Dublin-Verfahren für Syrer ausgesetzt
In den Massenmedien ist zu lesen, dass das "Dublin-Verfahren" für Syrer ausgesetzt wurde.
Zitat aus:
http://www.zeit.de/politik/ausland/2015-08/fluechtlinge-dublin-eu-asyl
"Nach der Dublin-Verordnung müssen bislang alle Flüchtlinge in dem EU-Staat Asyl beantragen, den sie als erstes betreten."
Nun, das "Verfahren" ist eigentlich eine "Verordnung":
https://de.wikipedia.org/wiki/Verordnung_%28EU%29_Nr._604/2013_%28Dublin_III%29
Und Verordnungen kann man ja je nach Bedarf ein- und ausschalten.
Aber was ist mit Gesetzen?
§ 26a AsylVfG
Ein Ausländer, der aus einem Drittstaat im Sinne des Artikels 16a Abs. 2 Satz
1 des Grundgesetzes (sicherer Drittstaat) eingereist ist, kann sich nicht auf
Artikel 16a Abs. 1 des Grundgesetzes berufen. Er wird nicht als
Asylberechtigter anerkannt.
§ 16a GG
(1) Politisch Verfolgte genießen Asylrecht.
(2) Auf Absatz 1 kann sich nicht berufen, wer aus einem Mitgliedstaat der
Europäischen Gemeinschaften oder aus einem anderen Drittstaat einreist,...
siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Asylkompromiss
Der aufwachende Michel lernt: Gesetze kann man ignorieren, übergehen, dehnen, strecken, auslegen, ganz nach Bedarf...
Bin gespannt ob der Michel sich das gefallen lässt oder ob er dann seinerseits auch irgendwelche Gesetze, die ihm nicht passen, einfach ignoriert, übergeht, ...
Dem Chaos ist die Scheunentür geöffnet.
Viele Grüße
Konstantin