Persönliche Frage: Schritte zur Integration meiner Partnerin / KK Problematik

Positiv @, Sonntag, 03.01.2016, 17:55 vor 3688 Tagen 6009 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.01.2016, 18:30

Geschätzte Forumskompetenz,

ich habe ein Problem ein Thema betreffend, bei welchem ich im persönlichen Umfeld auf keine Erfahrungen zurückgreifen kann. Es geht um folgendes:

Meine Partnerin lebt seit einem halben Jahr bei mir in Deutschland. Sie ist Staatsbürgerin eines EU-Landes und hat einen Doktortitel. Wir sind nicht verheiratet. Ihre Deutschkenntnisse verbessern sich stetig, sind aber noch nicht verhandlungssicher. Alle Deutschkurse bezahlt sie privat.

Momentan lebt sie (noch) „vom Speck“. Sie hätte in ihrem Heimatland theoretisch Anspruch auf ein Jahr Arbeitslosengeld, was praktisch aber nicht wahrgenommen werden kann, da dafür (vom dortigen Amt kurzfristig festgesetzte) monatliche persönliche Besuche beim Arbeitsamt im Heimatland notwendig wären. Auslandsaufenthalte während der Arbeitslosigkeit sind explizit untersagt.

Diese Situation führt zu einem Problem mit der Krankenversicherung: da auch dort Versicherungspflicht besteht, zahlt sie das momentan privat, während klar ist, dass im Schadensfall in Deutschland diese Versicherung nicht leisten wird. Also noch eine Auslandskrankenversicherung obendrauf, welche auch wieder nur im Notfall zahlen würde, jedoch nicht den z.B. regelmäßig zu besuchenden Frauenarzt abdeckt. Der wir momentan bar bezahlt, was immer noch billiger ist, als zusätzlich auch noch eine dt. Krankenversicherung zu bezahlen.

Mit anderen Worten: die momentane Situation gilt es zu ändern. Mittelfristig will und wird sie selbstständig oder angestellt in Deutschland arbeiten (was in ihrem Fachbereich kein Problem sein sollte) – die Frage ist, wie sie die Zeit bis dahin am besten (und kontoschonendsten) überbrückt. Im besonderen mit Sicht auf die Krankenversicherung.

Daher folgende Fragen an das geschätzte Forum:

A) Gibt es irgendein(en) Amt / Verein / Förderprogramm, welches/r die Integration von (hochqualifizierten und tatsächlich motivierten) EU-Bürgern unterstützt?

B) Wäre Hartz4 ein Übergangslösung? Gerüchten zufolge jetzt auch für EU-Bürger, die ein halbes Jahr lang hier auf Arbeitssuche waren. Sind Details bekannt?

C) Wer ist bei dieser Problematik ein kompetenter Ansprechpartner? Anwalt, Steuerberater, …?

D) Welche staatliche Stelle könnte Informationen / Unterstützung bieten?

E) Was würdet Ihr selbst tun?


Im Voraus für alle sachdienlichen Hinweise herzlich dankend,

Positiv.

Krankenversicherung

Olivia @, Sonntag, 03.01.2016, 18:40 vor 3688 Tagen @ Positiv 4669 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.01.2016, 18:43

Es gibt die Möglichkeit, sich von der Versicherung für eine bestimmte Zeit freistellen zu lassen bzw. nur einen minimalen Grundbeitrag zu zahlen, wenn ein Auslandsaufenthalt geplant ist und eine Auslandskrankenversicherung abgeschlossen wird. Diese Auslandskrankenversicherungen sind in der Regel nicht teuer, aber zeitlich beschränkt. Da m̶ü̶ß̶t̶e̶ müsste eine entsprechende Recherche erfolgen.
Die Sprache sollte ein Akademiker, der im Lande lebt, in einem Jahr soweit lernen können, dass er vernünftig sprechen kann. Ein Frauenarzt m̶u̶ß̶ muss nicht jeden Monat besucht werden, wenn die Patientin nicht krank ist. 1 - 2 mal pro Jahr reicht ohne Probleme.

Das Thema Hartz IV hier ins Spiel zu bringen, stellt mir die Haare zu Berge. Ich halte das für ein Ausnutzen der Gemeinschaft, obwohl dies nur zu gerne von vielen Menschen gemacht wird. Meiner Tochter habe ich schlicht und einfach gesagt, dass WIR getrennte Leute sind, wenn sie (ohne wirkliche persönliche Not) auf den Hartz IV-Zug springen würde (auch bei Jugendlichen, die es nicht nötig haben, ist dies eine beliebte Methode, an Geld zu kommen).

Wenn deine Freundin wirklich "zu stolz" ist, DEIN Geld anzunehmen, dann sollte sie erst recht zu stolz sein, Hartz IV anzunehmen! Zu dir hat sie eine Beziehung und wegen dir ist sie vermutlich auch hier. Also sollte sie MIT DIR diese Thematik lösen und nicht den deutschen Staat ausplündern!

Sorry, diese ganze Hartz IV-Thematik ekelt mich ziemlich an!
Von einem intelligenten, ausgebildeten Menschen, der NICHT KRANK oder BEHINDERT ist, müssen andere Lösungen gesucht werden, auch wenn die nicht bequem sein sollten.

--
For entertainment purposes only.

Bitte etwas entspannter!

SevenSamurai @, Sonntag, 03.01.2016, 20:17 vor 3688 Tagen @ Olivia 3687 Views

Das Thema Hartz IV hier ins Spiel zu bringen, stellt mir die Haare zu
Berge.

Bitte etwas entspannter!

Ich halte das für ein Ausnutzen der Gemeinschaft,

NEIN!

Man hat uns die Arbeitslosenhilfe genommen, damit Reiche noch reicher werden.

Da hätte ich keinerlei Mitleid.

Und: Ich habe Hartz IV noch nie bezogen.

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Bin nicht sicher, ob Du (noch) recht hast

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 03.01.2016, 21:13 vor 3688 Tagen @ Olivia 3511 Views

So wie Du denkst, Olivia, so habe ich mein ganzes Leben lang gedacht. Ich bin auch nie dem Staat auf der Tasche gelegen, - ich war genauso einfach zu stolz dazu.

Als mir verschiedene Dinge passiert sind, auch juristischer Art, - auf die ich hier nicht eingehen will, weigerte ich mich allerdings, meinen Obulus an den Staat zu entrichten. Insofern kann man mich als Schmarotzer bezeichnen, der nur mehr in seine eigene Tasche gewirtschaftet hat, - die Solidargemeinschaft bekam nichts von mir. Aber ich hab auch nichts verlangt oder bezogen.

