Individuelle Bewaffnung für Zivilisten in deutschen Städten neuerdings zeitlich begrenzt?

Leser23 @, Montag, 02.11.2015, 10:38 vor 3741 Tagen 8574 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 10:51

Bin da über ein Bild gestolpert, was mich irritiert.

- Pistolen
- Butterfly Messer
- Schlagstöcke sowie
- Pfefferspray (u.Ä)

verboten von 21:00 bis 06:00 Uhr!?

Also tagsüber dann wieder erlaubt?

Ich muß gestehen, daß ich tagsüber weder dort, noch sonstwo, dergleichen dabei gehabt habe, schlicht, wegen des Mangels am generellen Besitz, d.h. ich frage mich, wer eigentlich die abgebildeten Pistolen oder die ohnehin offiziel verbotenen (Teleskop-?)Schlagstöcke dabei haben soll!

Mir war dunkel in Erinnerung, daß wir generell keine Pistolen mitführen dürften.

Also an Jene, die sowieso keine haben, kann dieses Schild ja nun nicht gerichtet sein.

Und an Polizisten doch sicher auch nicht, denn sogar ihre Schuhe dürfen sie neuerdings nach Anweisung des Innenministeriums, auch bei Durchsuchungen von Moscheen, entgegen der Grün - Künastschen Forderung, grundsätzlich auf Socken zu Muslimen zu gehen [[rofl]], wieder anbehalten. Es tut sich also was für die Arbeitsbedingungen der Polizei[[top]].

Also in dem Schild stecken mindestens zwei Rätsel.

Wieso wird per Schild verboten, was sowieso verboten ist?

Wer darf ungestraft zwischen 06:00 und 21:00 Uhr in Kiel Waffen führen (die zivile deutsche Bevölkerung ohne Waffenschein, kann ja nicht gemeint sein, die Polizei und Sonstige, mit Waffenschein, auch nicht) und warum nur in dieser Zeit?

Oder gab es still und heimlich eine Legalisierung des Waffenbesitzes und des erlaubten Führens von Waffen für Jedermann in der Öffentlichkeit?

Dann ergäbe das Bild wirklich Sinn!

[image]

http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=19311375

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Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."

Auf die Details kommt es an

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 02.11.2015, 11:02 vor 3741 Tagen @ Leser23 7137 Views

Was Feuerwaffen angeht, sind ausweislich des Schildes wohl nur halbautomatische Selbstladepistolen zu den genannten Zeiten von den Straßen fernzuhalten. Das offene Führen von Langwaffen jeglicher Art (Einzel- und Mehrlader, Kipplaufwaffen, Repetierer, Halb- und Voll(?)automaten) scheint weiterhin erlaubt zu sein. Ebenso dürften auch Revolver zwischen 21:00 und 6:00 Uhr kein Problem darstellen.

RUAG, DAG, MEN, Sellier & Bellot, MagTech, RWS, Federal, Hornady, Sierra, Lapua ... - alles long! [[top]]

--
Ainsi continue la nuit dans ma tête multiple... elle est complètement dechirée... ma tête.
- Luc Ferrari

Dir gehts wohl zu gut...!?

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 11:17 vor 3741 Tagen @ Julius Corrino 6553 Views

Das offene Führen von Langwaffen jeglicher Art
(Einzel- und Mehrlader, Kipplaufwaffen, Repetierer, Halb- und
Voll(?)automaten) scheint weiterhin erlaubt zu sein. Ebenso dürften auch
Revolver zwischen 21:00 und 6:00 Uhr kein Problem darstellen.

Bitte so eine Käseantwort deutlich als "Satire" kennzeichnen!

Ohne "kleinen Waffenschein" darfst du noch nicht mal mit einer Schreckschusswaffe außerhalb deines Grundstücks spazieren gehen!
Völlig egal zu welcher Uhrzeit!

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Du hast das doch problemlos als Satire erkannt, wozu die Empörung? (oT)

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 02.11.2015, 15:01 vor 3741 Tagen @ Zorro 4896 Views

- kein Text -

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- Luc Ferrari

Denk mal nach, wer hier alles mitlesen könnte...!?

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 15:36 vor 3741 Tagen @ Julius Corrino 5069 Views

Hey Julius,

demnächst wird ein 18-jähriger abgeknallt, weil er in der Öffentlichkeit mit einer Schreckschusswaffe oder einem Luftgewehr rumfuchtelt...[[sauer]]

"Scherze", sollte man beim Thema Waffen für ALLE besonders kennzeichnen!

...der "IQ" der Bevölkerung soll ja gesenkt worden sein...[[freude]] [[zwinker]]

Gruß Zorro

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Das nennt man dann wohl einen intelligenzbedingten evolutionären Flaschenhals. (oT)

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 02.11.2015, 16:07 vor 3741 Tagen @ Zorro 4796 Views

- kein Text -

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Puh, da bin ich jetzt aber beruhigt!

Leser23 @, Montag, 02.11.2015, 11:34 vor 3741 Tagen @ Julius Corrino 5808 Views

Was Feuerwaffen angeht, sind ausweislich des Schildes wohl nur
halbautomatische Selbstladepistolen zu den genannten Zeiten von den
Straßen fernzuhalten. Das offene Führen von Langwaffen jeglicher Art
(Einzel- und Mehrlader, Kipplaufwaffen, Repetierer, Halb- und
Voll(?)automaten) scheint weiterhin erlaubt zu sein. Ebenso dürften auch
Revolver zwischen 21:00 und 6:00 Uhr kein Problem darstellen.

RUAG, DAG, MEN, Sellier & Bellot, MagTech, RWS, Federal, Hornady, Sierra,
Lapua ... - alles long! [[top]]

[[rofl]]

Wenngleich, die Schildermaler schreiben ja auch was von Waffen und waffenähnlichen Gegenständen.
So lustig Deine Rückmeldung auch war, ich glaub sie zieht rein inhaltlich doch nicht!

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und der Grund dafür ist,

Jermak @, Montag, 02.11.2015, 17:51 vor 3741 Tagen @ Julius Corrino 4824 Views

daß sich die Jungs mit den großen Kalibern und den Vollautomaten nachts nicht mit Mückenstichen rumplagen wollen. Ist doch menschlich verständlich ... *Ironie*

Individuelle Bewaffnung ist legal

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 11:21 vor 3741 Tagen @ Leser23 6838 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 11:57

Hallo Leser23,

das "Führen" einer Waffe ist tatsächlich ziemlich strikt reglementiert. Der einzige gangbare legale Weg zum Waffenschein führt über die Eröffnung eines Bewachungs- bzw. Personenschutzunternehmens.

