Genau - verwertet werden sie ja eh nicht - Das ist reinste Vortäuschung

azur, Dienstag, 08.12.2015, 22:27 (vor 3711 Tagen) @ Dieter1720 Views
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 08.12.2015, 22:41

Hallo Dieter,

danke, gern geschehen.


Als Beispiel:
Wenn die Regierung sagt, es gibt keine belastbaren Beweise für die
Unterstützung der Türkei für den IS und/oder anderer islamistischter
Terrortruppen, heißt dann: die Beweise unterliegen Geheimhaltungsstufen,
insofern sind sie nicht offenbart, also nicht verwertbar?


Von Verwertbarkeit kann man ja nur sprechen, wenn es überhaupt zu einem Verfahren kommt.

Und genau da soll uns ja vorgegauckelt werden: Dass es ein förmliches (Fachbegriff - Verfahren lt. Verfahrensregeln) und/oder ordentliches (dafür eingerichtet) Verfahren gegeben habe. Hat es aber nicht.

Kann ja sein, dass es auch für die Geheimen Regelungen gibt und man sich daran hielt, aber das ist nicht überprüfbar und hierbei reinste Behauptung.

Hinsichtlich Verwertungsverbote (da muss man immer auch aufpassen, was man aus a) Filmen - Filmer sind nicht immer gut fachlich beraten, zudem welchen b) aus dem Ausland, aufschnappt) siehe: https://de.wikipedia.org/wiki/Beweisverbot

Die Regelungen für Verwertungsverbote können ja gar nicht greifen!

Würde bedeuten, die Dienste und Ausschüsse hätten belastbare Beweise,
welche durch Geheimhaltung zu "unbelastbaren" Beweisen ins Nichts
verschwinden.

Ist letztlich genau so.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Worthülse, die mittels scheinfachlicher Behauptung (mit "belastbar" 'aufgepeppt') eine Behauptung stützen soll, dass etwas bewiesen wurde.

Das ist eben kein Beweis.

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.


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