Lieber Azur,
Hallo Silke,
woher kommt das nur bei Dir? Vermutlich weil Du das Rad neu erfinden willst. So nennt man es, wenn wer nicht hinschaut, was es da schon gibt. Dann gäbe es vermutlich weniger Eulen als Athen tragen; weniger Sensation schreien, wo keine ist, Schwerpunkte ausmachen können usw.
Du hast erst oben behauptet, dass es von Belang sei, ob eine Geld- oder andere Schuld an einem Schuldverhältnis beteiligt ist. Das spielt keine Rollen, wie Du gleich hier darunter bestätigst.
Aber den "Vogel" schießt Du nicht im Betreff, sondern dann weiter unten im Text ab, wo Du in einem Vertrag keinen Konsens sehen kannst.
Dass die Vertragspartner immer darüber einig sind, was sie sich schulden und wofür, nennst Du keinen Konsens? Um eben diesen geht es doch, natürlich um einen Zweck zu erreichen. Sie wollen etwas haben, was sie noch nicht haben.
Und das haben sie dann meist anschließend auch, weil es eben diesen Vertrag gegeben hat und sie eben beide genau das (gemeinsam) wollten. Das haben sie so verabredet und sich versprochen.
Das soll verbindlich sein, denn sonst machte man das meist nicht. Das ganze nennt sich sich auch Leistungsausstausch. Man kommt überein, dass A für B gegeben und B für A.
Das geht natürlich auch in vorrechtlichen Gesellschaften und wird auch dort praktiziert: Ganz ohne "Eigentumsordnung" - wie Du vermutlich eine Gesellschaft mit Rechtsordnung bezeichnest. Es werden auch Opfer getan (das wäre heutzutage eine gemeinsame Entscheidung von Miteigentümern) und Mitgiften gegen Jawort versprochen. All das geschieht auf Grund Verabredung und Versprechen, die erfüllt werden.
Du willst nun den Zwang, dem zu entgehen bei Dir vorrangig ist (aber bitte nicht einfach mal nachzulesen, was es zu der Sache gibt, über die Du reden willst - das eben doch von praktischer Relevanz ist) in den Vordergrund stellen. Ganz so, als wolle man das Drehen von Autoreifen betonen wollen, wenn es um eine Autofahrt geht: Mit der man sich doch aber vor allem bewegen will - das drehen ist nur Mittel). Mal abgesehen davon, dass Dein Betreff völlig falsch ist, wollen die Partner von Verabredungen Verbindlichkeit um etwas zu erreichen.
Und wenn man Fernhandel und koplexe Gesellschaften mit hohen Spezialisierungen, breiten Handel und Produktpaletten will, dann braucht man die Verbindlichkeit erst recht.
Wenn sich die Vertragspartner bewusst sind, dass sie den Vertragspartner auch zur Leistung zwingen können (per Gericht usw.), dann hat das ja seine Notwendigkeit.
Der Zwang ist hierbei im Sinne der Vertragspartner, weil es schwarze Schafe gibt, die nicht leisten oder wenigstens Unklarheiten darüber, wenn es bei der Vertragsabwicklung zu Problmenen geben kann. Es dient dem Rechtsfrieden und damit schlicht dem Frieden in der Gesellschaft, wenn dies ruhig und mit möglichst wenig Schaden aller Beteiligten geklärt wird (wie die Geschichte ausgibig zeigt, ehe Landfrieden errungen war).
Du kannst ja gern allem Zwang entsagen. Nur versteh bitte die Umstände, aus denen sie rühren und warum sich das wohl nicht so schnell ändern wird. Das habe ich mir nicht so ausgedacht, sondern das kann man nachlesen.
