Mahnwache Berlin Wedding: "Keine Versammlungseigenschaft erkennbar"

Brauer @, Freitag, 16.10.2015, 18:59 vor 3756 Tagen 5883 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 19:16

Hallo allerseits,

nachdem die letzte Demonstration recht erfolgreich und friedlich verlief, meldete ich gestern eine weitere Mahnwache unter gleichem Thema sowohl für nächsten Montag,
als auch gleich für die Woche darauf an.

Resultat:
Ich bekam heute früh einen Anruf, dass die nötige Versammlungseigenschaft nicht gegeben sei.
Und das, obwohl sie letzte Woche offenbar, nach einiger Diskussion, noch gegeben war.

Ich prüfte zunächst das Versammlungsgesetz auf entsprechende Regelungen, aber fand lediglich eine Definition durch das Bundesverfassungsgericht.
Diese stellt wohl bereits die engste Fassung des Versammlungsbegriffes dar:

Eine Versammlung ist eine örtliche Zusammenkunft mehrerer Personen zur
gemeinschaftlichen, auf die Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung
gerichteten Erörterung
oder Kundgebung

Ich habe keinerlei Zweifel, dass eine Demonstration unter dem Motto "Nutzen Sie die Versammlungsfreiheit!" diese Eigenschaften aufweist.
Die Meinungsbildung ist zwar eine indirekte, indem sie Bezug auf ein Grundrecht nimmt, aber weder die Ernsthaftigkeit noch die politische Ausrichtung lassen sich meiner Ansicht nach abstreiten.

Daher rief ich nachmittags noch einmal an.
Nachdem angezweifelt wurde, dass ich überhaupt in der Lage gewesen sei, den Gesetzestext mit Kommentierung in dieser Zeit zu lesen, fragte ich nach der Rechtsnorm die das regelt.
Aber: Rechtsnormen wurden mir auch nach Aufforderung nicht genannt!

So einfach gebe ich nicht auf, aber momentan muss ich mal bis morgen überlegen was weiter zu tun ist.
Ist ein telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot überhaupt statthaft?


Mit kämpferischem Gruß und einigen Fragezeichen

Brauer

P.S. etwas Unterhaltung
Der Text ist im Netz nicht zu finden, aber alleine das Bild sagt schon vieles [[zwinker]]

Art. 8 GG und i. S. des Art. 8 GG!?

Reffke @, Freitag, 16.10.2015, 19:14 vor 3756 Tagen @ Brauer 3734 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 19:26

Hallo Brauer,
Sehr interessant!
Ist das nun Unwissen oder Willkür bei der betreffenden Behörde oder eine Anweisung von "Ganz Oben"?
Auf jeden Fall Einspruch erheben!
Ich bin zwar kein Jurist, aber vielleicht ist das hier hilfreich:
Das BVerfG verschärft mit der jüngsten Entscheidung seine
frühere Rechtsprechung, nach der nur solche Veranstaltungen
unter den Versammlungsbegriff des Grundgesetzes fallen, die auf
Kommunikation angelegt sind7. Versammlungen i. S. des Art. 8
GG seien nur „örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen
zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem
Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.8“

Quelle: Prof. Dr. Axel Tschentscher (Aufsatz, PDF-Format)
Wäre interessant, auf was für Entscheidungen du dich konkret berufen kannst! [[zwinker]]
Da sollten unsere Juristen hier doch fündig werden!
Da wird wohl vorschnell der "öffentlich Friedensgefährdung" bemüht....
Bange machen gilt nicht: viel Erfolg! [[top]]

Gr. Reffke

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Eher keine Anweisung

Brauer @, Freitag, 16.10.2015, 19:32 vor 3756 Tagen @ Reffke 3496 Views

ist das Unwissen oder Willkür bei der betreffenden Behörde oder eine
Anweisung von "Ganz Oben"?

Auch letzte Woche war es schon ein ziemliches Hin und Her.
Ich denke eher, man wollte es halt einmal durchgehen lassen und hoffte darauf, dass mir das zu blöd wird.

