"Sicherstellung" von privaten Gebäuden und Teilen dieser - ein § dazugemogelt..

modesto, Dienstag, 20.10.2015, 16:54 vor 3752 Tagen 5348 Views

bearbeitet von modesto, Dienstag, 20.10.2015, 17:47

Einen guten Tag allen,

für mich das Fundstück der Woche, leider finde ich keinen direkten Link zum Gesetzestext.

Aber der Reihe nach:

Ende September titelte der Lokus:

Neues Gesetz erlaubt direkten Zugriff Gegen den Willen der Besitzer:
Hamburg will Immobilien für Flüchtlinge beschlagnahmen


Aus dem Artikel:

Justizsenator Steffen betonte: "Hier geht es nur um leerstehende gewerbliche Immobilien, nicht um privaten Wohnraum."

Es wird auch explizit der §14a erwähnt. Zu dem komme ich gleich.

Heute jedoch fand ich beim Surfen folgenden Artikel auf einer mir bis dahin unbekannten Webseite:

http://staseve.eu/fluechtlinge-haben-in-hamburg-ab-sofort-vorrang-brd-schafft-privatbes...

Im Artikel ist eine Fotografie des Gesetzestextes, bzw. ein Ausschnitt desselben.

http://i1.wp.com/schaebel.de/wp-content/uploads/2015/10/14a.jpg

Ich habe die markierten Stellen abgetippt, (abtippen lassen - Anm. der Herzdame), so liest es sich besser.


§14a
Sicherstellung privater Grundstücke und Gebäude oder Teile davon zur Flüchtlingsunterbringung..

...
Die Sicherstellung ist nur zulässig, wenn

1) das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist, der Nutzung steht eine Nichtnutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln....


Dort steht mit keinem Wort, dass es sich um ausschließlich gewerbliche Flächen/ Gebäude handelt.
Es ist auch kein Spielraum zur Auslegung gegeben.

Der Absatz 1 ist für mich besonders perfide.
Wer wird sich zum gegebenen Zeitpunkt erdreisten, einem Hausbesitzer zu unterstellen, dass er eine Zwangszuweisung in seine Gemächer vereiteln will, indem er Sportgeräte in sein Dachstudio stellt, und ihm ein paar kräftige Herren aus Nigeria oder Rumänien schicken, auf dass er schnell seine Alibi-Gerätschaften im Keller verstaue?

Wird es der Immobilienfahnder

(Unsere Immobilienfahnder sind in der gesamten Stadt unterwegs und schauen sich Liegenschaften an. Die Betonung liegt hier auf der gesamten Stadt.)

sein oder willige 1-Eurojobber, welche, wie beim Zensus, für nen Euro die Stunde auf Jagd gehen?

Übrigens macht der letzte Zensus nur für Immoeigentümer immer mehr Sinn. Vor allem die Frage nach Heizung und Bädern.

Und wie wird sich das auf den Immobilienmarkt auswirken?
Hier war die Meinung eher, dass nichts, aber auch gar nichts, den boomenden Immomarkt erschüttern kann, der in lichte Höhen voranstrebt.. grenzenlos und erhaben allen Zweifeln und Veränderungen gegenüber.

Ich bin da skeptischer.

Sollte der Winter es mit sich bringen, dass andere Gemeinden nachziehen und der § Anwendung findet, dürfte es Verwerfungen geben in den einst beschaulichen Siedlungen der EFH mit Einliegerwohnung.

So die Leute sich das gefallen lassen. Es wird spannend. Bin direkt froh, dass ich noch kein Häuslein gefunden habe, es würde jetzt leer stehen und die Schmeißfliegen anziehen.

Wünsche Euch einen schönen Feierabend
modesto

Es handelt sich um dieses Hamburger Gesetz (Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen) [Edit] ...

