Neuvorstellung

Manuel H. @, Dienstag, 27.10.2015, 03:18 vor 3749 Tagen 2998 Views

Hallo an das Forum,

ich selber verwalte Liegenschaften für jemanden, der Eigentumswohnungen zur Diversifikation seines Vermögens gekauft hat.

Die wertvollen Informationen hier im Forum nutze ich schon seit geraumer Zeit zu meiner eigenen politischen und allgemeinen Bildung.

Besonders beeindruckt hat mich hier die Wachheit und die wertvollen Beiträge zur sogenannten "Flüchtlings"problematik.

Besonders interessiert mich natürlich, was die kommende Entwicklung für Vermieter bedeuten wird, inwiefern künftig in die Eigentumsrechte eingegriffen wird.

Vielleicht mag da der Hinweis auf das Bundesleistungsgesetz wertvoll sein, in der es heißt, dass "bauliche Anlagen" wie "Teile von baulichen Anlagen" im Zweifelsfalle "vorübergehend" vom Staat "genutzt" werden können und dass eine Fremdnutzung von "unbeweglichen Sachen" geduldet werden muss.

Diese Definition dürfte doch auch Wohnungen betreffen, m.E.

Wohnräume werden explizit nur so erwähnt

(4) Wohnräume, die für den unentbehrlichen Wohnbedarf des Besitzers und der zu seinem Hausstand gehörenden Personen erforderlich sind, dürfen nur angefordert werden, wenn ausreichende anderweitige Unterbringung gesichert ist.

Wobei "ausreichend" ein recht dehnbarer Begriff ist und vielleicht auch für Zeltstädte vor den Toren der Städte gelten wird?

Interessant auch, dass das Eigentum (bzw. der Besitz?) von Nicht-Deutschen von dieser Regelung ausgenommen ist

(2) Zu Leistungen können nicht herangezogen werden
1.
ausländische Staatsangehörige

Bedeutet das, dass "Flüchtlinge" soweit ihnen noch nicht die deutsche Staatsbürgerschaft als "Neubürger" angetragen wurde, als Mieter aus ihren Wohnungen nicht entfernt werden dürfen, sondern nur Deutsche?

Oder mag das auch die Eigentümer, die die betroffene Immobilie nicht selber nutzen, betreffen? Dass also das Eigentum nur von Deutschen betroffen sein wird.

http://www.gesetze-im-internet.de/blg/BJNR008150956.html

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Deutschland das neue Troja?
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Das Bundesleistungsgesetz ist nicht einschlaegig, in KEINEM Fall ... [Edit]

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 27.10.2015, 11:05 vor 3748 Tagen @ Manuel H. 2214 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.10.2015, 11:15

§ 1, Abs. 2:

"2) Die in § 5 Abs. 2 und § 38 vorgesehenen Befugnisse dürfen außer im Verteidigungsfall nur in Anspruch genommen werden, wenn die Bundesregierung festgestellt hat, daß dies zur beschleunigten Herstellung der Verteidigungsbereitschaft der Bundesrepublik notwendig ist. Die Bundesregierung hat die Feststellung aufzuheben, wenn die Voraussetzungen hierfür entfallen oder wenn der Bundestag und der Bundesrat es verlangen."

[Edit zur Vermeidung von Missverstaendnissen, zu frueh auf den Ok-Button gedrueckt:]

Aus Abs. 1: "... zur Abwendung einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes oder zur Abwendung oder Beseitigung einer die Sicherheit der Grenzen gefährdenden Störung der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet; ..."

Hoechstens denkbar waere, dass im (unmittelbaren) Grenzgebiet etwa eine Immobilie, etwa zur Einrichtung eines NICHT DURCH FLIEGENDE BAUTEN moeglichen (warum? Weil alle zur Unterbringung von Zuwanderern verbraucht waeren?) Polizei-Kommandpostens requiriert wuerde.

Ich sehe die Gefahr ausschliessich von den Landes-Sicherheits- und -Ordnungsgesetzen drohen (derzeit, d.h. ohne Ausrufung des [bundesweiten] Notstandes oder des o.g. Verteidigungsfalles).

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Und §1.1 sagt doch ...