Die Frage stellt sich für mich, ob Dein Denken, das ich einfach als honorig bezeichne, heute noch zeitgemäß ist. Wenn ich beobachte, was heute in dem Staat abgeht, was die Politiker absahnen, wie die Banken bedient werden, was gerade aktuell für die illegalen Immigranten ausgegeben wird, - ohne mit der Wimper zu zucken, - dann bin ich nicht sicher, ob Du mit Deiner Einstellung heute noch richtig liegst.

Ich persönlich habe es beendet, auf diejenigen kleinen Leute abfällig herunterzusehen, die den Staat bewußt ausnützen. Denn es sind Peanuts im Vergleich zu dem, was auf höchster Ebene passiert.

Ich möchte nicht wissen, wieviele es in D gibt, die in die selbe Kategorie gehören wie der ehemalige britische Außenminister:

http://www.telesurtv.net/english/news/Tony-Blairs-Foreign-Minister-Bags-600K-from-Refug...

Was aber nicht bedeuten soll, dass ich nicht trotzdem Respekt vor Deiner Einstellung habe.

Zustimmung. Einfach durchrechnen.

SevenSamurai @, Sonntag, 03.01.2016, 22:03 vor 3688 Tagen @ helmut-1 3213 Views

heute in dem Staat abgeht, was die Politiker absahnen, wie die Banken
bedient werden, was gerade aktuell für die illegalen Immigranten
ausgegeben wird, - ohne mit der Wimper zu zucken, - dann bin ich nicht
sicher, ob Du mit Deiner Einstellung heute noch richtig liegst.

Ich persönlich habe es beendet, auf diejenigen kleinen Leute abfällig
herunterzusehen, die den Staat bewußt ausnützen

Vernünftige Einstellung!

Einfach einmal durchrechnen: Jemand bekommt vom Staat 2000 Euro pro Monat, und das 40 Jahre lang.

Das sind: EUR 960.000, also nicht einmal eine Million.

Soviel und mehr wird für Banker gedruckt, die ihre Bank gegen die Wand gefahren haben. Und zwar nicht über 40 Jahre verteilt, sondern in einem Jahr!

--
Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."

It's a big club, and you ain't in it.

Ich weiß, dass "das" nicht "in" und nicht "zeitgemäß" ist!

Olivia @, Sonntag, 10.01.2016, 10:38 vor 3682 Tagen @ helmut-1 2279 Views

So wie Du denkst, Olivia, so habe ich mein ganzes Leben lang gedacht. Ich
bin auch nie dem Staat auf der Tasche gelegen, - ich war genauso einfach zu
stolz dazu.

-------------------

Man kann selbstverständlich gegen die "großen" Absahner plärren und die "kleinen" Absahner bemitleiden. Das wird ja auch gerne gemacht, entspricht der derzeitigen (Un-)Kultur in unserem Lande.

Für mich sind beide gleich, denn sie werden beide von den gleichen Beweggründen geleitet: GIER! Gier ohne jegliche Rücksicht auf andere!

Es ist eine Frage der Psychohygiene und des Wertesystems!

Im Prinzip handelt es sich bei solchen Menschen IMMER um schwache Menschen, gleichgültig, an welcher Position sie sind!
Sie sind nämlich der festen, inneren Überzeugung, dass sie NUR über STEHLEN an Geld kommen können! Das tun sie dann auch folgerichtig!
Das ist eine Form der Selbsteinschätzung und Selbstverachtung! Im Klartext sagen diese Menschen: Ich bin mental so schwach, dass ich nur über Stehlen an Geld kommen kann. Und darüber, andere Menschen zu mißbrauchen!

Ich möchte nicht, dass meine Tochter beginnt, sich SOOO einzuschätzen!

--
For entertainment purposes only.

Man muß aber differenzieren

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 10.01.2016, 13:37 vor 3681 Tagen @ Olivia 2349 Views

Man kann selbstverständlich gegen die "großen" Absahner plärren und die
"kleinen" Absahner bemitleiden. Das wird ja auch gerne gemacht, entspricht
der derzeitigen (Un-)Kultur in unserem Lande.

Nein, man kann aber unter den kleinen Absahnern unterscheiden, - so schwer das manchmal auch ist. Es ist nämlich im Leben nicht alles schwarz oder weiß, sondern das Meiste in den verschiedensten Grauzonen.


Für mich sind beide gleich, denn sie werden beide von den gleichen
Beweggründen geleitet: GIER! Gier ohne jegliche Rücksicht auf andere!

Da liegst Du falsch, zumindest bei einigen, auch abhängig vom Land, in dem sie leben. Bei manchen ist es nicht die Gier, sondern einfach eine Frage des Überlebens.


Es ist eine Frage der Psychohygiene und des Wertesystems!
Im Prinzip handelt es sich bei solchen Menschen IMMER um schwache
Menschen, gleichgültig, an welcher Position sie sind!

Ja, das stimmt, in erster Linie um finanziell schwach stehende Menschen.

Sie sind nämlich der festen, inneren Überzeugung, dass sie NUR über
STEHLEN an Geld kommen können! Das tun sie dann auch folgerichtig!
Das ist eine Form der Selbsteinschätzung und Selbstverachtung! Im
Klartext sagen diese Menschen: Ich bin mental so schwach, dass ich nur
über Stehlen an Geld kommen kann. Und darüber, andere Menschen zu
mißbrauchen!

Da kennst Du nicht alle Facetten des Lebens. Ich zum Beispiel habe u.a. einen Roma beschäftigt, der eine Frau hat, die sich zuhause um die drei Kinder kümmert. Der Staat gibt ein mickriges Kindergeld (weniger als die Hälfte von dem, was im Westen üblich ist), aber die Lebensmittel im Supermarkt (z.B. BILLA), sind die selben oder um einige Prozente höher als im Westen. Der Lohn aber beträgt so um die 300 - 350 € pro Monat (in die Hand), wobei das den staatlichen Mindestlohn schon gehörig überschreitet, - ein Ungelernter kriegt in Rumänien deutlich weniger.

Alles, was die Kinder betrifft (Schuluntensilien, Lernmitel, Kindergartenassesoires, usw.) müssen die Eltern aus eigener Tasche bezahlen. Der Staat bezahlt absolut nichts. Kinder bekommen 08/15 Behandlung inkl. Medikamente gratis, wenn man eine Operation braucht, - dann gibts keinen Termin, die Erwachsenen bezahlen das Meiste bar, trotz Versicherung)

Wenn derjenige nun in der Zeit, wo in der Baubranche (wir arbeiten draußen) aufgrund der Witterung tote Hose ist (es gibt hier keine Schlechtwetterregelung wie in Deutschland), dann ist er saisonbedingt zwei Monate arbeitslos. Wenn er in dieser Zeit dann irgendwo was schwarz arbeitet, wo er was nebenbei ergattern kann, dann tut er das, - auch in der Zeit des Arbeitslosengeldbezugs.

