Todesstrafe in der EU noch gültig??

mocky @, Mittwoch, 04.11.2015, 09:50 vor 3739 Tagen 3250 Views

Moin, liebe Gemeinde,

ich bin über einen Artikel vom 05. Juni 2015 gestolpert, falls das Thema hier schon mal behandelt wurde - Asche auf mein Haupt - ich habe nichts in dieser Richtung gefunden:

http://www.info-direkt.eu/todesstrafe-in-der-europaeischen-union/

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen, die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“

Aber auch die Möglichkeit der Tötung ohne Gerichtsurteil wird vorgesehen, in dem auf die „Negativdefinition“ des Art. 2 Abs. 2 EMRK ausdrücklich verwiesen wird, welcher in lit c die Tötung gestattet, um einen Aufruhr oder Aufstand niederzuschlagen.

Eine Frage an die Juristen im Forum:

Ist die Auslegung richtig?
Das würde bedeuten, das im Falle eines Bürgerkrieges, der uns ja evtl. bevorsteht, dem "Staat" damit alle Türen und Tore offen stehen, gegen sein eigenes Volk à la China auf dem "Platz des Himmlischen Friedens" vorzugehen?

Gruß mocky

--
WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD
WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT!

Bertholt Brecht

Ja, natuerlich ist diese Auslegung richtig ...

CrisisMaven ⌂ @, Mittwoch, 04.11.2015, 10:03 vor 3739 Tagen @ mocky 2937 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.11.2015, 10:25

Ist die Auslegung richtig?

Ja, auch bei uns bleibt die Todesstrafe nur abgeschafft, sie ist hoechstens ueber Art. 1 Grundgesetz "geaechtet". Gilt aber nicht bei Notwehraktionen.

Das würde bedeuten, das im Falle eines Bürgerkrieges, der uns ja evtl. bevorsteht, dem "Staat" damit alle Türen und Tore offen stehen, gegen sein eigenes Volk à la China auf dem "Platz des Himmlischen Friedens" vorzugehen?

Man kann als Staat ja auch Giftgas gegen Demonstranten einsetzen, was gegen regulaere Kriegsparteien nicht erlaubt ist. Mit Wasserwerfern darf man zwar alten Leuten bei Stuttgart 21 das Augenlicht ausblasen, als Kriegswaffe waere es ein Vertragsverstoss wie ein Dum-Dum-Geschoss ...

Man kann Atomwaffen legal einsetzen, wenn man zu den privilegierten Parteien des Atomwaffensperrvertrages gehoert.

Man darf durch gezielten Fangschuss einen Geiselnehmer toeten.

Alles im Rahmen von Gueterabwaegungen. Das ist das entscheidende. Diese entfaellt aber z.B. bei Notwehr.

Um solche Faelle handelt es sich. Da aber der Staat schon seine Grenzen nicht schuetzen kann, wie wollte er da dann Aufstaenden im Innern Herr werden? Wir gehen einer wesentlich gewaltfreieren Zukunft entgegen, jedenfalls, was staatliche Gewaltanwendung betrifft. Das war in den letzten Jahren Roms ja auch so und nur darum gibt es "uns" Germanen (noch).

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Sehr deutsche Fragestellung

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Mittwoch, 04.11.2015, 10:05 vor 3739 Tagen @ mocky 2465 Views

Selbst wenn in irgendwelchen EU-Scheinverträgen dreihundertprozentig wasserdicht formulierte Tötungsverbote wider den Staat stünden - glaubst Du ernsthaft, daß das im Zweifelsfall auch nur eine der verdammten Politikerseelen in Berlin, Paris, Wien oder sonstwo interessieren würde? [[zwinker]]

Disce mori.

Viele Grüße,
Julius

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Das hatten wir schon vor vielen Jahren hier - siehe u. a.Schachtschneider dazu - mit Widerspruch der Fachleute hier

azur @, Mittwoch, 04.11.2015, 11:28 vor 3739 Tagen @ mocky 2184 Views

Hallomocky,

dies Sache ging schon vor Jahren im Internet rum, schon ab der Zeit, als die Verträge von Lissabon Thema waren. Auch hier im Forum schon etliche Male angesprochen:

"Staatsrechtler Prof Schachtschneider: Vertrag von Lissabon erlaubt eindeutig Todesstrafe"
verfasst von IanSobiesky, 26.08.2009
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=121077

Wie man der dortigen Diskussion entnehmen kann, wurde das reichlichst diskutiert:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=120949
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=120943
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=120959
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=120961
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=120968
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=120965
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=121113

Oder: "Menschenrechte kontra "Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten"
verfasst von Fibonacci, 07.03.2011
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=206560

usw.

