Mal ganz dumm gefragt: Thema Notstandsgesetze

Christian @, Dortmund, Sonntag, 23.08.2015, 22:06 vor 3806 Tagen 5728 Views

Hallo in die Runde. Einiges ist zum Thema Notstandsgesetze ja schon geschrieben worden hier, zuletzt im Zusammenhang mit Energieproblemen.

Mich interessiert eine Antwort auf diese Frage:

Hat die aktuelle Bundesregierung die Möglichkeit, einen Notstand auszurufen, aufgrund dessen die kommende Bundestagswahl bis auf weiteres ausgesetzt werden kann? Falls ja: Wie lange könnte das gehen? Und wer muss das mit welcher Mehrheit beschließen?

Danke für die Hilfe! Christian

--
Und weil der Mensch ein Mensch ist,
drum braucht er was zu essen, bitte sehr!
Es macht ihn ein Geschwätz nicht satt,
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Sehr gute Frage, bin auf weitere Antworten gespannt.

zip @, Sonntag, 23.08.2015, 23:10 vor 3806 Tagen @ Christian 4229 Views

Das war seinerzeit ein großes Thema. Da gingen die Leute auf die Straße, weil das inakzeptabel war (gemäß der damaligen Diktion). Wie sieht das eigentlich auf heutige Verhältnisse bezogen aus?

Mazedonien lässt grüßen.

Beste Grüße vom

--
.zip

Notstand Bundesstag unauflösbar (lt. Bundeszentrale :) - Nachtrag: Wer hat vor 50 Jahrn die Migranten geholt (ed)

azur @, Montag, 24.08.2015, 00:12 vor 3806 Tagen @ Christian 5381 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 24.08.2015, 00:32

Hallo Christian,

na dann google doch mal mit Notstand+Wahlen, oder ist das bei Dir kaputt [[zwinker]] [[freude]]?

Da findet man die BPB: "Verteidigungsfall, Spannungsfall, Katastrophenfall
die verfassungsrechtlichen Regeln, nach denen die Staatsorgane zur Abwehr besonderer Notlagen ermächtigt werden. Die N. wird durch einfache Notstandsgesetze (insbesondere Gesetze zum Zivilschutz, die Sicherstellungsgesetze, Gesetz zur Beschränkung des Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnisses) näher ausgestaltet. Das GG enthält Regelungen für den äußeren Notstand (Verteidigungs- und Spannungsfall) und den inneren Notstand (innere Unruhen und Naturkatastrophen). Ein Ausnahmezustand ist dem GG fremd.

Äußerer Notstand

Zur Kontrolle der Exekutive in Kriegszeiten ist u. a. vorgesehen, dass Bundestag und Landtage ihre Tätigkeit nicht aufgrund von Neuwahlen unterbrechen."

Ist das nicht herrlich formuliert? Wie auch das:

"Der Bundestag darf nicht aufgelöst werden, die Funktionsfähigkeit des Bundesverfassungsgerichts ist zu erhalten. Mit Zustimmung des Bundesrats kann der Bundestag den Verteidigungsfall jederzeit für beendet erklären."
http://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/22619/notstandsverfassung

Wie ist es nun im inneren Notstand? Da müsste man erst mal in die Bibliothek oder CM fragen.

Aufstände usw. siehe hier: http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=innerernotstand.php

fakultativ: http://www.lexexakt.de/index.php/glossar?title=staatsnotstand.php
https://de.wikipedia.org/wiki/Innerer_Notstand
https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsgesetzgebung
https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze

Und wer hat es geschaffen? Kleiner Tipp: Die immer nur bösen 68er (die auch Zustände mit beseitigt haben, die selbst Konservative heute für überkommen halten - siehe Don Alphonso*) waren sehr dagegen.
https://de.wikipedia.org/wiki/Au%C3%9Ferparlamentarische_Opposition

NOTSTAND - DAS ENDE ALLER SICHERHEIT?
Gesetze zwischen Friedensordnung und Kriegsrecht
Von Augstein, Rudolf
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46266397.html

Siehe auch:
http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-41759560.html

Und weil wir es neulich hatten - es war nicht Claudia Roth und Consorten, die die Türken hergeholt hat.