Warum: DAMIT er nicht stehlen gehen muß. Er hat auch bei mir noch nie was geklaut, auch nicht bei anderen, - er versucht, sich so über die Runden zu bringen. Er will auch weiterhin die Kinder zur Schule und in den Kindergarten schicken, - aber dafür braucht er Geld.

Ich kann ihn - genauso wie die anderen - nicht über den Winter durchschleifen, wenn kein Betriebseinkommen existiert, - weil der Staat bei den Abgaben, wenn sie nicht rechtzeitig entrichtet werden, erhebliche Verspätungs-und Zinsgebühren draufschlägt (100% pro Jahr).

Wie ich sonst dem Mann - so wie manchen anderen, die es verdienen, helfe,- erwähne ich hier nicht. Da gibts genügend Möglichkeiten, über Brennstoff für den Winter, gebrauchte Kleider für die Familie, usw.

Vielleicht bin ich ein schlechter Mensch, - aber ich sehe generell nichts Schlechtes dabei, wie sich dieser Arbeiter verhält.

Ich möchte nicht, dass meine Tochter beginnt, sich SOOO einzuschätzen!

Das verstehe und honoriere ich auch, aber das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.

So wie ich Dich einschätze, bist Du noch keine 40. Denn bis zu diesem Alter habe ich genauso gedacht. Links oder rechts, - es gab so gut wie keinen Mittelweg. Aber mit den Jahren habe ich zu differenzieren gelernt, - zumindest auch den Satz: "Stimmt zwar, aber..."

Vergiß eines nicht: Noch ist Deutschland und Österreich (vielleicht auch noch einige nordische Länder) auf hohem Level bei der Sozialunterstützung. Ich betone das Wort "Noch". Aber in anderen Ländern ist es bereits ganz anders. Es wird sich auch in Deutschland usw. ändern, - denn zusammen mit den Immigranten kann das niemand mehr stemmen.

Bravo - Haltung war und ist niemals käuflich!!! (oT)

Langmut @, Sonntag, 03.01.2016, 23:20 vor 3688 Tagen @ Olivia 2840 Views

- kein Text -

--
Skat- und Schafkopfweisheit: Besser geimpft als überhaupt keinen Stich.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)

Wo ist das Problem?

Hochtaunus @, Sonntag, 03.01.2016, 18:41 vor 3688 Tagen @ Positiv 3957 Views

bearbeitet von unbekannt, Sonntag, 03.01.2016, 18:44

Sie kann sich doch in Deutschland einfach freiwillig in der GVK oder privat versichern.

Stolz hat seinen Preis! :-) (oT)

FOX-NEWS @, fair and balanced, Montag, 04.01.2016, 13:18 vor 3687 Tagen @ Hochtaunus 2667 Views

- kein Text -

--
[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Unkonventionelle Wege gehen

Leserzuschrift @, Sonntag, 03.01.2016, 18:52 vor 3688 Tagen @ Positiv 4074 Views

Beschäftige Deine Partnerin einfach als sozialversicherungspflichtige Haushaltshilfe für 460,- Euro im Monat.

Vorteile:

krankenversichert, arbeitslosenversichert, rentenversichert, unfallversichert.

Das Beste: die Umlage U1. :-)

Meldet sich Deine Partnerin bei Dir "krank", wird die Lohnfortzahlung von der Krankenkasse gezahlt.

Kosten für den Spaß: 115,- Arbeitgeber- und 115,- Arbeitnehmeranteil an der SV. Ob Dir Deinen Partnerin den ausgezahlen Rest-Lohn in bar zurückzahlt, bleibt Euch überlassen.

Helfen kann Dir in diesem Fall wirklich jeder Wald- und Wiesensteuerberater. Es braucht keinen Spezialisten.

Viel Spaß

Unkonventionell gleich subjektiv - sprich Einzelfall(entscheidung)

Langmut @, Sonntag, 03.01.2016, 23:36 vor 3688 Tagen @ Leserzuschrift 2981 Views

Hallo in die Runde,

es gibt da nie eine inter- oder intrasubjektive Objektivität.

Folge deinem/eurem Bauchgefühl - abgerechnet wird am Schluss.

Bedenke stets die Folgen deines Tuns und erwäge, dass eine deutschtümelnde Sicht auf die Dinge ggf. eine schwierige Situation nur verschlimmbessert.

Von diversen Frauen habe ich gelernt, dass das "Offenhalten eines Hintertürchens" durchaus geboten ist.

Ein Schelm wer Böses dabei denkt.

Alles im Leben ist Paardynamik.

Viel Glück und bis zur nächsten Therapiestunde bei Hellinger

Langmut

P.S. Die Wege des Herrn sind unergründlich.

--
Skat- und Schafkopfweisheit: Besser geimpft als überhaupt keinen Stich.

Der Unterschied zwischen schlau und dumm.
Ein schlauer Mensch kann sich dumm stellen.

Arbeit finde ich gut, da könnte ich anderen stundenlang zuschauen.(Diogenes von Sinope)

Versteh das Problem nicht ganz, m. E. völlig easy

lonzo @, Sonntag, 03.01.2016, 19:01 vor 3688 Tagen @ Positiv 3943 Views

Hallo

Du schreibst, sie ist EU-Bürgerin. Demnach kann sie hier hier eine Beschäftigung aufnehmen. Ab 451,- € hat sie eine eigene Krankenversicherung + Rente und Arbeitslosenversicherung. Im Job lernt sie direkt Deutsch.

Sollte klappen, gerade in der Preiskategorie werden immer Leute gesucht, ggf. kann sie ihre Qualifikation informell mit einbringen.

Bei Feinheiten direkt zur Krankenkasse und fragen.

Grüße

Krankenkasse für Notfälle reicht vollkommen aus

Piter @, Sonntag, 03.01.2016, 20:10 vor 3688 Tagen @ Positiv 3663 Views

Hallo Positiv,

ich verstehe das Problem nicht richtig.

Also noch eine Auslandskrankenversicherung obendrauf,
welche auch wieder nur im Notfall zahlen würde, jedoch nicht den z.B.
regelmäßig zu besuchenden Frauenarzt abdeckt.

Es ist ein Irrglaube anzunehmen, dass man bei regelmäßigen Besuchen beim Arzt eine Krankenversicherung bräuchte. Sofern man die wenigen Leistungen nicht überdurchschnittlich in Anspruch nimmt, hat man daraus keinen Vorteil. Denn diese Kosten werden 1:1 über die Krankenversicherungsprämie an die Versicherten übertragen.

