Die Frage ist ja, warum eine Handlung vollzogen wird - hier die Einspielung 12 Jahre altem Archivmaterials. Zwei Möglichkeiten sehe ich hier:
1. Ein versehentlich falscher Beitrag (z.B. vertauschte Videos): Das kann wohl bei 12 Jahre alten Material ausgeschlossen werden. Dieses Material muss im Archiv recherchiert und umgeschnitten werden. Noch dazu kommt eine optisch schlechtere Qualität des Beitrages. Demnach muss neben dem Journalisten dieser Zustand auch der Redaktion relativ deutlich aufgefallen sein. Ein versehentliches Zeigen des Materials ist somit auszuschließen.
2. Versehentlich nicht als Archivmaterial gekennzeichnete Ausstrahlung: Natürlich sitzen in Redaktionen auch nur Menschen. Daher unterstellen wir also zunächst einmal einen menschlichen Fehler der Kennzeichnung. Dann müsste es aber im Beitrag auf der Tonspur entsprechende Hinweise dazu geben. Leider konnte ich mir den Beitrag auf dem Youtube Video nicht ansehen (Video gelöscht). Sollte also im Beitrag selbst auch kein Bezug zum Irakkrieg 2003 hergestellt worden sein, so handeln die Personen nicht leicht fahrlässig (also die erforderliche Sorgfalt außer Acht gelassen) sondern vorsätzlich. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um einen Beitrag des RBB (mit Hinweis auf Archivmaterial) oder der ARD handelt. Es ist eine Absicht der vorsätzlichen Täuschung erkennbar. In welcher Beziehung sollte die Lichterkette des Irakkrieges sonst mit der von der Flüchtlingskrise stehen? Hatte man im Beitrag vielleicht auf den Missstand hingewiesen, dass sich nur 5% der Protestteilnehmer des Irakkrieges auch der Lichterkette für die Flüchtlinge angeschlossen haben? Wenn nein, würde mich mal der Grund interessieren, warum man auf Archivmaterial zugegriffen hat.
Nach meinem jetzigen Kenntnisstand handelt es sich nur vordergründig um einen vergessenen Hinweis auf Archivmaterial. Vielmehr ist der Tatbestand der absichtlichen Irreführung offensichtlich. Hier muss man meiner Meinung mit Nachdruck nach einer Antwort verlangen, was die journalistische Aussage der zusammengeführten Bilder sein sollte. Jemand in der Redaktion muss ja damit eine Information transportiert sehen wollen. Also, liebe ARD, was war diese Information? Welche Bildaussage sollte das Archivmaterial unterstreichen?
Gibt es darauf keine eindeutige Antwort, handelt es sich eben nicht um eine Lappalie sondern einen vorsätzlichen Verstoß gegen den öffentlichen Bildungsauftrag! Und das wäre dann Propaganda in Reinform!
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Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf