Die MSM schweigen: Merkel gibt offiziell Anweisung zum Gesetzesbruch und erfindet quasi den Führererlass neu
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 06.10.2015, 23:33
Hallo allen,
heute hat schon Reffke gefragt, wann wohl Ermächtigungsgesetze kommen.
Frau Noch-Bundskanzelerin hat eine entsprechende Rechtsquelle erfunden:
"Die aus Ungarn über Österreich eingereisten Flüchtlinge sind mit Wissen und Billigung der Bundesregierung und der Länder eingereist. Eine solche pauschal erlaubte Einreise ist im Gesetz zwar nicht vorgesehen; die eingereisten Flüchtlinge verfügen auch nicht über das eigentlich erforderliche Visum. Gleichwohl ist die Billigung durch die Bundesregierung eine Erlaubnis sui generis, die das Tatbestandsmerkmal der unerlaubten Einreise ausschließt."
http://www.epochtimes.de/politik/europa/fluechtlingsfrage-kanzlerin-uebt-selbstjustiz-p...
Sonst von den bekannteren Quellen nur bei Hörstel zu finden, das aber schon am 16.09.
Wie, gelinde gesagt(!), schwammig das ist, wird hier ersichtlich (natürlich spielt dabei auch die schwammige EU, welche nach eigenen Worten nicht die einmal im mindesten die eigenen Beitrittsanforderungen erfüllen könnte, eine unrühmliche Rolle):
https://de.wikipedia.org/wiki/Sui_generis#Recht
https://de.wiktionary.org/wiki/sui_generis
http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=suigeneris.php :
"sui generis/ejusdem generis
Als sui generis (= eigener Art) wird ein Ding bezeichnet, das sich keiner bekannten Kategorie zuordnen lässt. Im Gegensatz dazu steht das Ding ejusdem generis, das sich einer bekannten Kategorie zuordnen lässt.
Folge der Einordnung eines Dings als sui oder ejusdem generis ist, dass die für die Kategorie geltenden Regeln nicht anwendbar bzw. anwendbar sind."
Es erinnert an die Führerprivilegien, ist aber ein Ding von ganz eigener Art, dass sich aber nichts zuordnen lassen kann.
"Gleichwohl ist die Billigung durch die Bundesregierung eine Erlaubnis sui generis": Das hört sich also sehr rund und seriös an, ist aber das ganze Gegenteil. Es ist das angemaßte Recht zur eigenen Anwendung oder besser zum Außerkraftsetzen des Rechtsstaates.
Und was passiert? Nichts, keinerlei Auseinandersetzung damit.
Jeder muss sich an Recht und Gesetz halten, so will es der Staat. Und noch so kleine HIV-Empfänger muss für Fehler mit Streichung Bezügen büßen (auch wenn er sonst nicht einmal pfändbar ist).
Die Bundesregierung aber meint, sie könne aus einem nicht definierbarem Grund eigenes Recht schaffen, in dem sie die Exekutive anweist, auf Recht und Gesetz zu pfeiffen. Wohlgemerkt stellen Dienstanweisungen in der Normenhierachie eindeutigt unter den Gesetzen:
https://de.wikipedia.org/wiki/Normenhierarchie_%28Deutschland%29
"Unterhalb des Gesetzes im materiellen Sinn wären jeweils die Verwaltungsvorschriften anzuordnen.
Verbindliche Einzelakte (Runderlass, Verwaltungsakte, öffentlich-rechtliche Verträge, Urteile) stehen infolge des Vorrangs der Verfassung und des Vorrangs des Gesetzes in der Rangfolge unterhalb jeder Rechtsnorm."
Eine Anweisung des Dienstherren intern, ist noch nicht mal eine VO. Das dürfte also klar keiner gerichtlichen Prüfung stand halten.
Mal abgesehen davon, dass Frau Noch-Kanzlerin auch insgesemat in der Sache ihr Mandat überschreitet, und Folgen verursacht, die sie nicht verursachen darf. Wer kann sie berechtigen, das Land mit Zuwanderern zu fluten sowie die Lebensverhältnisse so massiv zu beeinflussen? Oder ein derartiges Risiko für die deutsche Allgemeinheit (im Strafrecht gibt es nicht umsonst die gemeingefährlichen Taten: "Gemeingefährliche Straftat: Eine gemeingefährliche Straftat ist in Deutschland eine Handlung, durch die Leben, Gesundheit oder Eigentum einer unbestimmten Anzahl von (auch unbeteiligten) Menschen gefährdet wird" und die innere Sicherheit zu derartig zu riskieren. Mehrere hohe Politiker, einschließlich dem Bundes-Gauckler sehen die innere Sicherheit ernsthaft in Gefahr. Allein diese Gefahr dürften sie gar nicht zulassen.
Es wird Zeit zu zitieren:
" 1. Abschnitt - Friedensverrat, Hochverrat und Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates (§§ 80 - 92b)
2. Titel - Hochverrat (§§ 81 - 83a)
§ 81 Hochverrat gegen den Bund
(1) Wer es unternimmt, mit Gewalt oder durch Drohung mit Gewalt
1. den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu beeinträchtigen
oder
2. die auf dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland beruhende verfassungsmäßige Ordnung zu ändern,
wird mit lebenslanger Freiheitsstrafe oder mit Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren bestraft.
(2) In minder schweren Fällen ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren"
Aber wo kein Kläger, da kein Richter.*
Viele freundliche Grüße
azur
* hier sehen sich ja nun lieber welche als Kapos und Erzieher ![[[zwinker]]](images/smilies/zwinker.gif)
PS: Das kann man natürlich nicht vergleichen
und der letzte Reichskanzler hatte sich noch ein Ermächtigung erteilen lassen, die es so heute, wie uns Juristen immer wieder gepredigt wird, gar nicht geben könnte.
Aber gut: Noch hat die Noch-Kanzlerin ja auch noch keine quasi gesetzesgleiche Regelungen geschaffen. Sie hat nur gesagt, dass sie sich irgendwie berechtigt sähe, Gesetze nicht zu achten bzw. nicht anzuwenden bzw. staatliche Stellen anzuweisen, Gesetze nicht zu achten bzw. nicht anzuwenden.
Oder war die Mitteilung des Innensenators von Hamburg nur die Tat eines einzelnen Verwirrten und das Zitat kann es gar nicht geben?
Diesen Rechtsanwalt ärgert es: http://www.steinhoefel.de/blog/2015/09/hamburger-polizei-wird-schriftlich-zur-strafvert...
https://www.facebook.com/permalink.php?id=558795240894959&story_fbid=854287898012357
https://de.wikipedia.org/wiki/Joachim_Steinh%C3%B6fel
Und dieser Anwalt hier zeigt an: http://www.heumanns-brille.de/strafanzeige-gegen-innensenator/
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)
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