Als Normalverdiener kommt man darum meistens besser und günstiger weg, wenn man die Standardleistungen, 1-2x jährlich Arztbesuch und ein paar Medikamente, immer direkt aus eigener Tasche bezahlt.

Für Zahnbehandlungen oder planbare Eingriffe oder Großbehandlungen kann sie auch in ein anderes EU-Land oder ihr Heimatland gehen, falls die Notfallausfallversicherung nicht bezahlt.

Auch ein guter Tipp ist es eine Expat-KV abzuschließen, die bis 5 Jahre im Ausland gilt. Aber auch hier würde ich eine hohe Selbstbeteiligung wählen. Damit spart man auf Dauer sehr viel Geld.

Eine reguläre Krankenversicherung lohnt sich eigentlich nur noch für Geringverdiener. Echte Nettoeinzahler, als Dr. wäre dies bei Deiner Partnerin später sehr wahrscheinlich, werden da nur noch benachteiligt und ausgenutzt.

Es bleibt natürlich immer noch der 400 Euro Job und man kommt damit sehr gut weg.

Gruss

KV-Pflichtversicherung beginnt bei >450,- EUR (oT)

baisse-man @, Sonntag, 03.01.2016, 20:12 vor 3688 Tagen @ Piter 3485 Views

- kein Text -

--
Erkenne dich selbst.

Die vorliegenden Infos sind brauchbar

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 03.01.2016, 20:58 vor 3688 Tagen @ Positiv 3474 Views

Denke, dass Du bereits die Antwort bekommen hast.

Klar ist,was Dirk-MV gesagt hat, - wobei ich Pkt. 1 mal ausklammern würde. Wg. einer KV würde ich jetzt nicht unbedingt heiraten, - da sind andere Motive zuständig.

Genauso wie Leserzuschrift (U1), das paßt genauso. Kommt aufs selbe raus wie Pkt. 2 bei Dirk-MV.

Auch der Tip von piter ist gut.

Kommt natürlich auch darauf an, wie Deine Partnerin gestrickt ist. Sollte sie zu der seltenen Kategorie gehören, die wissen, was sie zu tun und zu lassen haben, um gar nicht erst krank zu werden (so wie ich - schon über 30 Jahre ohne KV), dann braucht sie nur eine Unfallversicherung, weil einen Unfall kann man nie ausschließen.

Das Blöde: In D gibt es keine echte Unfallversicherung. Man muß eine KV abschließen, worin der Unfall miteingeschlossen ist. Das, was man hier als Unfallversicherung bezeichnet, ist in Wirklichkeit eine Zusatzversicherung für Tagegeld etc.

Es gibt aber reine Unfallversicherungen im Ausland, die auch für D gültig sind (glaube Lloyd), also die Versicherung für ein nicht vorhersehbares Ereignis, das die damit verbundenen Arzt- und Krankenhauskosten abdeckt. Ist natürlich wesentlich billiger.

Hier in RO gibts eine Art Pflichtversicherung für Ausländer, die man dann engeht, wenn man im Herkunftsland keine Versicherung hat. Diese Versicherung deckt den Unfall und auch bei plötzlichen schweren Krankheiten (Notfall, z.B. Einlieferung ins Krankenhaus)die Erstversorgung ab, - keine Weiterbehandlung und keine Reha-Kosten. Ist aber vergleichsweise günstig, kostet ca. 12 € pro Monat. Als ich damals von der Leiter gesegelt bin, wurde dadurch alles bezahlt, - Transport in eine 50 km entfernte Klinik, über 2 Wochen Klinikaufenthalt und sämtliche Untersuchungen (Röntgen,etc.) und Behandlungen (Gips. etc.).

Wüßte nicht, obs in D sowas Vergleichbares gibt, müßte man fragen.

Sozialversicherung

Efímera @, Sonntag, 03.01.2016, 21:34 vor 3688 Tagen @ helmut-1 3282 Views

Denke, dass Du bereits die Antwort bekommen hast.

Klar ist,was Dirk-MV gesagt hat, - wobei ich Pkt. 1 mal ausklammern
würde. Wg. einer KV würde ich jetzt nicht unbedingt heiraten, - da sind
andere Motive zuständig.

Genauso wie Leserzuschrift (U1), das paßt genauso. Kommt aufs selbe raus
wie Pkt. 2 bei Dirk-MV.

Auch der Tip von piter ist gut.

Kommt natürlich auch darauf an, wie Deine Partnerin gestrickt ist. Sollte
sie zu der seltenen Kategorie gehören, die wissen, was sie zu tun und zu
lassen haben, um gar nicht erst krank zu werden (so wie ich - schon über
30 Jahre ohne KV), dann braucht sie nur eine Unfallversicherung, weil einen
Unfall kann man nie ausschließen.

Das Blöde: In D gibt es keine echte Unfallversicherung. Man muß eine KV
abschließen, worin der Unfall miteingeschlossen ist. Das, was man hier als
Unfallversicherung bezeichnet, ist in Wirklichkeit eine Zusatzversicherung
für Tagegeld etc.


Es gibt aber reine Unfallversicherungen im Ausland, die auch für D
gültig sind (glaube Lloyd), also die Versicherung für ein nicht
vorhersehbares Ereignis, das die damit verbundenen Arzt- und
Krankenhauskosten abdeckt. Ist natürlich wesentlich billiger.

Hier in RO gibts eine Art Pflichtversicherung für Ausländer, die man
dann engeht, wenn man im Herkunftsland keine Versicherung hat. Diese
Versicherung deckt den Unfall und auch bei plötzlichen schweren
Krankheiten (Notfall, z.B. Einlieferung ins Krankenhaus)die Erstversorgung
ab, - keine Weiterbehandlung und keine Reha-Kosten. Ist aber
vergleichsweise günstig, kostet ca. 12 € pro Monat. Als ich damals von
der Leiter gesegelt bin, wurde dadurch alles bezahlt, - Transport in eine
50 km entfernte Klinik, über 2 Wochen Klinikaufenthalt und sämtliche
Untersuchungen (Röntgen,etc.) und Behandlungen (Gips. etc.).

Wüßte nicht, obs in D sowas Vergleichbares gibt, müßte man fragen.


Sehr akademisch die Diskussion.
Der legale, praktische Weg, bei dem man Stolz bewahren kann und niemandem zur Last fällt ist, so war das bei allen Einwanderern, uns eingeschlossen, sich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit suchen, irgendeine, irgendwas wird die Dame doch machen können, da gibt es Möglichkeiten ohne Ende. Für EG-Bürger ohne administrative Hürden.
Damit ist dann Problem 1 gelöst, ausserdem entfallen Sprachkurse, das tun die Kollegen und die Integration kommt wie von selbst, in der Kaffeepause und auf dem Damenklo, wo sie doch immerzu zu Hauf zusammenstehen.
Dann ist der Rücken frei und es gibt Zeit den Sprung in den Wunschberuf zu organsieren.

