Frage an @Ashitaka - Sind Repos Kredite an Geschäftsbanken?

Robert @, Mittwoch, 16.12.2015, 16:03 vor 3704 Tagen 1493 Views

Hallo

meine Frage bezieht sich auf die Diskussion mit @Beo wobei Du im weiteren Verlauf der Diskussion auf nicht mehr geantwortet hattest.

Deine Ursprungsaussage

Es handelt sich rechtlich um Pensionsgeschäfte (Kauf- und Rückkaufverpflichtungen). Rechtlich handelt es sich um keine Kreditverträge nach dem KWG, sondern um Pensionsgeschäfte (Purchase /Repurchase Agreement). Das geht schon allein aus dem Grunde nicht, weil die BuBa, wie ich dir bereits nachgewiesen habe, nach § 2(1)Nr.1 KWG kein Kreditinstitut ist, rechtlich auch nicht so handeln darf.

Die Auskunft ist deshalb wie so viele Auskünfte der dortigen Besatzung wie folgt zu verstehen:

Wenn du dir die Erklärungen auf den Seiten der BuBa zum Pensionsgeschäft ansiehst, dann findest du da die passende Erklärung: Es handelt sich nur in der wirtschaftlichen Betrachtung(Literatur spricht von der "ökonomischen Sichtweise") um einen Kredit. So wie jedes Unternehmen wirtschaftlich gesehen Kredit vergeben kann. Mit einer rechtlichen Beurteilung des Vertrages hat das nichts zu tun. Wie es sich in ökonomischer Hinsicht verhält, interessiert den Bürger aber mehr, da gebe ich recht.

Rechtlich gesehen ist das Pensionsgeschäft (Purchase/Repurchase) kein Kredit i.S.d. §19 KWG. Nur über §19 KWG könnte das der Fall sein. Da sich die dortigen Zuordnungen aber nur auf Aktiva der in §14 KWG aufgeführten Institute bezieht, scheidet die Bundesbank aus.

Sie ist nach §2 (1) Nr.1 KWG kein Kreditinstitut und schließt rechtlich auch keine Kreditverträge mit den Finanzinstituten. Die BuBa ist ausschließlich Evidenzzentrale für § 14 KWG. Wäre dem nicht so, wären die Pensionsgeschäfte als Millionenkredite schließlich meldepflichtig.

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=345796

wobei @Beo ja nachweisen konnte, dass dottore nicht recht hat und die DeuBa durchaus bilanzverlängernd echte Repogeschäfte mit der ZB tätigt (Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos)" ).
Und auch die Haspa

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=346169

Gruß

Nein

Ashitaka @, Mittwoch, 16.12.2015, 18:09 vor 3703 Tagen @ Robert 1704 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 16.12.2015, 18:15

Hi,

meine Frage bezieht sich auf die Diskussion mit @Beo wobei Du im weiteren
Verlauf der Diskussion auf nicht mehr geantwortet hattest.

Repos sind natürlich keine Kredite. Die aus der Rückkaufvereinbarung resultierende Verpflichtung / Verbindlichkeit ist kein rechtliches Kreditgeschäft nach dem KWG.

Nur weil Verpflichtungen im Rahmen der Jahresabschlusserstellung unterhalb der Bilanz aufzuführen sind handelt es sich noch lange nicht um einen Kredit nach dem KWG. Ebensowenig, wenn sie passivierungspflichtig sind. Es scheitert schon bei der rechtlichen Beurteilung der einen solchen Vertrag begründen sollenden Zentralbank. Sie ist nach § 2(1)Nr.1 KWG kein Kreditinstitut.

Da kann man das Wohnzimmer rauf und runter hüpfen wie man will, man kommt rechtlich gesehen zu falschen Urteilen. Wirtschaftlich oder im allgemeinen Sprachgebrauch kann jeder Witzbold einen Kredit vergeben.

wobei @Beo ja nachweisen konnte, dass dottore nicht recht hat und die
DeuBa durchaus bilanzverlängernd echte Repogeschäfte mit der ZB tätigt
(Bilanzposten „Verbindlichkeiten aus übertragenen Zentralbankeinlagen
und aus Wertpapierpensionsgeschäften (Repos)" ).
Und auch die Haspa

Was bei Bilanzierung nach HGB der Übersicht halber unter "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" passiviert werden muss basiert aufgrund der Zuordnungsverpflichtung nicht automatisch auf einem Kreditgeschäft im Sinne des Kreditwesengesetzes. Passiviert werden bei Repos keine Kreditschulden, sondern einzig und allein die "Rücknahmeverpflichtungen" bereits vorhandener Vermögensgegenstände. Und zwar in Höhe des Erfüllungsbetrags (HGB). Für Beo sind dann anscheinend auch passivierungspflichtige Zinsverbindlichkeiten gegenüber den Instituten rechtlich gesehen als Kredite einzustufen, nur weil sie lt. HGB der Übersicht halber unter der Position "Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten" auszuweisen sind (sofern zum Bilanzstichtag nominell und vertraglich feststehend). Das ist lustig.

Ich kann damit nichts anfangen, sehe auch keinen Beweis, der den § 2(1)Nr.1 KWG und die Tatsache, dass Verbindlichkeit nicht automatisch Kredit bedeutet, vergessen macht.

Herzlichst,

Ashitaka

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