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 20.10.2015, 17:23 vor 3752 Tagen @ modesto 4152 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.10.2015, 19:00

Gesetz zur Sicherung der Flüchtlingsunterbringung in Einrichtungen

Die Sicherstellung ist nur zulässig, wenn
1) das Grundstück, Gebäude oder ein Teil davon ungenutzt ist, der Nutzung steht eine Nichtnutzung gleich, die ausschließlich oder weit überwiegend den Zweck verfolgt, eine Sicherstellung nach Satz 1 zu vereiteln. ...
Dort steht mit keinem Wort, dass es sich um ausschließlich gewerbliche Flächen/ Gebäude handelt.
Es ist auch kein Spielraum zur Auslegung gegeben.

Ahem. Bestuende das Gesetz nur aus § 14a, dann waere ja Jonathan Swifts Anspruch aus Gullivers Reisen, wonach ein Gesetz nicht mehr Woerter enthalten duerfe, als die jeweilige Schriftsprache Buchstaben hat, beinahe mal Rechnung getragen und Stoi-oi-oi-oi-ber muesste gar keinen Buerokratie-Ab-b-b-b-bau mehr in Bruessel machen ...

(Hinweis: die von Dir verlinkten Blogs neigen dazu, auszugsweise zu zitieren. In diesem Falle ist das Zitat aber nicht so irrefuehrend, wie ich erst zu denken geneigt war. Dennoch haette man das Gesetz dort schon verlinken koennen - selbst ich habe es auf Anhieb gefunden ...)

Die Begruendung des Gesetzes hat es immerhin in sich (Seite 2)

"... scheitert die zeitnahe Beschaffung von privaten Gebäuden und Flächen vielfach an der fehlenden Bereitschaft der Grund- beziehungsweise Gewerbe- oder Wohnraumeigentümer, leer stehende Immobilien, Hallen und Flächen für die Unterbringung von Flüchtlingen und Asylbegehrenden überhaupt zur Verfügung zu stellen ..."

Ok, denkt man sich, wir werden das dann halt durch "Bestechung", d.h. ueberhoehte Mietpreise, regeln.

Aber nein, die Hamburger Kaufmannstugenden schlagen durch:

"... beziehungsweise zeitnah zu angemessenen Preisen zu vermieten oder zu verpachten."

Es geht also um einen enteignungsgleichen Eingriff gegen Bezahlung geringerer als am Markt zu erzielender Mietangebote! (Irgendwie muss HSH Nordbank ja finanziert werden.)

Seite 6: "... Objekte mit einer ausreichenden Größe zu finden, für deren Betrieb die notwendige Logistik bereitgestellt werden kann. Hierbei sind insbesondere vorhandene bauliche Objekte wie Gewerbehallen mit ausreichender Größe als grundsätzlich geeignete wintertaugliche Unterkünfte gesucht worden. Nach entsprechenden Recherchen sind in Hamburg solche Objekte in größerer Zahl vorhanden und stehen grundsätzlich auch zur Vermietung/zum Kauf. Anfragen an Makler/Vermieter haben ergeben, dass die Bereitschaft zur Bereitstellung solcher Objekte für die Nutzung als Flüchtlingsunterkunft nur in einem geringen Umfang vorhanden ist." (Hervorhebung CM - vgl. auch das Unterkunftsversicherungsproblem)

Sind nun Wohn- oder ("nur") gewerblich genutzte Raeume/Betriebsstaetten gemeint?

Das Gesetz aendert das Hamburger Sicherheits- und Ordnungsgesetz, es ist kein zusaetzliches Gesetz.

Allerdings ist es richtig, dass die Einschraenkung auf "Gewerbe"-Immobilien im Gesetz nicht drinsteht, sondern lediglich auf Seite 2 der Gesetzesbegruendung die vertrauenserweckenden Worte stehen:

"Die Regelung bezweckt ausdrücklich nicht die Inanspruchnahme kleiner privater ungenutzter Wohnungen oder die Einquartierung von Flüchtlingen in ungenutzten Teilen von Wohnungen, wie dies nach dem Krieg der Fall war. Sowohl aus der – mit dieser Gesetzesinitiative mit zu beschließenden und damit verbindlichen – Gesetzesbegründung als auch aus der Klarstellung des Bürgermeisters ('Es wird kein privater Wohnraum sichergestellt') ergibt sich eindeutig, dass alle Befürchtungen, dass aufgrund dieses Gesetzes privater Wohnraum sichergestellt werden könne und solle, unbegründet sind." (Hervorhebung CM)

Dem Wortlaute nach ist es also moeglich, hiermit leerstehenden Wohnraum zu beschlagnahmen!