Du kannst die Foren-Suchfunktion in verschiedenen Kombinationen mit den Schlagwörtern: EU, Europa, Todesstrafe, EMRK usw. benutzen, wie z. B: http://www.dasgelbeforum.net/search.php?search=todesstrafe+aufstand&ao=and&u_name=

Fakt ist, dass die eigentliche Todesstrafe ein Urteil voraussetzt.

Das ist nicht das selbe, wenn Polizei oder Armee tödliche Gewalt einsetzen, etwa beim sogenannten finalen Rettungsschuss.

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die stetigen Dronenmorde. Da wird ein Tötungsbefehl vollstreckt, aber eben nicht auf Grund einer richterlichen Entscheidung bzw. auf Grund eines gerichtlichen Verfahrens.

Darauf haben in der Diskussion mit Ian bzw. über Schachtscheider auch die Fachleute hier hingewiesen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Wo ist das Problem?

Hinterbänkler @, Schweiz - tief im Emmental, Mittwoch, 04.11.2015, 12:47 vor 3739 Tagen @ mocky 2220 Views

Hallo mocky,

wenn eine Regierung, wie jetzt aktuell, viele nationale und internationale Gesetze und Abmachungen einfach ignoriert ohne anschließend vor einem Gericht Rechenschaft ablegen muss, dann kann sie auch Leute zusammenschießen, ob dies erlaubt ist oder nicht.

Ich denke es ist dem Debitisten doch schon lange klar, dass gegen Ende das alles folgerichtig und zwangsläufig genau so passieren muss.

Assoziativ:
Krieg ist Frieden
Wahrheit ist Lüge
Freiheit ist Sklaverei
Unwissenheit ist Stärke

Danke und Gruß
Hinterbänkler

--
...und es gibt überhaupt gute Gründe dafür, zu mutmassen, daß in einigen Stücken die Götter insgesamt bei uns Menschen in die Schule gehen könnten. Wir Menschen sind - menschlicher ...

Friedrich Nietzsche 'Jenseits von Gut und Böse'

Danke!

mocky @, Mittwoch, 04.11.2015, 13:31 vor 3738 Tagen @ Hinterbänkler 2035 Views

Danke an CrisisMaven, Julius Corrino, azur und den

Hinterbänkler

Und ich habe in meiner kindlichen Naivität (64 J.) allen ernstes geglaubt, dass das Thema "Todesstrafe" in D gegessen ist ... wahrscheinlich bin ich ein echter "Hinterbänkler"

Gruß mocky

--
WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD
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Bertholt Brecht

Nein, die wahren "Hinterbänkler" sind wir.

SUCRAM @, VLC, España, Mittwoch, 04.11.2015, 13:56 vor 3738 Tagen @ mocky 1957 Views

Und ich habe in meiner kindlichen Naivität (64 J.) allen ernstes
geglaubt, dass das Thema "Todesstrafe" in D gegessen ist ... wahrscheinlich
bin ich ein echter
"Hinterbänkler"

Gruß mocky

Das heißt, Seien Sie eingeladen und kommen Sie zu uns auf die Hinterbank. Es wird noch alles lustig. Von da hat man besseren Überblick und kann die eifrigen Melder vorlassen.

Beste Grüsse

--
"Den Staat (oder irgendwas anderes) zu bekämpfen macht ihn nur stärker.
Willst Du den äußeren Staat erschüttern, dann erschüttere den Staat in Dir." (@Konstantin)

Strafe vs. unmittelbarer Zwang (edit)

azur @, Mittwoch, 04.11.2015, 17:05 vor 3738 Tagen @ mocky 1797 Views

bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 04.11.2015, 17:28

Hallo mocky,

Danke an CrisisMaven, Julius Corrino, azur und den

Hinterbänkler

gern geschehen.

Bin mir nach dem Folgenden nicht sicher, ob Du den wesentlichen Unterschied verstanden hast:

Und ich habe in meiner kindlichen Naivität (64 J.) allen ernstes
geglaubt, dass das Thema "Todesstrafe" in D gegessen ist ... wahrscheinlich
bin ich ein echter

Die Todestrafe ist, wie Strafen überhaupt, eine Sanktion, welche auf ein bestimmtes Verhalten folgt. Eine Rechtsfolge bei erfülltem Tatbestand.
https://de.wikipedia.org/wiki/Strafe

https://de.wikipedia.org/wiki/Vertragsstrafe

In Deutschland gibt es im Strafrecht die Freiheits- und die Geldstrafe.

