Aktuelles Beispiel bei meiner Schwägerin in Norddeutschland:
Sie hatte vor einigen Tagen einen schweren Unfall, fiel vom Garagendach. Der zweite Lendenwirbel war gebrochen. Mußte operiert und der Wirbel geschraubt werden. Sie hat es schwarz auf weiß von der Unfallklinik, - drei Monate lang darf sie sich nicht sonderlich bewegen, weder bücken, noch drehen, nichts heben, etc.
Sie hat einen Haushalt, lebt alleine, hat keine Angehörigen außer einem 20-Jährigen Sohn, der Autist ist. Von Montag bis Freitag ist der in einer Behinderteneinrichtung, - tagsüber. Der junge Mann muß gewaschen, angezogen, manchmal mit Windeln versorgt werden, etc. Hat sie alles gemacht, bisher.
Seit zwei Tagen ist sie zu Hause. Nach langem Telefonieren haben wir erreicht, dass sie für den Sohn morgens und abends für eine Stunde jemanden bekommt, der die hygienischen Sachen mit dem Sohn macht. Dazu bekommt sie zweimal wöchentlich jemanden für 2 Stunden im Haushalt.
Alles andere muß sie selbst machen oder jemanden dafür bezahlen. Egal, ob kochen, einkaufen, Arztbesuche zur Kontrolle, oder sonst was. Ich hab mich telefonisch bei einem Juristen des Sozialverbandes erkundigt. Bis 2009 gabs noch andere Regelungen für solche Fälle. Das ist aber alles Schnee von gestern.
Wie das alles gehen soll, - das weiß noch keiner. Bisher hat sie 500 € Pflegegeld für den Sohn bekommen. Das fällt nun weg, weil man ihr morgens und abends jemanden schickt. Dazu hat sie bereits erfahren, dass diese eingesparten 500 € für den Morgen-und Abenddienst wahrscheinlich nicht reichen werden, - sie müßte noch draufbezahlen. Einkommen hat sie keines, außer einer kleinen Witwenrente. Klein deshalb, weil mein Schwager ja im Beschäftigungsverhältnis verstorben ist und nicht als Rentner. Arbeiten kann sie natürlich derzeit auch nicht.
Wäre sie Asylant, wäre das alles kein Problem. Dann würde sie genügend Hilfe – kostenlos – erhalten. Soviel hat man ihr gesagt.