Unabhängig davon bekommt man relativ unkompliziert eine Waffenbesitzkarte. Man muss nur Sportschütze, Jäger, Sammler oder Erbe sein.

Wer eine Waffenbesitzkarte hat, darf seine eingetragenen Waffen natürlich auch transportieren.

Detailliert ist das hier beschrieben.

Der Transport von Waffen stellt eine Unterart des Führens von Waffen dar.

Beim Transport soll die Waffe entladen in einem fest ferschlossenem Waffenkoffer transportiert werden. (Im Gegensatz zum Führen, wo die Waffe gelanden und gesichert "in Reichweite" getragen wird.)

Man darf also ein kleines Köfferchen mit dabei haben (auch zu Fuß!), wenn man die Munition in der Hosentasche hat und nicht in der Waffe.

Ob man nun im konkreten Fall tatsächlich zum/vom Schießstand/Büchsenmacher/Kaufinteressent unterwegs ist, muss man im Zweifelsfall nur argumentativ untermauern können.

Wenn Sportschützen eine Reise antreten, hat diese selbstverständlich das Ziel, auswärtige Schützenvereine zu besuchen. Wer auf dem Weg zur Arbeit eine Waffe transportiert, tut das, weil er danach zum Schießstand fahren will. U.s.w.
Mit anderen Worten, man kann in ziemlich jeder Situation rechtfertigen, warum man gerade jetzt eine Waffe transportiert.

Mir war dunkel in Erinnerung, daß wir generell keine Pistolen mitführen
dürften.

Das ist unzutreffend.

Selbst große Kaliber, wie z.B. .50AE oder .500 S&W sind in D legal zu besitzen und zu transportieren.

Im Falle von Notwehr, Nothilfe oder rechtfertigendem Notstand darf (bzw. muss) man den transportierten Koffer selbstverständlich auch öffen, die Waffe entnehmen, laden, entsichern und benutzen.

Gruß,

Positiv.

Nachtrag: Es muss übrigens kein Koffer sein, ...

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 11:52 vor 3741 Tagen @ Positiv 5802 Views

...ein Stoff-Futteral mit Reißverschluss tut es auch.

Aus meinem Link: "An den Verschluss des Koffers oder Futterals an sich
werden keine besonderen Anforderungen gestellt. Bei einem Waffenfutteral
genügt es z.B. wenn ein Doppel‐Reißverschluss vorhanden ist, der
mit einem Vorhängeschloss gesichert werden kann. Ist nur ein einfacher Reißverschluss
vorhanden, muss am Futteral selbst eine
Vorrichtung vorhanden sein, an welche der Verschluss des Futterals
angeschlossen werden kann."

Transport vs. Führen

Leser23 @, Montag, 02.11.2015, 11:58 vor 3741 Tagen @ Positiv 5618 Views

Hallo Positiv,

damit wäre die Möglichkeit für Pfefferspray, Schlagstöcke, sofern in der verschlossenen Kiste mitgenommen, auch wieder ok?

Praktischerweise, also in Notwehr, vielleicht beim wegrennen:
"Stop, muss erst meinen Koffer öffnen"
vermutlich nicht anwendbar.

Wann tritt den die definierte persönliche Notwehrsituation ein?

Die Waffe vorher entnehmen wird kaum möglich sein, und während "dessen", der Gegner mit einem Messer herumfuchtelnd, auch nicht.

Also Notwehr als Hilfestellung für Dritte?

Nehmen wir nochmal die pfeffersprayausgestattete Frau beim Spaziergang allein in die Abendämmerung eines Parkgeländes hinein und ihr eine Gruppe "Dunkler", früher sagte man finstere Gestalten, entgegenkommt:

Jenes Spray in der nicht verschlossenen Handtasche ist schon kaum anwendbar.

"Schußbereit" in der Hand, eher, aber ziel mal im Dunkeln auf einen dunklen Gegner, wo Du den Pfefferstrahl garnicht siehts, wo er hingeht, man also ziellos sprayt, und Du den Ernstfall vorher eh nie trainiert hast.

Und dann mußt Du den Gegner auch erst auf Spraydistanz "rankommen" lassen.

Wie nah ist das denn?

Wer von den "Sprayern" weiß das?

Wie verhindert man, daß man sich nicht selbst "abschießt"?

Rennt sie aber noch in vermeintlich ausreichender Distanz vor der Gruppe weg, animiert man diese möglicherweise dann erst (Fluchtverhalten) zum Angriff?

Fragen über Fragen.

Ich will keine Waffen.
Es hat bisher doch auch so funktioniert, und die Gefahr selbst dabei Schaden zu nehmen ist, gemäß der US Statistiken signifikant hoch!

Wie oft packt man dann seine Knarre aus, ohne daß es tatsächlich eine Notwehrsituation gegeben hat.

Sogar Polizisten müssen sich bei unklaren Lagen und Waffeneinsatz unbequemen folgereichen Fragen stellen.

Und sie führen sie statt sie zu transportieren.
Mit dem Führen ergibt die Waffe Sinn, der reine verschlossene Transport mit Munition in der Hosentasche, ist wohl etwas notwehrpraxisfern.

Dennoch danke für Deine fundierte Antwort!

--
Mahatma Gandhi:
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Lieber haben als brauchen

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 12:22 vor 3741 Tagen @ Leser23 5578 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 12:46

Mit dem Führen ergibt die Waffe Sinn, der reine verschlossene Transport
mit Munition in der Hosentasche, ist wohl etwas notwehrpraxisfern.

Das sehe ich nicht so. Ein Sportschütze hat einen Revolver in ca. 2 Sekunden "ausgepackt", geladen (mit Ladehilfe) und in Anschlag gebracht.

Klar muss man das oft üben, bis es wirklich so schnell geht - auch mit verbundenen Augen und hinter dem Rücken.
Es ist machbar und aus meiner Sicht definitiv besser, als "nackt" dazustehen.

Andererseits sollte man sich individuell absolut sicher sein, dass man eine Waffe auch benutzen kann und wird und im Ernstfall nicht von Schock oder Skrupel übermannt wird. In diesem Fall hat man besser gar nichts dabei, was physisch gegen einen verwendet werden könnte.

Pfeffersprays & Co. interessieren mich nicht, daher kann ich nichts dazu sagen. Ich würde vermutlich einen kleinen Elektroschocker bevorzugen, falls ich das Bedürfnis hätte, etwas sofort in der Hand haben zu müssen. Der ist zumindest von der Windrichtung unabhängig und hinterlässt nicht so eine Sauerei, wie ein Messer.