Ja, mit Einschränkungen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 03.01.2016, 21:50 vor 3688 Tagen @ Efímera 3088 Views

Sehr akademisch die Diskussion.

Ist aber auch gut so, um denjenigen, der um Rat fragt, soviel wie nur möglich an Info mitzugeben.

Der legale, praktische Weg, bei dem man Stolz bewahren kann und niemandem
zur Last fällt ist, so war das bei allen Einwanderern, uns eingeschlossen,
sich eine sozialversicherungspflichtige Arbeit suchen, irgendeine,
irgendwas wird die Dame doch machen können, da gibt es Möglichkeiten ohne
Ende. Für EG-Bürger ohne administrative Hürden.

Absolut richtig. Es gibt aber Gründe, wo das nicht oder nur schwer möglich ist. Möchte das nicht im Detail aufzählen, - nur ein Beispiel: Die Dame ist im 6. Monat schwanger.

Damit ist dann Problem 1 gelöst, ausserdem entfallen Sprachkurse, das tun
die Kollegen und die Integration kommt wie von selbst, in der Kaffeepause
und auf dem Damenklo, wo sie doch immerzu zu Hauf zusammenstehen.

Bin ich nicht der Meinung. Ich bin als Nichtrumäne hierhergekommen, spreche zwar die Sprache, bin auch schnell hineingekommen, weil ich in der Schule Latein hatte. Aber auch nach den vielen Jahren haperts immer noch gewaltig mit der Grammatik und der Rechtschreibung, weil ich genau Deiner Meinung war. Die theoretischen Kenntnisse sind einfach unumgänglich.

Ich schreibe hier im Geschäftsleben einen Brief, und meine Sekretärin muß das Ganze von Rumänisch-Chinesisch ins Richtig-Rumänische übersetzen. Meiner Frau gebe ich das erst gar nicht, weil die immer die Hände überm Kopf zusammenschlägt. Aber schimpfen und fluchen kann ich hervorragend auf rumänisch.

Dann ist der Rücken frei und es gibt Zeit den Sprung in den Wunschberuf
zu organsieren.

Hoffentlich hat der Wunschberuf nicht etwas mit Schriftlichem zu tun, wie ich vorhin erklärt habe. Dazu kommt, dass für den Deutschen z.B. eine romanische Sprache viel leichter zu erlernen ist als umgekehrt.

Europäische Krankenversicherungskarte?

Reffke @, Sonntag, 03.01.2016, 23:16 vor 3688 Tagen @ Positiv 3166 Views

Hallo Positiv,

Bekannt?
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Als Partnerin wirst du sie eben unterstützen müssen.
Wenn sie dich schon beruflich unterstützt, desto besser.

Zur Info:
http://www.learn-german-online.net/learning-german-resouces/lehrbuch.htm

MfG,
Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Muß man mit Vorsicht genießen

helmut-1 @, Siebenbürgen, Sonntag, 03.01.2016, 23:40 vor 3688 Tagen @ Reffke 3060 Views

Bekannt?
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de

Ehrlich gesagt, - ich hab das extra nicht erwähnt, zumal ich nicht weiß, aus welchem europäischen Land die Dame kommt.

Kommt sie beispielsweise aus Rumänien, dann könnte sie mit viel Nachdruck bei der örtlichen Krankenversicherung (sofern sie ein ordentliches Beschäftigungsverhältnis in RO hat) diese Karte bekommen. Freiwillig geben die Kerle das nicht her (Anweisung von oben).

Die andere Seite der Medaille: Kommt die Dame z.B. aufgrund eines Notfalls in ein Krankenhaus, so wird sie behandelt (das ist die Verpflichtung eines jeden deutschen Krankenhauses) und danach wird die Bezahlung geklärt. Wenn man dann diese Karte z.B. aus RO vorlegt, weil man nichts anderes hat, dann wird zwar das Gesicht verzogen, aber es bleibt ihnen nicht anderes übrig, als diese zur Bezahlung anzunehmen. Die Krankenhäuser wissen, dass sie in der Regel dem rum. KV-Träger mit gerichtlichen Schritten drohen müssen, um letztlich nach langem Hängen und Würgen die Penunzen reinzubekommen.

Geht man zu einer "normalen" Untersuchung zu einem Arzt, dann wird der diese Karte erst gar nicht annehmen, sondern vorschlagen, dass er eine Rechnung stellt, diese wird bar bezahlt, und der Patient soll sich den Gegenwert dann zuhause bei der Versicherung erstatten lassen. Jeder Arzt, der halbwegs auf dem Laufenden ist, weiß, in welchem Land die KV-Institute vor dem Bankrott stehen, und richtet sich danach. Allerdings bezieht sich das nur auf bestimmte Länder.

EG-Krankenkassenkarte

Efímera @, Montag, 04.01.2016, 07:17 vor 3688 Tagen @ helmut-1 2929 Views

Bekannt?
http://ec.europa.eu/social/main.jsp?catId=559&langId=de


Ehrlich gesagt, - ich hab das extra nicht erwähnt, zumal ich nicht weiß,
aus welchem europäischen Land die Dame kommt.

Kommt sie beispielsweise aus Rumänien, dann könnte sie mit viel
Nachdruck bei der örtlichen Krankenversicherung (sofern sie ein
ordentliches Beschäftigungsverhältnis in RO hat) diese Karte bekommen.
Freiwillig geben die Kerle das nicht her (Anweisung von oben).

Die andere Seite der Medaille: Kommt die Dame z.B. aufgrund eines Notfalls
in ein Krankenhaus, so wird sie behandelt (das ist die Verpflichtung eines
jeden deutschen Krankenhauses) und danach wird die Bezahlung geklärt. Wenn
man dann diese Karte z.B. aus RO vorlegt, weil man nichts anderes hat, dann
wird zwar das Gesicht verzogen, aber es bleibt ihnen nicht anderes übrig,
als diese zur Bezahlung anzunehmen. Die Krankenhäuser wissen, dass sie in
der Regel dem rum. KV-Träger mit gerichtlichen Schritten drohen müssen,
um letztlich nach langem Hängen und Würgen die Penunzen reinzubekommen.

Geht man zu einer "normalen" Untersuchung zu einem Arzt, dann wird der
diese Karte erst gar nicht annehmen, sondern vorschlagen, dass er eine
Rechnung stellt, diese wird bar bezahlt, und der Patient soll sich den
Gegenwert dann zuhause bei der Versicherung erstatten lassen. Jeder Arzt,
der halbwegs auf dem Laufenden ist, weiß, in welchem Land die KV-Institute
vor dem Bankrott stehen, und richtet sich danach. Allerdings bezieht sich
das nur auf bestimmte Länder.