Das kann man sehr schön hier nachlesen: https://de.wikipedia.org/wiki/Anwerbeabkommen_zwischen_der_Bundesrepublik_Deutschland_u...

Dabei darf man sich natürlich nicht von dem Artikel die Augen vernebeln lassen,wo vorwiegend darauf abgestellt wird, welches Ministerium was gemacht habe (was schlussendlich völlig egal ist). Es ist klar zu sehen: Die Arbeitskräfte seien knapp geworden und die deutsche Wirtschaft bestellte richtige Kontingente, z. B. der Bergbau einmal fix 9.000 Mann.

Die sollten alle wieder gehen, aber die Türken blieben und holten, zum "Erstaunen" aller Familien nach. Das war allen hochrangigen Politikern aus CDU und SPD angeblich nicht klar, aber sie sahen bald die Gefahr.

Kurz: Als die DDR bzw. der Ostblock die Grenzen dicht gemacht hatte, und keine Mengen mehr von dort kamen, holte man erst Griechen, Itakas [[zwinker]] und Portugiesen. Es wollten viele Länder Entsendegesetze mit Deutschland abschließen. Auf Grund des Drucks von NATO und USA soll dann die Türkei den Vorzug bekommen haben (man darf auch nicht vergessen, dass es in der Geschichte sehr gute Verbindungen zu den Türken gab, schon zu Kaisers Zeiten).

Ein schöner Nebeneffekt war wohl, dass die zugereisten jungen Männer erst die Rentenkassen füllten, und vor allem auch die betrieblichen Pensionskassen, denn die jungen Arbeiter bezogen ja damals daraus keine Leistungen. Das hat den Blick zusätzlich vernebelt. Nunmehr beziehen viele der scjhon vor Jahren Angekommenen mehr Leistungen, als sie erbringen.

Eines noch: Wenn mal wieder dieser Unfug kommt, die Gastarbeiter bzw. die Türken hätten Deutschland wieder aufgebaut: Die ersten Kontingente kamen nach 62, die Türken erst nach 68. Das war wohl das Meiste schon wieder im Gange. Wenn man sich zudem dann noch die Prozentzahlen an der Gesamtbevölkerung ansieht, die z. B. die Türken vor dem Nachzug der Familien (und auch das muss im Interesse der "wirklichen Entscheider" - so nach Seehofer - gewesen sein) ansieht, dann erkennt man, wie dämlich es ist, von dem Wiederaufbau mittels Ausländer zu sprechen.

Siehe vor alle auch hier: http://www.swr.de/international/de/-/id=233334/nid=233334/did=4660052/1uz7rvm/index.html (rein informativ, was es sehr ist - teile daran etliches nicht)

Aber auch hier: http://www.deutschlandradiokultur.de/die-tuerkischen-arbeiter-waren-zunaechst-etwas-wie...

Und vor allem das hier, bereits von vor fast 10 Jahren:

"Wir haben Gegen-Gesellschaften"
Die Zahl der Deutschen schrumpft, die der zugewanderten Moslems wächst. Die Demographie werde zur Waffe, sagt der Bevölkerungswissenschaftler Herwig Birg
http://www.welt.de/print-welt/article201022/Wir-haben-Gegen-Gesellschaften.html

Heute wäre dieser Artikel wohl undenkbar!

Fazit: Wie ich neulich schrieb: CDU sowie Industrie- und Arbeitgeberverbände haben die Migration hier betrieben. Und wieder sind alle dafür.
Siehe: Die blinken rechts und biegen anders ab - Wer ist hauptverantwortlich? CDU/CSU, deutsche Oligarchen und Industrieverbände!

Viele freundliche Grüße

azur


* Don Alphonso sehr lesenswert - aktuell zu Flüchtlingen und dem Umgang mit Besorgten.

Edit - dont miss it (bzw. nicht verpassen): https://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Gedenktafel_AnwerbeabkommenHauptbahnhof_M%C3%BCnche...

