Genau! So bitte nicht.
Du machst genau das, was Du mir vorwirfst: Selektives Zitieren.
Hättest Du meinen Beitrag richtig zitiert, dann hättest Du das hier auch bringen müssen. Ich schrieb:
"Die Zahl, die Du nennst (35%), das sind Leute, die Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs. 1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten - und somit erst mal bleiben dürfen. ..."
Was dem von Dir "beanstandeten" (von mir angeglich nicht gebrachten) Text entspricht:
sowie 19.873 Personen (34,2 Prozent), die
Flüchtlingsschutz nach § 3 des Asylverfahrensgesetzes i. V. m. § 60 Abs.
1 des Aufenthaltsgesetzes erhielten.
Außerdem: Ich hatte in meinem Beitrag vier Quellen genannt. Hätte ich die alle im Vollzitat bringen sollen, nur damit Du nicht meckerst?