oder Geburt von weiteren Kindern. Weiterhelfen kann hier wohl nur ein Fachanwalt. Die Anmerkung, auch den eigenen Eltern im Zweifel nur bedingt zu vertrauen, ist leider richtig.

Erbschaft, Erbschleicherei und Erpressung – Nachtrag

Leserzuschrift @, Samstag, 16.01.2016, 14:51 vor 3673 Tagen @ Leserzuschrift 3284 Views

Liebe Forenleser,

ich habe zwar einen eigenen, relativ bekannten Account im Gelben, aber möchte in diesem Falle doch lieber als Leserzuschrift bleiben.

Betreffend meiner Frage betreffend Erbschaftsrecht und dem Verhalten meiner Mutter gem. dem Beitrag: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=389210

möchte ich noch einen Nachtrag anfügen.

Die Dinge entwickeln sich leider noch schlimmer als befürchtet.

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Hausverkauf wahrscheinlich doch nicht ganz so freiwillig erfolgte wie ich annahm.

Meine verwitwete Mutter befindet sich, bei ihrem neuen Lebenspartner, in einem extremen seelischem Abhängigkeitsverhältnis.

Er kontrolliert und verbietet ihr den Kontakt zu mir und mittlerweile ist der Kontakt zur gesamten Verwandtschaft (Schwestern, Brüder und Neffen) nahezu bis vollständig abgebrochen worden.

Einige konkrete Anhaltspunkte, von ihr selbst, von Nachbarn und Kollegen sowie Verwandten geäußert, sprechen stark für die Vermutung einer Misshandlung oder Unterdrückung, durch ihren Partner.

Zumindest deutet es darauf hin, dass meine Mutter den Hausverkauf nicht ohne Zwang durchführte.

Allerdings ist ihr das offensichtlich selbst nicht bewusst.

Ferner hat sie den neuen "Lebenspartner" durch den gemeinschaftlichen aber von ihr, aus dem Einnahmen des ihr vererbten Hauses, beinahe vollständig finanzierten Bau eines neuen, kleineren Reihenhauses bedacht.

Wobei ich sie in dem Punkt für stark befangen halte und sie es wohl anders sieht. Denn für sie sind alle Verwandten "böse" und nur sie hat das Recht mit ihrem neuen Lebenspartner "ihr neues Leben aufzubauen".

Da mein Vater bereits tot ist, kann sie ihr Testament nicht mehr beliebig abändern.

Das ist dem neuen Lebenspartner, der es auf ihr Geld abgesehen hat, vollkommen bewusst.

Er arbeitet im Controlling und kennt sich mit der Gesetzeslage und den maximalen Möglichkeiten, die ihm der Manipulation dienen, sehr gut aus.

Momentan fällt mir darum nur ein, noch einmal beim Nachlassgericht, das ehemalige Testament meines Vaters anzufordern - das meine Mutter selbst nicht herausgibt - um die Interpretation gerichtlich und auf "Anfechtungsgründe" hin zu prüfen.

Der nächste Schritt wäre dann wohl erst nach ihrem eigenen Ableben möglich, sofern man ihr eine "böswillige Schenkung" nachweisen könnte.

http://www.institut-fuer-internationales-erbrecht.de/erbrecht-deutschland/boswillige-sc...

Meine Frage wäre, ob ich als außenstehender Sohn schon zu Lebzeiten meiner Mutter etwas unternehmen könnte?

Es geht in erster Linie auch darum, dass ich einen fairen Anteil am Erbe meines Vaters sichere, was nicht zuletzt auch in ihrem Interesse wäre.

Wenn irgendwann einmal eine Pflegebedürftigkeit eintreten sollte, dann wird man sich natürlich zunächst an mich, dem einzigen Sohn, wenden.

So wie ich die Sache einschätze, wird dieser Mann nämlich, nachdem er meine Mutter ausgesaugt und ihr alles Geld und Vermögen abgepresst hat, sie allein stehen lassen.

Meine Mutter handelt hier vollkommen fatalistisch und schadet sich damit nicht nur selbst, sondern der ganzen Familie.

Alternativ könnte ich auch versuchen die Polizei einzuschalten. Doch ich nehme an, dass man ohne den Mitwirklungswillen meiner Mutter oder mindestens weitere Zeugen, keine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges, Körperverletzung, Erbschleicherei, etc. anregen kann.

Es tut mir weh zu sehen wie ein Mensch derart systematisch kaputt gemacht wird und ich bin mit meinem Latein vollkommen am Ende.

