Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks

Dieter, Montag, 19.10.2015, 21:47 vor 3753 Tagen 3818 Views

Hallo,
soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.
Ich kenne mich hier allerdings nicht sonderlich aus, vermute aber, daß die z.T. manipulativen Beiträge in Fernsehen und Rundfunk gegen den zumindest offiziellen Auftrag verstoßen.

Falls dem so wäre, dann wäre es doch auch folgerichtig, daß jeder Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen anschreiben kann und die mangelhafte Leistung rügen kann, also Schadensersatz fordern, bzw. Rückzahlung der eingezahlten Beiträge aufgrund der nicht vertragsgemäßen Lieferung von Information.

Ist der Gedanke abwägig?

Gruß Dieter

Siehe saemtliche Beitraege hier zur ...

CrisisMaven ⌂ @, Montag, 19.10.2015, 21:57 vor 3753 Tagen @ Dieter 3215 Views

... Pubikumskonferenz.

Dies ist eine legitime und wirksame Methode (wenn auch nicht, ich wiederhole mich, so wirksam wie dezentral demonstrieren [[zwinker]]), um den "Herrschaften" Manieren beizubringen, denn, anders als bei den privaten Medien, muessen sie eben wegen des von Dir erwaehnten oeffentlich-rechtlichen Auftrages zur ausgewogenen "objektiven" Berichterstattung den Vorwuerfen nachgehen und ihre jeweiligen manipulierten und einseitigen Berichte "verteidigen", schriftlich, mit Begruendung.

Funktioniert in etwa so wie eine (Dienst-) Aufsichtsbeschwerde bei einer Behoerde, denen diese oeffentlich-rechtlichen Anstalten ja aehneln.

Je mehr Menschen dies taeten, was aber voraussetzt, dass man tatsaechlich, aehnlich wie bei einem Wikipedia-Artikel, sauber dokumentiert und belegt, DANN waeren die schon vor einem Jahr geschlossen (oder privatisiert) worden.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Publikumskonferenz kannte ich noch nicht

Dieter, Montag, 19.10.2015, 22:22 vor 3753 Tagen @ CrisisMaven 2486 Views

bearbeitet von Dieter, Montag, 19.10.2015, 22:27

Hallo CM,

bin Deinem Link gefolgt und auch mein Dank an Reffke.

Dort fand ich diesen Beitrag:
https://publikumskonferenz.de/blog/2015/10/08/anfrage-an-ard-aktuell/

Das liest sich schon fast wie eine fertige Begründung zum Schadensersatz. Gerichtsstandort wäre dann vermutlich das örtliche Amtsgericht des Bürgers, der sich um die Leistung des öffentlich-rechtlichen geprellt fühlt.

Gruß Dieter

Ja, abwegig

Hyperion @, Montag, 19.10.2015, 22:05 vor 3753 Tagen @ Dieter 2513 Views

soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen
besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.

Du darfst Dir eine unabhängige Meinung bilden, aber nur solange Du Dich zur Information dabei nur aus öffentlich-rechtlichen Quellen bedienst. Da gibt es durchaus ein Spektrum an unterschiedlichen Ideen, so dass Du Dir mit Deinem eigenen Kopf eine Ecke suchen kannst.

Für diesen Service zahlst Du nach Jörg Schönenborn die Demokratie-Abgabe (nun ja, eigentlich geht das Geld für Jauch, Gottschalk, Fußball, Schlagermusik und die Kunstsammlung drauf).

Ganz wichtig aber: nicht aus unseriösen Quellen im Internet informieren! Da wird gehetzt. Und wenn man erstmal aufgehetzt ist, läuft man Gefahr, bei Pegida mitzumachen. Und dafür gibt es keine Entschuldigung mehr - dann ist man Pack. Und aufgehetztes Pack sticht Leute nieder (weiß man, wenn man regelmäßig öffentliche-rechtliche schaut).

Dann doch besser für ein kohärentes und friedliches Weltbild zahlen. Zahlt sich aus!

Und der Pate sorgt für Gerechtigkeit in der Mafia...

Isländer @, Montag, 19.10.2015, 22:53 vor 3753 Tagen @ Dieter 2484 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.10.2015, 23:10

Hallo,
soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen
besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.
...

Gruß Dieter


Guck Dir die Spieler an.

Ich kopiere mal hier stellvertretend den Inhalt des folgenden Links rein:

https://de.wikipedia.org/wiki/ZDF-Fernsehrat

Einiges mache ich fett.