Die Macherin sieht sympathisch aus: http://www.br.de/nachrichten/anwerbeabkommen-tuerkei-erinnerungszug100~_image-8_-226521...

Und so wurde das begangen: http://www.ganz-muenchen.de/freizeitfitness/alle_veranstaltungen/2011/10/trt_kulturzug/...

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Das nenn ich mal eine Antwort!

Christian @, Dortmund, Montag, 24.08.2015, 00:41 vor 3806 Tagen @ azur 3990 Views

Hi Azur,

vielen Dank für die umfangreiche Sammlung.

Besonders schön finde ich dieses Zitat

"Nicht eine böswillige, eine rat- und hilflose Bundesregierung kann genügen, das Unwiderrufliche anzuordnen, eine von besessenen Ministern und obrigkeitshörigen Staatssekretären fehlinformierte Regierung, wie wir sie ja schon in Bonn erlebt haben"

aus dem Spiegel von 1966:

http://www.spiegel.de/spiegel/print/d-46266397.html

Um auf meine Ausgangsfrage zurückzukommen:

Ganz offensichtlich scheint es also eine Möglichkeit zu geben, dass ein wie auch immer gearteter Notstand ausgerufen werden kann und sich Neuwahlen somit erledigen.

Ich finde diesen Aspekt ganz interessant, da ich mich frage, wie lange eine unzufriedene christlich-konservative Wählerschaft eine christlich-konservative Kanzlerin unterstützen möchte, deren politische Entscheidungen sich möglicherweise nicht mehr mit den politischen Erwartungen der Wähler decken.

Ich spüre mittlerweile auch in gemäßigten Kreisen eine gewisse Anspannung in Bezug auf die aktuelle Flüchtlingsthematik. Und ich kann mir gut vorstellen, dass sich das steigert. Wäre aber doch blöd für die Union, wenn die eigenen unzufriedenen Wähler laut Umfragen dann mal richtig konservativ wählen wollen würden...

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Danke, war auch eine sehr spannende Frage von Dir! - Ein Leser ergänzte

azur @, Montag, 24.08.2015, 01:53 vor 3806 Tagen @ Christian 3796 Views

Hallo Christian,

danke, war auch eine sehr spannende Frage von Dir!

Eine Ergänzung: "Oder wussten Sie, dass es keine einzige diplomatische Initiative von deutscher Seite aus gab, um Gastarbeiter ins Land zu holen? Es wurde im Gegenteil von sämtlichen Entsendeländern teils massiver Druck aufgebaut, um eine deutsche Genehmigung für die Entsendung von Kontingenten zu erhalten. Die Entsendeländern hatten nämlich alle zwei Dinge gemeinsam: eine schwächelnde Wirtschaft und ein großes Bevölkerungswachstum. Man erhoffte sich dort von einer Entsendung zum Einen den Abfluss potentiell destabilisierender Menschenmassen und zum Anderen den Rückfluß von Devisen und vergleichsweise gut ausgebildeten Rückkehrern."
http://www.pi-news.net/2009/07/die-zukunft-gehoert-dem-der-sich-erinnert/

oder:
http://www.pi-news.net/2011/09/turkische-gastarbeiter-marchen-1/

oder oder oder:
https://www.google.com/search?q=knortz+diplomatische+tauschgesch%C3%A4fte+site%3Api-new...


Ergänze auch: Man lese vor allem auch die Leserdiskussion, wenn auch schon etwas älter: Deutschtürken wandern aus: "Schade, Deutschland, ich bin weg" - http://www.taz.de/!5128053/

Sowie mit diesem Text bzw. Song:
"Kein Durst": https://www.youtube.com/watch?v=i-hJK1hUw44 - da kann man nachdenklich werden und sogar schwärmerisch.

Ja und zu den "Wahl"-"Optionen": Man sieht, wie das angebliche Spektrum täuscht (mit der treffend als Stimm-Abgabe genannten Nummer). Es ist nicht viel mehr wert, als bei den 2 Parteienzirkus lange in GB oder heute noch in den USA. Wobei ich nach wie vor finde, dass es Vorteile hat, dass Macht nicht mehr erblich in Händen Absoluter ist, die man nicht ohne Gewalt wegbekommt, und die keinem unterworfen sind (keinem Gesetz, keiner Kontrolle usw.: https://de.wikipedia.org/wiki/Wilhelm_II._(Hessen-Kassel)* ).