Wenn jemand schon einmal ähnliche Erfahrungen hatte oder einen guten Rat weiß, dann wäre ich sehr verbunden.

Viele Grüsse
Andreas

Wolf Biermann schrieb eine "Ermutigung", ich moechte an den Anfang erstmal eine "Entmutigung" setzen ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 16.01.2016, 17:20 vor 3673 Tagen @ Leserzuschrift 3250 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 16.01.2016, 17:53

... denn bei allem, was Du schilderst, halte ich es fuer angeraten, erstmal "das Schlimmste" zu befuerchten, danach kann's dann nur noch besser werden. Ungerne spiele ich den Ueberbringer schlechter Nachrichten, aber Du hattest explizit um "jeden" Rat gefragt.

ich habe zwar einen eigenen, relativ bekannten Account im Gelben, aber möchte in diesem Falle doch lieber als Leserzuschrift bleiben.

Hallo unbekannter Forist,

Erbrecht ist nicht so mein Ding, insbes., weil ich das Recht zur Regelung zwischenmenschlicher Beziehungen zwar fuer noetig, aber fuer wenig tauglich halte.

Aber lies' mal diesen Artikel ueber einen anderen Erbschleicher:

http://magazin.spiegel.de/EpubDelivery/spiegel/pdf/13496988

Nur, um mal auf "Ideen" zu kommen, was alles in der Welt so moeglich ist.

Dort ging es um realen Tod, aber nach Deiner Schilderung hat der "Erbschleicher" immerhin schon den "sozialen Tod" Deiner Mutter bewirkt.

Dieser ist bei solchen Menschen auch noetig, um ihre evtl. weiteren Ziele zu erreichen. Jedes weitere Wort Deiner Mutter mit einer guten Freundin koennte ja die Gefahr bergen, sie auf "falsche Gedanken" zu bringen. So arbeiten auch viele "erfolgreiche" Sekten. Und auch diese werden dann meist mit dem Erbe ihrer Mitglieder "beschenkt". Die Parallelen sind unverkennbar.

Die Dinge entwickeln sich leider noch schlimmer als befürchtet.
Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Hausverkauf wahrscheinlich doch nicht ganz so freiwillig erfolgte wie ich annahm.
Meine verwitwete Mutter befindet sich, bei ihrem neuen Lebenspartner, in einem extremen seelischem Abhängigkeitsverhältnis.

Lies' auch noch den Artikel

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-74948228.html

Auch er erscheint nicht recht einschlaegig - aber es geht darum, erst einmal RECHTZEITIG das Potential solcher Taeter zu ermessen. JEDER ist ANDERS, aber ein Muster ist immer gleich: die unbedarfte Umwelt bemerkt den jeweils naechsten Schritt stets zu spaet, um noch vorbeugend/abwehrend zu reagieren.

Es gilt, solche Taeter rechtzeitig "rechts oder links zu ueberholen", so dass man jeweils vor ihnen an der naechsten Wegmarke ihrer geplanten Untaten ist, sonst geht es einem wie mit Hase und Igel.

Wenn Du sie irgendwo findest, schau Dir diese Folge von "The Mentalist" an:

http://www.imdb.com/title/tt1406661/
The Mentalist 1x18: Russet Potatoes - weiss nicht, ob's das auf Deutsch (untertitelt) gibt
http://www.serienjunkies.de/the-mentalist/1x18-russet-potatoes.html
https://www.google.com/?gws_rd=ssl#q=Mentalist+Russet+Potatoes&tbm=vid&tbs=dur:l

Hier geht es um die Moeglichkeiten, jemanden so zu manipulieren, dass er Dinge tut, von denen er gar nicht recht etwas ahnt. Nicht allzusehr effekthascherisch aufgebauscht, auch wenn es seltsam waere, wenn ein "Controller" so etwas koennte. Man darf aber nie vergessen, dass er tagaus, tagein mit der manipulierten Person zusammenlebt. Da muss man kein Spezialist sein ...

Nun weiss ich nicht, wes Geistes Kind dieser Typ ist, aber, insbes. nach Studium der o.g. Titel, wirst Du verstehen, dass so etwas i.d.R. ein Fall fuer einen auf solche Angelegenheiten spezialisierten Privatdetektiv ist.

