BGH Fischer mal wieder mit einer lesenswerten Kolumne
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 15.10.2015, 16:03
Das sollte eigentlich auch Azur mit ihm versöhnen:
http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2015-10/geldwaesche-fischer-im-recht/komp...
Prof. Fischer nimmt den Geldwäscheparagraphen des StGB auseinander. Er erklärt, warum jeder den objektiven Tatbestand des § 261 täglich mehrfach verletzt und warum das dem Staat durchaus nicht stört.
Den Debitismus hat er in Gründzügen verstanden.
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Das einzige Recht des Sklaven ist das Recht auf Arbeit und das darf man ihm nicht nehmen.