KatSG
§8 (2) »Soweit es zur Bekämpfung einer Katastrophe erforderlich ist, haben die Eigentümer und Besitzer insbesondere die Nutzung und sonstige Inanspruchnahme von Grundstücken, Gebäuden, Schiffen und Fahrzeugen aller Art sowie das Entfernen von Einfriedungen, Pflanzen, baulichen Anlagen, Schiffen, Fahrzeugen oder sonstigen Gegenständen durch die Katastrophenschutzbehörden oder die in ihrem Auftrag handelnden Personen zu dulden.«
Demnach sind Zwangseinquartierungen sowie Beschlagnahmen aller Art ab sofort legal. Sollte beispielsweise einer zugereisten Fachkraft dein Haus und das Auto in deiner Garage gefallen, kein Problem...