Das mit dem Denken müsstest Du schon erledigen.
Geht los.

Nach § 21 des ZDF-Staatsvertrages setzt sich der Fernsehrat aus 77 Mitgliedern zusammen, nämlich:
je einem Vertreter der vertragsschließenden Länder, der von der zuständigen Landesregierung entsandt wird,
drei Vertreter des Bundes, die von der Bundesregierung entsandt werden,
12 Vertreter der Parteien entsprechend ihrem Stärkeverhältnis im Bundestag, die von ihrem Parteivorstand entsandt werden,
zwei von der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) entsandten Vertretern,
zwei von der Katholischen Kirche (Deutsche Bischofskonferenz, Katholisches Büro) entsandten Vertretern,
einem vom Zentralrat der Juden in Deutschland (ZdJ) entsandten Vertreter.
Die weiteren unten aufgeführten Vertreter werden auf Vorschlag der dort bezeichneten Verbände und Organisationen durch die Ministerpräsidenten berufen. Die Verbände und Organisationen haben in ihre Vorschläge die dreifache Zahl der auf sie entfallenden Vertreter aufzunehmen. Der Vorsitzende der Ministerpräsidentenkonferenz (MPK) bestimmt, bis zu welchem Zeitpunkt die Vorschlagsliste einzureichen ist. Frauen sollen angemessen berücksichtigt werden. Soweit dem Fernsehrat mindestens zwei Vertreter einer Organisation oder eines Verbandes angehören, soll jeweils auch eine Frau in den Fernsehrat berufen werden.
je einem Vertreter des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB), von ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft (Anm. Isländer - Du kennst schon die Skandale um den Kauf von Gewerkschaftsvertretern) e.V. - und des Deutschen Beamtenbundes (DBB),
zwei Vertretern der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), einem Vertreter des Deutschen Industrie- und Handelskammertages (DIHK), einem Vertreter des Zentralausschusses der Deutschen Landwirtschaft (ZDL) und einem Vertreter des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH),
zwei Vertretern des Bundesverbandes Deutscher Zeitungsverleger (BDZV),
je einem Vertreter des Deutschen Journalistenverbandes e.V. (Anm. Isländere-Ulfkotte, gekaufte Journalisten))(DJV) und der ver.di - Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft e.V. - aus dem Fachbereich für Medien,
vier Vertretern der Freien Wohlfahrtsverbände, und zwar je einem des Diakonischen Werkes der Evangelischen Kirche in Deutschland, des Deutschen Caritasverbandes e.V. (DCV), des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Hauptausschusses der Deutschen Arbeiterwohlfahrt e.V. (AWO),
je einem Vertreter des Deutschen Städtetages (DST), des Deutschen Städte- und Gemeindebundes (DStGB) und des Deutschen Landkreistages (DLT),
einem Vertreter des Deutschen Olympischen Sportbundes ((Anm. Isländere-absolut korruptionsfrei, Platter bürgt)) (DOSB),
einem Vertreter der Europa-Union Deutschland e.V. (EUD),
je einem Vertreter des Bundes für Umwelt und Naturschutz Deutschland e.V. (BUND) und des Naturschutzbundes Deutschland (NABU),
einem Vertreter des Bundes der Vertriebenen – Vereinigte Landsmannschaften und Landesverbände e. V. (BdV),
einem Vertreter der Vereinigung der Opfer des Stalinismus (VOS).
Die weiteren 16 aufgeführten Vertreter werden von den Ministerpräsidenten aus den Angehörigen der dort aufgeführten Bereiche berufen:
16 Vertretern aus den Bereichen des Erziehungs- und Bildungswesens, der Wissenschaft, der Kunst, der Kultur, der Filmwirtschaft, der Freien Berufe, der Familienarbeit, des Kinderschutzes, der Jugendarbeit, des Verbraucherschutzes und des Tierschutzes.
Urteil des Bundesverfassungsgerichts
Im März 2014 urteilte das Bundesverfassungsgericht, dass "die Regelungen zur Zusammensetzung des Fernsehrats gemäß Â§ 21 ZDF-StV […] in verschiedener Hinsicht gegen Art. 5 Abs. 1 Satz 2 GG" verstoßen.[1] Das Gericht verpflichtete die Länder, bis spätestens zum 30. Juni 2015 eine verfassungsgemäße Neuregelung zu treffen.

