Öffentliches Recht, privates Recht und (unausweichliches) Zuvielversprechen...
Hallo zusammen,
wer ein Gesellschafts-Setup befürwortet, das es "freien und gleichen" Individuen erlaubt Träger von Rechten und Pflichten ("Rechtsperson") zu sein - Rechte und Pflichten, die diese Individuen in freiwillig zu schließenden Vereinbarungen teilweise selbst erzeugen können ("Vertrag") - der befürwortet ein bürgerliches Recht ("Privatrecht", "Zivilrecht", "Handelsrecht", "Markt").
Das Grundprinzip der "Freiheit und Gleichheit" ist der Umstand, dass das Individuum das Eigentum (nicht den Besitz) am eigenen Körper nicht nur hält, sondern auch nicht mehr rechtmäßig verlieren kann ("Freiheit", die "Freiheitsberaubung" ist genau deswegen rechtswidrig) und dass einmal etablierte Pflichten von allen Verpflichteten gleichermaßen erfüllt werden müssen ("ohne Ansehen der Person" = "Gleichheit" vor dem Recht).
Private Rechtsansprüche, wie etwa das Eigentum am eigenen Körper, müssen verlässlich und wirksam öffentlich durchsetzbar sein (sonst sind es keine Rechtsansprüche sondern etwas anderes).
Um private Rechtsansprüche dieser Art ermöglichen zu können ist eine entsprechende Ausgestaltung des öffentlichen Rechts notwendig. Ein gutes Beispiel ist hier - erneut - das Eigentum am eigenen Körper ("Freiheit"), das gerne auch mal als "Menschenrecht" bezeichnet wird und man so annehmen könnte es müsse für alle "Menschen" gelten. Wo allerdings dieses "Menschenrecht" nicht durch ein öffentliches Recht (i.e. zentrales Gewaltmonopol!) durchgesetzt wird existiert es als Rechtsanspruch schlichtweg nicht, sondern ist etwas anderes (z.B. moralische Aufforderung).
Jegliches Privatrecht ist in diesem Sinne dem öffentlichen Recht nachgeordnet.
Selbstverständlich trifft das auch auf alle anderen Eigentumstitel sowie auf Forderungen, d.h. auf das Vermögen (bewertbares Eigentum + Forderungen) zu. Dieses Vermögen ist jedoch - im Gegensatz zum Eigentum am eigenen Körper - in privaten Verträgen rechtmäßig übertragbar (z.B. Verkauf, Schenkung, ...).
Diese Übertragung von Vermögen ist a priori (vor dem Vertrag) freiwillig, sobald der Vertrag jedoch rechtswirksam ist, ist es auch mit der Freiwilligkeit vorbei. Vermögen kann zudem (auf Grundlage der privaten Verträge für die regelmäßig mit dem Vermögen der Person gehaftet wird) rechtmäßig verloren werden, d.h. wird per öffentlichem Recht ("Staat") von einer Rechtsperson auf eine andere übertragen, wenn die eine Rechtsperson einer anderen etwas versprochen hat, das sie nicht erfüllen konnte ("Zuvielversprechen").
[Anm. 1: Diese Rechtspersonen sind selbstverständlich fiktiv, sie sind nur der Teil des Menschen, der "bourgeois" genannt werden könnte oder eben "homo oeconomicus", also der "independente" - der gegenüber "anderen" Rechtspersonen abgegrenzte und abgrenzende - Teil. Dem (reinen) "bourgeois" steht der "citoyen", der politische Bürger (Staatsbürger, Stimmbürger) gegenüber.]
[Anm. 2: Allein der Umstand der rechtmäßigen Verlierbarkeit des eigenen Vermögens - ohne Verlierbarkeit hat das Vermögen keinen Preis - führt über Zeit zu einer Ungleichverteilung von Vermögen und da dieses wiederum für die Solvenz einer Rechtsperson eine ganz entscheidende Rolle spielt sind für diejenigen mit großen Vermögenspositionen die (Re-)Finanzierungskosten jedweden Projektes geringer als für jene mit kleineren Vermögenspositionen. Diesen Umstand kann man "Matthäus-Effekt der Ökonomie" nennen, in Anspielung auf Mt 25, 29: „Denn wer da [viel Vermögen, d. Verf.] hat, dem wird gegeben, dass er die Fülle habe; wer aber nicht [viel Vermögen, d. Verf.]hat, dem wird auch das genommen, was er hat.“]
Eine Rechtsperson, die in einem privaten Vertrag etwas "versprochen" hat, das sie nicht einhalten kann muss mit Konsequenzen für ihr Vermögen rechnen. Das geht bis hin zur "Insolvenz" der Rechtsperson, die juristisch lediglich als "Vermögensmasse" wahrnehmbar ist. Bei juristischen Personen kann das bis zum juristischen "Tod" führen, i.e. Auflösung der Rechtsperson.