Daneben gibt es die Nebenstrafen: https://de.wikipedia.org/wiki/Strafe#Strafarten


Das andere sind Todesfolgen auf Grund von staatlichen Maßnahmen. Der Staat kann seine Polizisten berechtigen Maßnahmen zu ergreifen, die in das Recht zum Schutz von Leben und Gesundheit eingreifen. Und so ist auch die EU-Regelung zu verstehen.

https://de.wikipedia.org/wiki/Unmittelbarer_Zwang

https://de.wikipedia.org/wiki/Finaler_Rettungsschuss

Es wird dann strafrechtlich geprüft, ob der Handelnde so handeln durfte, also ein Handeln gerechtfertigt ist: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtfertigungsgrund

Dieses zuletzt genannte tötliche Handeln ist allerdings keine Todestrafe. Die kann nur von einem Richter verhängt werden (das Standrecht lassen wir jetzt mal außen vor - wobei selbst dort Grundzüge eines Verfahrens mitgedacht werden), dort wo die Todestrafe zulässig ist.

Also wenn bei einem Aufstand in die Menge geschossen würde, kann das ebenso tötlich sein, wie eine vollstreckte Todestrafe, aber es ist keine Todesstrafe, sondern eine rechtlich gedeckte polizeiliche oder militärische Maßnahme.

Insofern ist die EU-Regelung keine Regelung einer Todesstrafe, sondern eine Erlaubnis zur Anwendung von auch tötlicher Gewalt.

Und bitte bedenken: Will hier nichts verteidigen, sondern nur mitteilen, wie das im Recht geregelt und an Hand des Rechts beurteilt wird.

Der finale Rettungsschuss war bei seiner Einführung nicht umsonst so heiß diskutiert. Denn wenn der Staatsanwalt oder Einsatzleiter den Schuss frei gibt, zumal wenn klar ist, dass z. B. ein Kopfschuss (weil der Täter sich oft hinter eine Geisel versteckt und nur der Kopf des Täters sichtbar ist) höchstwahrscheinlich tötlich sein wird, dann ist das letztlich der Erschießung eines zum Tode per Erschießung Verurteilten sehr ähnlich.

Aber da wird zu recht argumentiert, dass die Intention verschieden ist. Bei der Vollstreckung der Todestrafe soll der Verurteilte sterben (oft früher in urteilen: "durch ... zu Tode gebracht werden"). Beim finalen Rettungsschuss soll der Täter am Ausüben seines verbrecherischen und für Unbeteiligte gefährlichen Handelns gehindert werden. Die Tötung ist dabei nicht beabsichtigt (aber billigend in Kauf genommen - gleichwohl ist der Polizeischütze dann gerechtfertigt). Das würde sicher so auch bei der Aufstandsbekämpfung gesagt werden.

Edit: als ich die EU-Regelung das erste Mal las, war ich auch entsetzt. Denn sie lässt sich auch als Ermutigung verstehen, besonders tötliche Waffen einzusetzen oder z. B. Rädelsführer gezielt zu töten (wohingegen ein Festnehmen und an die Wand stellen damit nicht abdeckbar sein sollte. Es ist immer ein Spiel mit dem Feuer.

Manche Regelungen haben auch t. w. eher deklaratorischen, also nicht regelnden, sondern klarstellenden Charakter. Gerade auch denkbar bei überstaatlichen Regelungen, wo die Teilnehmer verschiedenes nationales Recht haben, aber klar sein soll, was gemeinsam gelten soll.

Es kann auch sein, dass man so gesamteuropäischen Einsatzkräften das Handeln erleichtern bzw. diese zum freien Handeln ermutigen will.

Aber es ist und bleibt heikel. Wenn so etwas ausdrücklich gestattet ist, sind tendenziell mehr tötliche Massnahmen zu befürchten. Zudem ist es auch eine Einschüchterung bzw. Repression möglicher Protestler.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Mir fehlt noch: "Antifa sind jetzt die Faschisten" (oT)

SUCRAM @, VLC, España, Mittwoch, 04.11.2015, 14:02 vor 3738 Tagen @ Hinterbänkler 2268 Views

- kein Text -

--
"Den Staat (oder irgendwas anderes) zu bekämpfen macht ihn nur stärker.
Willst Du den äußeren Staat erschüttern, dann erschüttere den Staat in Dir." (@Konstantin)

Also wenn du deren brutale Gewaltaktionen gegen die Polizei seit Jahren beobachtest, dann ganz sicherlich!

Olivia @, Donnerstag, 05.11.2015, 09:37 vor 3738 Tagen @ SUCRAM 1609 Views

Oder bist du da anderer Ansicht und hälst es für Friedensaktionen, wenn sich schwarz Vermummte Gestalten mit allen möglichen Waffen auf Ordnungskräfte stürzen?
Wäre wirklich ganz interessant, deine Begründung zu hören.

Dass die "gefördert" und von interessierter Seite unterstützt werden, das ist eine ganz andere Sache.

Aber wenn der Kaiser keine Kleider trägt, dann sollte man als halbwegs intelligenter Mensch auch darüber sprechen und nicht behaupten, er hätte welche an.

--
For entertainment purposes only.

