Nöh....

Ondekdebüllent, Mittwoch, 14.10.2015, 16:54 (vor 3758 Tagen) @ Dragonfly1242 Views
bearbeitet von unbekannt, Mittwoch, 14.10.2015, 17:10

... wie vorzugehen ist, wenn Anteile veräußert werden, ist Bestandteil der Vereinbarungen im Gesellschaftervertrag. Da macht es keinen Unterschied, ob ich den Steuerberater vorher oder nachher frage. Ich mach's halt nachher - weil es eh keinen Unterschied auf den Zeitpunkt und die Höhe der Auszahlung gemacht hat.

Oder meintest Du was anderes?


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