Asysanten dürfen ihre "Kinderbräute" nachkommen lassen!

Reffke @, Dienstag, 29.09.2015, 23:45 vor 3771 Tagen 9768 Views

Hallo DGF und Leser,

Hier in den Niederlanden ist heute große Empörung entstanden, nachdem bekannt wurde, daß syrische Asylanten sich auf eine "Abmachung" berufen konnten, die es erlaubt hat, oder es wurde stillschweigend toleriert, daß auch minderjährige Mädchen als islamisch rechtskräftig verheiratete "Kinderbraut" ihrem "Ehemann" hier zur Verfügung zu stellen, und zwecks Asylantrag nachreisen durften:
http://www.rtlnieuws.nl/nieuws/binnenland/kamer-eist-direct-actie-tegen-kindbruiden
Demnach sind nachweislich seit Januar 2014 bis heute mindestens 34 "Kinderbräute" auf Verlangen der Ehemänner, die inzwischen Asyl in NL beantragt hatten, "zugeführt" worden und haben ebenfalls Asyl beantragt oder erhalten.
Sie sind zwischen 13 und 15 Jahre alt!
Momentan laufen offenbar 22 weitere Anträge von Syrern, die ihre "Kinderbräute" ebenfalls in den Niederlanden haben wollen, darunter Vierzehnjährige!
Das Parlament hat geschockt reagiert und es wurden sofort Anfragen gestellt und um die gesetzliche Grundlage gebeten.
Wer kennt sich aus, wie das in der EU geregelt ist?
Wie wird das bisher in Deutschland, Österreich und Schweiz gehandhabt?
Sind Fälle bekannt?

Gr. Reffke

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Die Lüge ist wahrer als die Wahrheit, weil die Wahrheit so verlogen ist. André Heller
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==> Fundgrube zur Lage: www.paulcraigroberts.org

Update: juridische Grundlage und Híntergründe

Reffke @, Mittwoch, 30.09.2015, 15:00 vor 3771 Tagen @ Reffke 2074 Views

Offenbar ist Vielweiberei allgemein in der EU bilateral geregelt und daher von Land zu Land unterschiedlich.
Hier ein EU-Amtsblatt dazu:
P6_TA(2006)0437
Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung der Migrantinnen in der EU
Entschließung des Europäischen Parlaments zu der Zuwanderung von Frauen: Rolle und Stellung
der Migrantinnen in der Europäischen Union (2006/2010(INI))
12. fordert die Mitgliedstaaten auf, dafür zu sorgen, dass bilaterale Abkommen mit Drittländern auf der
Grundlage der Charta der Grundrechte der Europäischen Union und der Europäischen Konvention zum
Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten ausgehandelt und abgeschlossen werden — insbesondere
im Hinblick auf den Status von Personen in der Ehe, bei Scheidung, Sorgerecht, Verstoßung oder Vielehe;

f.f.
http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2006:313E:0118:0125:DE:PDF


Hier in Holland wurde übrigens gestern bekannt, daß so ein bilaterale Abkommen mit Marokko erst abgeändert wurde, als die Niederlande die Faxen dicke hatten und damit drohten, das Abkommen einseitig zu kündigen.
Nun werden die Sozialleistungen allgemein, darunter auch die von Vielweiberei, landesüblich angepaßt und sogar abgebaut:
http://www.dutchnews.nl/news/archives/2015/09/dutch-reach-deal-to-cut-widows-benefits-i...
Wie ist das in Deutschland, Österreich, Schweiz geregelt?

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