Die EG-Karte taugt für obigen Zweck nix. Steht doch drauf: Nur für vorübergehenden Aufenthalt, nur für Gesundheitsschäden, die im Zielland eingetreten sind, mitgebrachtes Leiden ist immer ausgenommen. Ist ja auch richtig so, jede andere Regelung würde Gesundheitstourismus provozieren, hatten wir schon reichlich. Entbindungen werden immer bedient.

In DE gibt es ja noch die Möglichkeit, den Pass zu verbrennen und sich als Syrerin auszugeben. Dann gibt es die Karte im Handumdrehen. Handicap, die Sprache, muss sie lernen.

Andere Frage : Ist Rumänisch so viel komplizierter mals Französisch, Italienisch, Spanisch oder Portugisisch ?

Ja!

Dragonfly @, Montag, 04.01.2016, 11:14 vor 3688 Tagen @ Efímera 2817 Views

Andere Frage : Ist Rumänisch so viel komplizierter mals Französisch,
Italienisch, Spanisch oder Portugisisch ?

Ja!

Quelle: Italienischer Schriftsteller. Und wenn jemand mit einer romanischen Muttersprache so was sagt, will ich ihm das mal glauben.

Ist aber kein Ungarisch. "Die einzige Sprache, die der Teufel respektiert" [[freude]]

Behandlungspflicht für EU Bürger

aliter @, Montag, 04.01.2016, 07:24 vor 3688 Tagen @ helmut-1 2893 Views


Geht man zu einer "normalen" Untersuchung zu einem Arzt, dann wird der
diese Karte erst gar nicht annehmen, sondern vorschlagen, dass er eine
Rechnung stellt, diese wird bar bezahlt, und der Patient soll sich den
Gegenwert dann zuhause bei der Versicherung erstatten lassen. Jeder Arzt,
der halbwegs auf dem Laufenden ist, weiß, in welchem Land die KV-Institute
vor dem Bankrott stehen, und richtet sich danach. Allerdings bezieht sich
das nur auf bestimmte Länder.

Wenn ein Patient mit Europäischer Versicherungskarte in der BRD zum Arzt geht, so muss dieser ihn als Kassenpatient behandeln, sonst riskiert er, wenn der Patient sich bei der AOK oder KV beschwert, eine Abmahnung wg. Pflichtverletzung. Im übrigen ist es ihm egal, ob das Land zahlungsfähig ist. Er rechnet mit der kassenärztlichen Vereinigung ab und hofft, dass die Minipauschale für die quartalsmässige Behandlung nach ca einem halben Jahr auf seinem Konto landet (abzüglich natürlich diverser Verwaltungsgebühren).

Krankenversicherung Ausland

Efímera @, Montag, 04.01.2016, 11:27 vor 3688 Tagen @ aliter 2785 Views


Geht man zu einer "normalen" Untersuchung zu einem Arzt, dann wird der
diese Karte erst gar nicht annehmen, sondern vorschlagen, dass er eine
Rechnung stellt, diese wird bar bezahlt, und der Patient soll sich den
Gegenwert dann zuhause bei der Versicherung erstatten lassen. Jeder

Arzt,

der halbwegs auf dem Laufenden ist, weiß, in welchem Land die

KV-Institute

vor dem Bankrott stehen, und richtet sich danach. Allerdings bezieht

sich

das nur auf bestimmte Länder.


Wenn ein Patient mit Europäischer Versicherungskarte in der BRD zum Arzt
geht, so muss dieser ihn als Kassenpatient behandeln, sonst riskiert er,
wenn der Patient sich bei der AOK oder KV beschwert, eine Abmahnung wg.
Pflichtverletzung. Im übrigen ist es ihm egal, ob das Land zahlungsfähig
ist. Er rechnet mit der kassenärztlichen Vereinigung ab und hofft, dass
die Minipauschale für die quartalsmässige Behandlung nach ca einem halben
Jahr auf seinem Konto landet (abzüglich natürlich diverser
Verwaltungsgebühren).


So steht es geschrieben:

Doch hier ist Vorsicht geboten: Wenn Versicherte sich aus bestimmten Gründen bewusst für eine Behandlung im Ausland entscheiden, müssen sie mit der Krankenkasse zuvor klären, ob die Kosten übernommen werden. Dies gilt auch für Chroniker, wenn die Krankheit eine besondere medizinische Überwachung notwendig macht und den Einsatz besonderer Techniken oder Geräte erfordert (zum Beispiel bei Dialysebehandlungen). Der durch die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC abgedeckte Bereich gilt nur für die unmittelbar erforderliche medizinische Versorgung (zum Beispiel Beinbruch, kranker Zahn, Virusinfektion und ähnliche Notfälle) oder für die fortlaufende Versorgung bei chronischen Erkrankungen wie Diabetes.

Mittelfristig sollen auch Gesundheitsdatensätze wie beispielsweise Notfalldaten oder Arzneimitteldokumentationen als freiwillige Anwendungen der Europäischen Gesundheitskarte europaweit verfügbar gemacht werden können. Voraussetzung dafür, dass im Behandlungsfall überall in Europa Ärztinnen und Ärzte auf Gesundheitsdaten von Patientinnen und Patienten zugreifen können.

Verhältnismäßigkeit

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 04.01.2016, 17:43 vor 3687 Tagen @ aliter 2609 Views


Wenn ein Patient mit Europäischer Versicherungskarte in der BRD zum Arzt
geht, so muss dieser ihn als Kassenpatient behandeln, sonst riskiert er,
wenn der Patient sich bei der AOK oder KV beschwert, eine Abmahnung wg.
Pflichtverletzung.

Den Rumänen, der sich im Ausland, - in dem Fall in Deutschland aufhält, möchte ich sehen, der auf die Idee kommt, sich bei der AOK zu beschweren.

Im übrigen ist es ihm egal, ob das Land zahlungsfähig

ist. Er rechnet mit der kassenärztlichen Vereinigung ab und hofft, dass
die Minipauschale für die quartalsmässige Behandlung nach ca einem halben
Jahr auf seinem Konto landet (abzüglich natürlich diverser
Verwaltungsgebühren).

Das ist mir nicht bekannt. Kann ja durchaus sein, dass sich das heutzutage so abspielt, - weiß ich aber nicht.

Was ich weiß, ist, daß ich so um das Jahr 2000 herum mal einen polnischen Schwarzarbeiter, der beim Nachbarn was gearbeitet hat und aus irgendeinem Grund zusammengeklappt ist, zum nächsten Arzt geschleppt habe, weil mir der Kerl leid getan hat und der Nachbar Schiß wg. den Behörden hatte.