Und es ist theoretisch moeglich, zu untersuchen, ob die Behauptung "Meine Tochter zieht naechsten Monat hier ein" zutrifft. Ob man das ueber Befragung des Arbeitgebers der Tochter am (noch) entfernten Wohnort macht oder durch Telefonueberwachung [[freude]], was ja bei schweren Verbrechen zulaessig waere, steht noch aus ...

[Edit:] Bedenken haben auch andere:

rka Rechtsanwaelte (die koennen nur gewinnen!):

"Neben den damit aufgeworfenen verfassungsrechtlichen Fragen bleiben Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Gesetzes zum einen unter dem Blickwinkel des das Polizeirecht prägenden Subsidiaritätsprinzips und zum anderen des Einschreitens auch bei nicht unmittelbar drohenden Gefahren bestehen ..."

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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GG gleich mit außer Kraft gesetzt

modesto, Dienstag, 20.10.2015, 17:53 vor 3752 Tagen @ CrisisMaven 3888 Views

bearbeitet von modesto, Dienstag, 20.10.2015, 17:56

Danke CrisisMaven,

so konnte ich mir das Gesetz mal durchlesen.

Mir fällt auf:

(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Sicherstellung nach Absatz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.


Also kann man nichts dagegen machen.

und


§ 2
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Na, ist ja nur das Grundgesetz, da kann einfach mal so eine einzelne Stadt dran herumbasteln.

Vielleicht sollte Deutschland einfach den Notstand ausrufen, am Ende läufts doch darauf hinaus.
Wie ich von weiblichen Kontakten in D. höre, befolgen Frauen teils schon freiwillig die dann zu verordnende Ausgangssperre am Abend..


Grüße von
modesto

Die Grundrechteeinschraenkung muss drinstehen (Zitiergebot) ...

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 20.10.2015, 18:06 vor 3752 Tagen @ modesto 3809 Views

§ 2
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Das ist das Zitiergebot, damit es eben grade JEDEM auffaellt, was da abgeht.

(Nur) ohne diesen Passus waere die Enteignung ungueltig, das Gesetz nichtig oder unwirksam.

(4) Widerspruch und Anfechtungsklage gegen die Sicherstellung nach Absatz 1 haben keine aufschiebende Wirkung.
Also kann man nichts dagegen machen.

Doch, Rechtsmittel haben nur keine aufschiebende Wirkung.

Das gibt es haeufig, immer dort, wo eine Massnahme sonst keinen Sinn ergaebe. "Rechtsgueterabwaegung" - wenn das Ding eh leersteht, dann kann man erst schiessen und dann fragen, der Zuwanderer muss ein Dach ueber dem Kopf haben, dem Eigentuemer entgeht "weniger".

Man kann aber auch gegen die sofortige Vollziehung vorgehen.

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Zur Info GG Art. 13 Abs. 7

KK, Dienstag, 20.10.2015, 19:35 vor 3752 Tagen @ modesto 3473 Views

Hallo Modesto,

§ 2
Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung
(Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt.

Na, ist ja nur das Grundgesetz, da kann einfach mal so eine einzelne Stadt
dran herumbasteln.

GG Artikel 13 Absatz 7:
(7) Eingriffe und Beschränkungen dürfen im übrigen nur zur Abwehr einer gemeinen Gefahr oder einer Lebensgefahr für einzelne Personen, auf Grund eines Gesetzes auch zur Verhütung dringender Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung, insbesondere zur Behebung der Raumnot, zur Bekämpfung von
Seuchengefahr oder zum Schutze gefährdeter Jugendlicher vorgenommen werden.

