Kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ergab folgendes Ergebnis.
Ich fragte höflich bei der Pressestelle des KBA an, wie man im Fall des VW Abgasskandals verfahren würde. Leider dauerte die Beantwortung per Mail etwa 4 Wochen. Aber besser spät als nie! Somit hatten sich einige Punkte selbst aktualisiert.
Mir ging es um den Punkt der Ungleichbehandlung. Als Fahrer eines älteren Fahrzeugmodells ist es für mich nicht nachvollziehbar wie bspw. neue Fahrzeuge der Marke VW mit einer grünen Umweltplakette in Innenstädten herum fahren und ich darf das nicht. Möglicherweise haben aber beide Fahrzeuge identische Abgaswerte.
Darauf kam folgende Antwort der Bundesbehörde.
..nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.
Wenn VW also Abgaswerte manipuliert und die Fahrzeuge mit viel zu hohen Emmisionswerten durch die Städte fahren und auch zu wenig Steuern zahlen, es für mich noch lange kein Recht auf Gleichbehandlung gibt. Ich muss weiterhin hohe Steuern zahlen und darf die Innenstadt nicht befahren.
Weiterhin brauch die Behörde auch nicht durchgreifen, wie z.B. Entzug der allg. Betriebserlaubnis oder Verkaufsverbot für betroffen Fahrzeuge.
Ab Januar soll es ein Rückrufprogramm geben.
Jetzt münzen wir die Sache mal auf die Flüchtlinge um.
Wenn also eine Kommune die Baugesetzgebung ignoriert und eine Unterkunft ohne Genehmigungsprozess baut, so kann der Bürger gleiches eben nicht verlangen. Er wird im Zweifel die Garage oder den Carport abreißen wenn er 10 cm zu groß geworden ist.
Oder Geldzuweisungen oder Wohnunggrößen etc. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.
Was für ein Staat?
Man kann auch das Zitat des tschechischen Ministerpräsidenten hernehmen und es so sagen.
Falls Sie in einem Land leben, in dem das Fischen ohne Angelschein bestraft wird, jedoch nicht der illegale Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.
Milos Zeman