Einfache Erklärung: Neues Asylbewerberleistungsgesetz ist am 01.03.2015 in Kraft getreten
Jedem Flüchtling, der nach Deutschland kommt, stellt der Staat eine Unterkunft – darüber hinaus gibt es auch Geld.
Im Sozialamt Fürth (Bayern) kümmern sich bis zu 10 der 50 Mitarbeiter um 1600 Flüchtlinge. Behördenchefin Michaela Vogelreuther (51) erklärt in BILD, wie viel Geld es gibt: „Nach der Registrierung in der Erstaufnahme steht den Flüchtlingen ein Taschengeld zu.“
â–ºEin Alleinstehender erhält monatlich 143 Euro
â–ºVerheiratete jeweils 129 Euro
â–ºKind (0-6 Jahre) 84 Euro
â–ºKind (7-14 Jahre) 92 Euro
â–ºKind (15-18 Jahre) 85 Euro.
Sobald den Flüchtlingen ein fester Wohnort (Flüchtlingsheim) zugewiesen wird, steigen die Sätze:
â–ºAlleinstehender 325 Euro/Monat
â–ºVerheiratete jeweils 297 Euro
â–ºKind (0-6 Jahre) 211 Euro
â–ºKind (7-14 Jahre) 238 Euro
â–ºKind (15-18 Jahre) 269 Euro
Quelle: Bild
Die Gleichstellung mit HartzIV-Empfängern im Vorjahr, sowie Barauszahlung anstatt Sachleistung, und daß man solche Massen nicht einfach wieder abschieben kann, ist nun ein Riesenproblem.
Flüchtlingsrat Baden-Württemberg HP : Neues Asylbewerberleistungsgesetz am 01.03.2015 in Kraft getreten
Siehe dazu auch:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=368132
--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org