Freundliche Grüße
KK

Neues Bundesmeldegesetz ab November

Prophet @, Dienstag, 20.10.2015, 17:56 vor 3752 Tagen @ CrisisMaven 4290 Views

Und es ist theoretisch moeglich, zu untersuchen, ob die Behauptung
"Meine Tochter zieht naechsten Monat hier ein" zutrifft.


In diesem Zusammehang möchte ich auch auf das neue Bundesmeldegesetz hinweisen.

http://nordhorn.de/magazin/artikel.php?artikel=1943&type=2&menuid=45&topmenu=1290

Jetzt wird also auch noch der Vermieter mit ins Boot genommen. Gab wohl zu viele GEZ-Flüchtlinge die "ab morgen auf Weltreise für mehrere Jahre" gehen wollten [[freude]] - wenn ich das richtig sehe, muß neuerdings der Vermieter eine entsprechende Meldung beim Amt machen, ob der Mieter auch wirklich ausgezogen ist.

Ich kenne mich in den Tiefen des Meldegesetzes nicht aus. Aber ich vermute, daß diese Neuerungen für den Bürger nichts gutes sind. So wie meistens. Und das alles wird noch viel schlimmer. Über das neue Meldegesetz wird die Gemeinde auch gleich darüber informiert, wo Leerstand an Wohnimmos ist. Kann man dann sofort 'beschlagnahmen'. Ist ja Notstand. Oder?

Zukunftsvision: Mietmarkt wird sich extrem verschärfen, für einheimische Bürger wird es immer schwieriger bezahlbaren Wohnraum zu finden, weil die Gemeinde gleich zugreifen wird (und 'Angebote' macht, die man als Vermieter nicht ausschlagen möchte).

Ich kenne viele Bürger, die heute schon verzweifelt eine Wohnung oder gar ein Haus zur Miete suchen. In Ballungsgebieten ist die Chance gleich Null. In Studentenstädten? - Unbezahlbar alleine. Alles mit WGs vollgeknallt.

[[sauer]]

Grüße,
Prophet

Vermietermitwirkung wurde schon mit dem Bundes-Meldrechtsrahmengesetz wegen der Rote Armee Fraktion eingefuehrt ...

CrisisMaven ⌂ @, Dienstag, 20.10.2015, 18:09 vor 3752 Tagen @ Prophet 3799 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.10.2015, 18:26

Und es ist theoretisch moeglich, zu untersuchen, ob die Behauptung "Meine Tochter zieht naechsten Monat hier ein" zutrifft.

In diesem Zusammehang möchte ich auch auf das neue Bundesmeldegesetz hinweisen.

Allerdings haben die Laender einen grossen Spielraum hinsichtlich dessen, "wie" sie diese Vermieter-Mitwirkung einfordern.

Das Bessere ist ja bekanntlich der Feind des Guten [[freude]] ...

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Bei mir war der Zensus nicht

Dieter, Dienstag, 20.10.2015, 17:35 vor 3752 Tagen @ modesto 4138 Views

bearbeitet von Dieter, Dienstag, 20.10.2015, 17:44

Übrigens macht der letzte Zensus nur für Immoeigentümer immer mehr

Sinn. Vor allem die Frage nach Heizung und Bädern.


Hallo modesto,
bei mir hatte der Zensus übrigens nicht angeklingelt und auch keine Daten erhalten, obwohl ich mehr als eine Wg. anzubieten habe.

Insofern glaube ich nicht, daß ich der rühmliche Einzelfall bin, sondern daß viele Wohnungen beim Zensus gar nicht erfaßt wurden.

Gruß Dieter

Zensus

rodex, Dienstag, 20.10.2015, 18:47 vor 3752 Tagen @ Dieter 3833 Views

Hallo modesto,
bei mir hatte der Zensus übrigens nicht angeklingelt und auch keine Daten
erhalten, obwohl ich mehr als eine Wg. anzubieten habe.

