allgem. Gleichbehandlungsgesetz bei Vermietung
Hallo,
das Anti-Diskriminierungsgesetz betrifft ja hauptsächlich das Arbeitsrecht und Mietrecht.
Beim Mietrecht gilt obiges Gesetz nicht, wenn der Vermieter oder einer seiner Angehörigen auf dem gleichen Grundstück wohnt, es sei denn es stehen mehr als 50 Wohneinheiten auf dem Grundstück.
Frage: Hat schon mal jemand eine Wohnungs-Anzeige aufgegeben, mit diskriminierendem Inhalt, wie z.B.: 4 ZKB zu vermieten, aber nicht an Parteiangehörige der Grünen/ nicht an Moslems/ nicht an Parlamentarier/ oder nicht an ..... usw.
und falls ja, wie waren die Reaktionen?
Gruß Dieter