Es steht zwar in § 14, daß eine Anmeldung 'unter Angabe des Gegenstandes der Versammlung oder des Aufzuges' vorzunehmen ist. Das macht meine Anmeldung, wenn man's so auslegen möchte, angreifbar.
Ja, so sieht es der Rechtspositivist. Der Verfassungsrechler und Naturrechtler (nein, das sind nicht die mit dem Muesli) dagegen meint zu so etwas, dass es das Gesetz angreifbar macht ...
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Nichts schlimmeres in diesen Tagen, als wenn auch noch ein nichtiges Gesetz dem Staat saemtliche Interventionsmoeglichkeiten entzoege ...
Aber wie Du schon ausgeführt hast, ist für ein Verbot eine 'Formerfordernis' Bedingung. Und dann auch noch eine mit 'Sofortiger Vollziehung'.
Ach uebrigens: bei allem, was heute und in den naechsten hundert Tagen noch geschehen moege: die Polizei hat zwar auf oeffentlichen Plaetzen die Moeglichkeit, unmittelbar gueltige, "sofortig vollziehbare" Anweisungen zu erlassen (undenkbar, den Verkehr zu regeln, wenn jeder Widerspruch aufschiebende Wirkung haette ...), aber man hat das Recht, so etwas anschliessend schriftlich und mit Rechtsbehelfsbelehrung nachgereicht zu verlangen und wegen des nachwirkenden Klaerungsinteresses (und sei es fuer die Zukunft) gerichtlich klaeren zu lassen.
Am besten jeden einzelnen Akt schriftlich protokollieren und am naechsten Tag ueber das Polizeipraesidium oder das Innenministerium, JEDER VORGANG EINZELN GETRENNT, zu den Akten reichen, am besten mit Einschreiben. Vorbehalt und Ankuendigung des Widerspruchs, der aber erst nach schriftlicher Abfassung (und Akteneinsicht) begruendet werden kann. Die Akten moege man bitte in Wohnortnaehe bei einer Behoerde zur Einsicht hinterlegen - man hat ja soviel zu tun, u.a. mit Demonstrationen an ebendiesem Orte ...
Die haben ja sonst nichts zu tun, sonst wuerden sie nicht an den Grenzen rumstehen, wo es nix zu sehen gibt ...
Kannte mal einen, der hat eingegriffen, als Polizisten in einer groesseren Stadt meinten, einem Flugblattverteiler untersagen zu sollen, weiter seine Flugblaetter zu verteilen. Es kam zu einem Gerangel und er riss einen der Beamten von hinten am Kragen. Dies fuehrte angeblich zu "Wuergemalen" (lt. Rechtsmedizin, die sonst, wenn es um Opfer polizeilicher Gewalt geht, immer schwere Kurzsichtigkeit beklagt und die Brille verlegt hat). Kurz und gut - er wurde angeklagt. Aber er wurde auch ... freigesprochen.
Denn, wie die Beweisaufnahme ergab, war der Eingriff in das Recht der oeffentlichen Meinungsaeusserung unzulaessig und Notwehr daher erlaubt.
Man merke: Das Recht muss dem Unrecht nicht weichen!!!
Man merke zudem: man sollte verlaessliche Zeugen haben. Und auf allem in Schriftform bestehen. Und fuer die Verweigerung der Schriftform sowie fuer den Tenor des muendlich geaeusserten Einspruches/zugehoerigen Antrages verlaessliche Zeugen haben.
Bisher habe ich außer dem Telefonat weder eine Email mit dem Anmeldungsformblatt erhalten noch ein schriftliches Verbot.
Ja, die haben "wichtigeres" zu tun, z.B. intern Geburtstag oder Dienstjubilaeum feiern; danach den Rest des Tages arbeitsunfaehig; Suppenkoma. Die halten Dich noch fuer unwichtig. Das wird sich spaetestens mit Datum 06. Oktober 2015 aendern ...
Wenn nichts mehr kommt vom Ordnungsamt, werde ich die Mahnwache heute abend trotzdem veranstalten. Sollte ich dann Besuch von zuständigen Personen bekommen, kann ich ja immernoch abbrechen.
Nicht noetig. Du kannst ruhig stehenbleiben und nahtlos eine Spontandemonstration aus Protest gegen diese Verfuegung beginnen. Und solange andauern lassen, zur Not bis zum Freitag (oder hundert Wochen lang ...), wenn Du dazu Zeit hast und Getraenke, wie es DIR beliebt!
Merke auf, liebe Stadt Esslingen: diese Schlacht koennt Ihr nicht gewinnen.
Und für nächste Woche neu anmelden.
Ja.
Und im Uebrigen: wenn die Stadt Esslingen meint, es muesse hier verfassungsrechtliche Sperenzchen machen: Es geht auch noch gaaanz anders.
Ich zum Beispiel frische regelmaessig montags um ca. 17:00 Uhr die Seite von welt.de auf. Da finde ich doch jedesmal einen neuen Artikel, der mir so die Zornesroete ins Gesicht treibt, dass ich keinesfalls 48 Stunden warten kann, sondern mich bemuessigt fuehle, stante pede und sofort eine spontane Versammlung unter freiem Himmel abzuhalten.
Das ist natuerlich fuer die Polizeikraefte, zumal Ort und Zeit so wesentlich weniger planbar sind, schlecht zu handhaben und erfordert seitdem eine wesentlich hoehere Schicht-Reserve, was wiederum Ueberstunden kostet.
Das ist die gerechte Strafe fuer die Behinderung des Versammlungsrechtes!!!
Merke, liebe Stadt Esslingen und ihr anderen 11.000 Gemeinden und 50.000 Ortsteile: so koennt Ihr mit Euren Buergern nicht umspringen!!! Das Versammlungsrecht hat Verfassungsrang, jeder einzelne von Euch nicht. Dass Ihr nur demonstrieren geht, wenn es Euer Arbeitgeber verfassungswidrig verguetet, das hat sich herumgesprochen.
Das werden Euch "Eure" Buerger, denen Ihr zu dienen geschworen habt, nicht wieder vergessen!
Dass das spaeter aber mal, da beamtenrechtlich nicht erlaubt (! - "Treue zur Verfassung" "Neutralitaet" - Ihr erinnert Euch noch???), geahndet werden wird mit Gehalts- und Pensionskuerzung, Versetzung, Degradierung, in schweren Faellen (z.B. anordnende Buergermeister und Behoerdenleiter) mit Entzug der Beamteneigenschaft und Gefaengnis, das sollte Euch klar sein.
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Tja, und ganz sinnvoll und geradezu zu erwarten waere es, wenn sich das Verbot in Esslingen IN GANZ DEUTSCHLAND wie ein Lauffeuer herumspraeche und SPONTAN in zehntausenden Ortsteilen Deutschlands Mahnwachen und Proteste stattfaenden.
Was man weder vorhersehen, noch rechtzeitig anmelden, noch verhindern kann.
Sollte die oertliche Polizeibehoerde nicht genuegend Personal bereitstellen zum Schutz solcher verfassungsgemaesser Versammlungen, so waere auch ueber dann ca. 30.000 bis 50.000 Aufsichtsbeschwerden, Dienstaufsichtsbeschwerden und Strafanzeigen nachzudenken. Evtl. Versetzungen, Gehaltskuerzungen, ggf. Entfernung aus dem Dienst wegen schweren Landfriedensbruches!
Mann, deutsche Beamte und oeffentliche Angestellte, kommt endlich zur Raison, bevor Euch dieser Volksaufstand ueberrollt!!!
Man wird nicht vergessen, auf wessen Seite Ihr "Dienst" getan habt!!!
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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