Manuel H. @, Dienstag, 27.10.2015, 11:14 vor 3748 Tagen @ CrisisMaven 1790 Views

(1) Leistungen können angefordert werden

1.
zur Abwendung einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes oder zur Abwendung oder Beseitigung einer die Sicherheit der Grenzen gefährdenden Störung der öffentlichen Ordnung im Grenzgebiet;

Sicherlich war dieses Gesetz ursprünglich auf eine äußere Bedrohung gemünzt (WK2 Erfahrung, Kalter Krieg), aber eine "drohende Gefahr für den Bestand der BRD" läßt sich doch bei einer "es gibt keine Obergrenze zum Asyl" schnell ableiten, wenn hier Millionen Frierende herumirren.

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Siehe mein Edit ... kam zu frueh auf den "Eintragen"-Button ...

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 27.10.2015, 11:17 vor 3748 Tagen @ Manuel H. 1727 Views

Ich nehme an, Du suchst Dir hier Rechtsrat, den ein Rechtsanwalt verbindlicher, dann aber auch teurer, erstatten wuerde? [[freude]] Dennoch willkommen [[zwinker]] ...

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Rechtsrat schon eingeholt :-)

Manuel H. @, Dienstag, 27.10.2015, 11:26 vor 3748 Tagen @ CrisisMaven 1984 Views

Ich nehme an, Du suchst Dir hier
Rechtsrat,
den ein Rechtsanwalt verbindlicher, dann aber auch teurer, erstatten
wuerde? [[freude]] Dennoch willkommen [[zwinker]] ...

danke, danke. Hab zwei mit mir befreundete Rechtsanwälte befragt, gut, so unverbindlich beim Glas Bier, einer meinte, dass das schon nicht so schlimm werde, da Merkel ja alles im Griff habe, der andere meinte, dass entsprechende Gesetze dann auch ad hoc beschlossen werden können, also ein Bewerten heutiger Gesetze recht müßig sei. Vielleicht wollten die auch nur in Ruhe ihr Bier trinken :-)

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Rechtsanwalt beim Bier befragen ist KEINE gute Idee ...

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 27.10.2015, 11:42 vor 3748 Tagen @ Manuel H. 2058 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.10.2015, 11:52

Hab zwei mit mir befreundete Rechtsanwälte befragt, gut, so unverbindlich beim Glas Bier,

... denn, wenn Du einen "normalen" Rechtsanwalt nach dem Bundesleistungsgesetz fragst, bin ich mir nahezu sicher, dass er, wenn er ehrlich ist, zugibt, dass er den Namen nicht kennt, wenn weniger ehrlich, dass es da um die Hebung des Abiturnotendurchschnitts oder um einen gescheiterten Versuch geht, die zwoelf Sozialgesetzbuecher in eines zu vereinen.

einer meinte, dass das schon nicht so schlimm werde, da Merkel ja alles im Griff habe,

Hm, mal ein Rat: wenn ein Mensch sich Ingenieur nennt, und gleichzeitig meint, heute waere Donnerstag, obwohl es Dienstag ist, dann ...

der andere meinte, dass entsprechende Gesetze dann auch ad hoc beschlossen werden können, also ein Bewerten heutiger Gesetze recht müßig sei.

Also zusammengefasst: du hast niemand nach dem Bundesleistungsgesetz gefragt, und holst das hier nach.

Entschuldige, das war kein Rechtsrat. Da waerest Du -ebenso kostenlos- besser beraten bei "frag-einen-anwalt" - bezweifle aber, ob sich da die Beantworter drum reissen.

Vielleicht wollten die auch nur in Ruhe ihr Bier trinken :-)

Also Du bleibst bei Deiner Meinung, statt der Ausduenstung geistiger Getraenke dennoch Rechtsrat eingeholt zu haben?[[lach]]

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nicht mehr ganz so sicher

Manuel H. @, Dienstag, 27.10.2015, 11:47 vor 3748 Tagen @ CrisisMaven 1922 Views


Also Du bleibst bei Deiner Meinung, statt der Ausduenstung geistige
Getraenke dennoch
Rechtsrat
eingeholt zu haben?[[lach]]

Nicht mehr ganz so sicher :-), ich glaub, zum Schluß gings nur noch um die weibliche Bedienung. Da fühlten wir uns alle drei sehr kompetent und haben fachgesimpelt.

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Herzlich Willkommen (ed)

azur @, Dienstag, 27.10.2015, 11:48 vor 3748 Tagen @ Manuel H. 1679 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.10.2015, 11:54

Hallo Manuel,

willkommen, denke es werden sicher noch mehr den Weg hierher finden, weil diese Fragen eben bewegen! Auch viele hier!

