Update: juridische Grundlage und Híntergründe

Reffke, Mittwoch, 30.09.2015, 15:00 (vor 3771 Tagen) @ Reffke2075 Views

Offenbar ist Vielweiberei allgemein in der EU bilateral geregelt und daher von Land zu Land unterschiedlich.
Hier ein EU-Amtsblatt dazu:
P6_TA(2006)0437
Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der EU
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung
der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bilaterale Abkommen mit Drittländern auf der
Grundlage der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausgehandelt und abgeschlossen werden — insbesondere
im Hinblick auf den Status von Personen in der Ehe, bei Scheidung, Sorgerecht, Verstoßung oder Vielehe;

f.f.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:313E:0118:0125:DE:PDF


Hier in Holland wurde übrigens gestern bekannt, daß so ein bilaterale Abkommen mit Marokko erst abgeändert wurde, als die Niederlande die Faxen dicke hatten und damit drohten, das Abkommen einseitig zu kündigen.
Nun werden die Sozialleistungen allgemein, darunter auch die von Vielweiberei, landesüblich angepaßt und sogar abgebaut:
http://www.dutchnews.nl/news/archives/2015/09/dutch-reach-deal-to-cut-widows-benefits-i...
Wie ist das in Deutschland, Österreich, Schweiz geregelt?

--
Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
------------------------------
==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.