Versammlungen i. S. des Art. 8
GG seien nur „örtliche Zusammenkünfte mehrerer Personen
zwecks gemeinschaftlicher Erörterung und Kundgebung mit dem
Ziel der Teilhabe an der öffentlichen Meinungsbildung.“

Diese Entscheidung, also die engste Auslegung, habe ich ja im Wortlaut vorgebracht. Hat nix gebracht.

Letztendlich ist es aber meiner Ansicht nach auch nicht meine Aufgabe, die Normen die gegen die Durchführung der Versammlung sprechen selbst zu finden.
Und so lange mir niemand eine ordentliche Begründung liefert, bleibe ich anderer Meinung.

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden.

Reffke @, Samstag, 17.10.2015, 01:40 vor 3756 Tagen @ Brauer 2934 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 17.10.2015, 01:49

Versammlungen unter freiem Himmel müssen in Deutschland angemeldet, aber nicht genehmigt werden. Es gibt kein Versammlungsverbot, es sei denn die Demonstration gefährdet unmittelbar die „Öffentliche Sicherheit oder Öffentliche Ordnung“.
Ausgenommen von der Anmeldepflicht sind kulturelle und Wahlkampfveranstaltungen. Das Nichtanmelden einer Versammlung wird als Verwaltungsstrafe geahndet, dies ist allerdings keinen Grund, die Versammlung aufzulösen.[1]
Während der Demonstration gilt in Deutschland für alle Beteiligten vorrangig das Versammlungsrecht (Bundesrecht), nicht das dem Landesrecht zugehörige Polizeirecht. Polizeilichen Maßnahmen sind dadurch engere rechtliche Grenzen gesetzt.

https://de.wikipedia.org/wiki/Demonstration
Viel Erfolg! [[top]]

Links:
http://www.rodorf.de/06_versr/01.htm
http://www.staff.uni-giessen.de/~g11003/versr.pdf
http://www.juraforum.de/urteile/begriffe/mahnwache

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Ingolstadt hat keine Einwände, 19.10. steht, dein Erfolg ist Ursache der Probleme (oT)

Fidel @, Freitag, 16.10.2015, 19:47 vor 3756 Tagen @ Brauer 3213 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 19:55

- kein Text -

Telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot

Uwe @, Freitag, 16.10.2015, 20:08 vor 3756 Tagen @ Brauer 3774 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 20:15

Ist ein telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot überhaupt
statthaft?

Auf ähnliche Fallbeschreibung wurde von @CrisisMaven in seinem Beitrag 374851 geantwortet:
….
Wenn […] "Verbot" (Grundrechte kann man nicht verbieten ...) [...] halten soll, muss es noch schriftlich per Boten zugestellt werden, und zwar so, dass man es noch erhaelt, bevor man sich auf die mehrstuendige Anreise zum Versammlungsort begibt. Ansonsten kann man es Dir ja dann dort waehrend der Versammlung zustellen.

Dabei muss man schauen, ob sofortige Vollziehung angeordnet ist, sonst kann man gleich weiter da mahnend stehenbleiben.
...

Dagegen muss man protestieren ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 16.10.2015, 20:34 vor 3756 Tagen @ Brauer 3851 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 21:24

So einfach gebe ich nicht auf, aber momentan muss ich mal bis morgen überlegen was weiter zu tun ist.
Ist ein telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot überhaupt statthaft?

Nein, ein Bescheid hat so zu ergehen, dass der Adressat desselben zweifelsfrei erkennen kann, dass die Person, die ihn erlaesst bzw. "bekannt gibt", legitimiert ist.

Dies ist sowohl bei nicht verifizierter Email wie auch bei einfachen Telefonanrufen nicht der Fall.

Bei einer muendlichen Aufforderung eines Polizisten (der sich ausweist oder Uniform traegt) sehr wohl (gegen die man dann im NACHHINEIN rechtlich vorgehen kann, inkl. Anforderung der schriftlichen Bekanntgabe und Akteneinsicht).

I) Da zu einem Verwaltungsakt die Rechtsmittelbelehrung gehoert, soll er nicht "schwebend unwirksam" sein, fehlt diesem Messer ohne Klinge auch das Heft.