Aber vor allem erkennen, der der Zwang a) auch in vorrechtlichen Gemeinschaften gegeben ist, wo auch nicht jeder machen kann, was er will und b) nicht das Wichtigste an Verträgen ist. Das ist sonnenklar der Zweck, der durch die Verabredung und die Erfüllung der gegenseitigen Versprechen erreicht werden soll. Angestrebt ist, und zwar ganz sonnenklar im Konsens (das ist in der Definition einen Vertrages enthalten - wie kann man sich nur weigern das zu sehen?!), dass jeder das hat, was er begehrte bei Vertragsschluss. Oder in den Moment, ab dem in einer vorrechtlichen Gemeinschaft die Verabredung gelten soll. Handschlag, es wurde auch viel mit dem Schwert* geschlossen (in dem man sich den Knauf in die Hand gab usw.).
Wer sich an einer vorrechtlichen Gesellschaft nicht entsprechend der Verabredungen handelt, der wird auch meist die Folgen verspüren.
Und noch mal: Dort wie hier geht es um dem Leistungsausstausch, die Dinge die man haben möchte, und nicht vordergründig um den Zwang dabei.
Selbst wenn man sich nur mit Gefälligkeiten (keine Verträge, weil keinen, - wie es ja trefflich heißt Rechtsbindungswille gäbe?) über Wasser halten könnte (etwa auch, weil Staat und Rechtsordnung in Trümmern liegen), würde es keinen Veabredungpartner nicht egal sein, wie der jeweils andere leistet und ob er das bekommt, was er durch die Verabredung will. Und das notfalls auch mit Zwang (wer will schon auf Zwang verzichten, wenn der andere eindeutig müsste - denken wir an Schadensersatz für Schaden am Auto, der andere hat schuld).
Noch schnell ein paar notwendige Glossen:
Danke für die investierte Mühe.
Ich widerspreche Dir nicht.
Das wäre auch kaum möglich.
Aus dem Konstrukt "Eigentumsgesellschaft" heraus betrachtet sind Deine
Ausführungen bestimmt richtig.
Gewiss. Aber eben nicht nur dort.
Klar, wenn man den Zwang nicht mitverabreden kann (das ist nie der eigentliche Vertrag, sondern der ist Verabredung über einen Leistungsaustausch).
Du betrachtest aber einen Vertrag mit den Augen eines Systembeteiligten.
Das kommt gern an solchen Stellen, ist aber in Deinem Falle nicht anders. Wir alle sind an diesem System beteiligt, aber vor allem sind die grundlegenden Defitionen für z. B. einen Vertrag, der immer einen Konsens veraussetzt, unabhängig davon, wo wir leben und was wir dabei sehen. Auch in Deiner Welt ist ein Vertrag nur etwas, in dem ein Konsens gefunden und verabredet wurde (deswegen, unter uns, kommt es auch zu so wenig Zwangsmaßnahmen, weil meist geleistet wird, wie versprochen - die ärgerlichen Ausnahmen sind Ausnahmen, sonst würde das System nicht funktionieren können).
„Da beim Konsens keine Probleme vorhanden sind, ist er nicht explizit im
Bürgerlichen Gesetzbuch im Sinne einer Legaldefinition geregelt: Der
Konsens wird als ein Normalzustand im Vertragsrecht angenommen.“
Wikifalsch
Es ist traurig, was Du hier zeigst. Denn das ist eben sonnenklar, wird aber von Dir nicht verstanden.
Das Recht regelt an vielen Stellen, wie etwas regelgerecht ist, aber an vielen weiteren, was zu tun ist, wenn es zu sogenannten Leistungsstörungen kommt. Das ist sicher nicht erstaunlich.
Etliches ist, wie beim Konsens so selbstredent, dass nicht weiter geregelt werden muss - ähnlich wie beim Annahmezwang vom Geld, dass ja jedem liebend gern abgenommen wird.
Also wird nur geregelt, was passieren soll, wenn ein Dissenz vorliegt. Eben im BGB und eben da: https://de.wikipedia.org/wiki/Dissens
Und was schaffst Du? Dir einen Satz rauszuzerren und anzunehmen, er würde Deine These stützen, wobei Du ihn nur nicht verstanden hast.
Solche Sachen wie den Idealfall aus dem Gesetz zu entnehmen, in dem man die Regelungen der Auschlussgründe kennt, sind eigentlich in allen Wissenschaften nicht anders. Im Recht wird vieles durch die Prüfung des Vorleigens von Ausschlussgründen definierbar. Keinerlei Seltenheit, sondern im Gegenteil sehr oft anzutreffen.