Ich kann dazu nichts aus Erfahrung sagen, da ich eher so ein Typ bin, bei dem die Leute im Dunkeln zügig die Straßenseite wechseln, wenn sie mich kommen sehen. Ich habe mich noch nie von einem Menschen ernsthaft bedroht gefühlt und bevorzuge darüber hinaus das Wort als Waffe.

Praktischerweise, also in Notwehr, vielleicht beim wegrennen:
"Stop, muss erst meinen Koffer öffnen"
vermutlich nicht anwendbar.

Du kannst ja erstmal mit dem hoffentlich soliden Koffer zuschlagen und dann in Ruhe auspacken... [[zwinker]]

Allgemein sollte man jede Waffe - egal, ob Taschenmesser, Spray, E-Schocker oder Feuerwaffe PERFEKT beherrschen oder besser ganz darauf verzichten.

Das geht nicht ohne intensives und kontinuierliches Training.

Gruß,

Positiv.

Meist bekommt der Schütze eine Strafe!

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 12:57 vor 3741 Tagen @ Positiv 5593 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 13:05

Mit dem Führen ergibt die Waffe Sinn, der reine verschlossene Transport
mit Munition in der Hosentasche, ist wohl etwas notwehrpraxisfern.


Das sehe ich nicht so. Ein Sportschütze hat einen Revolver in ca. 2
Sekunden "ausgepackt", geladen (mit Ladehilfe) und in Anschlag gebracht.

Gruß,

Positiv.

Hier eine Kostprobe gängiger Fälle:

http://www.abendblatt.de/region/niedersachsen/article205372189/Sportschuetze-erschiesst...

Es kommt auf den Grad der Bedrohung an!

Hüpfen finstere Gestalten in deinem Vorgarten rum, solltest du als Waffenbesitzer mit WBK möglichst vorbeischiessen und hoffen,
daß sie rennen wie die Hasen!

Hüpfen finstere Gestalten jedoch auf deiner Freundin rum, wird dir jeder Richter einen Treffer auf die "10" vermutlich durchgehen lassen!

Oft ist wichtig, was an Spuren und Tatwerkzeugen am Ort des Geschehens zurückbleibt. Knallst du den Einbrecher mit einer Gaspistole ab,
wird man eher vor Gericht Verständnis für dich haben, als wenn du 3 Eroberer samt Taschenmesser damit:

http://www.frankonia.de/516+Patrol+Selbstladeb%C3%BCchse/SIG+Sauer/Ansicht.html?Artikel...

...niedermähst.

Letzteres ist allerdings recht amüsant, wenn du in eine Polizeikontrolle kommst, den Kofferraum öffnest und deine WBK vorzeigst...[[freude]]

Gruß Zorro

--
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Zuerst Warnschuss

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 13:25 vor 3741 Tagen @ Zorro 5257 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 13:32

Hüpfen finstere Gestalten in deinem Vorgarten rum, solltest du als
Waffenbesitzer mit WBK möglichst vorbeischiessen und hoffen,
daß sie rennen wie die Hasen!

Natürlich gibst Du (bei Notwehr oder Nothilfe) zuerst einen Warnschuss ab und erst, wenn das noch keinen Eindruck macht, zielst und schießt Du auf die Beine - um den Angreifer zu stoppen, aber nicht zu töten.

So bist Du rechtlich auf der sicheren Seite.

Leute im Vorgarten rechtfertigen noch keinen Waffengebrauch.

Gruß,

Positiv

auf die Beine

Blut-Svente @, Montag, 02.11.2015, 15:37 vor 3741 Tagen @ Positiv 5082 Views

... ganz recht, auf die Beine!

Nasenbein, Jochbein und dann das Brustbein!
[[euklid]]

Sorry, aber den konnte ich mir nicht verkneifen [[freude]]

Glück auf
Svente

;-) (oT)

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 16:31 vor 3741 Tagen @ Blut-Svente 5502 Views

- kein Text -

Leider nicht.

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 02.11.2015, 12:05 vor 3741 Tagen @ Positiv 5718 Views

Wenn Sportschützen eine Reise antreten, hat diese selbstverständlich das
Ziel, auswärtige Schützenvereine zu besuchen. Wer auf dem Weg zur Arbeit
eine Waffe transportiert, tut das, weil er danach zum Schießstand fahren
will. U.s.w.
Mit anderen Worten, man kann in ziemlich jeder Situation rechtfertigen,
warum man gerade jetzt eine Waffe transportiert.

Dieser Irrglaube führt auf dem schnellsten Wege zum Verlust der sog. "Zuverlässigkeit" und damit auch aller (teuren) Wummen. Die Nummer mit "Flinte zur Arbeit mitgenommen, weil danach Standbesuch beabsichtigt" ist geradezu ein Klassiker. Gerichtlich bereits alles durchgefochten in teutschen Landen. Null Chance.

--
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- Luc Ferrari

Hast Du eine Quelle oder ein Urteil zur Hand?

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 12:34 vor 3741 Tagen @ Julius Corrino 5360 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 12:44

Hallo Julius Corrino!

Dieser Irrglaube führt auf dem schnellsten Wege zum Verlust der sog.
"Zuverlässigkeit" und damit auch aller (teuren) Wummen. Die Nummer mit
"Flinte zur Arbeit mitgenommen, weil danach Standbesuch beabsichtigt" ist
geradezu ein Klassiker. Gerichtlich bereits alles durchgefochten in
teutschen Landen. Null Chance.

Das ist mir nicht bekannt. Es ist nirgends konkret geregelt, wie direkt ich zum Schießstand/Käufer/Händler fahren muss.

Alle mir bekannten Urteile bezügl. Verlust der Zuverlässigkeit basierten auf unzulässigem/unverschlossenem Transportbehälter bzw. nicht entladener Waffe. Probleme sind auch bekannt, wenn man sich die Waffen aus dem Auto klauen lässt.

Kannst Du mal ein konkretes Urteil verlinken, welches Deine Aussage stützt und sich nicht auf einen exotischen Sonderfall wie z.B. ein unverschlossenes Auto bezieht?

Ich frage, weil ich mich in mehreren Schützenvereinen mit aktiven Polizisten genau darüber unterhalten habe und die übereinstimmende Anwort war: "Mach Dir deshalb keine Sorgen. Du darfst Deine Waffen transportieren und wir können nicht überprüfen, woher Du kommst und wohin Du fährst."

Gruß,

Positiv.

zumindest fraglich

overseas @, Montag, 02.11.2015, 12:56 vor 3741 Tagen @ Positiv 5245 Views

Kannst Du mal ein konkretes Urteil verlinken, welches Deine Aussage
stützt und sich nicht auf einen exotischen Sonderfall wie z.B. ein
unverschlossenes Auto bezieht?

