Rechtslage und Verursacherprinzip

Monterone, Sonntag, 01.11.2015, 13:56 (vor 3742 Tagen) @ Leserzuschrift2923 Views

Hallo Markus,

wenn Du Anregungen für gute Fragen brauchst, lies bitte, was Michael Vogt, Christoph Hörstel, Jürgen Elsässer und Prof. Schachtschneider zum Thema beigetragen haben.

Da Du bei Veranstaltungen dieses Verbrechersystems immer damit rechnen mußt, daß Dir das Wort entzogen wird, ist es vielleicht am vernünftigsten, auf Rechtslage und Verursacherprinzip abzuheben, sowie nur eine Frage zu stellen, die aber in's Schwarze treffen muß.

Stellst Du Dich hin und laberst drauflos, sucht sich Dein Gegenüber aus, worauf er am liebsten antwortet, redet Dich in Grund und Boden und sorgt anschließend dafür, daß Du nicht mehr zu Wort kommst.

Vermutlich hast Du nur einen Schuß, und der muß sitzen!

Die größten Schwachstellen, wenn es um millionenfach nach Europa hereinströmende Kriminelle, Asylkriminelle geht, scheinen mir Rechtslage und Verursacherprinzip zu sein.

Zur Rechtslage: Es gilt immer noch die Drittstaatenregelung, d.h. wer durch ein benachbartes Land einreist, hat von vorneherein jeden Anspruch auf Asyl verwirkt.

Zum Verursacherprinzip: Die Migrantenflut wird durch die Kriege von USA, GB,, Frankreich, Israel, Saudi-Arabien und Katar ausgelöst. Wenn es nach dem Verursacherprinzip ginge, müßten die nach Deutschland flutenden Asylkriminellen sofort in diese Länder abgeschoben werden.

Warum darf Israel unerwünschte schwarzafrikanische Asylanten deportieren, die BRD aber nicht?

Warum tut die BRD nichts für über 300.000 deutsche Obdachlose überschlägt sich aber vor Diensteifer und spendabler Großzügigkeit, wenn es um die Rundumversorgung ausländischer Verbrecher geht?

Das mal auf die Schnelle als Anregungen

Monterone


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