das Land NRW macht sich mal wieder strafbar

Dieter, Sonntag, 01.11.2015, 10:43 vor 3745 Tagen 2892 Views

Hallo,
die Komplizen von Dieben, also die grün-rote Landesregierung von NRW mit seinen willfähigen Staatsanwälten und sonst. Beamten haben mal wieder kein Problem damit, Diebesgut aufzukaufen und zu benutzen, statt es dem rechtmäßigem Eigentümer zurückzugeben, da heißt es, der Zweck heiligt die Mittel.

Wie wäre es, wenn jeder Bürger gegenüber der Staatsmacht derartig argumentiert? - Der Zweck heiligt die Mittel, dann wären Politiker sicher schon in lebenslanger Sicherheitsverwahrung als harmlose Variante.

http://www.t-online.de/wirtschaft/id_75952694/nrw-kauft-fuer-rekordsumme-steuer-cd.html

Gruß Dieter

"Diebesgut"

Dragonfly @, Sonntag, 01.11.2015, 16:48 vor 3744 Tagen @ Dieter 1476 Views

Dies nicht gut zu finden ist eine Sache, es rechtlich zu beurteilen ist eine andere.

Also, digitale Daten kann man nur umgangsprachlich stehlen, rechtlich nicht. Das Land kauft auch keine Hehlerware, denn es ist ja keine Ware, sondern es sind Daten und die kann man kopieren.

Also maximal eine Urheberrechtsverletzung. Ob diese Datensammlung dafuer ueberhaupt die notwendige Schoepfungshoehe aufweist, sei mal dahin gestellt.

Aber auch eine Urheberrechtsverletzung ist nicht klar, da die Daten ja aus der Schweiz stammen:
http://www.internet-law.de/2010/02/lachnummer-gravenreuth-erstattet-strafanzeige-wegen-...

von Deinem Link

Dieter, Sonntag, 01.11.2015, 17:54 vor 3744 Tagen @ Dragonfly 1169 Views

Hallo Dragonfly,

bei Deinem Link, Unterlink war auch folgendes zu lesen, was m.E. mein Rechtsempfinden trifft:
http://www.internet-law.de/2010/02/der-gute-und-der-schlechte-rechtsbruch.html

Fest dürfte doch stehen, daß dem Handel mit Steuer-CD´s eine Straftat des Verkäufers vorausgeht, die durch die Maßnahmen der NRW-Regierung gefördert wird, also konkret: Frau Kraft fördert in ihrer Verantwortung Straftaten.
Ob sich hieraus ein Straftatbestand ergibt, sollte die Staatsanwaltschaft eigentich klären.

Daß sich kein Staatsanwalt findet, gegen die NRW-Regierung oder deren Beamte zumindest zu ermitteln, ist klar, bei der Weisungsgebundenheit.

Gruß Dieter

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