Bundesstaatsanwalt erhält massenhaft Anzeigen gegen Merkel
N24 berichtet
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/7230446/bundesstaatsanwalt-erhaelt-massenha...
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For entertainment purposes only.
Olivia , Donnerstag, 29.10.2015, 17:27 vor 3747 Tagen 3901 Views
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Elli
, Donnerstag, 29.10.2015, 17:53 vor 3747 Tagen @ Olivia 3579 Views
bundesstaatsanwalt-erhaelt-massenhaft-anzeigen-gegen-merkel
„Die Strafanzeigen werden dem Bericht zufolge vermutlich schon an der Vorprüfung scheitern. Hochverrat liegt laut Gesetz liegt nur dann vor, wenn der Täter "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ handelt. Manche Anzeigensteller versuchten zwar die derzeitige Zuwanderung von Flüchtlingen als eine Form von Gewalt darzustellen, doch das sei juristisch abwegig. Die Bundesanwaltschaft werde vermutlich nicht einmal förmliche Ermittlungsverfahren einleiten.“
![[[sauer]]](images/smilies/sauer.gif)
Falkenauge , Donnerstag, 29.10.2015, 18:09 vor 3747 Tagen @ Elli 2723 Views
bundesstaatsanwalt-erhaelt-massenhaft-anzeigen-gegen-merkel
„Die Strafanzeigen werden dem Bericht zufolge vermutlich schon an der
Vorprüfung scheitern. Hochverrat liegt laut Gesetz liegt nur dann vor,
wenn der Täter "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ handelt.
Manche Anzeigensteller versuchten zwar die derzeitige Zuwanderung von
Flüchtlingen als eine Form von Gewalt darzustellen, doch das sei
juristisch abwegig. Die Bundesanwaltschaft werde vermutlich nicht einmal
förmliche Ermittlungsverfahren einleiten.“
Die Bundesanwaltschaft ist ja auch gegenüber dem Bundesjustizminister weisungsgebunden und dieser gegenübet der Bundeskanzlerin. Das gehört ja zur Crux dieses Systems. Welche Weisung erteilt die wohl, wenn irgendein idealistischer Bundesanwalt dumme Gedanken entwickeln sollte?
Herzog Waydelich , Donnerstag, 29.10.2015, 18:39 vor 3747 Tagen @ Elli 2868 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 29.10.2015, 18:44
bundesstaatsanwalt-erhaelt-massenhaft-anzeigen-gegen-merkel
„Die Strafanzeigen werden dem Bericht zufolge vermutlich schon an der
Vorprüfung scheitern. Hochverrat liegt laut Gesetz liegt nur dann vor,
wenn der Täter "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ handelt.
Manche Anzeigensteller versuchten zwar die derzeitige Zuwanderung von
Flüchtlingen als eine Form von Gewalt darzustellen, doch das sei
juristisch abwegig. Die Bundesanwaltschaft werde vermutlich nicht einmal
förmliche Ermittlungsverfahren einleiten.“
Es ist vollkommen unerheblich, mit welcher Begründung die Klagen abgewiesen wurden. Lieber in der Vorprüfung als nach Verfahrenseröffnung. Denn so wird der Öffentlichkeit bewusst, da da irgendwie etwas nicht stimmen kann. Es bleibt ein "Geschmäckle". Und lieber eine Stellungnahme der Staatsanwaltschaft jetzt anstatt in zwei Jahren .
Würden keine Anzeigen eingehen, könnte sie sich später reinwaschen frei nach dem Motto "Niemand war ernsthaft dagegen". Das Prinzip kennen wir von der EU / Junker bei der Eurorettung. Man testet als Politiker aus, wie weit man gehen kann ohne Revolten.
Man ehrlich: Hätte der Volksgerichtshof eine Anklage gegen AH angenommen? Der einzige Unterschied zu damals ist, Dass man sich das Verschweigen der Anklagen noch nicht traut.
Doch jede neue Anzeige ermutigt Kommunalpolitiker, gegen die Vorgaben von oben anzugehen und seine eigene und somit auch die Meinung der Altbevölkerung zu vertreten.
Dank an jeden Einzelnen!
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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf
Sundevil , Donnerstag, 29.10.2015, 19:49 vor 3747 Tagen @ Herzog Waydelich 2230 Views
Was Ihr hier beschreibt ähnelt dem Szenario der NS-Diktatur. Obwohl ich ja glaube, dass wir davon natürlich weit entfernt sind. Aber dennoch ist die Frage interessant wie man den Uebergang in die Diktatur verhindern könnte, z.B. wenn eine Kanzler/in einmal durchdrehen sollte.
Hier der Vergleich zu damals:
Hätte es damals etwas gebracht, Strafanzeigen gegen Adolf zu stellen? Wohl kaum. Anders wäre es wohl gewesen, wenn man die Helfershelfer legal verfolgt hätte. Doch die vielen rechtlichen Mittel dazu, gab es damals nicht in dieser Hülle und Fülle.
So gilt ja nach dem Polizeigesetz, dass ungesetzliche Handlungen nicht befolgt werden dürfen. Ebenso muss ein Soldat einen ungesetzlichen Befehl verweigern. Natürlich kann ein Regime Gesetze dann anders auslegen, und so vormals illegales Verhalten durch neue Gesetz oder andere Auslegungen begründen. Auslegungen sind aber immer nur temporär, was uns zur Haftungsfrage führt.
Daher sollte man sich mit Schadensersatzansprüchen beschäftigen. Wenn also z.B. durch Schlepperei Schaden entsteht, dann muss auch jemand dafür haften.