Das Urteil, das du vermutlich ansprichst (https://openjur.de/u/625700.html), ist bestimmt ein Sonderfall, aber es ist immerhin explizit geschrieben, dass es fraglich ist, ob der zeitliche Zusammenhang hier gegeben wäre.

[Es] wird deutlich, dass von der Ausnahmevorschrift nur der Fall erfasst werden soll, bei dem der Waffenbesitzer die Waffen/Munition "anlässlich" der Ausübung etwa des Schießsports oder der Jagd von dem sicheren Aufbewahrungsort in der Wohnung in eine weniger sichere Aufbewahrungssituation verbringt. Insoweit muss ein unmittelbarer - auch zeitlicher - Zusammenhang zwischen dem Wechsel der Aufbewahrungssituation und der Ausübung etwa der Jagd/des Schießsports bestehen.
[...]
Ob ein derartiger Zusammenhang auch noch anzunehmen ist, wenn - wie hier - die Ausübung des waffenrechtlichen Bedürfnisses (hier: des Schießsports) nicht unmittelbar zeitlich nachfolgt, sondern ggf. erst Stunden später beabsichtigt ist und damit kein nur kurzfristiges Verlassen des Fahrzeuges in dem o. g. Sinne vorliegt, ist fraglich, kann im Ergebnis aber offen bleiben.

Ich würde mich zumindest nicht zu sehr darauf verlassen.

Nach meinem Kenntnisstand praktisch ganz normal

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 13:21 vor 3741 Tagen @ overseas 5181 Views

Hallo overseas!

Das Urteil, das du vermutlich ansprichst
(https://openjur.de/u/625700.html), ist bestimmt ein
Sonderfall, aber es ist immerhin explizit geschrieben, dass es fraglich
ist, ob der zeitliche Zusammenhang hier gegeben wäre.

Ja. Fraglich.

Ich würde mich zumindest nicht zu sehr darauf verlassen.

Mir ist jedenfalls (trotz permanent verschärftem Waffenrecht) bisher kein einziger Fall bekannt, wo sich diesbezüglich Probleme ergeben hätten.

In Schützenkreisen (in Ost und West sind es laut Handelsblatt-Umfrage rund 1,4 Millionen) verlässt man sich ziemlich darauf.

Selbstverständlich sollte man jederzeit eine konsistente Story vortragen können, woher und wohin man gerade unterwegs ist.

Grüße,

Positiv.

Die Verwahrung "unterwegs" ist an sehr eng auszulegende Randbedingungen geknüpft.

Julius Corrino @, Sur l'escalier des aveugles, Montag, 02.11.2015, 15:46 vor 3741 Tagen @ overseas 4978 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 16:03

Das Urteil, das du vermutlich ansprichst
(https://openjur.de/u/625700.html), ist bestimmt ein
Sonderfall, aber es ist immerhin explizit geschrieben, dass es fraglich
ist, ob der zeitliche Zusammenhang hier gegeben wäre.

Ja, das Urteil meinte ich.

[Es] wird deutlich, dass von der Ausnahmevorschrift nur der Fall erfasst

werden soll, bei dem der Waffenbesitzer die Waffen/Munition "anlässlich"
der Ausübung etwa des Schießsports oder der Jagd von dem sicheren
Aufbewahrungsort in der Wohnung in eine weniger sichere
Aufbewahrungssituation verbringt. Insoweit muss ein unmittelbarer - auch
zeitlicher - Zusammenhang zwischen dem Wechsel der Aufbewahrungssituation
und der Ausübung etwa der Jagd/des Schießsports bestehen.

[...]
Ob ein derartiger Zusammenhang auch noch anzunehmen ist, wenn - wie hier

- die Ausübung des waffenrechtlichen Bedürfnisses (hier: des
Schießsports) nicht unmittelbar zeitlich nachfolgt, sondern ggf. erst
Stunden später beabsichtigt ist und damit kein nur kurzfristiges Verlassen
des Fahrzeuges in dem o. g. Sinne vorliegt, ist fraglich, kann im Ergebnis
aber offen bleiben.

Das Gericht hat in seinen Ausführungen keineswegs impliziert, daß die stundenlange Verwahrung im Auto dann in Ordnung gewesen wäre, wenn es verschlossen gewesen und zufällig gerade kein Dieb dagewesen wäre. Im Gegenteil, unter Absatz 31 und insbesondere 32 der Begründung wird dies explizit verneint - unter keinen Umständen ist eine mehrstündige Aufbewahrung im Auto, die nicht unmittelbar und gezwungenermaßen mit der Ausübung des waffenrechtlichen Bedürfnisses in Zusammenhang steht (Mittagessen einnehmen auf dem Weg zu/von Schießstand wird ja ausdrücklich zugestanden in Absatz 33), zulässig!

Was das Gericht hier lediglich hat "offen" stehen lassen, wäre die Frage, ob die (gem. AWaffV ordnungsgemäße) Verwahrung der Wummen im Büro in diesem konkreten Szenario noch OK gewesen wäre (also: Einser-Schrank am Schreibtisch). Der Richter ließ durchblicken, daß selbst das womöglich nicht der Fall gewesen wäre, es zur Klärung dieser (für den Fall irrelevanten, da hypothetischen) Frage aber einer genaueren Prüfung bedurft hätte.

In Schützenkreisen (in Ost und West sind es laut Handelsblatt-Umfrage rund > 1,4 Millionen) verlässt man sich ziemlich darauf.

Maßgeblich sind aber nun einmal nicht die semiprofessionellen Ansichten von Angehörigen der Exekutive (oder gar Vereinskollegen, die vom Waffenrecht das letzte mal vor vierzig Jahren bei der Sachkundeprüfung gehört haben), sondern die (leider allzuhäufig dreiviertelprofessionellen) der Judikative. Daß der Kenntnisstand von Richtern und Staatsanwälten diesbezüglich meist alarmierend niedrig ist, steht wieder auf einem anderen Blatt, aber zumindest der Wortlaut der relevanten Bestimmungen läßt in der hier behandelten Frage eigentlich keinen Spielraum für Interpretationen mehr:

"Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß Â§ 36 Absatz 1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2). Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall und vom verantwortungsbewussten Waffebesitzer in der jeweiligen Situation abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet werden kann."