Insofern glaube ich nicht, daß ich der rühmliche Einzelfall bin, sondern
daß viele Wohnungen beim Zensus gar nicht erfaßt wurden.

Gruß Dieter

Ich bin damals zeitlich leider nicht zum Ausfüllen des Formulars gekommen. [[freude]]

Ein paar Monate später gab's eine Mahnung, seitdem habe ich nichts mehr davon gehört.

Hier wurde schon beschlagnahmt ... 2te Instanz

Meierding @, Dienstag, 20.10.2015, 23:21 vor 3752 Tagen @ modesto 3496 Views

http://www.oberverwaltungsgericht.niedersachsen.de/portal/live.php?navigation_id=22004&...

Ich gehe mal davon aus, dass es da kein Copyright gibt:

Der 11. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom heutigen Tage (Az. 11 ME 230/15) auf Antrag der Stadt Lüneburg dem Eigentümer eines Grundstücks im Lüneburger Stadtteil Wilschenbruch vorläufig untersagt, mit den Vorarbeiten für den Abriss des auf dem Grundstück befindlichen ehemaligen Kinder- und Jugendheimes zu beginnen und dieses Gebäude abzureißen.
Die Stadt Lüneburg hatte das Grundstück beschlagnahmt, um das bereits teilentkernte Gebäude wieder herzurichten und dort bis zu 50 Flüchtlinge unterbringen zu können. Der Eilantrag des Grundstückseigentümers, der das ehemalige Jugend- und Kinderheim bereits Anfang nächster Woche abreißen und auf dem Gelände mehrere neue Wohnhäuser errichten will, hatte am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg Erfolg gehabt (Az. 5 B 98/15).
Hiergegen hat die Stadt Lüneburg beim Oberverwaltungsgericht Beschwerde eingelegt (Az. 11 ME 230/15), über die noch nicht entschieden ist. Dem zugleich von der Stadt gestellten Antrag, vor einer Beschwerdeentscheidung zu verhindern, dass durch den Abriss des Gebäudes vollendete Tatsachen geschaffen werden, hat der 11. Senat mit dem heutigen Beschluss entsprochen.
Zur Begründung hat er im Wesentlichen darauf abgestellt, dass es dem Grundstückseigentümer zumutbar sei, die Abbrucharbeiten bis zu einer Entscheidung über die Beschwerde zu unterlassen.
Diese Zwischenentscheidung ist unanfechtbar. Über die Beschwerde der Stadt Lüneburg ist in der Sache noch nicht entschieden. Zuvor ist die noch ausstehende Beschwerdebegründung abzuwarten.

keine Investitionssicherheit mehr

modesto, Mittwoch, 21.10.2015, 10:36 vor 3751 Tagen @ Meierding 2977 Views

Vielen Dank Meierding,

für mich, der ein Leben lang auch gekauft, saniert, gebaut und verkauft hat im bescheidenen Rahmen, ist der erste Gedanke, wenn ich diese sentenza lese:

Es gibt momentan keine Investitonssicherheit!

Man bedenke, dass der Mann in das Grundstück, in die Pläne, in die Baugenehmigung sicher einiges investiert hat.
Je nach persönlichen finanziellen Umständen kann einem das zumindest einen herben Schlag versetzen, ganz abgesehen von der unbändigen Wut, die sich gern in Magengeschwüren manifestiert.

Diese Verbrecher!

Einen fruchtbaren Tag wünscht
modesto

Hatten wir hier übrigens schon am 25. und 30. September, auch das mit dem Zitiergebot und der aufschiebenden Wirkung

azur @, Mittwoch, 21.10.2015, 00:35 vor 3752 Tagen @ modesto 3111 Views

Hallo modeste,

siehe bitte: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=372693

darin u. a. diese Posts (unten):

"Durch dieses Gesetz wird das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung (Artikel 13 des Grundgesetzes) eingeschränkt - Leserzuschrift, 25.09.2015, 15:13

