Ab Jan. 2016 gilt im Regelfall der Einlagenschutz bis 100.000 €

Amos, Donnerstag, 27.08.2015, 09:14 vor 3802 Tagen 2747 Views

Jeder kann ab dem 31.12.2015 von seiner Bank Auskunft verlangen, wieviel Prozent seiner Einlage wirklich gedeckt ist.

Bereits ab dem 3. Juli 2015 sind Kreditinstitute gesetzlich verpflichtet, die Höhe der gedeckten Einlagen regelmäßig zum Jahresende (§ 17 Abs. 4 EinSiG-E) zu ermitteln und dem zuständigen Einlagensicherungssystem bzw. der Aufsicht zu melden.
Das Thema in sich ist nicht neu, zumindest nicht für deutsche Banken, die schon seit Jahren einen Insolvenzschutz in Form der Mitgliedschaft in einer Einlagensicherung für Ihre Anleger nachweisen müssen. Nach der neuen Richtlinie muss künftig jedes Kreditinstitut in der EU, welches Einlagen entgegen nimmt, Mitglied eines Einlagensicherungssystems sein. Für alle Kreditinstitute neu, ist die Art und Weise der Datenerhebung und die Verpflichtung ein zeitnahes Reporting zu etablieren.

Die neue Richtlinie der EU Kommission (2014/49/EU) muss bis zum 03. Juli 2015 in nationales Recht umgesetzt sein.

Banken müssen dann zukünftig in der Lage sein die nachfolgenden Informationen in turnusmäßigen Intervallen aber zusätzlich auch ad hoc, also auf Verlangen der Aufsichtsorgane, zur Verfügung zu stellen. Im Einzelnen ist das:
den Rechtsanspruch auf eine Entschädigung pro Konto bzw. Kunde,
die Höhe der entschädigungsfähigen bzw. gedeckten Einlagen pro Kunde sowie
die Summe der entschädigungsfähigen bzw. gedeckten Einlagen auf Institutsebene

Voraussetzung ist eine funktionierende IT, um den Umfang der gehaltenen Einlagen auf Knopfdruck feststellen zu können. Die Entschädigung erfolgt nach dem Entwurf des Gesetzes nicht mehr auf Antrag, sondern wird seitens des Einlagensicherungssystems ermittelt und gewährt. Im Regelfall gilt der Einlagenschutz bis 100.000 €.

Viele Grüße
amos

Zentrale europäische Einlagensicherung in Vorbereitung

Mercury @, Samstag, 21.11.2015, 13:10 vor 3715 Tagen @ Amos 887 Views

Hallo,

ein kleines Puzzlestück, das im Trubel der letzten Tage etwas untergegangen ist: Es soll ein europäischer Einlagensicherungsfond eingerichtet werden.

Welt: Zugriff auf Einlagensicherungsfond

Dann kann wenigstens mein Geld am Mittelmeer Urlaub machen.

Grüße

Mercury

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„Meine Arbeit ist ein Versuch, mit großer Traurigkeit die Tatsache der westlichen Kultur zu akzeptieren." Ivan Illich

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