Komm einen Augenblick heraus aus dem Konstrukt und setze Dich in einem
Gedankenexperiment, außerhalb der Eigentumsgesellschaft, neben mich.
Lass uns das Konstrukt von hier aus betrachten, das seit der Geburt der
Zivilisation die Menschen und anderen Kreaturen beschädigt - ein Kind der
Gewaltanwendung und des Zwangs von vormals Gleichen gegen Gleiche mit dem
Ergebnis immer größerer Ungleichheit zwischen den Machthaltern und ihrem
Dunstkreis, die, den Machtkreislauf erhaltend, immer mehr Zugriff auf
allgemeine Ressourcen erstreiten und den Ohnmächtigen, die immer mehr
Zugriff auf allgemeine Ressourcen verlieren.
Das ist ja alles ganz nice, aber was hat das mit unseren Fragen zu tun? Vertrag bedingt Konsens. Zwang gibt es nicht von ungefähr. Und in vorrechtlichen Gesellschaften gibt es sehr wohl Verbindlichkeiten und Folgen, wenn es nicht klappt, was gemeinsam besprochen wurde.
Eine Eigentümergesellschaft ist ein Bastard der Gewalt, des Zwangs, des
Raubes und hat im Kern wie im Detail nichts mit Konsens zu tun, auch wenn
es in Deinen vielen Büchern steht und in den vielen Vorlesungen gelehrt
wird.
Das ist so etwas von Eulen nach Athen tragen. Wie dottore sagen würde: Binse.
Die ist so, wie sie ist. Aber auch wenn man keinen Zwang mehr bräuchte, weil alle das versprechen, was sie leisten können und das dann auch immer und stets tun (und es nie zu Unklarheiten käme, die man erst mal klären müsste),
Selbst da gäbe es Verbindlichkeiten, die auch darin bestehen, dass nachher klar ist, wem etwas gehört (bei Austausch von Sachen) und wann es wo bleiben soll (etwa, wenn bezahlt wurde).
Konsens könnte nur zwischen Gleichen bestehen - also in einer
Eigentümergesellschaft nur zwischen freiwillig kooperierenden gleich
Mächtigen gerichtet gegen andere Mächtige und Ohnmächtige und zwischen
freiwillig kooperierenden gleich Ohnmächtigen, die sich gegen andere
Ohnmächtige oder Mächtige zusammen tun. Ob so etwas möglich ist,
bezweifle ich.
Es geht doch nicht um eine Verabredung mit Mächtigen, sondern um eine mit einem, von dem ich was möchte, einem anderen Privaten.
Es gab früher auch Verträge mit Lehensnehmern, aber ein Staat basiert nicht auf Verträgen mit Untertanen. Diese wiederum haben einen Deal mit ihm: Du schützt uns vor Betrügern und wir halten Ruhe.
Die Privanten sind so gesehen alle "Ohnmächtige". Aber fähig, gegenseitig Austausch zu betreiben. Dienste gegen Geld. Geld gegen Nahrung usw. Deswegen gibt es Verträge. Und auch, um notfalls Richter und Büttel an zu rufen.
Da im System "Menschheit", das nun einmal kein Schwarm ist, jeweils von
Systemteil zu Systemteil immer ein Machtgefälle besteht, (wie beim
Energiedurchfluss von der Sonne, über das Leben auf der Erde, in das All
abstrahlend) sind die Vereinbarungen/Verträge/Absprachen usw. in einer
Eigentümergesellschaft zwingenden Charakters..
Konsens besteht nur über die alle täuschende falsche Bezeichnung des
gegenseitigen zwingenden Charakters als Konsens. Das ist Neusprech -
ein falsches Mem.
Unfug, du haust nur alles wieder durcheinander, was imho daran liegen dürfte, dass Du nicht hinschaust. Der Austausch von Dingen pasiert auf Basis von Konsens, in dem sich die Vertragspartner Dinge versprechen und darin übereinstimmen, dass genau, und zuvorderst (!!), dass passiert, was sie gemeinsam beschlossen.