Viele freundliche Grüße

azur


* so z. B.: Kurfürst

Die drei letzten regierenden Generationen des Kurhauses waren in heftige Generations- und Familienkonflikte verwickelt. Nach dem Tod des reaktionären Wilhelm I. am 27. Februar 1821, der eine Politik der Rückkehr in die Verhältnisse am Ende des 18. Jahrhunderts verfolgt hatte, leitete Wilhelm II., nachdem er die Regierung angetreten hatte, sofort zeitgemäße Reformen in der Verwaltung ein. Jedoch verfolgte er insgesamt eine konservative Politik. Er berief – entgegen den Erwartungen des Bürgertums – weder die Landstände ein, noch konnte er sich seinen Staat mit einer zeitgemäßen Verfassung im Sinne einer konstitutionellen Monarchie vorstellen."

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GG Artikel 115 h (3)

Rybezahl, Montag, 24.08.2015, 13:47 vor 3805 Tagen @ Christian 2776 Views

Grundgesetz 115 h Absatz (3):

3) Für die Dauer des Verteidigungsfalles ist die Auflösung des Bundestages ausgeschlossen.

Allerdings auch Absatz (1) lesen:

1) Während des Verteidigungsfalles ablaufende Wahlperioden des Bundestages oder der Volksvertretungen der Länder enden sechs Monate nach Beendigung des Verteidigungsfalles.

Quelle:
http://www.documentarchiv.de/brd/1968/grundgesetz-notstandsgesetze.html

Im absoluten Niedergang befindliche Verwaltungen kümmern Gesetze aber wahrscheinlich eher weniger. Also...

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Dieses Schreiben wurde elektronisch erstellt und enthält deshalb keine Unterschrift.

Vorsicht: Du musst inneren und äußeren Notstand unterscheiden - Danke @MichaelKrause - interesante Leserbriefe

azur @, Montag, 24.08.2015, 15:53 vor 3805 Tagen @ Rybezahl 2702 Views

Hallo Rybezahl,

wie ich oben schon schrieb, und wie auch dankbarerweise der weitere Fachmann Michael Krause vorhin erklärte, muss zwischen innerem und äußerem Notstand unterschieden werden.

Das eine ist vor allem für Angriffe von außen, wie schon der Begriff Verteidigungsfall ausdrückt. Da passt die von Dir genannte Norm natürlich. Aber eben nicht (direkt) auf die interessante Frage, welche Christian gestellt hat.

Wer körperlich nicht eingeschränkt ist, wie meine Wenigkeit, der kann in die Fachbibliothek gehen (kann leider derzeit nicht mal meine Fachbücher rausholen und heben) und schauen, wie weit die Regelungen zu Wahl in inneren Notstand aussehen. Könnte sehr ähnlich oder gleich sein, aber auch analoge Anwendung finden (spannend ist auch, was der von mir verlinkte Augstein zur Ausrufung des V-Falles durch die BReg, ohne BT, aussagt).

Michael hat dankbarerweise angekündigt, dem nach zu gehen und zu ergänzen
. Vielleicht kann auch Jurist CM (herzliche Grüße) etwas dazu sagen.

Schau mal bitte hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsverfassung (und bitte nächstes Mal den Begriff nach, den Du verwenden willst). Das ist schon aufschlussreich.

Weiter. https://de.wikipedia.org/wiki/Deutsche_Notstandsgesetze

https://de.wikipedia.org/wiki/Ausnahmezustand#Charakteristika

( https://de.wikipedia.org/wiki/Spannungsfall
https://de.wikipedia.org/wiki/Katastrophenfall )
usw.

Nichts für ungut. Mir geht es auch oft so, dass ich viel lerne, wenn ich (vorher) nachschlage.