Solche sind nicht einfach zu finden, aber was der pruefen muesste ist:

a) hat er Vorstrafen, insbes. Betrug, Konkursverschleppung, haeusliche Gewalt usw.

b) ist er suechtig, evtl. spielsuechtig

c) war er schon mehrmals verheiratet oder hatte Beziehungen, die mentale und wirtschaftliche "Wracks" hinterliessen?

d) Hat er Schulden, evtl. schon mal die eidesstattliche Versicherung abgeben muessen?

e) Ist er gar Bigamist ...

f) Beteiligungen an Unternehmen.

Es gibt nichts unter der Sonne, was bei solchen Faellen nicht schon mal da war.

Nun zur Frage der rechtlichen Eingriffsmoeglichkeiten:

1) Du erwahntest Erpressung. Das waere eine Straftat, aber das muss man schon beweisen. "Bloss" weil ein Ehepartner einem anderen alles Geld ueberschreibt, muss das nicht auf Erpressung beruhen, anders als unter nicht liierten Dritten sind hier sicher die Beweisanforderungen wesentlich hoeher.

2) Da Du als direkt in absteigender Linie (nebem dem ungeschiedenen Ehemann) spaeter fuer eine evtl. Pflege Deiner Mutter aufkommen muesstest, haettest Du ein gewisses rechtliches Interesse daran, dass das Erbe nicht verschleudert wird, so dass Du am Ende zwar nichts erbst, aber vom Sozialamt dennoch die Kosten fuer die Pflege aufgebrummt bekommst.

Allein dies, solange man dem Ehemann nichts anderes nachweisen kann, waere m.E. ein ganz schmales rechtliches Einfallstor, um einen "Fuss in die Tuer" zu bekommen, aber auch das liefe fast auf eine Art Entmuendigung/Vermoegenspflege hinaus - und auch die steht i.d.R. eher einem Ehemann zu.

Also: das bedeutet versierten Fachanwalt plus versierten Privatdetektiv, alles andere halte ich fuer schwierig bis aussichtslos, wobei auch dann die Aussichten nicht progonstiziert werden koennen.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Audiatur et altera pars

Uwe @, Samstag, 16.01.2016, 23:39 vor 3673 Tagen @ Leserzuschrift 3078 Views

Audiatur et altera pars ("Gehört werde auch der andere Teil")

Hallo, Andreas!

Gestatte bitte vorweg die Frage zur der mir seltsam anmutenden Trennung von Leser und Schreiber, die Du in Deiner "Leserzuschriften" über Dich veröffentlichst:

Im Eröffnungsbeitrag erfahre ich von Dir nur: «ich lese seit Jahren hier mit […]»

Eine Woche später lese ich dann: «ich habe zwar einen eigenen, relativ bekannten Account im Gelben […]»


Doch zur Sache: Nachvollziehen kann ich, dass Du mit Deinem Forennamen in dieser Sache unbekannt bleiben möchtest, schwer nachvollziehen kann ich jedoch, dass innerhalb von sieben Tagen sich eine derartige Wandlung in der Einschätzung der persönlichen Situation Deiner Mutter und ihres Befindens sich bei Dir ergibt, die nicht in der Zeit davor ansatzweise erkennbar hätte sein können.

@Leserzuschrift (Andreas):
«Die Dinge entwickeln sich leider noch schlimmer als befürchtet.

Mittlerweile habe ich herausgefunden, dass der Hausverkauf wahrscheinlich doch nicht ganz so freiwillig erfolgte wie ich annahm.

Meine verwitwete Mutter befindet sich, bei ihrem neuen Lebenspartner, in einem extremen seelischen Abhängigkeitsverhältnis.

Er kontrolliert und verbietet ihr den Kontakt zu mir und mittlerweile ist der Kontakt zur gesamten Verwandtschaft (Schwestern, Brüder und Neffen) nahezu bis vollständig abgebrochen worden.
[…]
Doch ich nehme an, dass man ohne […] weitere Zeugen, keine erfolgreiche strafrechtliche Verfolgung wegen Betruges, Körperverletzung, Erbschleicherei, etc. anregen kann.

Es tut mir weh zu sehen wie ein Mensch derart systematisch kaputt gemacht wird […].»

Gut, Du erwähnst, dass ab 2009 eine Entfremdung, wenn nicht auch in diesem Jahr der Kontaktabbruch eingetreten ist und Du erst in oder nach 2013 vom Hausverkauf erfahren hast (über die Schwestern, Brüder und Neffen?).

Doch woher kennst Du die Situation in 2013? Vom "Hörensagen"? Könnte nicht die Zeit zwischen 2009 und 2013 die Bindung dieser zwei Personen, Deiner Mutter und ihres Lebensgefährten, verändert haben gegenüber der, die Du noch miterlebt hast, so dass es eben zu diesem Hausverkauf und dem Kauf eines Reihenhauses für den Partner gekommen ist?