Und dadurch fließt, wie Du so willst, die Lebensernergie durch das System, deren Teil wir sind.
Da ist viel Zwang aus den tatsächlichen Umständen, aber auch die Möglichkeit zur Wahl und eine Menge Verträge auf Grund von Konsens. Einfach weil die Menschen tagtäglich solche Verträge eingehen und erfüllen, ist das Erreichen von Konsens und Erfüllung der Verabredungen alltäglicher Normalfall (dessen Ausnahme man im BGB geregelt hat).
Wenn ich etwas brauche um die Urschulden von mir und den Meinen zum
Zeitpunkt X bedienbar zu halte (der @Hinterbänkler würde von
Energiepaketen sprechen) so könnte ich mir dieses theoretisch nach meinen
Fähigkeiten und meinem Fleiß aus der mich umgebenden, sonnenüberfluteten
und wasserreichen
Allmende nehmen (gegen
Hunger z.B. Pilze/ gesammelte Früchte/ erbeutete Tiere, gegen Durst
Oberflächenwasser, gegen Kälte Waldholz).
Allmenden, die mit der berühmten Tragik der Allmende, sind aber meist nur Teil einer Dorfgemeinschaft gewesen, mit nachher immer genauer geregelten Nutzungsrechten, wie Du sicher weißt. So wie, dass Neuzugezognen oft von Nutzungen ausgeschlossen waren usw.
Wer sich aus einem sich ihm umgebenden Paradies ernähren kann und nicht darauf angewiesen ist, dass andere Versprechen einhalten, dem wird das aber vielleicht dennoch nicht ganz egal sein. Und dann stockt die Energie, oder Silke?
Versuche ich das aber praktisch, lande ich schnell im Knast weil ich mit
mehr als 2 Kg Pilzen im Wald erwischt wurde, ohne Angelschein geangelt
habe, ohne Jagdschein gejagt habe, ohne Erlaubnis der Gemeinde Früchte
sammelte, die nicht
zum
Privatisieren zugelassen sind.
Naja, die Zeiten mit wüsten Prozessen um Holzdiebstahl sind ja nun nicht mehr an der Tagessordnung.
Und in den Knast wandert heute keiner für das von Dir genannte. Oder glaubst Du das wirklich? Da kann ich Dich beruhigen.
Konsequenzen hat es schnell, wenn man in einer Rechtsordnung gegen Regeln verstösst. Das wissen wir alle.
Will ich mir gegen den Durst Wasser von der Allmende holen, gibt es Ärger
wegen der fehlenden wasserrechtlichen Erlaubnis oder Bewilligung.
Will ich frierend Holz aus dem Wald holen, muss ich mir vom zuständigen
Förster Lesescheine kaufen oder mit dem privaten Eigentümer einen Vertrag
abschließen.
Ja, wenn man friert und man nicht anders heizen kann, muss ich wohl Verträge eingehen, die ich sonst nicht eingehen wollte. Aber in Abwägung aller Vor un Nachteile wird dann eben in so einem Falll doch ein sogenanntes Angebot angenommen und dem Vertrag zugestimmt. Da ist die Lust zum Abschluss sicher nicht so groß, wie bei anderen, hofftentlich erfreulicheren Vertragsabschlüssen, wie etwa, dass man etwas sehr vorteilhaft erzeugen und verkaufen konnte. Aber darauf kommt es nicht an, sondern darauf, dass der Vertragspartner zustimmt. Damit hats dann den für eine Vertrag immer notwendigen Konsens.
Wo bist Du nun wieder:
Für all das brauche ich Geld, das ich nicht habe oder Nachschuldner, die
ich in die nicht-haben-Situation zwingen kann, indem ich ihnen wegnehme.
Ich muss meine Arbeitskraft also erst an Ferne verkaufen um an Geld zu
kommen oder ich muss, in der Hoffnung nicht erwischt zu werden, gegen
bestehendes Recht verstoßen und Eigentümern wegnehmen.
