Kanzler sind nur durch qualifizierte Geschaeftsunfaehigkeit an der Ausuebung ihrer Amtsgeschaefte gehindert ...

CrisisMaven ⌂, Donnerstag, 15.10.2015, 14:00 (vor 3757 Tagen) @ Isländer3323 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 15.10.2015, 14:05

... Erika Merkel ist aber nur einfach unfaehig.

Genau deshalb wurde sie mit Mehrheit gewaehlt. Sie hat immer mit offenen Karten gespielt.

Sie hat dem Wahlvolk klar kommuniziertt: "Als Physikerin habe ich versagt. Als Bundesumweltministerin ebenso. Nun moechte ich es als Kanzlerin versuchen. Gebt ihr mir eine dritte Chance?"

Nun, nach Ablauf ihrer ersten Amtszeit hat sie gesagt: "Jetzt habe ich es fast geschnallt. Ersatz gibt es weit und breit ohnehin nicht. Wenn Ihr mir eine vierte Chance gebt, wird's vielleicht was. Ihr wollt doch nicht, dass ich etwa in den USA Beraterin werde?"

Da hat sich das Wahlvolk gesagt: "Ach, was soll's. Bevor ich vielleicht den Namen vom naechsten Kandidaten nicht buchstabieren kann, bleiben wir doch bei der Loesung."

Und wer so zum Selbstschutz neigt, kann dann unmoeglich in Umfragen seine Fehler eingestehen. Und wozu auch? Wuerde ein Politiker, durch Umfrageergebnisse in die Enge getrieben, nicht vielleicht noch mehr, noch kostspieligere Fehler machen??? Wollen wir einen zweiten Hollande???

Jedenfalls hat man selbst den Schwanenkoenig Ludwig nur mit einem getuerkten Gutachten entmachten koennen. Wollen wir aber wieder das Leben eines Hofarztes riskieren? Wer weiss, was das an Hinterbliebenenrente kostet ...

Auch Alzheimer-Kranke sind grundsaetzlich geschaeftsfaehig.

Und weniger vergesslich, als Politiker bezueglich Wahlversprechen. Verzeihung, -versprecher.

Die Vertretungsbefugnis des Vizegrantlers ist auch geregelt, was aber wiederum daran scheitern kann, dass er's nicht rechtzeitig packt ... mit der Erinnerung.

1945 haben sich fast gleichzeitig zwei Reichskanzler-Darsteller umgebracht, das wird wohl unerreichter Rekord bleiben.

Wahl des Bundeskanzlers und Abwahl desselben (auch wenn er nicht wiederzuerkennen waere) sind geregelt, ebenso wie die Vertretung.

Nicht geregelt sind:

A) die Wahl einer Kanzlerin

noch

B) die Frage evtl. Geschaeftsunfaehigkeit.

Mit A) scheinen die Eltern des Grundgesetzes nicht gerechnet, auf B) keinen sonderlichen Wert gelegt haben.

Auch nicht sonderlich verwunderlich, waren sie doch gewohnt, dass selbst der durchgeknallteste Kanzler mindestens drei Wahlperioden durchsteht. Rechnerisch jedenfalls.

Somit also waere fruehestens 2021 mit einer Frau Doenitz zu rechnen.

Die Besetzungen gewisser Ministeraemter nach Leibesumfang erinnern auch schon an fruehere Zustaende.

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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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