So steht es in der aktuell gültigen WaffVwV vom 05.03.2012. Daraus auch schon halblaut heraushörbar, daß im Zweifelsfall eben kein Panzerschrank nach DIN/EN 4311-1 im Büro hilft, weil tagsüber im Büro herumzuhocken nun einmal keinen unmittelbaren (zeitlichen) Zusammenhang mit der feierabendlichen Beharkung von Tontauben mit Bleischroten hat (im Gegensatz zum Hotelaufenthalt, der für eine Jagd- oder Wettkampfreise nach weiter weg ja zwingend notwendig ist). Im zitierten Urteil wird auf dieses Erfordernis für die Fahrt zum Büchsner oder zum Stand in Absatz 37 auch noch einmal in aller Deutlichkeit hingewiesen. Nix mit "fraglich" oder "offen" in diesem entscheidenden Aspekt:

[EDIT]
"Zulässig ist mithin etwa die unmittelbare Fahrt zum Schießstand oder zum Büchsenmacher, wobei kurze Fahrtunterbrechungen, etwa zum Tanken oder zur kurzen Rast unschädlich sind. Von der Vorschrift nicht gedeckt ist hingegen ein unbeaufsichtigtes Abstellen eines Fahrzeugs mit Schusswaffen über einen - wie hier - längeren Zeitraum (vgl. auch Ziffer 12.3.3.2 WaffVwV), denn in einem solchen Fall ist nicht mehr von einem - auch zeitlichen - Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck des Waffeninhabers auszugehen."
[/EDIT]

Selbstverständlich sollte man jederzeit eine konsistente Story vortragen
können, woher und wohin man gerade unterwegs ist.

Konsistente Stories dieser Art sind der schnellste Weg zur "Unzuverlässigkeit". Da reden sich jährlich so manche Leute in dieser Republik in Verkehrskontrollen um Kopf und Kragen (ohne, daß diese Geschichten je auch nur vor Gericht landen, da zu viel Eindeutigkeit). Wer schon Lotterie spielen will, sollte dann wenigstens den Mund halten oder möglichst einsilbig "Auf/von dem Weg zur Jagd/zum Training" sagen und den Rest einen Fachanwalt für Waffenrecht erledigen lassen.

--
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- Luc Ferrari

Man transportiert und verwahrt nicht - dann könnte man sie auch zu Hause lassen

Positiv @, Montag, 02.11.2015, 16:19 vor 3741 Tagen @ Julius Corrino 4880 Views

Wer schon Lotterie spielen will, sollte dann wenigstens den Mund halten oder >möglichst einsilbig "Auf/von dem Weg zur Jagd/zum Training" sagen und den >Rest einen Fachanwalt für Waffenrecht erledigen lassen.

Zustimmung. Funktioniert in der Praxis ausgezeichnet.

In Schützenkreisen (in Ost und West sind es laut Handelsblatt-Umfrage

rund > 1,4 Millionen) verlässt man sich ziemlich darauf.

Maßgeblich sind aber nun einmal nicht die semiprofessionellen Ansichten
von Angehörigen der Exekutive (oder gar Vereinskollegen, die vom
Waffenrecht das letzte mal vor vierzig Jahren bei der Sachkundeprüfung
gehört haben), sondern die (leider allzuhäufig
dreiviertelprofessionellen) der Judikative. Daß der Kenntnisstand von
Richtern und Staatsanwälten diesbezüglich meist alarmierend niedrig ist,
steht wieder auf einem anderen Blatt, aber zumindest der Wortlaut der
relevanten Bestimmungen läßt in der hier behandelten Frage eigentlich
keinen Spielraum für Interpretationen mehr:

"Wer Schusswaffen im Fahrzeug auf Reisen beispielsweise zu einer weiter
entfernten Jagdveranstaltung transportiert, muss stets gemäß Â§ 36 Absatz
1 Satz 1 die erforderlichen Vorkehrungen treffen, um zu verhindern, dass
Waffen und Munition abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich
nehmen. Darüber hinaus sind Schusswaffen grundsätzlich getrennt von der
Munition aufzubewahren, sofern sie nicht in einem entsprechenden
Sicherheitsbehältnis aufbewahrt werden (vgl. § 36 Absatz 1 Satz 2).
Welche Vorkehrungen konkret zu treffen sind, ist abhängig vom Einzelfall
und vom verantwortungsbewussten Waffebesitzer in der jeweiligen Situation
abzuwägen. Dies bedeutet, dass ein Fahrzeug mit Schusswaffen nicht
über einen längeren Zeitraum unbeaufsichtigt abgestellt werden darf und
die Waffen nicht von außen erkennbar sein sollten. Bei
Hotelübernachtungen ist die Waffe ggf. im Hotelzimmer oder Hotelsafe
einzuschließen, damit sie nicht aus einem abgestellten Fahrzeug entwendet
werden kann.
"

So steht es in der aktuell gültigen WaffVwV vom 05.03.2012. Daraus auch
schon halblaut heraushörbar, daß im Zweifelsfall eben kein Panzerschrank
nach DIN/EN 4311-1 im Büro hilft, weil tagsüber im Büro herumzuhocken
nun einmal keinen unmittelbaren (zeitlichen) Zusammenhang mit der
feierabendlichen Beharkung von Tontauben mit Bleischroten hat (im Gegensatz
zum Hotelaufenthalt, der für eine Jagd- oder Wettkampfreise nach weiter
weg ja zwingend notwendig ist). Im zitierten Urteil wird auf dieses
Erfordernis für die Fahrt zum Büchsner oder zum Stand in Absatz 37 auch
noch einmal in aller Deutlichkeit hingewiesen. Nix mit "fraglich" oder
"offen" in diesem entscheidenden Aspekt:

[EDIT]
"Zulässig ist mithin etwa die unmittelbare Fahrt zum Schießstand oder
zum Büchsenmacher, wobei kurze Fahrtunterbrechungen, etwa zum Tanken oder
zur kurzen Rast unschädlich sind. Von der Vorschrift nicht gedeckt ist
hingegen ein unbeaufsichtigtes Abstellen eines Fahrzeugs mit Schusswaffen
über einen - wie hier - längeren Zeitraum (vgl. auch Ziffer 12.3.3.2
WaffVwV), denn in einem solchen Fall ist nicht mehr von einem - auch
zeitlichen - Zusammenhang mit dem vom Bedürfnis umfassten Zweck des
Waffeninhabers auszugehen."

[/EDIT]

Auch hier Zustimmung.

Es ging im Thread ursprünglich um den legalen Transport bzw. das Mitführen von Waffen und (behauptete) Fahrten zum/vom Schießen sind legal. Das längere Verwahren im Auto nicht.

Waffen im Auto liegen lassen UND sich auch noch klauen lassen, ist dämlich.

