Bundeswehreinsatz im Inneren, wer hat Ahnung?

PPQ ⌂, Pasewalk, Montag, 02.11.2015, 21:38 (vor 3740 Tagen)3457 Views

Ich kopiere einen Beitrag mal komplett hierher, der sich mit der offenkundig bedeutsamen Frage beschäftigt, mit welcher Rechtsgrundlage die Bundeswehr derzeit rund 1000 Soldaten als Helfer in der Flüchtlingskise im Inneren einsetzt. Laut Grundgesetz ist das eigentlich nicht möglich, das Verteidigungsministerium antwortet auch nicht auf Anfragen. Vielleicht hat jemand von den Foristen eine Vermutung, ob und wie die im unten stehenden Text aufgeworfenen Fragen so beantwortet werden können, dass ein Einsatz im Inneren erlaubt wäre. Ich sehe da nach dem Wortlaut des GG eigentlich keine Möglichkeit, leider aber greift das Thema keines der Leitmedien auf - außer dem "Spiegel", der heute auch was hatte, aber komplett auf der Erklärlinie des Verteidigungsministeriums lag.


Sehr, sehr enge Grenzen haben die Väter des Grundgesetzes gezogen, um den Einsatz der Bundeswehr im Inneren möglichst zu verhindern. Eingedenkt unseliger Vergangenheit setzt Artikel 35 des Grundgesetzes deutliche Schranken: Der Einsatz der Streitkräfte auf dem Weg der "gegenseitigen Rechts- und Amtshilfe", wie es in Absatz 1 heißt, ist danach nur gestattet "zur Hilfe bei einer Naturkatastrophe oder bei einem besonders schweren Unglücksfall".

Punkt hinter Satz 2 Absatz 2. Und wenig Deutungsspielraum. Eigentlich. Sicher ist es kein großes Glück, dass eine Regierung in einer schwierigen Situation versagt - aber ist es eine Naturkastrophe? Ein besonders schwerer Unglücksfall? Nun, schon ihrem von der Politik verwendeten Namen nach nicht: "Flüchtlingskrise" klingt weder nach akuter Kastrophe noch nach einem schwerem Unglücksfall, den nur der umgehende Einsatz der Streitkräfte im Inneren beherrschen helfen kann. Und "zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung", das legt Absatz 1 felsenfst, "kann ein Land in Fällen von besonderer Bedeutung" zwar "Kräfte und Einrichtungen des Bundesgrenzschutzes" zur Unterstützung anfordern.

Nicht aber Teile der Streitkräfte.

Hilft vielleicht Absatz 3? "Gefährdet die Naturkatastrophe oder der Unglücksfall das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung (...) Einheiten der Streitkräfte zur Unterstützung der Polizeikräfte einsetzen", legt der fest. Eindeutig ist auch hier der ausschließliche Bezug auf Naturkastrophen und Unglücksfälle.

Dennoch ist die Bundeswehr nach eigenen Angaben derzeit mit etwa 1000 Soldaten im Inneren eingesetzt. Das zähle zwar nicht "zum originären Auftrag der Bundeswehr", schreibt das Verteidigungsministerium selbst. Um sich dann ausschließlich auf Paragraph 1 von Artikel 35 zu beziehen: Die Bundeswehr leiste "Flüchtlingshilfe für die ersuchenden Kommunen und Behörden der Länder im Sinne der Amtshilfe auf der Grundlage des Artikels 35 Absatz 1 des Grundgesetzes", heißt es. Wobei hier die Betonung auf "im Sinne" liegt, denn im Geiste und nach den Buchstaben widerspricht der Bundeswehreinsatz ja Absatz 2 und 3 und ist somit ein klarer Verfassungsbruch.

Auch der verzweifelt klingende Bezug auf §§ 4 ff des Verwaltungsverfahrensgesetzes des Bundes nützt da wenig: Ober sticht Unter und was das Grundgesetz verbietet, kann kein Verwaltungsverfahrensgesetz gestatten.

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Wir sprechen verschiedene Sprachen. Meinen aber etwas völlig anderes. www.politplatschquatsch.com


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