Der Arzt verlangte meine Adresse in D, angeblich als Kontaktperson. Nach 2 Wochen bekam ich eine saftige Rechnung. Der liebe Herr Doktor hat mich deshalb bis vor den Kadi gezerrt, - hat sogar Betrugsanzeige erstattet, weil ich angeblich nicht zu Beginn gesagt hätte, daß ich für die Behandlung nicht aufkomme; - was auch durchaus sein kann. Ich habe mir ja Gedanken um den Polen gemacht, der ernsthaft Probleme hatte, - wer denkt da an die Bezahlung.

Als ich dann bei der Verhandlung war, konnte ich mich mal ausnahmsweise im positiven Sinne über den Staatsanwalt wundern, was der dem Arzt dann erzählt hat. Klar ist der Arzt mit seiner Anzeige und Klage hinten runtergefallen. Aber zu Denken hat mir das trotzdem gegeben.

Wenn wieder sowas ist, hab ich mir vorgenommen, so einen Zeitgenossen ins Krankenhaus zu schaffen, oder den Krankenwagen zu verständigen. Bei ersterem lasse ich ihn im Eingangsbereich und haue gleich ab, im zweiten Fall rufe ich von einer Telefonzelle an, und gebe einen falschen Namen an.

Hier verhaelt es sich u.U. anders ...

CrisisMaven ⌂ @, Montag, 04.01.2016, 18:05 vor 3687 Tagen @ helmut-1 2614 Views

Was ich weiß, ist, daß ich so um das Jahr 2000 herum mal einen polnischen Schwarzarbeiter, der beim Nachbarn was gearbeitet hat und aus irgendeinem Grund zusammengeklappt ist, zum nächsten Arzt geschleppt habe,

... hier waere die Berufsgenossenschaft (BG) gefordert gewesen (auch bei Nachbarschaftshilfe, auch bei "schwarzer" Arbeit, halt immer bei Arbeit).

Ansonsten muesste man sich die Akten ansehen, um das naeher kommentieren zu koennen, aber prinzipiell waere der Pole

- als Arbeiter ueber die BG abgesichert

- als Tourist ueber das Europaeische Sozialversicherungsabkommen.

Letzteres setzt allerdings voraus, dass

a) derjenige im Heimatland versichert ist

und

b) dort eine E10x-Bescheinigung sich hat ausstellen lassen zu diesem Zwecke.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Gegenfrage

helmut-1 @, Siebenbürgen, Montag, 04.01.2016, 20:11 vor 3687 Tagen @ CrisisMaven 2530 Views

Weiß ja nicht, wie das "ordentliche Regelwerk" zur Jahrtausendwende ausgesehen hat. Obs da die E10 Bescheinigung schon gegeben hat.

Aber ganz andere Frage:

Und wenn gar nichts gegangen wäre, - BG, oder E 10 usw. Ist das die Aufgabe des Arztes im Notfall erst einmal danach zu fragen, wers bezahlt, oder zu helfen?

Ich sehe das so: Erste Hilfe, dann sehen, ob mans irgendwie bezahlt bekommt, und wenns nicht geht, dann ohne viel wenn und aber einfach abhaken. Der Nächste bitte.

Aber jemanden vor den Kadi schleifen, nur weil der einem Fremden geholfen hat, indem er ihn zum Arzt gebracht hat, und es kommen dann keine Penunzen rüber, - ich hab den Eid des Hippokrates irgendwie anders in Erinnerung.

Die E101, E102 ... -Bescheinigungen gabe es schon seit mindestens den achtziger Jahren ...

CrisisMaven ⌂ @, Montag, 04.01.2016, 22:38 vor 3687 Tagen @ helmut-1 2655 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 04.01.2016, 23:17

Weiß ja nicht, wie das "ordentliche Regelwerk" zur Jahrtausendwende ausgesehen hat. Obs da die E10 Bescheinigung schon gegeben hat.

Auf jeden Fall. Das Problem ist, dass die wenigsten (EU-Haeftlinge), auch heute noch, nicht verstehen, dass die EU keine Freizuegigkeit fuer Personen, sondern nur fuer Waren und Dienstleistungen begruendet.

Arbeitssuchende z.B. haben die Arbeitssuche in einem anderen EU-Land von "zuhause" aus zu betreiben. Dadurch klaert sich auch automatisch die Versicherung. Dazu gibt es extra, auf Deutschland gewendet, in jedem der EU-Laender eine "Auslandsmission" des Bundesarbeitsamtes oder wie die heissen. Nix da einfach irgendwo einwandern. Allerdings: der Eingewanderte kann sich im Zuwanderungsland auf eigene Faust Arbeit suchen, das ist erlaubt, allerdings war das bis nach Mitte der 2000er Jahre fuer Polen und andere Angehoerige der ehem. Ostblockstaaten noch beschraenkt, dieser Pole haette also nur dann legal in Deutschland ABHAENGIG BESCHAEFTIGT arbeiten koennen, wenn fuer seine Arbeit "hier" Mangel bestanden haette. Oder als Selbstaendiger, Gewerbeschein, Handwerkerversicherungsgesetz (Rente) und ggf. Bau-Berufsgenossenschaft. Unser deutscher Staat laesst wenig Luecken, die EU sowieso.

Aber ganz andere Frage:
Und wenn gar nichts gegangen wäre, - BG, oder E 10 usw. Ist das die Aufgabe des Arztes im Notfall erst einmal danach zu fragen, wers bezahlt, oder zu helfen?

Im wirklichen Notfall, insbes. wenn Patient nicht ansprechbar und gefaehrdet (es gibt auch nicht gefaehrdete Personen, Volltrunkene und Tiefschlaefer, die gerade nicht ansprechbar, aber eben nicht gefaehrdet sind!), dann muss er helfen. Dann muss er zur Not auch auf der Autobahn anhalten und helfen, es sei denn, er ist zu einem unaufschieblichen Notfall im Einsatz unterwegs (dazu zaehlt aber im Zweifel nicht der regelmaessige Besuch bei Oma Meier zum Blutdruckmessen jeden Mittwoch, 17:00 Uhr - die kann auch mal warten!).

Ich sehe das so: Erste Hilfe, dann sehen, ob mans irgendwie bezahlt bekommt, und wenns nicht geht, dann ohne viel wenn und aber einfach abhaken. Der Nächste bitte.

Machst du das am Bau auch so?