Ich frage dies, da Du in Deinem Eröffnungsbeitrag eigentlich doch mitteiltest, dass es Deine Mutter war, die alles tat, damit Du und Deine Frau auszogen (Deine Worte mit Fettmarkierung durch mich: «Als sie dann aber 2009 ihren neuen Lebensgefährten kennenlernte, unternahm sie alles, um mich aus dem Haus zu drängen. Zunächst, indem sie sich mit meiner Frau stritt, so lange, bis ein Leben unter einem Dach unmöglich wurde.»).

War da bereits ein Hinweis auf die zukünftige Entwicklung für Dich erkennbar?

Doch darüber zu urteilen und über die daraus zu ziehenden Schlussfolgerungen zu sinnieren, steht mir nicht zu und ich hoffe, dass Du als Forist mir diesbezügliche diese Anmerkungen nicht verübelst. Ich würde sie auch jedem Freund gegenüber im persönlichen Gespräch so formulieren, allerdings mit dem unbestreitbaren Vorteil, dass dabei sofort Sachverhalte eingehender geklärt werden können, als es hier über Beiträge möglich ist.

Einen ähnlich gelagerten Fall, wenn auch nicht vergleichbar mit Deinen Schilderung, bekam ich als ca. 8jähriger vor so langer Zeit mit, dass ich die Gesichte beginnen kann mit: "Es war einmal ... ein Großvater und seine Lebensgefährten. Die verkauften das Haus des Großvaters und zogen in eine Mietwohnung. Der Großvater hatte eine Tochter und dadurch auch eine Schwiegersohn. Im Vorfeld der Absichtsbekundung durch den Großvater und schließlich mit dem Verkauf und Umzug verschlechterte sich das Verhältnis zwischen Tochter und Vater und sie sprachen schließlich kein Wort mehr miteinander (der Großvater wollte seine Tochter und den Schwiegersohn nicht mehr sehen; die Kinder allerdings wurden so auch zur "Partei"), da die Rolle der Lebensgefährten von beiden Seiten unterschiedlich beurteilt wurde. Da ich mich damals bestimmt nicht für erbrechtliche Dinge interessierte, blieb mir nur in Erinnerung, das die beiden, Großvater und seine Lebensgefährten, für sich eine Entscheidung getroffen hatten. Der Großvater starb eher als seine Lebensgefährtin. Vom Haus und seinen Erträgen war nichts mehr zu vererben.

In Deinem Fall scheint mir jedoch so, dass der Hausverkaufs/Reihenhauskauf rechtskräftig von voll geschäftstüchtigen und berechtigten Personen notariell beurkundet durchgeführt wurde, wenn auch, wie Du vermutest, unter Umständen für die keine weiteren Zeugen, die Deinen Eindruck bestätigen, aufgerufen werden können, oder?

Deine Einschätzung zu der zwischenmenschlichen Beziehung zum Zeitpunkt des Verkaufes teilst Du uns hier mit (als Außenstehender kann ich nicht anders als zu Fragen, wie würde es die andere Seite, eben z. B. Deine Mutter, sehen?).

Stellt sich nun wirklich heraus (@CrisisMaven hat dazu Vorgehensweisen skizziert), dass hier eine Bereicherung infolge einer Straftat erfolgt ist, dann wird der Hausverkauf wohl nur dann rückabgewickelt werden können, wenn der Käufer von diesem Umstand der Straftat eindeutig Kenntnis hatte bzw. Mittäter wär.

Wenn er, der Erwerber des Hauses, diesen Erkenntnisstand nicht hatte, bliebe nur die Zivilklage gegen den "Bereicherer", der je nach vermeintlich innewohnender krimineller Energie wohl für diesen Fall schon Vorkehrungen getroffen haben wird.

Auf jeden Fall kann es ohne rechtskräftige Aburteilung einer Klage wegen Erbschleicherei, Erpressung, Nötigung etc. schwierig werden, eine Zivilklage vorzubringen ohne nicht die Gegenklage der Verleumdung und üblen Nachrede zu riskieren.

Verstehe bitte meine zweifelnden Nachfragen, die allein daher rührt, dass ich die andere Seite nicht anhören (aus eigener Sicht einschätzen) kann, doch letztlich hängt m. E. so oder so alles daran, was Du über die Umstände die zum Verkauf und Kauf führten ermitteln und nachweislich belegen kannst.

Viel Erfolg,
Uwe

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.