Nöh....
... wie vorzugehen ist, wenn Anteile veräußert werden, ist Bestandteil der Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag. Da macht es keinen Unterschied, ob ich den Steuerberater vorher oder nachher frage. Ich mach's halt nachher - weil es eh keinen Unterschied auf den Zeitpunkt und die Höhe der Auszahlung gemacht hat.
Oder meintest Du was anderes?