Meine Empfehlung, ohne dass ich dafuer eine Gewaehr uebernehmen kann (im Sinne von "Schadenersatz", und Rechtsberatung is' ooch noch verbodn) und im Vorgriff auf meinen erst noch zu veroeffentlichenden Gesamtbeitrag (uff, wenn ich mal Ruhe finde zum Schreiben [[zwinker]]):

A) Nicht weiter drauf eingehen, SOLANGE es beim Fernmuendlichen bleibt (und hoffen, es bleibt so).

B) Ein Gespraechsprotokoll anfertigen. Am Montag Widerspruch, ggf. nach 17:00 Uhr, mit anliegendem Gespraechsprotokoll in den Fristenbriefkasten der Behoerde einwerfen (siehe unten - Gespraechsprotokoll nicht mehr sinnvoll, wenn stattdessen der schriftliche Bescheid da ist).

C) Die "Versammlung" wie gewohnt durchfuehren, gleiche Zeit, gleicher Ort.

D) Wenn Amtspersonen mit dem Verweis auf den (ggf. noch voellig unwirksamen, siehe roemisch I) oben) Bescheid die "Versammlung aufloesen" wollen, darauf hinweisen, dass diese Versammlung nicht dem urspruenglichen Zweck diene, sondern dem Protest dagegen, diesen Zweck nicht verwirklichen zu duerfen. Wenn dies spontan erfolgt, dann ist es spontan, ansonsten ist eine kurzfristige Anmeldung als Eilversammlung anzuraten. WIR wollen uns ja rechtsstaatlich verhalten!

Einschub zur vorlaeufigen Beruhigung: WENN Deiner "Versammlung" die Versammlungseigenschaft fehlt, unterstellen wir mal, sowas koenne der Staat ferndiagnostizieren, DANN musst Du Dir erst recht keine Sorgen machen, denn einfach "alleine herumstehen und meditieren" ist immer noch besser als gar nichts tun.

Versammlungen kann man gerade noch so (unter sehr engen Voraussetzungen!) verbieten. Nicht-Versammlungen kann man nicht verbieten.[/u]

Ich lach' mich tot ueber diese Bloedmaenner. Es ist, wie ich verschiedentlich sagte: das Spiel kann die Gegenseite nicht gewinnen!

II) Fristenbriefkaesten muessen Behoerden (und Gerichte) haben. Wenn sie einen haben, und man wirft es woanders ein, dann ist u.U. die Frist nicht gewahrt, das Schreiben aber dennoch i.d.R. zugegangen, wenn es ueberhaupt ein Briefkasten der "Behoerde" war (bei Dir ist die Frist ja unkritisch!!!). D.h. alle Aemter einer Gemeinde gehoeren zum selben "Stall", nicht aber die einer Nachbargemeinde. Wenn eine Stadtverwaltung zustaendig ist, z.B. die Kasseler, und dort gibt es auch noch ein Regierungspraesidium, dann hat zwar das RP evtl. auch einen Fristenbriefkasten, aber dort eingeworfene Briefe, die an die Gemeinde Kassel gerichtet sind, waeren da fehl am Platze, ja, gelten i.d.R. als gar nicht zugestellt.

(Ausnahme Sozialrecht: da kann man einen Einspruch gegen einen sozialrechtlichen Bescheid auch bei der Standortverwaltung der Bundeswehr einwerfen, wenn der echte Briefkasten zu weit oder es einem zu nasskalt ist[[lach]] ... Aber auch das besser nur im Notfall und mit Zeugen. Hier geht es aber um die Verwaltungsgerichtsordnung und das [jeweilige Landes-] Verwaltungsverfahrensgesetz.)

Ich habe es bei einer deutschen Grossstadt erlebt, dass ich dort an der Haupt-Telefonzentrale anrief und mich erkundigen wollte, wo denn deren Fristenbriefkasten sei. Antwort "Kennen wir nicht". Ich: "Das gibt es nicht - selbst die kleinste Gemeinde hat heutzutage einen." Antwort: "Kennen wir nicht."

Ich: "Bitte verbinden Sie mich mit dem Oberbuergermeister".