Man könnte sagen: das "Zuvielversprechen" ist der modus operandi des Privatrechts, da die Erfüllung der Verträge von Ergebnisse abhängt, deren Eintreten oder nicht Eintreten fundamental unsicher ist und durch bloße Statistik - als "Risiko" - nicht beherrschbar sein kann.
An kaum einem Beispiel dürfte das Zuvielversprechen sichtbarer sein als im Bankwesen und dort speziell bei der "Fristentransformation". Banken gehen mit anderen Rechtspersonen Verträge ein, die wechselseitige Ansprüche unterschiedlicher Laufzeit begründen: die Bank leiht kurz und verleiht lang. Der Kontrahent erhält ein Sichtguthaben (kurz) und verpflichtet sich zur Kreditrückzahlung (lang).
Warum 'funktioniert' ein derart systematisches Zuvielversprechen für die Banken heute (so häufig) so reibungslos?
Weil auf die Konsequenzen dieser Art des Zuvielversprechen bereits institutionell, d.h. per öffentlichem Recht, reagiert wurde!
Wie genau?
Das Liquiditätsrisiko, das diese Art des Zuvielversprechens mit sich bringt, wird durch die Zentralbank als "lender of last resort" aufgefangen. (Bagehot rule aus "Lombard Street", 1888: "lend freely at a high rate of interest against what would be good collateral in normal times" (sinngemäß) - damals ein Aufschrei! "moral hazard" usw.).
Außerdem existieren Einlagensicherungsvereinbarungen, die bei - über bloße Liquiditätsprobleme hinaus gehenden - Solvenzproblemen der Bank, dafür sorgen, dass die "Einleger" keine Mithaftung übernehmen müssen.
Heute leben wir zudem in einer Situation, in der die Zentralbank nicht mehr bloßer "lender of last resort", sondern - für das Schattenbankensystem - zum "dealer of last resort" geworden ist (vgl. Mehrling, P - The new lombard street, 2010). Die Zentralbank nutzt also ihre Position an der Spitze der Geld-Hierarchie (banker's bank) um den Verkäufern derjenigen Vermögenswerte, für die sie nun als Händler der letzten Instanz auftritt, zu mehr Liquidität zu verhelfen. Außerdem sorgt die ZB bei den Haltern dieser Vermögenswerte für erhöhte Solvenz, weil die ZB-Nachfrage die Preise dieser Vermögenswerte erhöht.
Diese Art des Zentralbankeinsatzes funktioniert, weil die Zentralbank - so lange sie auch noch banker's bank ist - genau die Liquidität schaffen kann, die die Banken benötigen um diejenigen Verträge erfüllen zu können, die sie eingegangen sind: also diejenigen fälligen Versprechen erfüllen können, obwohl die Banken systematisch zuviel versprochen haben.
Das Prinzip funktioniert freilich deshalb, weil es immer (s.o.) das öffentliche Recht ist, das private Verträge durchsetzen muss.
Überlässt man das Privatrecht sich selbst und setzt einfach nur die bestehenden Verträge durch ("pacta sunt servanda"), so sorgt das inhärente Zuvielversprechen dafür, dass die Personen, die zuviel versprochen haben ihre Vermögenswerte liquidieren und damit ihre Gläubiger - so gut es geht - befriedigen müssen.
Systematisches Zuvielversprechen sorgt für systematisches Liquidieren und damit zur Selbstzerstörung der privatrechtlichen Beziehungen, bzw. hier konkret des Finanzmarktes (Hawtrey: "inherent instability of credit"): die zu erfüllenden Verbindlichkeiten sind nämlich nominal fixiert, die sie besichernden Vermögenswerte jedoch im Preis variabel (--> Gefahr einer deflationären Depression)!
Kurz: wer private Wirtschaftstätigkeit haben möchte, der muss sich mit dem Umstand auseinandersetzen, dass diese private Wirtschaftstätigkeit - so oder so - zum Zuvielversprechen führt! Wenn eingebautes, systematisches Zuvielversprechen nicht zu einer deflationären Depression führen soll, so muss das öffentliche Recht auf die harte Durchsetzung bestehender Versprechen (Verbindlichkeiten) verzichten und eine Relaxation der vollen Rechtsdurchsetzung erlauben.
Die (institutionelle) Ausgestaltung des öffentlichen Rechts ist dafür entscheidend an welcher Stelle diese Relaxation wirksam wird. Oder anders: WER GENAU profitiert von der (ohnehin unausweichlichen) Relaxation der Vertragsdurchsetzung?
Wenn es so ist, dass das Privatrecht aus sich heraus Situationen erschafft, die zu systematischem Zuvielversprechen führt, weshalb soll es dann ausschließlich Institutionen geben, die ausgerechnet die Groß- und Größtvermögen vor den vollen Konsequenzen des Zuvielversprechens bewahrt? Im €-Raum heute ist die Situation, dass die Staaten quasi per Fiskalpolitik (Relaxation!) gar nichts mehr machen (manche können auch nicht) und so die einzige verbliebene Quelle für Relaxation die ZB ist. Und wo kommt ihre Art der Relaxation an? Teilweise bei den Staaten (indirekter Staatsanleihenkauf, zusätzliche 'Arbitrage' für Private möglich), teilweise bei ganz bestimmten Privaten! Diese Art der (Relaxationsorts-)Auswahl hat - selbstredend - Verteilungseffekte!