Art 19 Abs. 1 Satz GG verlangt das so (oT) - Michael Krause, 25.09.2015, 15:24
Das war also Hamburg - vermutlich wurde das alles schon für d. Zuwanderungs-Gipfel vorb. u. kommt nun überall - Rechtsmittel - azur, 25.09.2015, 15:43
Ich wuerde nicht bis § 80, V VwGO (GO!) warten ... - CrisisMaven, 25.09.2015, 17:36"

(hier Hinweis, dass die MSM und ihre Fürsten dort viele große Paläste haben
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=373417 )

Und auch am 30. http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=374005

Es gab noch weit mehr über geplante und bereits durchgeführte Beschlagnahmen, u. a.: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=377411

Und so sieht es aus, wenn so eine leeres Bankgebäude für die Zuwanderungs-Registratur zurecht gemacht wird - Fotostrecke: http://www.rbb-online.de/politik/thema/fluechtlinge/berlin/2015/10/neue-registrierungss...

Du weißt, dass ich Dich sehr schätze. Schätze auch, dass Du die Suchfunktion knackst :).

Viele freundliche Grüße modesto!

azur


PS: auch so etwas aufschiebende Wirkung kann man mit der Suchfunktion finden, denn das haben die paar Fachleute hier mehrfach erläutert. Das Stichwort ist vielleicht nicht jedem Laien bekannt - erklärt wurde auch mehrfach dieses: Zitiergebot.

--
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Danke @azur, jaja.. das Alter ;) verzeiht mir (oT)

modesto, Mittwoch, 21.10.2015, 10:29 vor 3751 Tagen @ azur 2942 Views

- kein Text -

Kein Ding - auch @nereus und Olivia - niemand ist perfekt - Neues zu "Flüchtlingen" und Putin-Syrien

azur @, Mittwoch, 21.10.2015, 12:45 vor 3751 Tagen @ modesto 3041 Views

Hallo modesto,

u. a. deswegen bewegen wir uns doch gemeinsam durch den Wust, damit wir Fehler finden und korrigieren, wo wir können. Das kann man ja leider insgesamt in dieser Welt bedauerlicherweise nur wenig.

Also kein Ding, modesto. [[smile]] Niemand ist perfekt, und muss das ja auch nicht sein.

Grüße, auch ganz herzliche Grüße auch an Olivia, nereus, ebbes und Monterone.

Hab noch einen wunderschönen Tag modesto! [[smile]]

Ist ja reichlich los: Junkers bekommt einen auf die Mütze: http://www.tagesschau.de/wirtschaft/eu-steuervorteile-niederlande-luxemburg-101.html

und gleicht als erfahrener Fuchs aus mit: http://www.tagesschau.de/ausland/krisengipfel-eu-101.html

"Flüchtlingspolitik in Europa Juncker beruft EU-Krisengipfel ein

Stand: 21.10.2015 11:08 Uhr

Angesichts der hohen Flüchtlingszahlen lädt EU-Kommissionschef Juncker einige europäische Staats- und Regierungschefs zu einem Spitzentreffen in Brüssel ein. Bei der Zusammenkunft soll es vor allem um die westliche Balkanroute gehen."

Flakiert von: http://www.tagesschau.de/ausland/fluechtlinge-slowenien-111.html und vor allem mit: http://www.tagesschau.de/ausland/interview-unhcr-fleming-101.html

Spielt auch eine Rolle: http://www.tagesschau.de/ausland/assad-putin-101.html (brisant, die Iraker wollen ja nicht mehr mit demn Amis, die allein dort weit über 100tausend auf den Gewissen haben, sondern wollen nun mit den Russen)

Bei den Russen werden andauernd Zivilopfer vermeldet. Nun ist es aber so, dass Rebellen naturgemäß keine Armeeangehörigen sind, sondern eben letztlich Zivilisten, wenn auch Kombatanten.

Leser fragen nun regelmässig, wann denn mal gemeldet wird, wenn die US-Amis und ihre Waffenpartner Zivilisten killten.