Meinst Du: Wenn Du Geld ausgeben willst, musst Du es erst haben? Stimmt nicht einmal: Es reicht, dass Dir der andere vertraut, dass er es von Dir erhalten wird. Verdeckter Dissenz kann auch auf Grund falscher Angaben oder Vorspiegelungen gegeben sein. Das ist sicher klar.
Letztlich ist es wieder so: Die Vertragspartner sind sich über irgend etwas einig und leisten sich entsprechnde der gegenseitig abgegebenen Versprechen.
Wo ist da bitte der Konsens?
Na eben da, wo 2 sich einig sind, was sie sich gegenseitig Versprochen haben und was nach Erfüllung der Versprechen anders sein soll, als zum Zeitpunkt bei Vertragsschluss. Darin stimmen sie notwendigerweise überein. Das ist der Konsens?
Sag mal, und Du hast das wirklich nicht erkennen können?
Ich sehe nur lauter Zwang, Beschränkung, Verbot, Erlaubnispflicht
- eben alle Auswüchse von Machtstrukturen.
Nö, ich sehe vor allem Austausch von Leistungen.
Erst mit weitem Abstand die Regelungem im Wirtschaftsverkehr und den Zwang, der meist gar nicht zum Einsatz kommen muss (die Masse aller Verträge werden doch ohne rechtliche Klärung erfüllt - und selbst bei Problemen kommt es nicht immer zu Klärungen und Zwang, weil das anzustrengen aufwendig sein kann).
Es muss schwer sein, die Welt so zu sehen, wie Du. Es ist doch anstrengend genug, aber wenn man sich denkt, dass es nirgends in dieser Welt Konsens erreicht wird und irrigerweise den Zwang im Vordergrund sieht, der selten zum Einsatz kommt (es sei denn, den Zwang durch das gute Gewissen oder die Umgebung, die auf verabredungswidriges Verhalten natürlich ablehnend reagiert)...
Es geht doch meist recht friedvoll vor unter den Menschen. Und die vielen Geschäfte des Alltags werden friedlich verabredet: Kauf von Nahrung usw.
Kein anderes Tier macht so etwas. Was es erbeutet, sammelt, erntet ist
seins.
Es ist doch gut, dass wir verbindlich regeln können, was nachher wem gehört und so in Austausch treten zu können. Sonst wären wir nicht in den warmen, trockenen Wohnungen.
Ich kann mich und die Meinen nicht am Leben erhalten, wenn ich mich in BRD
autark und subsistent versorgen will.
Soweit ich hörte, kommt es dafür auf die richtige Menge Land und Geschick in der Landwirtschaft an, und dann kann man auch die Grundsteuer erwirtschaften. Aber was weiß ich schon...
Ich brauche Geld, viel Geld. Geld=Macht.
Na ich hätte auch gern mehr, als weniger. Aber es muss nicht alles sein
.
Ich bin weniger frei als jedes Wildtier, obwohl die Sonne doch für alle
scheint, und die Früchte der Erde doch allen Kreaturen zustehen (soweit
sie sich ihrer bemächtigen und sie gegen Zugriff durch Andere verteidigen
können).
Unsere Alten sagen hier an solchene Stellen immer: Man kann es sich aber auch schwer machen.
Tja, keine Ahnung, wo man hier auf dem Glóbus noch als Subsistent leben kann. Überall gelten Rechtsordnungen...
Aber ehrlich: Was macht es Dich fertig, dass Du einen Vertragspartner, der Dich z. B. schlecht behandelt hat, zwingen kannst zu leisten, was Dir zugesagt ist (das ist letztlich nichts anderes, als wenn Du sicher willst, dass man Deinen Angehörigen nicht an die Wäsche geht - da kann man schon froh sein, wenn man etwas die Polizei owned: https://www.youtube.com/watch?v=PNjG22Gbo6U
- wie gut wenn man große Kinder hat - der Don hatte es auch schon
)
Will ich in BRD etwas nehmen, das ich dringend brauche, gibt es immer
irgendeinen Eigentümer, der mich beschränkt.
Na so was. Aber dass nicht jeder Deine Sachen wegnehmen kann oder die Deiner Leute, findest Du sicher o. k.
