Ja das muß er - entweder als Ware oder als Bargeld
Was passiert, wenn ein EU-Bürger mit 2 KG Gold aus dem Urlaub
zurückkehrend am Flughafen München landet? Muss er das Gold deklarieren?
Das kannst du auf der Homepage des Zoll nachlesen.
Bei der Einfuhr von Gold aus Drittländern werden Anlagemünzen, die im Ausgabeland als offizielles Zahlungsmittel gelten (z.B. Lunare, American Eagle, Marples usw.), wie Bargeld behandelt und sind bei einem Wert größer 10.000,00 EUR (es gilt der Tageshandelswert - nicht Nominalwert) unaufgefortert mit Bargelddeklaration (Formblatt steht zum Download auf der Zollseite) angemeldet werden. Falls du das nicht tust, wird konfisziert. Unter 10.000,00 EUR mußt du nix tun.
Goldbarren sind als Ware anzusehen und bei Wert größer 300,00 EUR zu verzollen. Da ist das Prozedere etwas komplizierter.
In jedem Fall mußt du den rechtmäßigen Besitz nachweisen können.
Gruß Soham