Ende.


Bei der Zusammensetzung könnte ich die Massen mobilisieren, dass per Volksabstimmung A.H. nachträglich rehabilitiert wird und den Friedensnobelpreis bekommt.


Das Allerwichtigste (4. Gewalt;Observative), was die Paar dabei betrifft, welche noch nicht systemkonform sind:


(Schön laut machen, @Hasso wird es freuen)
https://www.youtube.com/watch?v=bsADD-YMqII [[rofl]]


LG
Isländer

--
Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
18tm4vxxbKH878xhLWGMhdhtx3rJ16Jc2P

TdM gab quasi Freibrief für Gewalt gegen Pegida!

Reffke @, Montag, 19.10.2015, 23:23 vor 3753 Tagen @ Dieter 3006 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 19.10.2015, 23:34

Parole: Haltet den Dieb!
Also ein verantwortungsloses Ablenkungsmanöver.
Gerade Deutschlandfunk.de
Das war der Tag
Journal vor Mitternacht
http://www.deutschlandfunk.de
Livestream

Unglaublich... Hetze, Lügen, Verschweigen
Gerade Friedrich Schorlemmer... eine Schande für einen Theologen.
Das hätte ich nie für möglich gehalten.

Offenbar wurde ein "Sternmarsch" als Gegendemo zugelasssen, um eine Konfrontation zu provozieren!
Ein demonstrant der Pegida soll schwer verletzt sein (Eisenstange).
Die Gewalt der Gegendemo soll massiv gewesen sein: ausgeblendet!
Davon hört man einfach Nichts: nicht im Radio und nicht im TV.

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Es gibt doch genügend Artikel über die Antifa als bezahlte Schmutztruppe! Dokumente fehlen! Und dann ANZEIGEN! (oT)

Olivia @, Dienstag, 20.10.2015, 13:28 vor 3752 Tagen @ Reffke 2180 Views

- kein Text -

--
For entertainment purposes only.

Metergenau

Taktiker @, Montag, 19.10.2015, 23:54 vor 3753 Tagen @ Dieter 3010 Views

Wie wir jetzt wissen, treffen russische Cruise Missiles auch vom Kaspischen Meer aus präzise ihre Ziele in Westeuropa.

@chef

Taktiker @, Dienstag, 20.10.2015, 00:02 vor 3753 Tagen @ Taktiker 2873 Views

Und genauso fehlerfrei wie das vorhergehende sind auch meine sonstigen Postings. Mich hier aufgrund schlechter Rechtschreibung abzumahnen, ist eine echte Rüpelei. Ich werde meine letzten 50 Postings mal automatisiert auf Rechtschreibfehler überprüfen und anschließend nehme ich mir jene des Chefs vor. Ich glaube kaum, dass ich hier den kürzeren ziehe, mal ganz abgesehen vom Forendurchschnitt. Ungehörig!

Da fehlen bereits 2 Kommata im ersten Satz.

Positiv @, Dienstag, 20.10.2015, 09:59 vor 3752 Tagen @ Taktiker 1918 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.10.2015, 10:54

Desweiteren: Korrekt wäre "den Kürzeren ziehe" und "@Chef" im Betreff.

4 Fehler in 3 Zeilen - das wäre im Deutschunterricht eine glatte 6 (ungenügend).

Gruß,

Positiv.

Den Kürzeren!

Olivia @, Dienstag, 20.10.2015, 13:33 vor 3752 Tagen @ Taktiker 1620 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.10.2015, 13:37

Und genauso fehlerfrei wie das vorhergehende sind auch meine sonstigen
Postings. Mich hier aufgrund schlechter Rechtschreibung abzumahnen, ist
eine echte Rüpelei. Ich werde meine letzten 50 Postings mal automatisiert
auf Rechtschreibfehler überprüfen und anschließend nehme ich mir jene
des Chefs vor. Ich glaube kaum, dass ich hier den kürzeren ziehe, mal ganz
abgesehen vom Forendurchschnitt. Ungehörig!

............

Also ich bin wirklich nicht super in Rechtschreibung, aber dies hier, solltest du doch besser korrigieren!

...... den Kürzeren ziehen....
...... das Vorhergehende......

könntest du ebenfalls entsprechend korrigieren! Einfacher Merksatz: Worte, denen ein Artikel vorangeht, werden groß geschreiben!

Sei froh, dass der Chef auf diese Dinge achtet.

