Nachtrag (Fortsetzung), weils zu lang war

helmut-1, Siebenbürgen, Dienstag, 22.09.2015, 11:17 (vor 3778 Tagen) @ helmut-12937 Views

Zitat
"Verfassungsgerichtspräsident Vosskuhle erklärte bereits im Oktober im Handelsblatt offen, aus „Zeitgründen“ werde sich das Gericht noch monatelang nicht zu den EZB-Anleihen im noch ausstehenden Haupturteil zum ESM äußern können. Bei einem Studentenempfang an der Universität Oxford – womöglich einer der Gründe für den Zeitmangel des Gerichts – gab er sich in etwas angetrunkenem Zustande deutschen Studenten gegenüber entschieden indiskreter: er werde das Urteil solange hinauszögern, bis die EZB Fakten geschaffen habeoder aber, wenn sich das Urteil nach Ablauf von in etwa einem Jahr einfach nicht mehr länger hinauszögern lässt, werde er mit irgendeinem der vielen juristischen Scheinargumente, auf die das Gericht immer zurückgreifen könne, ein Verbot von Draghis Anleihenkäufen als offensichtliche Mandatsverletzung durch die EZB elegant umgehen."
http://www.handelsblatt.com/meinung/gastbeitraege/gastbeitrag-zur-rettungspolitik-schul...

Darüber hinaus missbraucht Vosskuhle das Amt dazu in persona Verfassungsbeschwerden von Patienten der Universitätsklinik Freiburg vom Schreibtisch zu wischen und zwar auch dann, wenn Vosskuhle aufgrund seiner ehemaligen Position als Rektor der Universität Freiburg (der gleichzeitig den stellvertretenden Aufsichtsratsvorsitzenden der Universitätsklinik Freiburg stellt) gegenüber den beklagten Klinikdirektoren im streitgegenständlichen Zeitraum weisungsbefugt war und als Prozesspartei gem. §§ 18, 19 BVerfGG von einer Mitwirkung an der Entscheidung ausgeschlossen ist, bzw. ausgeschlossen wäre (2 BvR 1603/09). Mit einer Entscheidung in eigener Sache am 08.12.2009 hatte Vosskuhle gegenüber kriminellen Medizinern und der Pharmazie zudem signalisiert, dass das Bundesverfassungsgericht medizinische Versuche ohne rechtswirksame Risikoaufklärung und andere Straftaten an Kranken billigt und fördert, welche Inhalt des Verfahrens in der Hauptsache waren. Das Verhalten von Vosskuhle ist natürlich rechtswidrig, bzw. erfüllt den Tatbestand der Rechtsbeugung gem. § 339 StGB, aber in Deutschland existiert niemand, der gegen Vosskuhle vorgehen würde und insbesondere nicht die linientreuen Personen, welche Kretschmann im Bereich der Staatsanwaltschaft installiert hat oder die Bundesregierung, die Vosskuhle zur Vertuschung für den von der Bundesregierung zum Schaden der Bevölkerung praktizierten Verfassungshochverrat in der EU-Politik benötigt.
Auch die neue Präsidentin des deutschen Bundesgerichtshofs Bettina Limperg hat vor ihrer Berufung zum 01.07.2014 als Amtschefin des Justizministeriums in Baden-Württemberg unter Stickelberger und Kretschmann zahlreiche Straftaten von Parteifreunden und Günstlingen von Kretschmann vertuscht und gefördert, z. B. die medienbekannten Betrugshandlungen an den Studierenden der IUCE Freiburg, welche die eingangs erwähnte grüne Wissenschaftsministerin Theresia Bauer und der grüne Freiburger OB Dieter Salomon zu verantworten haben, welche die Rechtsaufsicht über den Vorgang hatten und die Schulbetreiber in Kenntnis der Täuschungshandlugnen gewähren liessen. Diese hatten gegenüber den Studierenden bei Vertragsabschluss vorgetäuscht, dass die Schule staatlich anerkannt und berechtigt sei den Bachelor zu verleihen, was nicht der Fall war. Der Schwindel flog auf, nachdem der im Akkreditierungsverfahren zuständige Wissenschaftsrat einen nachträglichen Antrag der Schulbetreiber auf staatliche Anerkennung abgelehnt hatte, weil die Schulbetreiber die Anforderungen nicht erfüllen konnten. Obwohl der Wissenschaftsrat im Gutachten ausdrücklich die unlauteren Werbepraktiken der Schulbetreiber und die eingetretenen finanziellen und zeitlichen Schäden der Studierenden moniert hatte, hatte die Staatsanwaltschaft Freiburg mehrere Strafanzeigen mit der unsinnigen Begründung eingestellt, dass den Studierenden kein finanzieller Schaden entstanden sei. Insoweit ist Limperg (und Stickelberger und Kretschmann) vorzuwerfen, dass diese in Kenntnis der willkürlichen Einstellung der Staatsanwaltschaft und der Vielzahl der Betroffenen keine sachdienlichen Ermittlungen veranlasst haben, welche aufgrund der evidenten Indizien zwingend zu einer Anklage gegen die Schulbetreiber und den Aufsicht führenden Personen geführt hätten. Noch schwerer wiegt, dass Limperg ebenso wie Stickelberger seit Jahren das Ausbeuten und Quälen und Töten von Kranken vertuschen und fördern, bzw. kriminelle Staatsanwälte und Richter protegieren, die zu diesem Zweck an den Justizbehörden installiert wurden, damit in Baden-Württemberg ohne ethische und juristische Hemmungen Forschung an der Bevölkerung betrieben werden kann. Anscheinend war gerade diese "Arbeitsweise" von Limperg Anlass für Angela Merkel gewesen Limperg an die Spitze des BGH zu befördern, weil diese personelle Besetzung (ebenso wie die Berufung von Vosskuhle) die Gewähr dafür bietet, dass Straftaten von Politikern und deren Günstlingen bis hin zum Krankenmord für die Täter ohne rechtliche Konsequenzen bleiben.

Hierzu möchte ich Sie informieren
29.7.2015
Sonja Walter
August-Ganther-Str. 12
79117 Freiburg


gesamter Thread:

RSS-Feed dieser Diskussion

Werbung

Wandere aus, solange es noch geht.