Kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Durran @, Donnerstag, 03.12.2015, 22:40 vor 3715 Tagen 4377 Views

Eine Anfrage an das Kraftfahrtbundesamt (KBA) ergab folgendes Ergebnis.
Ich fragte höflich bei der Pressestelle des KBA an, wie man im Fall des VW Abgasskandals verfahren würde. Leider dauerte die Beantwortung per Mail etwa 4 Wochen. Aber besser spät als nie! Somit hatten sich einige Punkte selbst aktualisiert.

Mir ging es um den Punkt der Ungleichbehandlung. Als Fahrer eines älteren Fahrzeugmodells ist es für mich nicht nachvollziehbar wie bspw. neue Fahrzeuge der Marke VW mit einer grünen Umweltplakette in Innenstädten herum fahren und ich darf das nicht. Möglicherweise haben aber beide Fahrzeuge identische Abgaswerte.

Darauf kam folgende Antwort der Bundesbehörde.

..nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn VW also Abgaswerte manipuliert und die Fahrzeuge mit viel zu hohen Emmisionswerten durch die Städte fahren und auch zu wenig Steuern zahlen, es für mich noch lange kein Recht auf Gleichbehandlung gibt. Ich muss weiterhin hohe Steuern zahlen und darf die Innenstadt nicht befahren.

Weiterhin brauch die Behörde auch nicht durchgreifen, wie z.B. Entzug der allg. Betriebserlaubnis oder Verkaufsverbot für betroffen Fahrzeuge.
Ab Januar soll es ein Rückrufprogramm geben.


Jetzt münzen wir die Sache mal auf die Flüchtlinge um.
Wenn also eine Kommune die Baugesetzgebung ignoriert und eine Unterkunft ohne Genehmigungsprozess baut, so kann der Bürger gleiches eben nicht verlangen. Er wird im Zweifel die Garage oder den Carport abreißen wenn er 10 cm zu groß geworden ist.

Oder Geldzuweisungen oder Wohnunggrößen etc. Es gibt keinen Anspruch auf Gleichbehandlung.

Was für ein Staat?

Man kann auch das Zitat des tschechischen Ministerpräsidenten hernehmen und es so sagen.

Falls Sie in einem Land leben, in dem das Fischen ohne Angelschein bestraft wird, jedoch nicht der illegale Grenzübertritt ohne gültigen Reisepass, dann haben Sie das Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten regiert.

Milos Zeman

So einfach ist es nicht.

ebbes @, Donnerstag, 03.12.2015, 23:12 vor 3715 Tagen @ Durran 3911 Views

Falls Sie in einem Land leben, in dem das Fischen ohne Angelschein
bestraft wird, jedoch nicht der illegale Grenzübertritt ohne gültigen
Reisepass, dann haben Sie das Recht zu sagen, dieses Land wird von Idioten
regiert.

Milos Zeman


Es könnte genauso eine Win-Win Situation zwischen den USA (Syrien die Soldaten zu nehmen) und uns (siehe unten) sein.

Ich bin immer mehr im Zweifel, ob Deutschland es nicht so wollte, ohne von den USA "überredet" worden zu sein.

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Pressemitt/2015313.asp

http://www.statistik.baden-wuerttemberg.de/Pressemitt/2015320.asp

Deshalb erfolgten auch keine Abschiebungen.

"Deutschland" ist vielleicht nicht so dumm, wie wir alle glauben.

Gruß

ebbes

--
Jedes blinde Huhn, das an der Börse einmal erfolgreich war, denkt gleich, es sei ein Adler.

Der Grundsatz ist folgerichtig

Athen @, Donnerstag, 03.12.2015, 23:23 vor 3715 Tagen @ Durran 3365 Views

Mir ging es um den Punkt der Ungleichbehandlung. Als Fahrer eines älteren
Fahrzeugmodells ist es für mich nicht nachvollziehbar wie bspw. neue
Fahrzeuge der Marke VW mit einer grünen Umweltplakette in Innenstädten
herum fahren und ich darf das nicht. Möglicherweise haben aber beide
Fahrzeuge identische Abgaswerte.

Darauf kam folgende Antwort der Bundesbehörde.

..nach der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts
gibt es kein Recht auf Gleichbehandlung im Unrecht.

Wenn VW also Abgaswerte manipuliert und die Fahrzeuge mit viel zu hohen
Emmisionswerten durch die Städte fahren und auch zu wenig Steuern zahlen,
es für mich noch lange kein Recht auf Gleichbehandlung gibt. Ich muss
weiterhin hohe Steuern zahlen und darf die Innenstadt nicht befahren.

Was für ein Staat?

Art. 3 Abs. 1 GG: Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.