Ärgerst Du Dich wirklich, dass andere bestimmen können, was mit ihren Sachen passiert?!
Darum meine These, dass jeder Vertrag in einer Eigentümergesellschaft ein
Derivat der Machtverhältnisse ist mit der gegenseitigen Androhung und
gegebenenfalls Ausübung von Zwang und Gewalt der einen Vertragspartei
gegen die Andere.
Das bei Vertragsschluss beide Seiten auf ihre Art gegenseitig Macht
ausüben und bei Nichterfüllung mit Strafe und Sanktion drohen und
staatliche Gewaltausübung=Rechtsprechung beanspruchen macht den
Vertragsschluss nicht zu einer freiwilligen Konsensveranstaltung sonder zu
einer gegenseitigen Zwangsausübung.
Schlicht und ergreifend falsch.
Wenn Du morgen ein Brötchen kaufen solltest, dann wirst Du Dir mit der Bäckersfrau einig, dass sie Geld bekommt und Du ein Brötchen. Und darüber seid ihr Euch dann definitiv einig. Und auch darüber, wem nachher das Brötchen gehört.
Das wollen beide übereinstimmend.
Das gängige Erklärungsmodell für Vertragsschlüsse:
Zwang-A + Zwang-B = Konsens
ist falsch.
Dem kann man nur bedingt zustimmen, den oft genug ist der zwang sehr wohl Kalkühl.
Bei Freiwilligkeit brauche ich keinen Vertrag - Sippe.
Aber sehr wohl verbindliche Verabredungen, wenn es Frieden geben soll.
So nun kannst Du wieder in das Konstrukt steigen und Recht behalten.
Was kann ich dafür, wenn Du schon im vorigen Post falsches beschriebest und ich Recht behalten musste? Das ist nun mal so geregelt und gilt, unabhängig von jedem von uns. Da aber vor allem Konsens bei Verträgen nicht nur normal, sondern auch sinnvoll ist, funktioniert hier das Ganze halbwegs. Der Teil des Vorwurfes, es ginge hier ums Rechtbehalten, ist hier irrig. Würde mich weit mehr freuen, wenn Du mal wieder etwas verstanden und einen Irrtum erkannt hättest. Das wäre toll.
Habe da noch ein Lied dazu:
Schon die erste Strophe dürfte Dir gut gefallen, aber ich kürze besser:
Einfach sein - Fanta4 featuren H. G. mit seiner krassen "Röhre"
“[[Herbert Grönemeyer:]]
Es könnte alles, so einfach sein - ist es aber nicht 2x
[[Michi Beck:]]
Das hab ich mir irgendwie schöner gedacht
Ich glaub ich hab irgend 'nen Fehler gemacht
Ich hatte doch höhere Ziele
wollt Roederer trinken, Vermögen verdienen über Nacht
Stattdessen sitz ich hier den ganzen Tag
Trink zuviel Kaffee, den ich nicht vertrag
Studiere Papiere, die ich eh nicht kapiere
und später sortiere ich sie in ein Fach
Doch wo ist der Sinn, da wollt' ich nie hin
Was bitte glauben die bloß wer ich bin?
Da kann noch was gehn, ihr werdet schon sehn,
ich werde die Bude hier bald übernehm'
Und läuft der Laden erstmal wie 'ne Eins
dann ist das alles hier irgendwann meins
Ich bin der Pate und werde euch
Sklaven von allen Strapazen für immer befrein
Es könnt' alles so einfach sein
Ich gönn' allen ihr Eigenheim
Denn wir wollen eh keine Arbeit
wollen nur jede Menge Geld
Wenn es geht keine Fragen,
die uns irgendjemand stellt.
[[Herbert Grönemeyer:]]
Es könnte alles, so einfach sein - isses aber nicht (4x)
[[Thomas D:]]
Schließ deine Augen und atme tief
und hör' mal auf nur das zu glauben, was du siehst
Du weißt genau alles durchschauen, das schafft man nie
Doch was du brauchst, das ist Vertrauen und Fantasie
In einem sind eh alle gleich
und auch wenn es keinem so scheint
Obwohl wir nichts wissen, weiß jeder Bescheid
Darin sind wir alle vereint
Dann fassen wir hier mal zusammen:
Hat alles mit dir angefangen
Du bist irgendwann übers Wasser gegangen
Und wir sollen vom Affen abstammen?
