...muss eigentlich nach dem gesunden Menschenverstand jegliche Kritik in Bezug auf das Amt erlaubt sein.
"In Bezug auf das Amt", meiner Meinung nach ja.
Drum schrieb ich ja, dass der Begriff "Volksverraeterin" u.U. strafrechtlich ungeahndet bleiben sollte, bezieht er sich doch auf die Art der Amtsfuehrung, an der Kritik erlaubt sein muss.
Es kann aber m.E. nicht sein, dass eine Amtsperson, auch noch "je hoeher je mehr" sich Beleidigungen gefallen lassen muesste, die jeder "Normal"buerger strafrechtlich ahnden lassen koennte.
Das haette im Uebrigen, vom -mir jedenfalls- heiligen Persoenlichkeitsrecht ganz abgesehen, negative Wirkungen auf (mindestens) zwei Ebenen:
A) stuende es der hier immer betrauerten fehlenden Souveraenitaet Deutschlands schlecht an, wenn ausgerechnet dessen Staatsorgane, bzw. deren Vertreter, ungestraft in jeder beliebigen Weise geschmaeht werden duerften.
Und
B) wuerde das bedeuten, dass man ausgerechnet (!) den Artikel 1 des Grundgesetzes, dessen Nicht-Einhaltung gerade auch hier im Forum laufend betrauert wird, auf Amtspersonen, je hoeher, je weniger, nicht anwenden wuerde.
[edit:] Und wie schon bei der moralischen Flexibilitaet von DAX-Vorstaenden gemutmasst, wuerde das ungesuehnte Sich-Beleidigenlassen-Muessen dazu fuehren, dass noch mehr nur moralisch ohnehin Verrohte sich um hoehere Staatsaemter bewuerben. Es genuegt mir schon, dass sie dort regelmaessig mit der Zeit berufsbedingt ihre moralischen Hemmungen zu verlieren scheinen.
Abgesehen davon, dass das natuerlich nicht geht, ohne Art. 1 GG umzuschreiben, hatte ich hier schon drauf hingewiesen, dass mit dem seit 1949 eingetretenen Kulturwandel dessen Bedeutung eh zu erodieren droht.
Das muss aber auch umgekehrt gelten: wenn fuer eine Amtsperson dieselben Persoenlichkeitsrechte gelten sollen, wie fuer jeden anderen Menschen auch, im amtlichen, wie im Privatleben, dann ...
... kann es nicht sein, dass einzelnen Amtstraegern umfassende Immunitaet versprochen wird.
Dies ist aber bei, meiner Kenntnis nach, es mag noch mehr geben, zwei Institutionen fuer deren Mitglieder und Vertreter der Fall:
1) der Bank fuer Internationalen Zahlungsausgleich
und
2) in womoeglich noch weit groesserem, groesstmoeglichem, Umfang beim ESM-Rettungsschirm. Die dort zugesicherten Immunitaetsrechte sind beispiellos in Demokraturen. Nur in Diktaturen, vgl. Pinochet, war so etwas bisher moeglich. In staatstheoretischer Wuerdigung ist somit die Bundesrepublik seither eine Diktatur oder so etwas wie eine Monarchie (Eichelburg laesst gruessen)? Der Lenkungsausschuss des ESM kann z.B., meiner Kenntnis nach
- Angriffskriege vorbereiten (und wir wuerden womoeglich noch wegen Nicht-Anzeige bestraft)
- Frauen oder Maenner oder Kinder vergewaltigen
- Kanzlerinnen und Verfassungsorgane beleidigen
- ein paar Milliarden Rettungsgelder hinterziehen
und was der Dinge, die das Leben angenehmer machen, noch sein moegen, je nach individueller Neigung, zu deren Eindaemmung, wenn der eigene moralische Kompass nicht ausreicht, das Strafrecht ja geschaffen wurde.
Man wende nun nicht ein
I) Dass diese Immunitaet sich nur auf "amtliche Handlungen" beziehe. Immunitaet bringt es mit sich, dass es eine Definitionsmacht des "Immunen" selbst (!) geben muss, was davon umfasst werde, d.h. des Immunen subjektive Rechtsmeinung muss schon einiges Gewicht haben, damit das ueberhaupt rechtlich relevant und wirksam wird (und damit sich jemand darauf einlaesst).
Darum ist ja auch dem Parlamentarier diese Selbst-Bestimmung ueber seine Immunitaet, die im uebrigen i.W. nur waehrend seiner Angehoerigkeit zum Parlament uneingeschraenkt gilt, entzogen, indem ueber deren Aufhebung auf Antrag einer Ermittlungsbehoerde das Parlament befinden muss und kann.
II) Auch die diplomatische Immunitaet ist nicht vergleichbar. Sie gilt nur gegenueber dem Staat, indem man akkreditiert wurde. Der eigene Staat kann den Diplomaten fuer jegliches Fehlverhalten dagegen jederzeit disziplinar- und strafrechtlich "zuhause" massregeln.
Eine rechtliche Grauzone gibt es dabei hoechstens dort, wo der Angehoerige des diplomatischen Korps im Ausland eine Straftat begeht, die zwar dort, aber nicht in seinem Entsendeland mit Strafe bedroht ist. Oder bei der das "Weltprinzip" nicht gilt, d.h. im Inland keine Auslandstaten verfolgt werden koennen. Gerade dann wird aber der Entsendestaat den Diplomaten disziplinarrechtlich, bis hin zur Entfernung aus dem Dienst und Entzug der Pensionsansprueche, massregeln, um die diplomatischen Beziehungen nicht noch weiter zu belasten. Bestimmte Grossmaechte vielleicht ausgenommen. Und ein paar Bananenrepubliken, wo es sich um den Schwager des Praesidenten handeln mag.
Den Bogen zurueck: es ist einiges faul im Staate ... Deutschland. Und in der Welt. Aber die Einfuehrung des "allgemeinen Faustrechts" macht es m.E. auch nicht besser.
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Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
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