Aufenthaltsgesetz

Heinz @, Montag, 19.10.2015, 21:18 vor 3754 Tagen 2797 Views

Eine Frage an die Juristen in diesem Forum. Inwieweit verstoßen die Deutsche Bahn bzw. die deutsche Regierung gegen §96 des Aufenthaltsgesetzes? Und in wie weit kann man normalen Bürger eines Verstoßes dagegen anklagen? Soweit ich weiß, bin ich als "Taxifahrer" nicht verpflichtet, einen Fahrgast nach dem Ausweis zu befragen, wenn er z.B. vom Budapester Hauptbahnhof nach München reisen will und er bar zahlt.

"Schleuser ist, wer einen anderen dazu anstiftet oder ihm dabei Hilfe leistet, unerlaubt in die Bundesrepublik Deutschland einzureisen oder sich hier aufzuhalten, und wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Als gewerblich gilt es, wenn man sich dafür bezahlen lässt, wiederholt handelt oder mehrere (mindestens zwei[13]) Personen gleichzeitig schleust, und wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft."

Die Deutsche Bahn lässt sich definitiv dafür bezahlen, oder? Eine Form von dem Rechtsgrundsatz, die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen?

Danke
Heinz

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Kein Verstoß

LLF @, Montag, 19.10.2015, 22:10 vor 3754 Tagen @ Heinz 2247 Views

Eine Frage an die Juristen in diesem Forum. Inwieweit verstoßen die
Deutsche Bahn bzw. die deutsche Regierung gegen §96 des
Aufenthaltsgesetzes?

§ 3 Passpflicht
(2) Das Bundesministerium des Innern oder die von ihm bestimmte Stelle kann in begründeten Einzelfällen vor der Einreise des Ausländers für den Grenzübertritt und einen anschließenden Aufenthalt von bis zu sechs Monaten Ausnahmen von der Passpflicht zulassen.

Begründete Einzelfälle?

Heinz @, Montag, 19.10.2015, 22:16 vor 3754 Tagen @ LLF 2137 Views

Bei schätzungsweise 1000 Einzelfällen pro Tag, kann man nicht mehr von Einzelfällen sprechen. Und eine weitere Frage ist, ob dass das Bundesministerium angeordnet hat. Eine entsprechende Weisung sollte schon vorliegen. Bislang sind mir nur Äußerungen von Frau Merkel bekannt und die ist nicht zuständig[[freude]]

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Schreibtischtäter Strafrecht

azur @, Montag, 19.10.2015, 23:10 vor 3754 Tagen @ Heinz 2135 Views

Hallo Heinz,

die Bahner werden natürlich von bloßer Beauftragung sprechen. Also wäre die Frage, ob sie bloße "Werkzeuge einer Tat" sind, oder Täter bzw. Teilnehmer:
https://de.wikipedia.org/wiki/Beteiligung_%28Strafrecht%29

(Das ist seit dem alten Feuerbach sehr differenziert im deutschen Strafrecht - sehr differenziert und ziemlich genau). Als man nach der NS-Zeit immer wieder von Befehlsnotstand hörte, also dass man gar nichts anderes habe machen können, wurde die sogenannte Schreibtischtäter-Variante diskutiert. Dumm nur, dass man dann damit später als wirklich empfunde Feinde bekämpfen wollte (viele alte Juristen waren ja einfach weiter beschäftigt worden - die DDR ersetzte die durch eilends selbst ausgebildete), und umstricken: http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-13489024.html

Würde man sage, die Handelnden sind auch Täter, oder wenigstens Beteiligte, würden die mit Erlaubnistatbestands- oder Verbotsirrtum argumetieren: https://de.wikipedia.org/wiki/Verbotsirrtum
https://de.wikipedia.org/wiki/Erlaubnistatbestandsirrtum

Wie das ausginge..?

Derzeit würde sicher nicht angeklagt.

Viele freundliche Grüße

azur

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Verbotsirrtum

Heinz @, Dienstag, 20.10.2015, 08:28 vor 3754 Tagen @ azur 1754 Views

Danke für die Aufklärung. Als ehemaliger Laienrichter und langjähriger Mitarbeiter in einer Rechts- und Personalabteilung eines großen Konzerns hätte ich ja das ahnen müssen. Justitia ist blind, wenn auch nur auf einem Auge.

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Blindheit und Befehlsnotstand

azur @, Dienstag, 20.10.2015, 11:04 vor 3754 Tagen @ Heinz 1707 Views

Hallo Heinz,

danke sehr.

Was ich ansprach, noch besser hier zu lesen:

https://de.wikipedia.org/wiki/Befehlsnotstand#Kritik

Besonders "klasse" ist die entschuldigende Erklärung im ersten Satz!

Hierzu:

Justitia ist blind, wenn auch nur auf
einem Auge.

Das war ja erste ine Verhohnepipelung (sicher aus ebenso trüber Erfahrung):

"Im Mittelalter und in der Neuzeit ist das Bild der Justitia ein vollkommen anderes als im römischen Altertum[4]: nun wird Justitia meist als Jungfrau dargestellt, die in der linken Hand eine Waage, in der Rechten das Richtschwert hält. Seit Ende des 15. Jahrhunderts wird die Justitia aus Spott über die Blindheit der Justiz zuweilen zusätzlich mit einer Augenbinde dargestellt; um 1520 wandelt sich die Interpretation der Binde: sie wird nunmehr als Symbol für die Unparteilichkeit, also das Richten ohne Ansehen der Person gesehen, und wird zum stehenden Attribut der Justitia..."

aus: https://de.wikipedia.org/wiki/Justitia#Ikonographie_der_Justitia_im_Mittelalter_und_in_...

Wie unterschiedlich es zugehen kann, sieht man auch hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Straffreiheitsgesetz_1954

War z. T. auch ein sogenanntes Einzelfallgesetz: https://de.wikipedia.org/wiki/Robert_Platow#Platow-Aff.C3.A4re

(Einer der wichtigesten deutschen Wirtschafts-Informationen: https://de.wikipedia.org/wiki/Platow_Brief )

Merkwürdige Dinge gibt es in dieser Beziehung genug.

Viele freundliche Grüße

azur

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