Konsistente Stories dieser Art sind der schnellste Weg zur
"Unzuverlässigkeit". Da reden sich jährlich so manche Leute in dieser
Republik in Verkehrskontrollen um Kopf und Kragen (ohne, daß diese
Geschichten je auch nur vor Gericht landen, da zu viel Eindeutigkeit). Wer
schon Lotterie spielen will, sollte dann wenigstens den Mund halten oder
möglichst einsilbig "Auf/von dem Weg zur Jagd/zum Training" sagen und den
Rest einen Fachanwalt für Waffenrecht erledigen lassen.

Bekannte von mir wurden mehrfach zu ungewöhnlichen Zeiten im Rahmen einer gewöhnlichen Verkehrskontrolle mit ordnungsgemäß transportierten Waffen angehalten und niemand von denen hat je ein Problem oder auch nur kritische Nachfragen bekommen.

Wer sich bei so einer Gelegenheit um Kopf und Kragen labert, ist selber schuld.

Beste Grüße,

Positiv.

Genau...;-)

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 12:04 vor 3741 Tagen @ Leser23 5725 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 12:12

Bin da über ein Bild gestolpert, was mich irritiert.

- Pistolen
- Butterfly Messer
- Schlagstöcke sowie
- Pfefferspray (u.Ä)

verboten von 21:00 bis 06:00 Uhr!?

Also tagsüber dann wieder erlaubt?

...und Kampfsportler bekommen die Hände per Kabelbinder verknotet...[[zwinker]]

Wenn du einen kurzen Blick auf das Video wirfst,...

https://www.youtube.com/watch?v=xLL2P-divYU

...wirst du feststellen, daß so eine Waffe verdammt echt aussieht!

Hier ein etwas "hemdsärmeliges" Video, wie man den kleinen Waffenschein bekommt und was man damit an Waffe "führen" darf.

https://www.youtube.com/watch?v=hwSGIqGflgY

Die Kieler Regelung kann zumindest vermeiden, daß übermotivierte Bürger mit diesen Gaspistolen in der Öffentlichkeit rumrennen und bei schummerigem Licht von der Polizei mit einer echten Waffe ins Jenseits befördert werden.

Das "Führen" von echten Waffen in der Öffentlichkeit ist selbst Besitzern einer grünen oder gelben WBK (Waffenbesitzkarte) verboten.

Selbst Zuhause werden den Sportschützen strenge Regeln auferlegt, was die Aufbewahrung und Lagerung von Waffen und Munition angeht.

Also nix mit durchgeladener Knarre unterm Kopfkissen, die Tür ein Spalt offenlassen und auf Eroberer warten...[[zwinker]]

Gruß Zorro

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Nicht ganz

WACO @, Montag, 02.11.2015, 15:55 vor 3741 Tagen @ Zorro 4870 Views

Selbst Zuhause werden den Sportschützen strenge Regeln auferlegt, was die
Aufbewahrung und Lagerung von Waffen und Munition angeht.

Richtig

Also nix mit durchgeladener Knarre unterm Kopfkissen,

Doch, in meiner Wohnung/befriedetem Besitztum/Geschäftsräumen darf
ich mir sehr wohl die fertig geladene Knarre umbinden, oder halt
unters Kissen legen. Wenn ich aber das Haus verlasse, ab damit in den Tresor.

die Tür ein Spalt offenlassen........

Eher nicht.

und auf Eroberer warten...[[zwinker]]

Sag das aber danach blos nicht dem Richter![[top]]

Gruß Zorro

Gruß WACO

Kannste knicken - neues Gerichtsurteil!

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 16:13 vor 3741 Tagen @ WACO 5130 Views

Also nix mit durchgeladener Knarre unterm Kopfkissen,


Doch, in meiner Wohnung/befriedetem Besitztum/Geschäftsräumen darf
ich mir sehr wohl die fertig geladene Knarre umbinden, oder halt
unters Kissen legen.
Wenn ich aber das Haus verlasse, ab damit in den
Tresor.

Hallo Waco,

"es gibt ein relativ neues VG-Urteil, wo jemandem, der nachts zu Selbstschutzzwecken eine geladene Waffe unter seinem Kopfkissen aufbewahrt hat, die Zuverlässigkeit aberkannt wurde. Zum einen, weil seine (nichtberechtigte) Ehefrau Zugriff auf die Waffe hatte, zum anderen, weil nicht ausgeschlossen werden konnte, dass er im Schlaf unbeabsichtigt an den Abzug kommt und dadurch eine Schussauslösung erfolgt, die ihn selbst, seine Frau und wahrscheinlich auch alle Nachbarn erheblich gefährdet hätte.

Dadurch lag gemäß Â§ 5 Abs. 1 Nr. 2 a oder b WaffG eine Unzuverlässigkeit vor, da der Umgang mit der Waffe als leichtfertig bzw. nicht vorsichtig oder sachgemäß anzusehen war (ich müsste noch mal nachschauen, was genau es war, passen würde aber beides)." (Leserbrief)

P.S.: Es war § 5 Abs. 1 Nr. 2 b WaffG und das Urteil ist vom VG Braunschweig - 5 A 46/08

http://www.juraforum.de/forum/t/schusswaffe-zur-heimverteidigung-bereit-halten.342492/

Gruß Zorro

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Nicht wirklich

WACO @, Montag, 02.11.2015, 17:13 vor 3741 Tagen @ Zorro 4894 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 17:21

http://www.juraforum.de/forum/t/schusswaffe-zur-heimverteidigung-bereit-halten.342492/


Das Ding kenne ich, der ist im Zuge einer Hausdurchsuchung "aufgefallen".
Wer w̶e̶i̶s̶s̶ weiß, warum die dem die Bude auf links gedreht haben und ob da nicht
auch so die Zuverlässigkeit hin gewesen wäre.
Ansonsten taugte der Anwalt nichts.[[zwinker]]

Es ist aber nun mal so, dass der Gesetzgeber mir nicht verbietet, in meiner
eigenen Wohnung eine schussbereite Waffe zu "führen".
"Führen" deshalb in "", da dies laut Definition nur außerhalb der eigenen
Wohnung stattfinden kann. Innerhalb gibt es waffenrechtlich kein f̶ü̶h̶r̶e̶n̶ Führen.

Gruß

Warum diese Schilder?

so_gesehen @, Montag, 02.11.2015, 14:32 vor 3741 Tagen @ Leser23 5288 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 02.11.2015, 16:51

Der Hintergund für die Beschilderung ist folgender:

In diesem Bereich (ein Teilbereich einer Straße von ca. 300 m Länge) in Kiel gibt sehr viele Diskotheken und Bars und es sind an den Wochenenden dort bestimmt 2000-3000 -wenn nicht mehr- Menschen unterwegs.

