Gesetze, Gesetzgeber & Freiheiten ..

Beo2, NRW Witten, Mittwoch, 18.11.2015, 17:13 (vor 3730 Tagen) @ Falkenauge2118 Views

Direkte Demokratie ist als Ergänzung zur repräsentativen Demokratie, die in einem großen Gemeinwesen doch unumgäünglich ist, unbedingt notwendig.
Die Gesetzgebungskompetenz beider darf sich aber nur auf das Recht im engeren Sinne beziehen. Jedes Gesetz, ob durch Parlament oder Volksabstimmung beschlossen, das inhaltlich in das Wirtschafts- oder Kulturleben eingreift, hebt Freiheit und Selbstbestimmung der dort fachkundig handelnden Bürger auf.

In der Direkten Demokratie treffen alle wichtigen Entscheidungen die im Wirtschafts- und Kulturleben in relativer Freiheit und Selbstbestimmung fachkundig handelnden Bürger selbst. Sie schränken also ihre Freiheit und Selbstbestimmung gewissermaßen selbst ein, vermutlich aus gutem Grund. Die von den Bürgern bestellte und bezahlte fachkundige Regierung hat sich danach zu richten.

Übrigens, auch die Naturgesetze innerhalb und außerhalb unseres persönlichen Körpers sowie die Handlungen anderer Menschen beschränken unsere individuelle Freiheit. Es gibt also keine absolute Freiheit, sondern nur eine relative.
Anstatt also in jeder zwischenmenschlichen Begegnung, und das jeden Tag, die zu geltenden persönlichen Grenzen und ihre Sanktionierung mühsam neu zu verhandeln, wird dies in der Direkten Demokratie sozusagen allgemeingültig bis auf weiteres entschieden. Neue Kompromisse sind jederzeit möglich.

Was die Bürger mehrheitlich beschließen, wird zum Gesetz und schränkt keineswegs die individuelle Freiheit, gegen das Gesetz zu handeln und die gesetzlichen Sanktionen dafür zu tragen, ein .. wie es sich für ein gut funktionierendes Gemeinwesen gehört. Wem das nicht gefällt, kann sich ja ein schöneres Gemeinwesen suchen oder gründen, oder dafür werben. Wichtig ist nur, dass mensch es konkret beschreiben kann.

Gruß, Beo2


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