Hier der Titel bei der ZEIT: "Deutsches Reich - twelve points". (mT)

DT, Samstag, 21.11.2015, 17:46 (vor 3727 Tagen) @ Reffke4356 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 03.02.2016, 19:48

Soweit ich weiß, war Naidoo niemals Mitglied der Reichsbürger, und diese stellen sicherlich auch nicht die Souveränität Deutschlands in Frage.

http://www.zeit.de/kultur/musik/2015-11/xavier-naidoo-esc-kommentar

Sie sagen nur, was FAKT ist, daß die Bundesrepublik Deutschland nicht souverän ist, was Schäuble, Bahr, Gysi, Merkel, Foschepoth bestätigen. Juristisch wasserdicht.

Zitat des Schreiberlings Matthias Breitinger:
http://www.zeit.de/autoren/B/Matthias_Breitinger/index.xml


"Immer wieder ist Naidoo zuletzt durch Äußerungen aus dem rechtsradikalen Spektrum aufgefallen. Er behauptete, Deutschland sei noch immer kein souveränes, sondern ein besetztes Land und positionierte sich damit in der Nähe der sogenannten Reichsbürger."

Ergo: wer die Wahrheit sagt, ist RECHTSRADIKAL!

Wie diese alle hier?

Gysi, Bahr, Schäuble, etc.
https://www.youtube.com/watch?v=3Pe1i_LVCtA


Hier die offizielle, juristisch wasserdichte Rechtslage:

https://www.youtube.com/watch?v=h5tQIDVC-eQ
Prof. Josef Foschepoth, Historiker, Uni Freiburg


Wer es noch genauer wissen will:
Michael Rensmann, Besatzungsrecht im wiedervereinigten Deutschland, Nomos 2002, 36 EUR:

http://www.amazon.de/Besatzungsrecht-wiedervereinten-Deutschland-Abbauprobleme-Restbest...


Kurzbeschreibung
Erscheinungstermin: 29. Juli 2002

Der Abschluß des Zwei-plus-Vier-Vertrags im Jahre 1990 legt zunächst den Schluß nahe, daß für die Existenz von Besatzungsrecht im wiedervereinten, souveränen Deutschland kein Raum mehr sein kann. So wird auch in der rechtswissenschaftlichen Literatur weitgehend von der Erledigung allen Besatzungsrechts ausgegangen.

Mit dieser Arbeit wird zunächst versucht, die bisher kaum überschaubare Materie des Besatzungsrechts zu definieren und zu kategorisieren, wobei jedoch nicht alle dieser Kategorien aufgehoben sind: So zeigen sich beim erst kürzlich geänderten Stationierungsrecht noch immer Nachwirkungen der Besatzungsgewalt.

Die von den Besatzungsmächten erlassenen Normen werden auf aufgehobenes, umgewandeltes und bis heute fortgeltendes Recht untersucht. Eine weitere Kategorie beinhaltet die Weitergeltung von Besatzungsrecht in Form von nunmehr endgültigen vertraglichen Vereinbarungen.

Letztlich wird erkennbar, daß der Abbau der besatzungsrechtlichen Ordnung in Deutschland noch immer nicht abgeschlossen ist. Das Werk widmet sich einem stets verdrängten Thema, wie Hinweise auf die politische Diskussion belegen, und macht den aktuellen Stand im Abbauprozeß der deutschen Besetzung deutlich.


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