Wer den Staat an sich anerkennt, der wünscht sich, dass der Staat Regeln vorgibt. Wenn es ein Recht auf Ungleichheit geben würde, wären diese Regeln doch in dem Moment wertlos, wo ein Verstoß nicht geahndet würde.

Natürlich ließe sich argumentieren, die Legislative würde so angehalten, Gesetze zu schaffen, die eindeutig und "gleich" sind.
Die Realität sieht aber anders aus: Schon heute kommt der Bundestag seiner Regulierungswut kaum nach und häufig genug werden seine Gesetze wieder kassiert.

Entscheidend aber ist Art. 3 Abs. 1 GG. Ein Recht auf Ungleichbehandlung würde aus dem zitierten Satz "Alle Menschen sind gegen das Gesetz gleich" machen.

Weiterhin braucht die Behörde auch nicht durchgreifen, wie z.B. Entzug der
allg. Betriebserlaubnis oder Verkaufsverbot für betroffene Fahrzeuge.
Ab Januar soll es ein Rückrufprogramm geben.

Das ist eine andere Frage. Denn Du hast keinen wohl keinen Anspruch darauf, dass einem anderen / VW die Erlaubnis wieder entzogen wird.
Was meinst Du, was in diesem Land los wäre, wenn das so einfach möglich wäre? Baunachbarklagen sind doch Alltag. Dein Nachbar klagt doch gegen den Carport, weil seiner kleiner ist...

Betriebserlaubnis

mh-ing @, Freitag, 04.12.2015, 09:10 vor 3715 Tagen @ Durran 2809 Views

Der Grundsatz, dass es im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt, ist stehendes Recht und lässt daher die Möglichkeiten offen, Unrecht nicht zu ahnden. Damit muss man leben.
Was das alte Auto betrifft, ist aber die Sachlage von den Behörden oft falsch gesehen. Das alte Auto ist mit einer gültigen, unbefristeten Betriebserlaubnis in den Verkehr gebracht worden. Nachträglich hat der Gesetzgeber diese Nutzung aber eingeschränkt durch die Schaffung dieser grünen Zonen. Wenn der Gesetzgeber diese Nutzung aber im Nachhinein einschränkt, dann muss er das einerseits gut begründen, anderseits muss er aber auch Schadensersatz leisten für die nun eingeschränkte Nutzung. Dem Grundsatz nach kann dieser gültige Bescheid nicht einfach so aufgehoben werden und wenn, dann nur gegen Geld.

Ein mir bekannter älterer Rechtsanwalt hat das gemacht und kann seither unbehelligt fahren, da die Erstattung keiner machen und auch keiner in einem Prozess einen Präzedenzsfall produzieren wollte.

Ist der Grundsatz die Lizenz zur Willkür?

aliter @, Freitag, 04.12.2015, 12:51 vor 3715 Tagen @ mh-ing 2493 Views

Der Grundsatz, dass es im Unrecht keine Gleichbehandlung gibt, ist
stehendes Recht und lässt daher die Möglichkeiten offen, Unrecht nicht zu
ahnden. Damit muss man leben.


Ein mir bekannter älterer Rechtsanwalt hat das gemacht und kann seither
unbehelligt fahren, da die Erstattung keiner machen und auch keiner in
einem Prozess einen Präzedenzsfall produzieren wollte.

Hochinteressant dieser Fall, aber vermutlich nur ggf. anwendbar auf PKWs, die vor Einführung der Grünzonen auf den jetzigen Halter zugelassen wurden.

Ein ähnlicher Fall:

Die Stadt genehmigt ein bestimmtes Bauvorhaben nicht. Darauf weise ich nach, dass in unmittelbarer Umgebung genau so eine Baumassnahme existiert. Der Sachbearbeiter: Die Ansicht hat sich geändert, heute würden wir das nicht mehr genehmigen. Nach ca einem Jahr: In der Nachbarschaft ein anderes BV wurde , so wie bei mir abgelehnt, genehmigt. Vermutlich hat sich die Ansicht wieder geändert, möglicherweise wird sich die Ansicht wieder geändert haben, wenn ich einen neuen Antrag stelle.

Kann man da nichts machen, gegen so eine offensichtliche Willkür? Ähnliches scheint mir vorzuliegen, wenn z.B. der eine Verstoss extrem mild, der andere äusserst harsch von Behörden sanktioniert wird.
mfg

Man kann auf Erteilung einer Baugenehmigung klagen

Orlando ⌂ @, Freitag, 04.12.2015, 13:22 vor 3715 Tagen @ aliter 2454 Views

... denn nicht jeder Verwaltungsakt ist sachlich richtig.

Das ist überhaupt ein wesentliches Merkmal eines freiheitlichen Staates, dass man gegen dessen Entscheidungen klagen kann.