Zudem, wenn von Vertreibungen die Rede ist (die kommen dann angeblich allein wegen dem bösen Putin, zu uns) - 2 Leser stellen klar:

"Innerhalb der letzten sechs Tage haben sich mindestens 25.000 Menschen von dort auf die Flucht begeben, weil sie nicht sterben wollen."
Es wurde zuvor klar von der syrischen Regierung/RU kommuniziert,dass in diesem Gebiet die Terroristen entfernt werden sollen.
Wer bleibt um zu kämpfen oder die Infrastruktur dieser Terroristen aufrecht zu erhalten ist ein legitimes Ziel.

"Sie fliehen nicht nur vor russischen Bomben, die auch vor Krankenhäuser und Moscheen nicht halt machen."
Bei all dieser Polemik,eine Frage:
Welche Moschee,welches Krankenhaus wurde denn zerstört???
Das Krankenhaus in Kundus?
-> Ist in Afghanistan & das war die USA.

"Die kennen kein Pardon bei rebellischen Orten."
Warum sollte man Terroristen gewähren lassen?
"Notwendig wäre eine Schutzzone, Nahrung, Medikamente."
Die USA wirkte auf bestimmte Länder ein,damit diese die Überflugrechte für russische Flugzeuge mit Hilfsgütern NICHT freigeben."

"Am 20. Oktober 2015 um 18:22 von Klausewitz
Erst vor wenigen Tagen hatte

Erst vor wenigen Tagen hatte der russische Außenminister Lawrow die amerikanischen Waffenlieferungen an die syrische “Opposition” kritisiert und davor gewarnt, daß US-Ausrüstung auf diese Weise auch Kämpfern des “Islamischen Staats” (IS) in die Hände fallen könnte. Schneller als erwartet gibt es jetzt einen Beweis dafür, daß dieser Fall bereits eingetreten ist. Das irakische Militär hat dieser Tage ein großes Lager mit US-Waffen und Raketen im Besitz des IS gefunden. Das Depot sei entdeckt worden, als die irakischen Truppen Gebiete zurückerobert hätten, die vorher vom IS kontrolliert worden seien, schreibt das Internetportal maxpark.com.
Ein Pentagon-Sprecher räumte ein: “Darunter fand man neben großen Mengen an Munition auch modernste TOW II Panzerabwehrraketen.” Die Waffen würden seit vergangenem Jahr “vermißt”.
Der russische Außenminister Lawrow kommentierte den Vorfall mit den Worten: “Es ist traurig, daß unsere amerikanischen Kollegen in diesem Fall sich nicht auf die Seite der"

"Unklar!
"...nordsyrischen Kleinstadt Manbij..."
Überall lesen wir, Russland greift "Stellungen gemäßigter Rebellen" im Norden und Westen Syriens an, obwohl sich der IS in Ostsyrien befindet. Nun lesen wir bei der SZ, daß sich in Manbij ein Folterzentrum des IS befindet. Und Manbij liegt NICHT im Osten Syriens. Google Maps fragen!
Noch Fragen zur Berichterstattung?"

So langsam platzen die Lügen der Lügenpresse!


Auch hübsch: http://www.thueringer-allgemeine.de/web/zgt/politik/detail/-/specific/Ramelow-Thueringe...

Erst hat er so dicke getan, flammende Begrüßungsrede für "Flüchtlinge" in Saalfeld, aber sein Haushalt war schon vorher völlig desolat (es fehlen Mrd.-Beträge - Verbleib völlig ungeklärt, dass kennt man so nur von den US-Amis), und nun...