In der Vergangenheit ist es immer wieder zu Auseinandersetzungen gekommen, bei denen Hieb- und Stichwaffen, aber auch abgeschlagene Flaschen oder gar Schreckschuss-/Gas-Pistolen zum Einsatz gekommen sind.

Mit dieser "Verbotszone" kann die Polizei auch ohne konkreten Verdacht Personen durchsuchen und ggfs. Platzverweise aussprechen.

Das hab' ich in Bremen in Bahnhofsnähe auch schon gesehen!

Ciliegia @, Montag, 02.11.2015, 15:03 vor 3741 Tagen @ Leser23 5338 Views

Hallo zusammen,

[image]

http://www0.xup.in/exec/ximg.php?fid=19311375

so ein Schild habe ich in Bremen in der Nähe des Bahnhofs auch schon gesehen, aber nicht fotografiert. Und mir meinen Teil gedacht...

Gibt's das vielleicht an anderen Orten auch noch?

Viele Grüße, Ciliegia.

Nicht nötig

Monterone @, Montag, 02.11.2015, 15:26 vor 3741 Tagen @ Ciliegia 5187 Views

Hallo Ciliegia,

Gibt's das vielleicht an anderen Orten auch noch?

Wär' nicht nötig. Verbote gelten eh nur für Deutsche. Aber die wurden schon vor langer Zeit kastriert und entwaffnet.

Monterone

Ach ja? ....5,5 Millionen legale Waffen haben wir!

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 15:50 vor 3741 Tagen @ Monterone 5221 Views

Wär' nicht nötig. Verbote gelten eh nur für Deutsche. Aber die wurden
schon vor langer Zeit kastriert und entwaffnet.

Monterone

Hey Monterone,

ganz so waffenlos wie du den "Michel" immer hinstellst, ist er schon lange nicht mehr!

http://www.n-tv.de/politik/Auch-legale-Waffen-toeten-article12090366.html

Das ist zwar kein Vergleich zu den Spitzbuben aus Übersee, aber glaube mir, da die meisten Sportschützen sein müssen,
treffen diese aus 25 Meter mit den "Krachmachern" ins Schwarze! [[zigarre]]

Im Regelfall können Polizisten da nur von träumen...[[trost]]

Gruß

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Dann zieh mal die Luftdruck-/Gaswaffen u.ä. ab

Wayne Schlegel @, Montag, 02.11.2015, 20:52 vor 3741 Tagen @ Zorro 4687 Views

Servus,

... sowie die Kumulationen in Jägerwaffenschränken und bei Sammlern und dann bleiben wie viele im statistischen Durchschnitt übrig?

Apropos, sind die Polizei- und Militärwaffen bei den 5,5 Millionen mitgezählt?

Außerdem, was passiert dem sich notwehrenden Sportschützen, wenn er einen Angreifer niederstreckt?

Wenn er das juristische Nachspiel irgendwann glimpflich überstanden hat, bekommt er vielleicht doch mal Besuch von dreien der 6 familiennachgezogenen Brüder des Niedergestreckten. Vielleicht in Form eines freundlich geworfenen Cocktails in die gute Stube?

Erbsenpistolen sind nicht meldepflichtig...;-)

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 22:15 vor 3741 Tagen @ Wayne Schlegel 4685 Views

Servus,

... sowie die Kumulationen in Jägerwaffenschränken und bei Sammlern und
dann bleiben wie viele im statistischen Durchschnitt übrig?

Im August 2001 wurde der Gesetzesentwurf der Bundesregierung eingebracht. Die Melde- und Registrierpflicht der deliktrelevanten Gas- und Alarmwaffen war gestrichen, da die Länder die Vollzugskosten für die 15 Millionen Waffen im Altbesitz scheuten.

http://legalwaffen.de/waffg.html

Ferner gibt es 20 - 40 Millionen unregistrierte scharfe Waffen.
http://www.rp-online.de/panorama/deutschland/bis-zu-40-millionen-illegale-waffen-im-uml...

Apropos, sind die Polizei- und Militärwaffen bei den 5,5 Millionen > mitgezählt?

Nein

Außerdem, was passiert dem sich notwehrenden Sportschützen, wenn er einen Angreifer niederstreckt?

In der Praxis wäre lediglich das eigene Haus denkbar, in dem es zu einer Konfrontation zwischen Sportschütze und Eindringling kommen könnte.
Sobald das eigene Leben in Gefahr ist, sehen das auch Richter als Notwehr an.
Schlechte Karten hast du, wenn der Einbrecher dein Autoradio klaut und du ihm per Sturmgewehr die Rübe wegschiesst.
Hier sagt der Gesetzgeber: "Das ist unverhältnismäßig". Du bist also gerade als Sportschütze angehalten zu prüfen, welche Art der Bedrohung realistisch vorliegt!

Wenn er das juristische Nachspiel irgendwann glimpflich überstanden hat, > bekommt er vielleicht doch mal Besuch von dreien der 6 > familiennachgezogenen Brüder des Niedergestreckten. Vielleicht in Form > eines freundlich geworfenen Cocktails in die gute Stube?

Wir reden hier verschwommen über das Thema: "Was ist, wenn die Eroberer uns überrollen und Anarchie in Deutschland herrscht!?"

Die Antwort ist: Jeder, jede Gruppe, ist auf sich alleine gestellt.

Gruß Zorro

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Lasst uns einen Extra-Thread aufmachen "Wer hat die fieseste Idee gegen Eroberung?"

Hasso, Montag, 02.11.2015, 23:07 vor 3741 Tagen @ Zorro 4745 Views

bearbeitet von Hasso, Montag, 02.11.2015, 23:17

Hallo Zorro,
alles richtig, was Du schreibst!

Meine Wohnung hat nur eine klitzekleine Schwachstelle gegen Eroberung.
Da liegt zwar schon (seit der letzten Einbruchs-Welle) gut verteilt S-Draht im Gebüsch vor dem Balkon, aber wird das wirklich reichen im Ernstfall?

Vielleicht lege ich ein paar "Bärenfallen" dazu?