--
For entertainment purposes only.

keine Substantivierung

Positiv @, Dienstag, 20.10.2015, 22:54 vor 3752 Tagen @ Olivia 1419 Views

bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 20.10.2015, 22:59

Hallo Olivia,

Einfacher Merksatz:
Worte, denen ein Artikel vorangeht, werden groß geschreiben!

das kann man nicht pauschal sagen.

Im konkreten Zusammenhang: "das vorhergehende (...) Posting" ist or­tho­gra­phisch korrekt.

Gruß,

Positiv.

Oberlehrer, dein erster Satz ist schon fehlerhaft.

Taktiker @, Dienstag, 20.10.2015, 23:56 vor 3752 Tagen @ Olivia 1359 Views

Also ich bin wirklich nicht super in Rechtschreibung, aber dies hier,
solltest du doch besser korrigieren!

Ich habe hier noch nie andere Leute bezüglich ihrer Rechtschreibung belehrt. Von Dir Leuchte kann ich mich allerdings an keinen erinnernswerten Beitrag erinnern. Dafür ist dein erster Satz bereits fehlerhaft bezüglich der Interpunktion. Erbsenzähler und unkreative Langweiler und Belehrer wie du wählen meistens grün, also schleich dich, Unverwendbarer!

ARDAktuell Chefred. Gniffke:Lügenpresse?"wir zeigen nur nicht richtiges Bild der nach Deutschland drängenden Flüchtlinge"

Herzog Waydelich @, Dienstag, 20.10.2015, 15:19 vor 3752 Tagen @ Dieter 1744 Views

So, jetzt wissen wir auch, wie man sein Gewissen bei der ARD beruhigt bezüglich der Vorwürfe Systemmedien/Lügenpresse: Man lügt nicht, man zeigt nur nicht die Wahrheit. Aha.

http://www.metropolico.org/2015/10/19/ard-falsches-fluechtlingsbild-vermittelt/

--
----------------------------------------------------------------------------
Den Sozialismus in seinem Lauf, hält weder Bulle noch Bär auf

Die freiheitlich-demokratische Grundordnung

Domac @, Dienstag, 20.10.2015, 19:32 vor 3752 Tagen @ Dieter 1428 Views

bzw. das, was sie damit meinen, bewahren.
Alles eine Frage der Definition.

GrüßeD

Ergänzung zum Schadensersatzgedanken

Dieter, Dienstag, 20.10.2015, 22:43 vor 3752 Tagen @ Dieter 1349 Views

Hallo,
soweit ich weiß haben die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten einen
besonderen Auftrag, der der unabhängigen Meinungsbildung dienlich ist.
Ich kenne mich hier allerdings nicht sonderlich aus, vermute aber, daß
die z.T. manipulativen Beiträge in Fernsehen und Rundfunk gegen den
zumindest offiziellen Auftrag verstoßen.

Falls dem so wäre, dann wäre es doch auch folgerichtig, daß jeder
Beitragszahler die öffentlich-rechtlichen anschreiben kann und die
mangelhafte Leistung rügen kann, also Schadensersatz fordern, bzw.
Rückzahlung der eingezahlten Beiträge aufgrund der nicht
vertragsgemäßen Lieferung von Information.

Ist der Gedanke abwägig?

Gruß Dieter

Zum vorherigen Gedanken noch eine Konkretisierung:

Da die öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten gemäß meiner Behauptung Ihrem gesetzlichem Bildungs- und Meinungsbildungsauftrag nicht ausreichend nachkommen, und ich insofern den gesamten Nachrichten, egal ob korrekt dargestellt oder nicht, nicht mehr trauen kann, bin ich gezwungen mich anderweitig zu informieren, was Zeit kostet und mich daran hindert in dieser Zeit einer Erwerbstätigkeit nachzugehen.

Insofern würde ich von den gemeinsamen Rundfunkanstalten einen monatlichen Schadensersatz fordern, der dazu geeignet ist meinen finanziellen Schaden, (Eigenrecherche, Überprüfung der Nachrichen-Aussagen) auszugleichen. In diesem Fall würde ich 500 Euro/Monat veranschlagen, der solange zu zahlen wäre, bis nach objektiven überprüfbaren Vorgängen wieder Vertrauen in die Nachrichten gesetzt werden kann, oder wenn der gesetzliche Auftrag der öffentlich-rechtlichen wegfällt und natürlich deren Beitragspflicht.

Gruß Dieter

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