Natürlich ist das, was momentan passiert, alles mit Merkel abgestimmt(Gesetzesänderung , bzw. Anpassung der Auslegung). Da nach humanitären Aspekten argumentiert wird, gehe ich davon aus, dass es eine breite Zustimmung zu diesen Aktionen gibt. (Aehnlich wie der Krankenwagen, der über die Strassen brettern darf, woraus sich ja eine höhere Gefährdung ergibt)
Dennoch, wenn ihr aber einen Schaden davontragt, der auf Grund einer vorhersehbaren Gefährdung geschaffen wurde, so würde ich mir zumindest eine Liste der Verursacher machen, Bildbeweise sammeln und ein Protokoll anfertigen. (Vergleich hierzu LoveParade und die Opfer, die durch das Gedränge entstanden sind. Aehnliches Gedränge gibt es ja jetzt an den Grenzen)
Was meiner Auffassung vom Rechtsstaat widerspricht ist, dass jeder Mensch ohne Pass in die EU reisen kann, während jeder EU Bürger überall seine Fingerabrdücke hinterlegen muss. Also ist ganz klar, dass hier geltendes Recht stark gedehnt wird. Besser wäre es, der Gesetzgeber würde die Passpflicht für den Reiseverkehr ganz aussetzen, um klare Verhältnisse zu schaffen. Denn tut er das nicht, dann kann man später damit argumentieren.
Vielleicht wird dieser Zustand nicht gleich heute zu Haftungsfragen führen, aber sicher in der Zukunft.
Letztendlich werden dann leider viele Menschen, die einfach nur Befehle befolgten, am Ende des Tages zu den wirklichen Opfern werden, nämlich dann, wenn sie an der Haftung beteiligt werden.
SevenSamurai , Donnerstag, 29.10.2015, 20:17 vor 3747 Tagen @ Sundevil 1889 Views
Ebenso muss ein Soldat einen ungesetzlichen Befehl
verweigern.
Bei der Wehrmacht kam es vor, dass man einem Befehl zum töten aller Männer eines Dorfes bekam.
Wer den nicht befolgte, wurde wegen Befehlsverweigerung erschossen.
Da kann man sich ruhig auf die Kriegskonventionen berufen, es hilft nichts. Es gibt immer einen Fanatiker, der die Sache durchzieht, egal ob Freund oder Feind.
Es reicht nicht, wenn sich einer verweigert.
So wäre es jetzt z.B notwendig, dass die Bundeswehr putscht.
Aber da oben gibt es bei denen auch nur aalglatte Karrieristen. Die wissen, dass die Soldaten verheizt werden, man selber aber am warmen Kamin mit einem Glas Cognac sitzt.
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Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."
It's a big club, and you ain't in it.
SevenSamurai , Donnerstag, 29.10.2015, 19:16 vor 3747 Tagen @ Elli 2345 Views
wenn der Täter "mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt“ handelt.
Ist schon lustig:
Wer eine unerlaubte Kopie anfertigt, ist ein "Raub"kopierer.
Dabei weiss jeder, dass der Begriff "Raub" Gewalt oder Gewaltandrohung beinhaltet.
Ich kenne KEINEN "Raub"kopierer, der eine Musik-CD oder Film-DVD unter Gewaltandrohung z.B. beim Saturn kopiert...
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Zitat des Jahres: "We have put together I think the most extensive and inclusive voter fraud organization in the history of American politics."
It's a big club, and you ain't in it.
re-aktionaer , Donnerstag, 29.10.2015, 22:11 vor 3746 Tagen @ Elli 1868 Views
Zumindest laut österreichischem Recht:
http://www.jusline.at/321_V%C3%B6lkermord_StGB.html
(1) Wer in der Absicht, eine durch ihre Zugehörigkeit zu einer Kirche oder Religionsgesellschaft, zu einer Rasse, einem Volk, einem Volksstamm oder einem Staat bestimmte Gruppe als solche ganz oder teilweise zu vernichten, Mitglieder der Gruppe tötet, ihnen schwere körperliche (§ 84 Abs. 1) oder seelische Schäden zufügt, die Gruppe Lebensbedingungen unterwirft, die geeignet sind, den Tod aller Mitglieder oder eines Teiles der Gruppe herbeizuführen, Maßnahmen verhängt, die auf die Geburtenverhinderung innerhalb der Gruppe gerichtet sind, oder Kinder der Gruppe mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt in eine andere Gruppe überführt, ist mit lebenslanger Freiheitsstrafe zu bestrafen.
(2) Wer mit einem anderen die gemeinsame Ausführung einer der im Abs. 1 bezeichneten strafbaren Handlungen verabredet, ist mit Freiheitsstrafe von einem bis zu zehn Jahren zu bestrafen.
baisse-man , Donnerstag, 29.10.2015, 18:19 vor 3747 Tagen @ Olivia 2207 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 29.10.2015, 18:40
https://www.generalbundesanwalt.de/de/gba.php
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Erkenne dich selbst.
Leser23 , Freitag, 30.10.2015, 07:53 vor 3746 Tagen @ Olivia 1439 Views
bearbeitet von unbekannt, Freitag, 30.10.2015, 08:01
N24 berichtet
http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/7230446/bundesstaatsanwalt-erhaelt-massenha...
Man muß ihr halt vorher Geld (oder Geldwerten Vorteil) ohne Zweck schenken und sie hinterher der Vorteilsnahme anzeigen.
(Also ihr überweisen und dann behaupten, sie kann nicht erklären, wo es herkommt, siehe Film "Staatsfeind Nr. 1")
Motiv hätte die Industrie, die von der F. - Welle partizipiert,
Sicherheitsdienste, oder so, oder Keuschheitsgürtelproduzenten, oder ein Bauunternehmer, der F. - Heime baut.
Oder....
**
Mit Geld geht alles.
Ohne Geld geht nichts!
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Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."