Viele freundliche Grüße

azur

PS: zu dem Teil meiner Antwort in diesem Faden, in dem es um das Anwerbegesetz geht, kamen zwei Bitten Zuschriften einzustellen. Hoffe, dass geht noch mal in Ordnung, aber es soll eine Ausnahme sein, denn es kann jeder eine (anonyme) leserzuschrift selbst einstellen: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=166685

"Was ich mich bereits seit einiger Zeit frage:
Wie bescheuert muss die Regierung eines Landes eigentlich sein, die den Staat eigentlich und im Kern doch allein (!) tragenden Menschen vor den Kopf zu stossen, zu verprellen, zu beschimpfen, zu verleumden gar, diese sich zu Gegnern machen ...
wenn doch ganz klar ist, dass der Staat
in der erst-naechsten Krise dann lautlos kollabiert, (siehe die verblichene DDR) weil es doch stets NUR (!) die juengst Verprellten Menschen waren, die das Skelett eines Staates ueberhaupt ausmachen, ihn tragen ...
... die dann in der Krise jedoch still und freundlich laechelnd beiseite treten werden:
Mit beiden Haenden in den Taschen.
Aus Genderbefleissigten, Gutmenschen, linken Anarchos, Lichterkettenschwingern etc. laesst sich kein Staat bauen."


"Sehr schöne Zusammenfassung von Dir.

Ergänzend aber bleibe nicht unerwähnt, vie viel nachhaltiger die DDR in der gleichen Frage unterwegs war.

Dazu ist unbedingt zu sagen, daß dir DDR ein anteilig nicht nur größeres Arbeitskräfteminus hatte, sie zahlte auch weniger als die Arbeitgeber im Westen.

Und heute sind die ehemaligen Gestarbeiter aus Angola, Mozambique, Chile, Vietnam aber selbst Ungarn und Bulgarien in ihrer Heimat i.d.R. gemachte Leute!

Dennoch kam mir beim lesen Deines Textes und der erkennbaren Entvölkerungs- Auswirkung auf die mitteldeutschen Gebiete der Verdacht, dass selbst die Wiedervereinigung ruhig auch mal aus rein Arbeitskräftebeschaffungsmaßnahmensicht betrachtet werden könnte.

Gruss K."

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Danke

Rybezahl, Montag, 24.08.2015, 18:16 vor 3805 Tagen @ azur 2591 Views

Schau mal bitte hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Notstandsverfassung
(und bitte nächstes Mal den Begriff nach, den Du verwenden willst). Das
ist schon aufschlussreich.

Genau dort habe ich die Verlinkung in meinem Beitrag gefunden (Recherchezeit: 1 Minute). Ich bezweifle, dass die Notstandsgesetze das hergeben, was Christian im Eingangsbeitrag erfahren möchte.

Aber wie gesagt: Im absoluten Notfall schaut doch niemand mehr auf Gesetze. Da wird gemacht und gut...

--
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Da magst Du recht haben - und es kommt ja auch von außen ;) (ed: Danke für das Einstellen der Norm)

azur @, Montag, 24.08.2015, 18:31 vor 3805 Tagen @ Rybezahl 2566 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 24.08.2015, 18:34

Aber wie gesagt: Im absoluten Notfall schaut doch niemand mehr auf
Gesetze. Da wird gemacht und gut...

Das kann sehr gut so sein, aber wir wollen es ja genau wissen.

Was für den Fall einer äußeren Bedrohung bzgl. Wahlen usw. gilt, wissen wir. Das Andere noch nicht genau.

Es dürfte, im Rahmen der Auslegung z. B. bzw. dem Bilden einer anwendbaren Analogie ein vergleichsweise Fall vorliegen. Aber wie gesagt: Genau wissen wir es noch nicht (und vermutlich ist das selten beschriebenes Spezialwissen).

Schönen Abend [[top]]

Edit: Das Einstellen der einschlägigen Norm durch Dich, war ja auch sehr gut. Es ist nur immer die Frage, ob etwas einschlägig bzw. wie die Norm auslegbar ist, und wie die eigentliche Frage gelöst werden muss.

