Baugestzbuch - Moscheen

Dieter, Freitag, 18.09.2015, 20:36 vor 3782 Tagen 2581 Views

Hallo,
irgendwo weiter unten habe ich gelesen,daß Moscheen keine Flüchtlinge aufnehmen können wegen des laufenden Betriebes (5x täglich Zusammenkünfte), also wegen des intensiven täglichen Verkehrs.

Nun sind Moscheen nach dem Baugesetzbuch den Kirchen gleichgestelt mit dem Ergebnis, daß den Moscheen immer Parkplätze fehlen, an ihrem Standort also immer alles zugeparkt wird, oder so dicht an der Moschee geparkt wird, daß in einem Brandfall die Feuerwehr keine Chance hat, irgendwie zu löschen.

Wenn nun die Muslime die intensive Nutzung betonen, dann sollten aber auch die baulichen Richtlinien an der Realität angepaßt werden, mit der Folge, daß zumindest bei jeder Moschee so viele Parkplätze nachgewiesen werden, wie z.B. bei politischen Veranstaltungsorten, das dürfte ungefähr beim doppelten des z.Zt. geforderten liegen. Und dort wo die erhöhten Parkflächen nicht nachgewiesen werden, sollte man die Nutzung des Gebäudes als Moschee verbieten.

Gruß Dieter

Sachlage hierzu und persönliche Einschätzung

plancom @, Samstag, 19.09.2015, 06:27 vor 3781 Tagen @ Dieter 1468 Views

Hallo Dieter,
Es ist durchaus nicht so, dass ein Gotteshaus 500 Stellplätze vorhalten muss, weil es 500 Gläubige aufnehmen kann.

Das Angebot an christlichen Gotteshäusern scheint auskömmlich zu sein, aber der Bedarf am Bau von muslimischen Gotteshäusern ist vorhanden.

Geregelt werden die Stellplatzschlüssel in entsprechenden Verwaltungsvorschriften, Darüber hinaus gibt es Ermessensspielräume, z.T. kann eine Verpflichtung sogar ausgesetzt werden. Bei Objekten ist der Standort entscheidend, hier setzt z.B. BaWü eine Matrix in Abhängigkeit zur Erreichbarkeit des ÖPNV ein (was ich sinnvoll finde).

BaWü vermerkt z.B. unter Punkt 4.2 der VwV Stellplätze (Anhang B) den Bedarf von 1 Stellplatz je 10-40 Besuchern (Reduzierungen können entsprechend der Kriterien ÖPNV, Tabelle A, angesetzt werden) was bei einer Besucherzahl von 500 im günstigsten Fall einen Bedarf von 13, im ungünstigsten von 50 Stellplätzen bedeutet.

Viele Moscheen sind in Industrie-, oder Gewerbegebieten angesiedelt, also in einer Lage, in der man auskömmliche Stellplatzanlagen erwarten kann.

Das Problem, das ich derzeit sehe ist, dass man allzu leichtfertig derzeit viele Regeln außer Kraft setzt, weil man Toleranz üben und sich nicht in den Verdacht stellen möchte, "diskriminierend" zu sein, also geneigt, ist positive Diskriminierung (affirmative action) zu betreiben. Das führt selbstverständlich zu Kollisionen, Spannungen und in der Folge zu Überregulierungen im Alltag.
Regelverstöße beim Bau von Moscheen kann ich bislang nicht erkennen.

Aber vielleicht hast du ja einen konkreten Fall.

Ich habe bereits mehrfach an der Planung und dem Bau von Kapellen und z.T. konfessionsübergreifenden Andachtsräumen mitgewirkt. Am angenehmsten für mich war bislang die Zusammenarbeit mit Muslimen, am unangenehmsten die mit den protestantischen Klerikalen. Das ist jedoch zutiefst subjektiv, weil personenbezogen, für mich jedoch von persönlichem Nutzen.
Gruß
plancom

Moschee = Gotteshaus ?

Dieter, Samstag, 19.09.2015, 09:02 vor 3781 Tagen @ plancom 1147 Views

Hallo plancom,

besten Dank vorab für Deine Erläuterungen über die Geflogenheiten in Baden-Würtemberg.

vorweg: Persönlich würde ich unabhängig vom derzeitigen Gesetz davon ausgehen, daß Moscheen nicht mit Kirchen gleichzusetzen sind. Eine Moschee ist m.E. in erster Linie eine politische Bildungseinrichtung und erst in 2.Linie mit der Funktion einer Kirche gleichzusetzen.

Von daher meine ich sollte auch der Gesetzgeber darüber nachdenken, seine Bestimmungen anzupassen (was er natürlich nicht machen wird, eher umgekehrt).

Konkret kenne ich die Bedingungen in meiner Kleinstadt/Kurort vor Ort. Dort ist zwar ein großer Parkplatz von Lidl/Rossmann/etc. in unmittelbarer Nähe, trotzdem reicht das hinten und vorne nicht. Wie gesagt, das Aufhorchen wird kommen, wenn mal die Feuerwehr anrücken muß. Die haben keine Chance in die Nähe des Gebäudes zu kommen ohne zuvor per großem Radlader/Stapler die Autos weggeschafft zu haben.

Die Bestimmungen in NRW schaue ich mir noch mal an.

Gruß Dieter

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