Viele freundliche Grüße [[smile]]

azur

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In Dresden ist man schon weiter

Leserzuschrift @, Mittwoch, 21.10.2015, 12:26 vor 3751 Tagen @ modesto 3434 Views

Guten Tag modesto,

in Dresden ist man bereits schon etwas weiter bzw. gibt es "eindeutigere" Regelungen:

aus "Fachplan Asyl 2014 bis 2016 - Dresden.de"

www.dresden.de/media/pdf/presseamt/Fachplan-Asyl-2014-2016.pdf

(Seite 36) 2.4.2 Notfallszenario bei unerwartet entstehendem Unterbringungsbedarf

"5. ... Verlief die Akquise nicht gewinnbringend, ist leerstehender aber nicht zur Verfügung
gestellter Wohnraum per Anordnung gegenüber dem Vermieter auf Grundlage des
Sächsischen Polizeigesetzes zu beschlagnahmen. Der Bescheid ist für sofort
vollziehbar zu erklären. Die Entschädigung für die Inanspruchnahme des Nichtstörers
richtet sich in der Höhe nach dem ortsüblichen Mietzins. ..."

Besonders interessant finde ich, dass nur "Nichtstörer" Entschädigung für die Beschlagnahme erhalten!
Was ein "Nichtstörer" ist, bleibt offen - wahrscheinlich gibt's dann beim kleinsten Protest einfach kein Geld ...

Gruß aus Dresden, Jan

Kafka könnte es nicht besser schreiben!

modesto, Mittwoch, 21.10.2015, 13:43 vor 3751 Tagen @ Leserzuschrift 2977 Views

Ganz herzlichen Dank Jan aus Dresden!

"Nichtstörer" - mein Gott, welche kranken Hirne erarbeiten diesen Irrsinn, wen füttern wir da durch?

Schade, ich dachte eher, dass PEGIDA was bringt, gerade in Dresden.
Doch beim Verfolgen der Zuweisungen von illegalen Einwanderern stelle ich immer wieder fest, dass gerade Ihr auch nach allen Regeln der Kunst geflutet werdet.
Insgesamt ist der Osten wohl fällig, der Protest scheint zu friedlich zu sein und allen am Hintern vorbeizurauschen, die geschützt in ihren von uns bezahlten Villen und Eigentumswohnungen sitzen.

Vor deren Tür sollte man seinen Protest tragen!

Beste Grüße in Deine schöne Heimat und alles Gute, ich habe den Zwinger besucht, bin bei Euch Schiff gefahren und habe einen Abstecher nach Neustadt gemacht - welche Kontraste!

modesto

Danke Jan!

mocky @, Mittwoch, 21.10.2015, 14:26 vor 3751 Tagen @ Leserzuschrift 2924 Views

Jan, danke für die aufschlussreiche Information, wohne rund 40km weg von Dresden.

Ich wäre auf keinen Fall ein "Nichtstörer" - ich würde meine Bude vorher abbrennen - Eigentum verpflichtet!

Gruß mocky

--
WENN UNRECHT ZU RECHT WIRD
WIRD WIDERSTAND ZUR PFLICHT!

Bertholt Brecht

@ modesto, Orlando, mocky + Neuvorstellung

kontiki @, Mittwoch, 21.10.2015, 16:58 vor 3751 Tagen @ mocky 2865 Views

Jan, danke für die aufschlussreiche Information, wohne rund 40km weg von
Dresden.

Ich wäre auf keinen Fall ein "Nichtstörer" - ich würde meine Bude
vorher abbrennen - Eigentum verpflichtet!

Gruß mocky

Hallo Ihr Drei und Hallo Gelbes Forum,

eure Antworten haben mir den letzten "Ruck" gegeben, nun doch mal beim Chef bzgl. direkter Teilnahme nachzufragen.

Hier also meine Kurzvorstellung:

Ich bin Jahrgang 1971 von Beruf freischaffender Techniker/Tanzlehrer/Rettungsschwimmer/Kanu-Guide und lebe seit meinem zweiten Lebensjahr in Dresden.

In der heutigen Zeit hat man es als selbstständig denkender Mensch nicht einfach. Daher freue ich mich, dass es das Gelbe Forum gibt, das Niveau der Beiträge hier ist unübertroffen hoch. Ich werde nur etwas posten, wenn ich wirklich etwas zu sagen habe und weiterhin größtenteils ein stiller Leser bleiben. Ich werde mich an die Forumsregeln halten und achte auf meine Rechtschreibung.

Beste Grüße Jan

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Wandere aus, solange es noch geht.