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Sorry

Rybezahl, Montag, 24.08.2015, 22:07 vor 3805 Tagen @ azur 2456 Views

Edit: Das Einstellen der einschlägigen Norm durch Dich, war ja auch sehr
gut. Es ist nur immer die Frage, ob etwas einschlägig bzw. wie die Norm
auslegbar ist, und wie die eigentliche Frage gelöst werden muss.

Hallo azur!

Ein misslungener Putschversuch wird vermutlich nach dem Strafgesetzbuch verhandelt. Gelingt der doch, ist es ja auch egal.

Bezogen auf die Ursprungsfrage: Wenn es soweit ist, ist es wahrscheinlich schon zu spät.

Schönen Abend wünscht
Rybezahl.

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Anhang

Rybezahl, Montag, 24.08.2015, 23:02 vor 3805 Tagen @ Rybezahl 2500 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 24.08.2015, 23:09

Grundgesetz

Artikel 1

(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

(2) Das Deutsche Volk bekennt sich darum zu unverletzlichen und unveräußerlichen Menschenrechten als Grundlage jeder menschlichen Gemeinschaft, des Friedens und der Gerechtigkeit in der Welt.

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Artikel 2

(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.

Der Anfang ist diskutabel:

"Artikel 1 (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt."

Wo überschreitet die staatliche Gewalt das Eigenvermögen des Staates, also seine reine Selbsterhaltung - ist die Frage!
Denn wo sie überschritten ist - da kann man nicht von Würde sprechen.


PS: Ich bin mit den Grenzen zufrieden. [[freude]]

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Wahlrecht Volkssouveränität Ewigkeitsklausel

Michael Krause @, Dienstag, 25.08.2015, 15:02 vor 3804 Tagen @ azur 2123 Views

Das Wahlrecht gehört als tragende Säule der Volkssouveränitat zu den Kernelementen des Art 20 Abs. 2 GG und unterliegt der Ewigkeitsklausel des Art. 79 Abs. 3 GG, kann also nicht geändert werden, schon gar nicht durch die nachträglich eingefügten Notstandsgesetze. Wahlen wegen eines inneren Notstands abzuschaffen, ist also nicht möglich. Unsere Oligarchen haben allerdings schon zu oft bewiesen, was sie vom Wahlrecht halten. Verfassungswidriges Wahlrecht hat das BVerfG in einer Vielzahl von Fällen festgestellt, auf Bundes-, Länder- und Eurpaebene. Ich erspare mir die Aufzählung. Dazu gibt es sicherlich genug Material im Internet. Das verfassungswidrige Bundeswahlrecht wurde erst in letzter Sekunde vor der vom BVerfG gesetzten Frist geändert. Wenn die Sicherheitslage es nicht zulässt, wird man Wahlen aussetzen, wenn es opportun erscheint.

Unterschied "Notlage" und "Notstand" - mit Beispiel aus Sachsen

modesto, Montag, 24.08.2015, 08:41 vor 3806 Tagen @ Christian 3721 Views

Guten Morgen,

nicht gerade ganz passend in Verbindung mit Wahlen, aber doch wichtig genug, um Einzelentscheidungen auf regionaler Regierungsebene zu treffen ohne Parlamentszustimmung.

Vielleicht wird dies im Zuge der aktuellen Entwicklungen zum Thema Asyl und Unruhen mal ein Thema sein.

Erinnerung:

Im Zuge des Skandals um die Bank Sachsen LB entschied der damalige Ministerpräsident Milbradt, die Regierungsvertreter der im Parlament vertretenen Parteien nur informierend, aber ohne das Länderparlament abstimmen zu lassen, die Sachsen LB zu verkaufen. An einem Sonntag veräußerte Milbradt die Bank an die Landesbank Baden-Württemberg.

Er berief sich auf eine "Notlage", die ihn berechtige, diese Entscheidung alleine zu treffen.

Wenn dies rechtens ist, würde das einzelnen Ministerpräsidenten eine enorme Macht verleihen und das Parlament überflüssig machen, um unpopuläre Entscheidungen alternativlos duchzusetzen.


