Leistungen des Asylbewerberleistungsgesetzes
bearbeitet von unbekannt, Dienstag, 08.09.2015, 07:03
Hallo Foristas,
zunächst einmal ein Sorry @Chef, ich habe den Sticky gelesen, bin aber der Meinung dieses Thema ist wichtig. Viel wurde bis jetzt im Gelben über die angeblichen Leistungen für Asylbewerber diskutiert, genaue Zahlen konnte bis jetzt (meines Wissens nach) niemand nennen.
Deswegen habe ich mich etwas kundig gemacht und siehe da, es gibt eine Aufschlüsselung der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz:
Nach § 14 des Asylbewerberleistungsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 9 des Gesetzes vom 10. Dezember
2014 (BGBl. I S. 2187) angefügt worden ist, wird hiermit Folgendes bekannt gemacht:
1. Als monatliche Beträge nach § 3 Absatz 1 Satz 5 des Asylbewerberleistungsgesetzes werden für die Zeit ab
1. März 2015 als Bargeldbedarf anerkannt
a) für alleinstehende Leistungsberechtigte 143 Euro
(§ 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 1),
b) für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner
einen gemeinsamen Haushalt führen, je 129 Euro
(§ 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 2),
c) für weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen
Haushalt je 113 Euro
(§ 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 3),
d) für sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn
des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 85 Euro
(§ 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 4),
e) für leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres 92 Euro
(§ 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 5),
f) für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des
sechsten Lebensjahres 84 Euro
(§ 3 Absatz 1 Satz 5 Nummer 6);
2. Als Beträge nach § 3 Absatz 2 Satz 2 und 3 des Asylbewerberleistungsgesetzes werden für die Zeit ab 1.
März 2015 als notwendiger monatlicher Bedarf anerkannt
a) für alleinstehende Leistungsberechtigte 216 Euro
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1),
Ein Service des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz
in Zusammenarbeit mit der juris GmbH - www.juris.de
- Seite 2 von 2 -
b) für zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Partner
einen gemeinsamen Haushalt führen, je 194 Euro
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2),
c) für weitere erwachsene Leistungsberechtigte ohne eigenen
Haushalt je 174 Euro
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 3),
d) für sonstige jugendliche Leistungsberechtigte vom Beginn
des 15. und bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres 198 Euro
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 4),
e) für leistungsberechtigte Kinder vom Beginn des siebten bis
zur Vollendung des 14. Lebensjahres 157 Euro
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 5),
f) für leistungsberechtigte Kinder bis zur Vollendung des
sechsten Lebensjahres 133 Euro
(§ 3 Absatz 2 Satz 2 Nummer 6).
Noch eine kurze Antwort @Arvid zu seinem Posting:
Ich konnte mir meine Antwort bei deinen beiden Steilvorlagen (Unternehmensberater / Kindheit in Uruguay) nicht verkneifen. Ich dachte mir schon, dass deine Wurzeln wahrscheinlich bei den Mennoniten liegen. Aber da du hier im Gelben ganz allgemein von "Hetzern" schriebst, musste ich einfach draufkloppen. Sorry falls ich dir zu nahe getreten bin. Sind wir wieder gut!?
Aber wie andere Foristen schon schrieben, sehe ich hier auch keine Hetzer, höchstens Warner. Niemand hat zur Lynchjustiz o. ä. aufgerufen, bzw. rassistische Töne angeschlagen. Für mein Befinden lässt die Anzahl an Asylbewerbern je Zeiteinheit nichts Gutes erwarten. Es steht der Winter vor der Tür, Wohneinheiten fehlen, Mutti hat ganz Vorderasien zu uns eingeladen, eine tragfähige Flüchtlingspolitik fehlt vollends usw. usf. Wie du siehst mehr Baustellen wie Lösungen 
Ansonsten halte ich mich ab jetzt an @dottore - "Allgemeines Schweigen und Dulden ist angesagt. "
--
Grüße
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... and girls of course!
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