Lande natuerlich im Vorzimmer bei einer, wie immer, sich selbst grandios ueberschaetzenden Dame. "Was wollen Sie denn vom OB?" Ich: "Ihn fragen, wo bei seiner von ihm zu verantwortenden Amtsorganisation der Fristenbriefkasten waere". Sie: "Das koennen Sie doch bei der Telefonzentrale erfragen!" Ich: "Soweit war ich schon. Drum hatte ich ja um eine Audienz bei Ihrem Chef gebeten."

Sie "Moment mal." Offenbar weiss es aber ihr Chef auch nicht [[freude]] ... Ende vom Lied, nach einigen (am Knacken in der Leitung zu ermessenden) Hin- und Herschaltungen: "Der Fristenbriefkasten ist bei uns am Gebaeude, gleich neben dem Haupteingang!" Ich: "Sie meinen den Eingang, den der Herr Oberbuergermeister, Sie und die Damen von der Telefonzentrale jeden Morgen als erstes benutzen?"

Vielen Dank und auf Wiedersehen.

Auch Staatsanwaelte haben oft keine Ahnung von ihrem Metier, wieso dann niedere Amtsschimmel?

E) FALLS der Bescheid doch noch morgen, Samstag, oder Montag vor der geplanten "Versammlung" zugestellt wird: es gilt i.W. dasselbe wie unter A) bis D) gesagte, nur dass nun die Option lautet:

1) falls, was zu erwarten ist, die sofortige Vollziehung angeordnet ist, und man nicht auch noch den Rechtsweg (Verwaltungsgericht, evtl. Oberverwaltungsgericht und Bundesverfassungsgericht im Eilverfahren - geht alles u.U. binnen Stunden!) beschreiten wollte, dann bleibt es bei D), d.h. man ueberspringt C).

2) Falls die sofortige Vollziehung NICHT angeordnet ODER keine Rechtsbehelfsbelehrung angeheftet ist, dann bleibt es bei A) bis D), denn der Bescheid ist besseres Klopapier, wenn man Widerspruch einlegt (mit Belehrung innerhalb eines Monats, ohne innerhalb eines Jahres). Es ist dennoch sinnvoll, gerade bei Fall 2), den Widerspruch einzulegen, denn dann ist der schwebend unwirksame Bescheid gaenzlich "ex tunc" unwirksam.

Der Widerspruch lautet OHNE EINLASSUNG zum Sachverhalt NUR wie folgt:

"Hiermit lege ich gegen Ihren Bescheid (Aktenzeichen) vom (Datum auf dem Brief, nicht des Umschlages), zugestellt am (Datum der echten Zustellung "im eigenen Briefkasten" oder durch Niederlegung = Datum der Zustellung auf dem gelben oder blauen Briefumschlag)

WIDERSPRUCH

ein.

Begruendung folgt nach Akteneinsicht. Bitte teilen Sie mir mit, zu welchen Geschaeftszeiten ich wo bei Ihnen die vollstaendige Akte einsehen kann.

Mit freundlichen Gruessen

(Unterschrift nicht vergessen)"

Einwurf mit Zeugen in Fristenbriefkasten (s.o.).

Der Zeuge muss

a) den Einwurf bezeugen koennen, d.h. am besten wirft er/sie den verschlossenen Briefumschlag selbst ein.

b) Zeugen muessen auch den Inhalt bezeugen koennen, damit der Behoerde der Weg der Ausrede, der Umschlag sei leer gewesen/habe etwas anderes enthalten versperrt bleibt. D.h. der Zeuge muss auch "Packungszeuge" sein. D.h. er/sie liest das Widerspruchsschreiben durch UND tut es selbst in den Umschlag UND verschliesst diesen SELBST sorgfaeltig.

Darueber nimmt man ein Protokoll auf, am besten auf einer Kopie des Widerspruchsschreibens, auf deren Rueckseite man vermerkt:

"Umstehendes Schreiben wurde heute, am (Datum) um (genaue Uhrzeit) in den Fristenbriefkasten der (Behoerde und genauer Standort, etwa Ecke Meier/Muuellerstrasse, Westseite) eingeworfen."

Unterschriften des Verfassers, MINDESTENS aber des Zeugen.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Ich rechne nicht mit einem Bescheid

Brauer @, Freitag, 16.10.2015, 21:14 vor 3756 Tagen @ CrisisMaven 3209 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 21:17

Nein, ein Bescheid hat so zu ergehen, dass der Adressat desselben
zweifelsfrei erkennen kann, dass die Person, die ihn erlaesst bzw.
"bekannt
gibt
", legitimiert ist.