"Die Landesregierung beruft sich bei dem eiligen Verkauf auf eine Notlage, um die Bank ohne Zustimmung des Parlaments umgehend veräußern zu können. "

http://www.zeit.de/online/2007/35/verkauf-sachsenlb-lbbw

Einen angenehmen Tag wünscht Euch allen
modesto

Innerer Notstand

Michael Krause @, Montag, 24.08.2015, 10:52 vor 3805 Tagen @ Christian 3419 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 24.08.2015, 10:59

Ich versuche das einmal etwas zu ordnen, bitte aber um Verständnis, dass dies angesichts der Komplexität der Materie hier nur bedingt möglich ist. Ich denke aber, dass die Grundzüge erkennbar werden.

Es wird der innere und der äußere Notstand unterschieden. Bei dem äußeren Notstand ist insbesondere die Bündnisklausel des Art 80 a GG spannend, wie aktuelle Ereignisse zeigen. Weiterhin spannend ist die Unterscheidung zwischen Verteidigungs- und Spannungsfall. Hierum geht es aber nicht.

Der innere Notstand begründen Naturkatastrophen und Unglücksfälle sowie drohende Gefahren für den Bestand oder die freiheitlich demokratische Grundordnung des Bundes oder der Länder. Hier geht es um Fallgruppe 2.

Schlüsselnorm ist hier Art 91 GG:

(1) Zur Abwehr einer drohenden Gefahr für den Bestand oder die freiheitliche demokratische Grundordnung des Bundes oder eines Landes kann ein Land Polizeikräfte anderer Länder sowie Kräfte und Einrichtungen anderer Verwaltungen und des Bundesgrenzschutzes anfordern.
(2) Ist das Land, in dem die Gefahr droht, nicht selbst zur Bekämpfung der Gefahr bereit oder in der Lage, so kann die Bundesregierung die Polizei in diesem Lande und die Polizeikräfte anderer Länder ihren Weisungen unterstellen sowie Einheiten des Bundesgrenzschutzes einsetzen. Hier entscheidet also die Exekutive! Die Anordnung ist nach Beseitigung der Gefahr, im übrigen jederzeit auf Verlangen des Bundesrates aufzuheben. Erstreckt sich die Gefahr auf das Gebiet mehr als eines Landes, so kann die Bundesregierung, soweit es zur wirksamen Bekämpfung erforderlich ist, den Landesregierungen Weisungen erteilen; Satz 1 und Satz 2 bleiben unberührt.

Entscheidend ist hier die Länderzuständigkeit! Ist das Land, dem die Gefahr droht zur Abwehr nicht bereit (!) oder in der Lage kann die Bundesregierung die Polizeikräfte des Landes und auch anderer Länder (!) ihren Weisungen unterstellen und auch Bundespolizei einsetzen. Auf Verlangen des Bundesrates (oder nach Beendigung der Gefahr) sind die Maßnahmen aufzuheben. Reichen o.g. Maßnahmen nicht aus, können auch die Streitkräfte im Inneren eingesetzt werden, wenn es der Bundestag oder der Bundesrat verlangt.

In Zusammenhang mit dem Notstand ist das Widerstandsrecht des Art. 20 Abs. 4 GG zu sehen.

Der innere Notstand wurde 1972 zur Bekämpfung der RAF schon einmal ausgerufen. Bei der Abhörung der Verteidiger der RAF ohne Rechtsgrundlage wurde sich auf § 34 StGB berufen (rechtfertigender Notstand). Der Rechtsstaat ist also auch um "kreative erweiterungen des Notstandsrechts nicht verlegen. Beim G8 Gipfel in Heiligendamm wurde die Bundeswehr ohne Ausrufung des Notstands im Inneren eingesetzt (Aufklärungstornados).

Wie gefährlich Notstandsgesetze sind, hat Art. 48 der Weimarer Verfassung gezeigt, der der Sargnagel der Weimarer Demokratie war (Reichstagsbrand).

Soweit in Kürze. Ggf. werde ich meinen Beitrag noch überarbeiten.

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