Im Film "Kevin allein zu Haus" gibt es viele gute Ideen zum Nachbau[[zwinker]]
Vielleicht haben die Foris noch bessere Anregungen... ganz ohne Puffn im hauseigenen Schlafzimmer-Puxx?
Freue mich auf gute Anregungen!
Beste Grüße
Hasso

@Hasso, das Beste was ich dir bieten kann: TOS-1 (ist russisch)

Zorro @, Montag, 02.11.2015, 23:20 vor 3741 Tagen @ Hasso 4873 Views

Im Film "Kevin allein zu Haus" gibt es viele gute Ideen zum
Nachbau[[zwinker]]
Vielleicht haben die Foris noch bessere Anregungen... ganz ohne Puffn im
hauseigenen Schlafzimmer-Puxx?
Freue mich auf gute Anregungen!
Beste Grüße
Hasso

Sicher ist sicher...[[zwinker]] [[zwinker]] :

https://www.youtube.com/watch?v=J9uP2X20nuA

"Das Besondere an dem Gerät sind die thermobarischen Gefechtsköpfe des Werfers. Mit dem Terminus schwerer Flammenwerfer ist die Wirkung nur ungenau beschrieben. Die Wirkungsweise des TOS-1 entspricht einer Aerosolbombe, nur dass hier sehr viele Gefechtsköpfe im Zielgebiet einschlagen, dort verteilen sie einen explosiven Film in der Luft, der exakt gezündet werden muss."

"Die primäre Zerstörungswirkung einer Salve deckt eine Fläche von 200 mal 400 Metern ab. Eine Batterie von fünf TOS-1 schlägt ein Loch von einem Kilometer Länge und 400 Metern Tiefe in die gegnerische Front. Auf den Videos ist zu erkennen, dass nicht ein einzelner Werfer sondern eine ganze Batterie im Einsatz ist." (Auszüge aus stern.de)

http://www.stern.de/digital/raketenwerfer-tos-1--putins-hoellenkanone-zerstoert-acht-ha...

Langt Dir das? [[top]]

Gruß Zorro

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Die ultimative Lösung sind vielleicht nicht Waffen, sondern freundliche Einladungen..

Centao @, Montag, 02.11.2015, 23:46 vor 3741 Tagen @ Hasso 4680 Views

ich dachte heute überall an Aufkleber mit "Refugees welcome" und folgenden Spezialisierungen:

Banken & Sparkassen: instant cash without credit
Einzelhandel: take a gift everyday / no money require
Ämter: instant help, cash & work
Parteien & Gewerkschaften: dope, power & hot coffee
Immobilien der Hilfsorganisation: accomodation in our lounge - welcome drinks
Studentenwohnheime: take a bitch..
..
usw.

Ich nenne dies Konzept der Lenkung und Willkommenskultur[[freude]].

Sonst hilft garnichts mehr.

Gruß,
Centao

PS: Deine Aktientipps sind fundamental super, drücke die Daumen!

Ach Gott, die Aktien... stimmt, die habe ich auch noch am Hals

Hasso, Dienstag, 03.11.2015, 00:17 vor 3741 Tagen @ Centao 4702 Views

bearbeitet von Hasso, Dienstag, 03.11.2015, 00:24

PS: Deine Aktientipps sind fundamental super, drücke die Daumen!

Vielen Dank lieber Centao,
meine Tipps sind gut für alle, die "arm werden wollen"... diese Aktien kaufe ich nur noch zur täglichen Ablenkung vom RL.
Ist so eine Art "Übersprungshandlung", wie wir es von Hühnern kennen[[freude]]
Gute Nacht
Hasso

Schreckschusswaffe / Pfefferspray

lowkatmai @, Montag, 02.11.2015, 15:40 vor 3741 Tagen @ Leser23 5714 Views

Die Tage habe ich mir über das Internet eine Schreckschusspistole gekauft. Pefferspraymuniton wird mittlerweile nicht mehr versandt (Mit normalem Aufwand wohl nicht zu bewältigen, ansonsten illegal). Diese Munition ist nur im Ladengeschäft zu erwerben.

Die Anwendung von Pfefferspray gegen Menschen ist verboten! (Darf dies die Polizei noch?) Nur gegen Tiere erlaubt. Als Alternative dient CS Reizgas. Bei Angreifern, welche unter Drogen stehen, ist dieses allerdings nicht voll wirksam.

Der Gebrauch von einer Schreckschusswaffe zuhause oder auf befriedetem Eigentum ist erlaubt.

Diese in der Öffentlichkeit (nicht auf Veranstaltungen z. B. Volksfesten) zu tragen ist nur mit kleinem Waffenschein erlaubt. Gebrauch aber auch dann nur in Notwehr . Nicht z.B. als Silvesterabschussgerät. Ausnahmegebrauch z.B. Signalwaffe auf See oder im Gebirge.

Ich überlege noch, ob ein kleiner Waffenschein überhaupt sinnvoll ist. Außerhalb des Hauses/befriedetem Eigentum bräuchte ich dann einen Holster (in 007 Manier); will ich das?
Für 50 € wird mir dann von Amts wegen bescheinigt, dass ich nichts auf dem „Kerbholz“ habe und noch „alle Tassen im Schrank“. (Es erfolgt unter anderem eine Anfrage beim Gesundheitsamt). In der Öffentlichkeit ist wohl ein Elektroschocker sinnvoller.


Gruß

l[[zwinker]]

Elektroschocker als Nahdistanzabwehr kaum brauchbar (mkT)

Wayne Schlegel @, Montag, 02.11.2015, 20:38 vor 3741 Tagen @ lowkatmai 4872 Views

Servus,

ein einigermaßen geübter Messerheld bleibt unbeeindruckt und vollendet sein Werk.

Taser (Distanzelektroschocker) sind verboten (Strafrechtsrelevanz) bzw. es ist ein (großer) Waffenschein erforderlich.

Grundsatzfrage: ist die BRD überhaupt noch ein Staat?

Jermak @, Montag, 02.11.2015, 18:08 vor 3741 Tagen @ Leser23 5126 Views

Das wäre eine Frage für Verfassungs- und Völkerrechtler. Ist ein Staat, der die Herrschaft über seine Grenzen aufgibt noch ein Staat oder , im Jargon der US think tanks, nicht eher ein sog. failed state!? Und wenn die BRD durch die Freigabe der Grenzen eine wesentliche und notwendige(!) Staatseigenschaft verloren hat, dann ist die Aufrechterhaltung des von ihr beanspruchten Gewaltmonopols doch eher nur noch eine praktische Frage aber keine juristische Frage mehr.
Der Polizist, der mir meine Waffe abnehmen will, mag in gutem Glauben handeln aber nicht mehr auf Basis geltenden Rechts.

Ansonsten möchte ich noch anmerken, daß, als ich den Faden überflog, sich mir fast unverzüglich der Gedanke an die berüchtigte Bahnsteigkarte aufdrängte.

Grüße

jermak

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