Insolvenzanfechtung – Wichtig für die Unternehmer unter Euch
Mittlerweile fechten Insolvenzverwalter vermehrt Rechtshandlungen an, die vor Insolvenzantrag erfolgten.
Nach der aktuellen Rechtsprechung hat der Insolvenzverwalter die Möglichkeit Zahlungen der letzten 10 Jahre von den Gläubigern zurückzufordern, sofern „subjektive Tatbestandsmerkmale“ vorlagen, die eine drohende Insolvenz des Schuldners vermuten ließen. Prominentes Beispiel: Teldafax.
In der Praxis heißt das: wer zulässt, dass seine Kunden das Zahlungsziel überschreiten, riskiert eine Rückforderung aller Umsätze durch den Insolvenzverwalter, wenn der Kunde binnen der nächsten 10 Jahre Insolvenz anmeldet.
Für die Insolvenzverwalter ist das ein lukratives Geschäft, und sie ziehen das tatsächlich durch.
Dass reihenweise Unternehmen in einer Kettenreaktion damit in die Insolvenz getrieben werden, wird in Kauf genommen.
Die Insolvenzverwalter suchen in den Archiven gezielt nach Mahnungen, Ratenzahlungsvereinbarung, Telefonnotizen etc..
Es gibt zwar rein theoretisch die Möglichkeit das Risiko zu versichern, aber nur zu horrenden Prämien und mit hohen Eigenbeteiligungen (ich habe über Creditreform und Versicherungsmakler angefragt). Die Versicherer haben noch keine Praxiserfahrung mit dem Thema.
Beispiel: Deckungssumme 250.000 Euro = Jahresprämie 9.100 Euro, 10.000 Euro Eigenbeteiligung, weitere 10.000 Eigenbeteiligung beim ersten Schadensfall im Jahr und außerdem generell nochmal 20% bei jedem Schadensfall.
Wie geht Ihr damit um? In den Köpfen unserer Geschäftspartner ist das Risiko noch nicht präsent.