Fein.

I) Da zu einem Verwaltungsakt die Rechtsmittelbelehrung gehoert, soll er nicht
"schwebend
unwirksam
" sein, fehlt diesem Messer ohne Klinge auch das Heft.

Das hörte ich inzwischen bereits von jemand anderem.

A) Nicht weiter drauf eingehen, SOLANGE es beim Fernmuendlichen
bleibt (und hoffen, es bleibt so).

Davon gehe ich aus.

C) Die "Versammlung" wie gewohnt durchfuehren, gleiche Zeit,
gleicher Ort.

Wäre dann die Folge.
Sollte ich dann der Polizei bescheid sagen? Ich meine so unbeaufpasst kann man doch nicht rumstehen?
Wo kämen wir denn hin!

D) Wenn Amtspersonen mit dem Verweis auf den (ggf. noch voellig unwirksamen, Bescheid die "Versammlung aufloesen" wollen, darauf hinweisen, dass diese
Versammlung nicht dem urspruenglichen Zweck diene, sondern dem Protest
dagegen, diesen Zweck nicht verwirklichen zu duerfen
.

Sollte dann der Fall eintreten, dass die Polizei es als verhältnismäßig erachtete (auch noch so eine Hürde...) und die Versammlung auflösen wollte, wäre spontaner Protest der Anwesenden unter entsprechender thematischer Änderung doch immer noch möglich, oder nicht?

denn einfach "alleine herumstehen und meditieren"

Wurde mir sogar zugestanden [[freude]]. Auch Flugblätter verteilen.

Nicht-Versammlungen kann man nicht
verbieten.

Da setzt aber ein, dass nach Ansicht der Versammlungsbehörde eine "Veranstaltung" gegeben ist. Ich solle daher einen "Antrag auf Sondernutzung" stellen. Und für die Durchführung dieser Veranstaltung könnten Gebühren verlangt werden.
Zudem ist wegen Krankheit derzeit (in Berlin) eine extrem lange Bearbeitungsfrist möglich.
Da soll man wohl am ausgestreckten Arm verhungern...

Ich lach' mich tot ueber diese Bloedmaenner. Es ist, wie ich
verschiedentlich sagte: das Spiel kann die Gegenseite
nicht
gewinnen
!

An sich nicht, aber nicht jeder ist renitent genug, um dennoch zu handeln.

Veranstaltung als Sondernutzung - da hoert sich ja alles auf!

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 16.10.2015, 21:39 vor 3756 Tagen @ Brauer 3246 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 16.10.2015, 22:25

Sollte ich dann der Polizei Bescheid sagen? Ich meine so unbeaufpasst kann man doch nicht rumstehen? Wo kämen wir denn hin!

Tja, man will ja staatsbuergerlich verantwortlich handeln.

D) Wenn Amtspersonen mit dem Verweis auf den (ggf. noch voellig unwirksamen, Bescheid die "Versammlung aufloesen" wollen, darauf hinweisen, dass diese Versammlung nicht dem urspruenglichen Zweck diene, sondern dem Protest dagegen, diesen Zweck nicht verwirklichen zu duerfen.

Sollte dann der Fall eintreten, dass die Polizei es als verhältnismäßig erachtete (auch noch so eine Hürde...) und die Versammlung auflösen wollte, wäre spontaner Protest der Anwesenden unter entsprechender thematischer Änderung doch immer noch möglich, oder nicht?

So ist es, Proteste sind immer moeglich. Sollte die Polizei Platzverweise aussprechen, sind solche Proteste, inkl. derer gegen die gerade ausgesprochenen Platzverweise, an anderen Plaetzen spontan zulaessig (und geboten, Art. 8 und 5 GG). Kommt es dort zu Platzverweisen ... ad infinitum.

Wurde mir sogar zugestanden [[freude]]. Auch Flugblätter verteilen.

Nicht-Versammlungen kann man nicht verbieten.

Da setzt aber ein, dass nach Ansicht der Versammlungsbehörde eine "Veranstaltung" gegeben ist.