So von einem intelligenten zum anderen intelligenten Wesen

SUCRAM @, VLC, España, Donnerstag, 05.11.2015, 13:00 vor 3738 Tagen @ Olivia 1602 Views

Oder bist du da anderer Ansicht und hälst es für Friedensaktionen, wenn
sich schwarz Vermummte Gestalten mit allen möglichen Waffen auf
Ordnungskräfte stürzen?
Wäre wirklich ganz interessant, deine Begründung zu hören.

Dass die "gefördert" und von interessierter Seite unterstützt werden,
das ist eine ganz andere Sache.

Aber wenn der Kaiser keine Kleider trägt, dann sollte man als halbwegs
intelligenter Mensch auch darüber sprechen und nicht behaupten, er hätte
welche an.

Hallo,

Erstens ging es um eine gewisse Aussage in einem anderen Thread. (@nereus, ein gewisser Marcel, unser Moderator und @Zara...nun such.)

Und Zweitens, ja, ich bin absoluter Antifaschist. Wie andere hier auch, bei denen dann aber plötzlich der Spieß umgedreht wird. Also Antifa = Faschist.

@Olivia, habe ich mich jemals auf Chaoten bezogen, die sich zwar auch Antifa-Bewegung nennen, aber sicher andere Ziele verfolgen, als ich? Kannst Du dies aus irgend einem meiner Beiträge entnehmen, oder auch nur ableiten oder ist das eine rein provokative Frage, die Du Dir in Kenntnis meines gedanklichen Hintergrundes auch hättest selbst beantworten können, so halt als intelligentes Wesen .

Vielleicht habe ich ja die grundsätzliche Aversion gegen jeglichen Faschismus sowie gegen gewaltbereite, staatliche (oder auch private) Ordnungskräfte mit denen gemeinsam. Aber das war es auch.
Diese Aversionen frustrieren mich nicht mehr. Daher muss ich mich auch nicht auf der Strasse austoben.
Außerdem haben die meisten von denen überhaupt keine Ziele, oder Ideen oder denken. Kenn auch einige, die zwischen verschiedenen Lagern hin und her oszillieren. Je nach dem, was gerade am coolsten ist. Also, was haben meine und anderer Philosophien und antifaschistische Einstellung mit denen zu tun?

So jetzt zum Schluss: Wo behaupte ich, er hätte Kleider an?

Gruss Sucram

--
"Den Staat (oder irgendwas anderes) zu bekämpfen macht ihn nur stärker.
Willst Du den äußeren Staat erschüttern, dann erschüttere den Staat in Dir." (@Konstantin)

ANTIFA=Linksfaschismus! Sage lieber, dass du gegen Faschismus bist! Das ist deutlicher!

Olivia @, Donnerstag, 05.11.2015, 18:44 vor 3737 Tagen @ SUCRAM 1681 Views


@Olivia, habe ich mich jemals auf Chaoten bezogen, die sich zwar auch
Antifa-Bewegung nennen, aber sicher andere Ziele verfolgen, als ich? Kannst
Du dies aus irgend einem meiner Beiträge entnehmen, oder auch nur ableiten
oder ist das eine rein provokative Frage, die Du Dir in Kenntnis meines
gedanklichen Hintergrundes auch hättest selbst beantworten können, so
halt als intelligentes Wesen .

-------------------

Das ging selbstverständlich nicht gegen Dich, sondern gegen die Bezeichnung ANTIFA. Dies ist inzwischen wirklich ein Schimpfwort und bezeichnet die Gruppe von gewaltbereiten Linksfaschisten, die vermummt quer durch Europa reisen, um Schlägereien mit der Polizei zu veranstalten.

Wenn du dich aber als Menschen bezeichnest, der GEGEN FASCHISMUS ist, dann klingt das völlig anders. Es ist bedauerlich, dass die Antifa diesen Begriff so in den Dreck gezogen hat, dass er nur noch als Schimpfwort verwendet werden kann.

--
For entertainment purposes only.

Als das Gesetz verabschiedet wurde, habe ich es genauso verstanden. Rädelsführer dürfen er..... werden.

Olivia @, Mittwoch, 04.11.2015, 22:48 vor 3738 Tagen @ mocky 1735 Views

http://www.info-direkt.eu/todesstrafe-in-der-europaeischen-union/

„Ein Staat kann in seinem Recht die Todesstrafe für Taten vorsehen,
die in Kriegszeiten oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr begangen werden.“


Aber auch die Möglichkeit der Tötung ohne Gerichtsurteil wird
vorgesehen, in dem auf die „Negativdefinition“ des Art. 2 Abs. 2 EMRK
ausdrücklich verwiesen wird, welcher in lit c die Tötung gestattet, um
einen Aufruhr oder Aufstand niederzuschlagen.

...............

Bin kein Anwalt, aber dieses Thema wurde damals ausführlich diskutiert. Nicht hier, aber in anderen Foren.

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