Ausländische Bürger: Da würde ich weniger an "Doppelstaatler", Neu-Deutsche usw. denken, sondern daran, dass gerade in den letzten Jahren eine Unmenge von deutschen Wohnungen von Ausländern erworben wurden, unter anderem mäcjhtigen Anlägerverbänden und Hedgefonds. Also nicht nur von Einhzelpersonen, die ihr Geld vor Wertverlust schützen wollen, aber auch an Kapitalanlagen "ganz großer".

http://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/immobilien-auslaendische-investoren-kaufen... usw.

Eventuell wird da auch der "Investorenschutz" beachtet.

Die werden es sicher auch gut finden, wenn der Mietpreis hoch gehen wird, auf Grund a) von staatlicher Intervention durch Vereinbarung und Zahlung deutlich überhöhter Preise bei der massenhaften Anmietung für "Flüchtlinge", die sich brutal auf dem Mietspiegel auswirken wird, und b) die Ware Wohnung weiter verknappen werden, so dass die Preise noch deutlich mehr steigen werden!

"13:49 Uhr: Berlin muss Wohnungsbau für Flüchtlinge massiv aufstocken

Berlin muss angesichts der steigenden Flüchtlingszahlen offenbar seinen Wohnungsbau massiv aufstocken. Das geht aus einer in Berlin veröffentlichten Analyse hervor, die das Pestel-Institut im Auftrag der IG BAU erstellt hat. Demnach werden in der Hauptstadt allein gut 20.000 Wohnungen für die Flüchtlinge, die in diesem Jahr kommen, zusätzlich gebraucht. Insgesamt müsse Berlin die Zahl neuer Wohnungen von bislang jährlich rund 7.000 versiebenfachen, um eine "handfeste Wohnungskrise" zu vermeiden. Insgesamt diagnostizieren die Wissenschaftler einen Mangel an bezahlbaren Wohnungen in Berlin, besonders an Sozialwohnungen."

(aus dem gestrigen N24-Flüchtlingsticker, wie:
13:24 Uhr: Norwegen rechnet mit deutlich mehr Asylsuchenden

Norwegen rechnet mit deutlich mehr Asylsuchenden in diesem Jahr. Die zuständige Behörde erwartet, dass bis zu 35.000 Flüchtlinge in dem skandinavischen Land ankommen, wie sie mitteilte. Anfang Oktober war noch von 20.000 bis 25.000 Menschen die Rede. Norwegen hat 5,2 Millionen Einwohner..."

http://www.n24.de/n24/Nachrichten/Politik/d/7230446/pegida-zieht-bis-zu-12-000-demonstr... )

Deine Freunde, die RAs sollten sich mal nicht die Augen zuhalten, sondern Dir erklären, was die andere Sache, die Du ansprichst bedeutet: "dürfen nur angefordert werden, wenn ausreichende..."

Das ist eine etwas nähere Bestimmung für die Anwendung des:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_%28Deutschland%29

Bitte gern auch die Suchfunktion des Forums nutzen.

Die Verhältnismässigkeitsprüfung ist schön ausgearbeitet, aber der Satz im von Dir zitierten Gesetz ist auch mehr eine Deklaration und auch etwas ein Augenwischerei. Der Grundsatz der Verhältnismässigkeit müsste solche Prüfung ohnehin herbei führen, wo es immer heißt: Maßnahme:

- Geeigent?

- Erforderlich?

- Angemessen (Verhältnismässigkeit im engeren Sinne)?

https://de.wikipedia.org/wiki/Verh%C3%A4ltnism%C3%A4%C3%9Figkeitsprinzip_(Deutschland)#...

http://www.jura-schemata.de/verh%E4ltnism%E4%DFigkeitsprinzip.htm usw. usf.

Das ist absoluter Standard (sicher auch für den Oberbescheidwisser Z. hier im Forum [[zwinker]][[freude]]).

Hier im Zusammenhang mit Verwaltungsentscheidungen: http://www.bzb-online.de/okt07/14_15.pdf

http://www.juraindividuell.de/artikel/ermessen-und-ermessensfehlerlehre/

Viel Erfolg und hoffentlich viele gute Informationen, Beiträge und Gedanken von Dir in der Zukunft!

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Hallo, herzlich willkommen!

Orodara @, Dienstag, 27.10.2015, 13:59 vor 3748 Tagen @ Manuel H. 1561 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 27.10.2015, 14:45

Hallo Manuel!

ich glaub, zum Schluß gings nur noch um
die weibliche Bedienung. Da fühlten wir uns alle drei sehr kompetent und
haben fachgesimpelt.

Als ob das die Frauen beeindrucken würde!

Viele Grüße
Orodara

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