Das ist ja barer Unsinn. Eine "Veranstaltung" als Sondernutzung kann

a) eine Verkaufs- oder Werbeveranstaltung oder

b) eine Love Parade oder Brauchtumspflege (Schuetzenfest, Faschingsumzug) oder

c) eine kirchliche Prozession sein.

Bis auf c), fuer das die Religionsfreiheit einen eigenen Grundgesetz-Artikel bereithaelt, ist das natuerlich Sondernutzung und oft auch sind daran Unternehmen/Einzelpersonen beteiligt, die daraus Gewinne ziehen (Bratwurstdemokratie).

Ich solle daher einen "Antrag auf Sondernutzung" stellen.

Bloss nicht. Die sind total durchgeknallt.

Und für die Durchführung dieser Veranstaltung könnten Gebühren verlangt werden.

Koennten. Wenn es eine Sondernutzung waere.

Zudem ist wegen Krankheit derzeit (in Berlin) eine extrem lange Bearbeitungsfrist möglich.
Da soll man wohl am ausgestreckten Arm verhungern ...

Ich lach' mich tot ueber diese Bloedmaenner. Es ist, wie ich verschiedentlich sagte: das Spiel kann die Gegenseite nicht gewinnen!

An sich nicht, aber nicht jeder ist renitent genug, um dennoch zu handeln.

Ja. Aber erst mal wuerde ich gegen die Zumutung, es handele sich um eine Sondernutzung, protestieren. Um 17:00 Uhr am Montag im Fristenbriefkasten. Als Eilversammlung.

Ich sehe schon, dass hier mal der Rechtsweg durchgezogen werden muss.

Und noch was: ueber solche Zumutungen kann man seinen Beamtenstatus verlieren. Nur mal so. Waere nicht das erste Mal, dass jemand sich mir breitbeinig und grosskotzig in den Weg stellte und dafuer mindestens auf eine Beamtenstelle versetzt wurde, die sonst keiner je wollte ...

Es gab aber auch schon Schlimmeres ...

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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Nicht (ganz) so schnell...

Brauer @, Freitag, 16.10.2015, 22:53 vor 3756 Tagen @ CrisisMaven 2896 Views

Ja. Aber erst mal wuerde ich gegen die Zumutung, es handele sich um eine
Sondernutzung, protestieren. Um 17:00 Uhr am Montag im Fristenbriefkasten.
Als Eilversammlung.

Ich würde aber gerne die Querelen selbst ausfechten und nicht permanent neue Namen/Anlässe haben wollen.
Bis alle Teilnehmer jeweils auf dem aktuellen Stand sind, ist die Stunde schon lange um. Na gut, das wäre notfalls auch ausbaufähig.
Nicht alle Teilnehmer lesen hier mit.

Ich sehe schon, dass hier mal der Rechtsweg durchgezogen werden muss.

Bisher sehe ich das nicht.
Ich bin mir sicher, dass es keine vorweisbare Norm gibt, die diese Versammlung verbieten würde.
Und eine solche müsste ja wohl erstmal in einem Bescheid auftauchen. Nicht einmal der ist ja vorhanden.

Und noch was: ueber solche Zumutungen kann man seinen Beamtenstatus
verlieren
. Nur mal so. Waere nicht das erste Mal, dass jemand sich
mir breitbeinig und grosskotzig in den Weg stellte und dafuer mindestens
auf eine Beamtenstelle versetzt wurde, die sonst keiner je wollte ...
Es gab aber auch schon Schlimmeres ...

Es soll sogar schon Spontandemos vor Versammlungsbehörden gegeben haben, habe ich mal gehört [[zwinker]]

Will keinem 'reinreden ...

CrisisMaven ⌂ @, Samstag, 17.10.2015, 00:55 vor 3756 Tagen @ Brauer 2801 Views

Ich würde aber gerne die Querelen selbst ausfechten und nicht permanent neue Namen/Anlässe haben wollen.

Aber gerne, so war es nicht gemeint, denn ...

Bis alle Teilnehmer jeweils auf dem aktuellen Stand sind, ist die Stunde schon lange um. Na gut, das wäre notfalls auch ausbaufähig.
Nicht alle Teilnehmer lesen hier mit.

