Ginge es nicht auch ohne den, leider falschen, Satz mit dem Geld?
Das möchte ich ungern.
Aber so wie Du ihn brachtest, ist er schlicht nicht nur rechtlich falsch, sondern schlicht gegen jede Logik und falsch.
Alles Geld ist eine Forderung auf Leistung
Was soll man denn mit Geld fordern können?
Die meisten Schulden, um die es hier geht, sind Geldschulden.
Es gilt weiter hin: Das eine ist Geld, das andere verlangt Geld.
Das Geforderte ist niemals gleich der Forderung.
Kann es doch gar nicht sein.
Aus Geld heraus kann man nichts fordern (sofern es keine Edelmetallbindung hat, wo die Forderung auf einen Gegenwert in EM übertragen wird). Rein gar nichts.
Nun kommt ein netter Kniff: Erst mal selbst einräumen, dass der Satz falsch ist:
Natürlich leitet sich aus dem Besitz von Geld
kein Zwang zur Leistung ab.
um dann doch noch irgendwie aufzutrumpfen zu wollen:
Darum geht es mir gar nicht. Auch nicht um
juristische Feinheiten der BRD.
Rybezahl, dass ist in keinem Land der Welt anders. Was Du hier versuchst, ist traurig. Glaubst Du, irgendwo auf der Welt ist das Geforderte gleich der Forderung darauf?
Überall fordern Gläubiger. Aber nur auf Grund von Vertrag oder Gesetz, niemals aus dem Eigentum des Geldes heraus (schon vergessen, dass Euroscheine nicht in den meisten Fällen nicht nur bessesen werden, sondern im Eigentum stehen? Aber weder aus Besitz noch aus dem Eigentum - ohne hin die besseren Rechte, eines Euro-Geldscheines oder einer Euro-Münze heraus kann etwas gefordertm werden. Absolut nichts.
Insofern ist der Satz, so wie Du ihn brachtest eben schlicht falsch. Und das auch noch in einer Definition!)
Das hat mit Deutschland und Recht in Deutschland realtiv wenig zu tun. Das ist über all so.
NUn wird munter fabuliert:
Es ist eher eine staatlich garantierte, von einer bestimmten Leistung
unabhängige Forderung.
Worauf soll diese angebliche Forderung, die eben keine ist, denn lauten?
Los, frei heraus, was man aus einem Geldschein fordern kann!
Auf die Übereignung von z. B. 2 Stk. einer Ware, während beim benachbarten Händler für die selbe Summe 3 Stk. zu haben sind?
Nein, Du irrst, es gibt keine solche Forderung.
Forderungen können zudem nur von Personen (wie natürliche Personen, wie Mentschen) geltend gemacht werden, einem Rechtssubjekt, gegenüber einem konkreten anderen Rechtssubjekt. Nur dann kann eine Forderung überhaupt entstehen und existieren. Ein Geldschein ist eine Sache, eine Rechtsobjekt. Das ist keine Forderung. Es ist ein Zahlungsmittel.
Wie zig mal nachgewiesen, ist auch das schlicht falsch:
Umlauffähige Schuldscheine.
Wir hatten das zig mal, nicht wahr?
Siehe hier: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=355890
Je nach Perspektive,
die man einnimmt.
Ja, z. B. danach, ob man irrt oder nicht.
Kein Geldschein erfüllt die Voraussetzungen ein Schuldschein zu sein. Was ein Schuldschein ist, ist definiert.
"Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde." *
Ein Geldschein fällt nicht darunter.
Aus einer Forderung auf Grund eines Schuldscheines heraus kann man z. B. die Zahlung einer Geldsumme fordern.
Dabei fordert aber niemals jemand mit Geld Geld.
Noch einmal: "Der Schuldschein ist eine die Verpflichtung des Schuldners bestätigende (feststellende) oder begründende (konstitutive) Urkunde."
Welche Verpflichtung welches Schuldners soll denn ein Geldschein bestätigen oder begründen.
Nicht einfach etwas ausdenken und postulieren, sondern diese Fragen genau beantworten:
Was soll man denn mit Geld fordern können?
Von wem?
Was genau?
Welche Verpflichtung ein Geldschein bestätigen oder begründen?
Wessen Verpflichtung kann Geldschein bestätigen oder begründen?
Die Behauptung, Geld sei ein Schuldschei, ist von jedem Punkt aus grob falsch.
Q. e. d.
Edit: So auch nach anderen Definitionen, und auch nach denen, ist Deine Behauptung einfach nur unrichtig:
http://wirtschaftslexikon.gabler.de/Definition/schuldschein.html
"Urkunde, in der der Schuldner eine bestimmte Leistung, i. d. R. Zahlung einer Geldsumme, verspricht."
wieder ist es leicht zu überlegen - und leicht zu beantworten:
Wer soll was versprochen haben?
Was für ein Versprechen (laienhaft für Verpflichtung aka Schuld, dem spiegelbildlich immer eine Forderung gegenüber steht) soll denn aus einem Geldschein hervor gehen?
Und von wem?
Wem gegenüber?
Auf Leistung von genau was bitte?
Es bleibt dabei: Schuldschein ist Schuldschein aber nicht Geld, und Geld ist Geld, aber kein Schuldschein.
Und auch nach dieser Definition stimmt Deine Behauptung nicht:
http://www.rechtslexikon.net/d/schuldschein/schuldschein.htm :
"vom Schuldner ausgestellte Urkunde, die zur Beweiserleichterung für den Gläubiger eine Verpflichtung bestätigt oder auch erst begründet."
Welcher Schuldner soll denn die Urkunde Geld (denn jeder Geldschein ist natürlich eine Urkunde, nur nicht ein Schuldschein) ausgestellt haben und welche Verpflichtung soll der angebliche Schuldner, übernommen haben?
Kleiner Tipp: Die Notenbank, z. B. einen Geldschein "ausgestellt", verpflichtet sich dadurch zu rein gar nichts. Und niemand sonst.
Nein, es ist schlicht irrig und falsch zu behaupten, ein Geldschein, sei ein Schuldschein, wo es z. B. bei Euro nichts heraus gefordert werden kann.
Die 3 Definitionen stimmen übrigens all, und sagen im Grunde Identisches aus.
Das ist ja nun auch alles völlig unproblematisch und unstrittig.
*) und das ist in Südafrika nicht anders, als in Frankreich, oder sonst wo.
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