Juraforum - Bündnisfall: Was ist eigentlich Art. 42 Abs. 7 EU-Vertrag?

Vatapitta, Dienstag, 08.12.2015, 21:49 (vor 3712 Tagen) @ Orlando1434 Views

Wenn man diesen Artikel aufmerksam liest:

...

stellt man fest, dass Frankreich und Deutschland ihren Syrienkrieg ohne
die Nato führen.
… Gleichzeitig warb er für eine breite
internationale Koalition gegen die Dschihadisten, wobei er sich unter
anderem explizit auf Art. 42 Abs. 7 des Lissabon-Vertrages der EU bezog.
Dies ist der erste Fall, bei dem die Anforderung militärischer
Unterstützung unter Bezugnahme auf diesen Vertrag erfolgt;
...
Jeht denn dat?


Hallo Orlando,

das der Lissabon-Vertrag eine Beistandsklausel hat, hat mich überrascht.

Zitat: "...Dort schreibt Art. 42 Absatz 7 EUV vor, dass im Falle eines bewaffneten Angriffs auf das Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats, die anderen Mitgliedstaaten ihm alle in ihrer Macht stehende Hilfe und Unterstützung, im Einklang mit Artikel 51 der Charta der Vereinten Nationen [UN-Charta], schulden."

Den Artikel, habe ich nur zu einem kleinen Teil gelesen.


Artikel 51 UN Charta: "Artikel 51

Diese Charta beeinträchtigt im Falle eines bewaffneten Angriffs gegen ein Mitglied der Vereinten Nationen keineswegs das naturgegebene Recht zur individuellen oder kollektiven Selbstverteidigung, bis der Sicherheitsrat die zur Wahrung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit erforderlichen Maßnahmen getroffen hat. Maßnahmen, die ein Mitglied in Ausübung dieses Selbstverteidigungsrechts trifft, sind dem Sicherheitsrat sofort anzuzeigen; sie berühren in keiner Weise dessen auf dieser Charta beruhende Befugnis und Pflicht, jederzeit die Maßnahmen zu treffen, die er zur Wahrung oder Wiederherstellung des Weltfriedens und der internationalen Sicherheit für erforderlich hält." - Quelle


VG Vatapitta

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Chronisch sind die Schmerzen dann, wenn der Doktor sie nicht heilen kann. http://www.liebscher-bracht.com/


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