... denn fuer jeden lesenden Foristen gibt es, geschaetzt/gefuehlt und aus Leserzuschriften ueber fuenf Jahre abgeleitet, hundert nicht-registrierte Leser(innen). Viele davon Erstleser. In meinen oft etwas ausfuehrlicher als noetig erscheinenden Erguessen beruecksichtige ich auch jene, denen bisher mitzulesen versagt war. Und die nur durch Verlinkungen auf fruehere Beitraege und durch ausfuehrlicher als noetig erscheinende Argumentation den Rest des Eisberges unter Wasser auch noch erkennen koennen.

Keinesfalls richtet sich das mit erhobenem Zeigefinger an jene, die ohnehin schon selbst denken. Nix fuer ungut, also.

Ich bin mir sicher, dass es keine vorweisbare Norm gibt, die diese Versammlung verbieten würde.

Ja, die muss erst noch erfunden werden. Das konnte ja keiner kommen sehen. Das kann man auch nicht schuetzen. Ist vielleicht auch alternativlos.

Und eine solche müsste ja wohl erstmal in einem Bescheid auftauchen.
Nicht einmal der ist ja vorhanden.
Es soll sogar schon Spontandemos vor Versammlungsbehörden gegeben haben, habe ich mal gehört [[zwinker]]

Ich kannte mal ein Sozialamt und seine Sozialhilfeempfaenger. Das gab's noch, frueher. Oder immer noch?

Die Sozialhilfeempfaenger fuehlten sich schikaniert und scharten sich um einen, der hiess mit buergerlichem Namen Kuenstler. Wie er mit Kuenstlernamen haette heissen koennen, entzieht sich meiner Unkenntnis. Lernte ihn fluechtig kennen und nannte ihn fuerderhin Lebens-Kuenstler.

Besagter Kuenstler ging mit fuenfzig seiner Gefolgsleute aus den Slums, liebevoll von den besseren Gutmenschen "Saustaelle" genannt, zu jenem Sozialamt. Die Gefolgschaft wartete brav und gesittet draussen, Herr Kuenstler ging 'rein und trug das Anliegen zum wievielten Male vor. Der Bescheid war wie immer ablehnend. Darauf sagte Herr Kuenstler zum Chef des Sozialamtes: "Dann schauen sie mal aus dem Fenster" ...

Draussen standen 50 Leutchen, jeder mit einem Stein in der Hand, von denen jeder auf ein anderes Fenster des Sozialamtes zielte.

Nun setzte man sich wieder hin und sprach das ganze nochmal durch ...

Wir wollen bestimmt nicht, dass in Deutschland solche Zustaende wieder eintreten ...

--
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Genau so: Wenn die Behörde feststellt, daß die Versammlung keine i.S. des Gesetzes ist, bist Du doch raus aus dem Schneider!

Griba @, Dunkeldeutschland, Freitag, 16.10.2015, 22:25 vor 3756 Tagen @ CrisisMaven 2946 Views

Wenn dann einer kommt und meint, dich "auflösen" zu müssen, dann hat er dafür keine Grundlage, denn s.o. [[freude]]

Laßt euch nicht bange machen!

--
Beste Grüße

GRIBA

Ich hatte ja schon geschrieben ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 16.10.2015, 22:30 vor 3756 Tagen @ Griba 2917 Views

Von hier und heute geht eine neue Epoche der Weltgeschichte aus, haette aber nicht im Traum daran gedacht, dass ich bald wieder mal mit einem "meiner" Anliegen (siegreich) beim Bundesverfassungsgericht landen wuerde.

Das ganze ist anscheinend in fast sieben Jahrzehnten noch nie richtig "ausdiskutiert" worden.

Na, dann woll'n mer bald mal ...

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Wir brauchen Nerven wie breite Nudeln

Bergamr @, Freitag, 16.10.2015, 20:47 vor 3756 Tagen @ Brauer 3472 Views

Hallo Brauer,

genau so wollte man mich auch verhindern bei meiner ersten Mahnwache am 5.10.
Montag morgens Telefonanruf um 9 Uhr, daß man meiner Anmeldung nicht stattgeben kann, weil ich keinen Versammlungszweck angegeben hätte.
Ich hab mir dann in die Hosen gemacht und die Mahnwache dennoch veranstaltet.