Klar ham wir Fragen aber 'ne Antwort – ham' wir leider nicht
Klar wolln wir fort aber irgendwo ankommen – könn' wir leider nicht
Wir wolln 'ne Formel für ewigen Reichtum – krieg'n wir aber nicht
Harrison Ford oder Xavier Naidoo – sind wir leider nicht
[[Herbert Grönemeyer:]]
Es könnte alles - so einfach sein, isses aber nicht (4x)
(Bei YT t.w. gesperrt: https://www.youtube.com/watch?v=mKtEq8xaZ18&pxtry=1 )
Liebe Grüße
Viele zurück - azur
PS: so viel werde ich nicht mehr antworten können. Die eigentliche Sache ist ja auch sicher erkannt.
* auf den Seiten gibt es mehr dazu: http://www.suehnekreuz.de/ikono/kwaf03.html#Richter Am eindringlichsten ist dabei sicherlich das Schwert2), das der als Richter ausgezeichnete Mann in den Händen hält: als Zeichen der Blutgerichtsbarkeit, die in einem Verfahren unter seinem Vorsitz ausgeübt wird. Dies bedeutet, daß das letzte Urteil - das der Richter von den Schöffen mit feierlichen, althergebrachten Worten vor der versammelten Öffentlichkeit erfragt3) - auf Tod für den Verklagten lauten kann. Stellt der Richter diese entscheidende Frage, dann hebt er das sonst ruhig auf den Schenkeln liegende Schwert in die Höhe: auch dies als Zeichen für den Ernst der Situation, zugleich als Aufforderung an die Versammelten, genau zuzuhören und aufzupassen, damit alles in Ordnung nach dem alten Recht vor sich geht. Diese Geste des Hochhebens des Schwertes ist von daher ebenfalls als ein Richtersymbol anzusehen; wie ebenfalls das ruhige Liegenlassen auf den Schenkeln (worauf noch einzugehen sein wird).
Dieses Schwert diente allgemein als Zeichen der Macht, wie wir es z.B. aus der antiken, dann mittelalterlichen "Zweischwerterlehre" her kennen4), wonach der göttliche Rechtsherr Christus - der selbst das Recht war, weshalb ihm das Rechte lieb war - sowohl dem Kaiser als auch dem Papst je ein heiliges Schwert vom Himmel herabreicht und sie damit einerseits mit der irdischen Gewalt (auf Leben und Tod), andererseits mit der Gewalt zur geistlichen Gerichtsbarkeit belehnt. Von daher wird der Zusammenhang von Herrschaft und Richterfunktion deutlich: der Richter ist Vertreter des Herrschers, dem die allgemeine Gerichtsgewalt zukommt, er hat von diesem den Richterbann erhalten und leitet das Verfahren mit Unterstützung der herrschaftlichen Autorität. Der Richter muß der Stärkste in dem Verfahren sein, in dem sich aggressive Gegner gegenüber stehen, die das Verfahren durchaus noch im Sinne des alten Zweikampfes verstehen, begleitet von bewaffneten Freunden. Die Atmosphäre einer solchen alten Gerichtsversammlung war emotional aufgeheizt, mußte deshalb durch feierliche Gesten und symbolträchtigte Gegenstände und Szenen unterdrückt werden.
• Kocher, Gernot - Das Schwert. Alltagsgerät und Rechtssymbol, in: Harz-Forschungen, Harz-Verein für Geschichte und Altertumskunde e.V. (Hrg.), Band XXIII, Wernigerode 2007, S.203-209
• Schild, Wolfgang - Richtersymbole. Zum Verfahren als "Theater des Rechts" in Mittelalter und Früher Neuzeit, in: Leben im Mittelalter und Moderne, 2003, S.11-13
--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.