Es existiert heute die öffentlich rechtliche Institution der Freiheit im oben beschriebenen Sinn: nicht-verlierbares Eigentum am eigenen Körper, die Sklaverei ist per öffentlichem Recht abgeschafft.
Wer keine untere Vermögensschranke für "natürliche Personen" sinnvoll erachtet, der fordert letztlich die Wiedereinführung der Sklaverei!
Ist es nicht naheliegend per öffentlichem Recht eine weitere "untere Schranke" einzuziehen, die oberhalb des bloßen "Eigentums am Körper" angesiedelt ist?
Und weiter: wer eine untere Schranke für sinnvoll erachtet (und - ich wiederhole mich - es gibt heute bereits in vielen Ausgestaltungen des öffentlichen Rechts eine: Eigentum am eigenen Körper), muss freilich die Frage nach der Finanzierung dieser beantworten und bietet sich hier nicht eine dieser zu diskutierenden unteren Schranke entsprechende obere Schranke an?
Genau beim Durchdenken der praktischen Einführung einer solchen oberen Schranke gelangen wir allerdings sehr schnell an die Grenzen der Möglichkeiten des existierenden öffentlichen Rechts heute: eine solche obere Schranke, so sinnvoll sie sein möge, ist im derzeitigen Setup unserer Gesellschaften (Keine monetäre Souveränität im €-Raum, Kapitalverkehrsfreiheit, tax havens, offshore trusts, ...) gar nicht durchsetzbar!
Liegt es an dieser Stelle nicht nahe "größere staatliche Strukturen" (z.B. im Hinblick auf monetäre Souveränität), bzw. deren Kooperation (offshore trusts etc.) zu fordern?
Dabei ist ein blinder Glaube daran, dass das öffentliche Recht ("Staat", "Herrschaft"!!!), die Lösung für alles ist, unbedingt zu vermeiden. Ganz im Gegenteil: das öffentliche Recht (nicht das Privatrecht!) hat uns so "grandiose Errungenschaften" wie die Inquisition, Konzentrationslager und Gulags beschert. Das öffentliche Recht ist mit allem nur erdenklichen Argwohn immer wieder aufs Neue zu Durchleuchten und nach seinen Intentionen zu befragen!
Klar ist aber auch: wer Eigentum am eigenen Körper ("Freiheit") und ggf. sogar weitere Rechtsansprüche für sinnvoll erachtet, der wird ohne die Stärkung der Strukturen des öffentlichen Rechts nicht auskommen. Ein höherer citoyen Anteil des vielleicht zu sehr zum "bourgeois" gewordenen Menschen scheint angebracht. Ein herausforderungsadäquater Umgang mit dem Privatrecht ("Markt") und dessen eigenen Dynamiken (Zuvielversprechen, Matthäus-Effekt, ...) erscheint ohne eine strukturelle Stärkung des heute strukturell schwachen öffentlichen Rechts (besonders in Europa!) erst gar nicht möglich. Nicht bloßes öffentliches Recht! Aber auch nicht bloßes privates Recht. Diese beiden Rechtsformen stehen in einem dialektischen Verhältnis zueinander und sind jeweils dialektisch (d.h. nicht per se "gut" oder per se "schlecht" oder andere Trivialisierungen) in sich selbst.
Oder wie sich Rolf Knieper ausdrückt:
Das gewaltige Experiment einer kommunistischen Gesellschaft [bloßes
öffentliches Recht, d.Verf.], die auf eine bewusste Kollektivität, die
Politisierung der Wirtschaftsbeziehungen und die Zentralisierung allen
Eigentums in den Händen des Staates bauen wollte, ist gescheitert. Der
Versuch, dem die Alternative eines minimalistischen Staates und einer
weitgehenden Selbstregulierung durch den Markt [bloßes Privatrecht,
d.Verf.] entgegenzusetzen, ist es bald anschließend auch. Es bleibt in
dieser Periode der Menschheitsgeschichte wohl nichts als der stets
unvollendete und unvollkommene Versuch, die Durchsetzung partikularer
Interessen nicht zu verhindern, sie aber durch gesellschaftliche Interessen
zu orientieren und zu zähmen, die sich nachhaltig nur im sozialen
Rechtsstaat politisch formulieren und realisieren lassen.
Vielen Dank für's Lesen.
Beste Grüße
--
BillHicks
..realized that all matter is merely energy condensed to a slow vibration – that we are all one consciousness experiencing itself subjectively. There's no such thing as death, life is only a dream, and we're the imagination of ourselves.
!
!