Das kann nicht nur durch einen Anruf be- oder verhindert werden. @Uwe hat ja schon den entsprechenden Beitrag mit Begründung von @CrisisMaven gebracht.

> Aber: Rechtsnormen wurden mir auch nach Aufforderung nicht
[quote]genannt!
[/quote]

Weil die gar nicht in dieser Form, die sie gerne hätten, existent sind. Die bluffen, was das Zeug hält! [[freude]]

> So einfach gebe ich nicht auf, aber momentan muss ich mal bis morgen
[quote]überlegen was weiter zu tun ist.
[/quote]

Ist immer leicht, einen Rat aus der Ferne zu geben, aber m.M.n. haben sie nichts gegen Dich in der Hand, wenn Du's einfach machst. Wer schreibt, der bleibt - und Dir haben sie nichts geschrieben. Selber schuld. [[lach]]

> Ist ein telefonisch übermitteltes Demonstrationsverbot überhaupt
[quote]statthaft?
[/quote]

Ich denke, nein. Siehe oben.

> Mit kämpferischem Gruß und einigen Fragezeichen

Wir brauchen einen langen Atem und Nerven wie breite Nudeln. [[top]]

Gruß
Bergamr

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

Ja, Gott nimmt nicht die Last, er staerkt die Schultern ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 16.10.2015, 21:08 vor 3756 Tagen @ Bergamr 3337 Views

Weil die gar nicht in dieser Form, die sie gerne hätten, existent sind. Die bluffen, was das Zeug hält! [[freude]]
Ist immer leicht, einen Rat aus der Ferne zu geben, aber m.M.n. haben sie nichts gegen Dich in der Hand, wenn Du's einfach machst. Wer schreibt, der bleibt - und Dir haben sie nichts geschrieben. Selber schuld. [[lach]]

Siehe jetzt hier: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=377489

In der Tat sehe ich das so, wie andere hier im Thread: denen geht jetzt schon, bei weniger als einem Dutzend Anmeldungen, die Pumpe. Was waere bei hunderten, tausenden ...

Wir brauchen einen langen Atem und Nerven wie breite Nudeln. [[top]]

Gott nimmt nicht die Last, er staerkt die Schultern ...

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Einladung zur Demo am 19.10 und am 26.10.

Brauer @, Sonntag, 18.10.2015, 00:21 vor 3755 Tagen @ Brauer 2568 Views

Werte Mitglieder, werte Leser,

da nun die 48h Frist seit Anmeldung der Demonstration vergangen ist, ohne dass ein anderslautender Bescheid ergangen wäre, lade ich hiermit alle Interessierten recht herzlich ein.
Wer etwas dagegen hat darf ebenfalls erscheinen, denn das ist sein Grundrecht.
Die Uhrzeit ist 19-20 Uhr. Der Ort ist am Rathaus Wedding, an der U6 zwischen Seestraße und Leopoldplatz gelegen. Der 26.10. ist ebenfalls schon gesetzt.

Aber nicht nur euch selbst, sondern auch andere dürft ihr gern zum Kommen motivieren. Nutzt doch einfach die moderne Kommunikationstechnik wie das Gesichtsbuch und verbreitet die frohe Kunde weiter [[top]]

Ich würde mich wirklich freuen, wenn spätestens nach diesen beiden Wochen eine Anzahl von wenigstens 80-100 Leuten erreicht wäre.

Denn dann kommt die Wende noch vor Jahresende.

Der rollende Stein

Bergamr @, Sonntag, 18.10.2015, 17:07 vor 3754 Tagen @ Brauer 2460 Views

Hallo Brauer,

klasse! Ich hab den 26.10. auch schon in der Tasche!

Wünsche Dir viele Teilnehmer, der gleiche Wunsch geht zu @Fidel nach Ingolstadt!

Wann kommt der Stein so richtig ins Rollen?

Leute, da geht was! [[top]]

Gruß
Bergamr

--
Ehrlich schade für die Heimat! Endgültig verloren seit Sommer 2015 ...

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Wandere aus, solange es noch geht.