Zur Klagemoeglichkeit in Baurechtssachen ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 04.12.2015, 14:14 vor 3715 Tagen @ Orlando 2462 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 04.12.2015, 14:22

... denn nicht jeder Verwaltungsakt ist sachlich richtig.

Hinzu kommt, dass in den bisher geschilderten Faellen womoeglich trotz "sachlicher" Richtigkeit ein Ermessensverstoss vorliegt.

Die Behoerde muss sich meist ein "gebundenes Ermessen" zurechnen lassen, d.h. sie haette sowohl entscheiden koennen, drei Stockwerke ODER vier Stockwerke generell im Gebiet (ohne Bebauungsplan) vorzusehen. HAT sie sich aber fuer VIER entschieden, muss sie i.d.R. auch dem naechsten Antragsteller, bei sonst nahezu gleichen Voraussetzungen, vier genehmigen.

Hat sich ihre "Ansicht geaendert" - dann hat sie ihr Ermessen erneut betaetigt und muss, da sie nicht willkuerlich oder schikanoes handeln darf, dieses dann auch (fuer ein Gericht nachvollziehbar) begruenden koennen.

Wenn dieses erneute Ermessen "willkuerlich" erscheint und keine neueren Erkenntnisse ueber schuetzenswerte Interessen Dritter (kann auch die Kroetenwanderung oder die Fledermauspopulation sein - siehe das Staatsziel Umweltschutz im Grundgesetz) erkennbar sind, hat man gute Chancen.

Ebenso gute Chancen kann man haben, wenn man eine berechtigte (!) Erwartung in die erkennbare Baurechtslage gesteckt hat und nun vor Verlusten steht, die nur auf die Behoerden-Einschraenkungen zurueckgehen.

Allerdings haette man dann ZUM RECHTEN Zeitpunkt, als die Ansicht noch so "grosszuegig" war, eine Bauvoranfrage stellen koennen/sollen - dann waere, s.u., Schadenersatz bzw. Bestandsschutz die Folge gewesen!

Ich kenne einen Fall, nicht ganz vergleichbar, da hat die Stadt erst sechsstoeckig im Bebauungsplan vorgesehen, daraufhin hat ein Investor eine ganze heruntergekommene Haeuserzeile gekauft, wollte sie abreissen und dann sechsstoeckig neu bebauen.

In der Zwischenzeit hat die Stadt den Bebauungsplan auf dreistoeckig reduziert. Ende vom Lied nach erfolgreicher Klage: die Stadt hat letztlich mehr Schadenersatz zahlen muessen, als der urspr. Grundstueckskaufpreis betrug!

Das ist überhaupt ein wesentliches Merkmal eines freiheitlichen Staates, dass man gegen dessen Entscheidungen klagen kann.

Ja, nur "in eigener Sache", eben i.d.R. nicht, wie von vielen andeutungsweise gewuenscht, gegen die "unrechtmaessige Beguenstigung des Nachbarn" (hier kann allerdings eine [(Dienst-] Aufsichtsbeschwerde manchmal was bringen, ggf. sogar kann es sich um Bestechung/Vorteilsnahme handeln, d.h. der Beamte hat sich schmieren lassen).

Allerdings haben letztere beiden "Behelfe" den Nachteil, "verbrannte Erde" zu hinterlassen, d.h. man handelt sich, wenn der Beamte dadurch nicht an der weiteren Amtsausuebung gehindert wird, zukuenftig erst richtig Aerger ein.

Caveat: Bei alledem sollte man, wenn das Kosten-Nutzen-Verhaeltnis es ueberhaupt hergibt, einen erfahrenenen Anwalt in Bausachen beauftragen! Auch eine Dienstaufsichtsbeschwerde wird einem (in der Regel!) nicht so persoenlich zugerechnet, wenn sie vom Anwalt kommt.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Sonderfall

mh-ing @, Freitag, 04.12.2015, 14:31 vor 3715 Tagen @ aliter 2427 Views

Bei diesem Sonderfall geht es nicht um Unrecht, sondern darum, etwas zu bekommen. Hier ist das Amt an Gesetze und Grundlagen (Bebauungspläne usw.) gebunden, muss begründen und sich rechtfertigen. Wenn der Fall dann Zeitnah unterschiedlich bewertet wird, kann man hier schon erfolgreich das durchbekommen. Grundsätzlich geht es hier aber nicht um die Ungleichheit im Unrecht, sondern um den Gleichbehandlungsgrundsatz im ordentlichem Verfahren.

Die Willkür in Ämtern ist aber ein zunehmendes Problem. Wer gute Beziehungen hat, bekommt hier einfach mehr als andere. Jedoch war das schon immer so und wird daher immer Grund zur Klage bleiben. Jedoch ist unser Staat hier noch halbwegs mit Mitteln ausgestattet, dagegen etwas zu tun -noch.

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