Ist es nicht eher so, dass die Kulanz vorab erst recht den Inanspruchnehmenden verpflichtet, hinterher sich erkenntlich zu zeigen? Also ich sehe es exakt umgekehrt, jedenfalls in diesem Falle, da ein Gluecksitter mit wackliger Gesundheit meint, in einem fremden Land bauliche Hoechstleistungen erbringen zu muessen, ohne dabei bereit zu sein, nebenher in seine gesundheitliche Absicherung zu investieren.

Aber jemanden vor den Kadi schleifen, nur weil der einem Fremden geholfen hat, indem er ihn zum Arzt gebracht hat, und es kommen dann keine Penunzen rüber, - ich hab den Eid des Hippokrates irgendwie anders in Erinnerung.

Das letztere, drum sagte ich, man muesste die Akten studieren, ist was anderes. Aber, Vorsicht: wenn DU jemanden zu einem bestimmten Arzt "schleiftst" und sozusagen die Leistungen aufrufst, dann kann es sehr wohl sein, dass Du eine sog. Garantenstellung uebernimmst; ich koennte mir jedenfalls vorstellen, dass das zu einer gesamtschuldnerische Haftung haette fuehren koennen, etwa, weil der Arzt bei Auftauchen des Polen alleine sich anders abgesichert haette. Aber, wie gesagt, da haette ich dabeistehen muessen, um das zu beurteilen und zu verstehen. Jedenfalls, dass man sich als Glaeubiger an den

a) erreichbareren (Pole ueber alle Berge bis dahin?) und

b) solventeren Gesamtschuldner haelt, ist Usus.

Jedenfalls aber, man denke laut Wilhelm Busch an das boese Ende: wenn man eine bestimmte Berufsgruppe dazu zwaenge, immer ungeprueft in Vorleistung zu treten, dann stuerbe diese Berufsgruppe aus und wendete sich anderen Betaetigungsfeldern zu. Arthur Doyle z.B. hat Sherlock-Holmes-Romane geschrieben ("Was, Notfall - ach nee, ich verdiene mit Schriftstellerei mehr - muss jetzt zur naechsten Lesung, uebrigens; ja, sieht uebel aus, der Blutverlust, aber in der British Library warten im Vortragssaal schon hundertzwanzig Fans von mir. Klingeln Sie mal nebenan, da wohnt eine pensionierte Krankenschwester").

ODER eben es muesste jeder beim ersten Handschlag gewaertigen, dass er damit haarige AGBs eingeht, so, wie schon viele, die einem Rechtsanwalt nur eine "ganz einfache Frage" gestellt haben ("Meine Omma hat 3 Mio. und waere es nicht besser, sie vererbt einen Teil direkt an mich, statt an meine Eltern, wegen der Erbschaftssteuer?" - "Klar; kostet uebrigens 5.000 Euro, diese einsilbige Auskunft, sie wissen ja, das Honorar richtet sich nach dem Geschaeftswert, 1,5 Mio in Ihrem Fall.") ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Danke für die Antworten

helmut-1 @, Siebenbürgen, Dienstag, 05.01.2016, 07:02 vor 3687 Tagen @ CrisisMaven 2407 Views

Machst du das am Bau auch so?

Um ehrlich zu sein, - hab ich in den Anfangsjahren auch gemacht. Hab da auch manchmal Geld verloren. Später, als ich mir dann einen Namen gemacht habe, konnte ich mir erlauben, für gewisse Vorleistungen (z.B. Vorentwurf zum Angebot) mein Geld im Voraus zu verlangen.

Ist aber schlecht vergleichbar, weil ja keiner gezwungen ist, das Geschäft mit mir zu machen, - er kann ja zum Nächsten gehen. Bei mir ist ja auch keine Gefahr in Verzug.

Aber, Vorsicht: wenn DU

jemanden zu einem bestimmten Arzt "schleiftst" und sozusagen die Leistungen
aufrufst, dann kann es sehr wohl sein, dass Du eine sog.
Garantenstellung
uebernimmst; ich koennte mir jedenfalls vorstellen, dass das zu einer
gesamtschuldnerische
Haftung
haette fuehren koennen,

Das ist der Pudels Kern, - ich glaube, so hat der Anwalt des Arztes damals argumentiert.
etwa, weil der Arzt bei Auftauchen

des Polen alleine sich anders abgesichert haette.

War aber schlecht möglich, - die deutschen Sprachkenntnisse waren kümmerlich, und - wie ich schon sagte, - er ist ja zusammengeklappt und konnte sich kaum äußern.

Jedenfalls aber, man denke laut Wilhelm Busch an das boese Ende: wenn man
eine bestimmte Berufsgruppe dazu zwaenge, immer ungeprueft in Vorleistung
zu treten, dann stuerbe diese Berufsgruppe aus und wendete sich anderen
Betaetigungsfeldern zu.

Ist natürlich das andere Argument.

Wenn mir also in Zukunft sowas passiert und ich sehe irgendwo eine Person, die auf Hilfe angewiesen ist, dann ist es wahrscheinlich besser, einfach nur die Notfallnummer zu wählen und/oder gleich dazu zu sagen, dass man für die Kosten nicht aufkommt (am besten mit einem Zeugen nebendran).

Auch die sprichwörtliche Erste-Hilfe-Leistung eines Laien (wie bei mir, obwohl ich beim Militär auch Sanitätsausbildung für Notfälle hatte) könnte juristisch Nachteile für mich bringen, - so denke ich mir.

Was kostet denn KV in Rumaenien? / Kosten in DE

Dragonfly @, Montag, 04.01.2016, 11:20 vor 3688 Tagen @ Positiv 2897 Views

Was kostet denn KV in Rumaenien? Mal so aus reiner Neugier.

Optionen:

Freiwillig GKV versichern. Ab 150 Euro.
Auf 460 Euro Basis einstellen lassen. Etwa das gleiche.

Siehe auch https://www.nettolohn.de/ (Arbeitgeberanteil einblenden lassen)

Private KV ab 1.7 Euro pro Tag:
http://www.hansemerkur.de/produkte/reiseversicherung/auslaendische-gaeste/jahresversich...

Die HanseMerkus ist sehr gut, hat aber auch (fuer Deutsche) Ihre Tuecken.

Gehen Frauen so oft zum Frauenarzt?

Wir danken Euch für die kreativen + vielfältigen Antworten.

Positiv @, Montag, 04.01.2016, 17:04 vor 3687 Tagen @ Positiv 2643 Views

Okay, dann bleibt sie bis Arbeitsbeginn erstmal Zuhause versichert.

Die gesetzliche KV kostet dort für Arbeitslose, welche selbst gekündigt haben, 57 (sic) Euro im Monat. Nein, ich spreche nicht über Rumänien.

Notfälle sind abgedeckt und Luxusbesuche werden weiter bar bezahlt. Ich glaube, legal geht es nicht günstiger.

Beste Grüße,

Positiv + x

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.