Eine Einschränkung

helmut-1, Siebenbürgen, Mittwoch, 02.12.2015, 04:54 (vor 3717 Tagen) @ Rybezahl1270 Views

Könnte sein, dass meine Logik mit der Beerdigung nach orth. Ritus (die drei Tage) nur eingeschränkt zutrifft. Nämlich dann, wenn der Verstorbene noch in der Gerichtsmedizin liegt und noch nicht freigegeben wurde.

Das wiederum heißt, dass bei einem Gewaltverbrechen der Leichnam ohnehin in diese Institution gebracht wurde und die Leute dort eigentlich am besten wissen müßten, was Sache ist. Aber die werden mit Sicherheit am Telefon nichts sagen und sich auf den Datenschutz berufen.


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.