Klarstellung

Leser23, Donnerstag, 20.08.2015, 17:57 (vor 3808 Tagen) @ CrisisMaven2257 Views
bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 20.08.2015, 19:01

Hallo CM,
Wahlverweigerung ist heute keine angemessene Aktion, gemäß der heutigen Auslegung des Spruches.

Inwieweit Rupp das damals anders sah, ist mir nicht bekannt und bzgl. aktueller Erfordernisse belanglos.

Du zeigst völlig richtig an, daß das hiesige Wahlgesetz bzgl. demokratischer Ordnung Kokolores ist.

Ich klage die Untätigkeit der Wortelefanten in diesem Zusammenhang an.

Diesen ewige immer wiederkehrende feige Einknicken vor den Augen und Ohren des Feindes, dieses "na gut, dann eben weiter so", obgleich man vorher, als in vermeintlicher Anonymität sowieso fälschlich sicher wähnender Maulheld, der Lauteste sein wollte und sich, ganz entgegen seiner Tat, im Wort dagegen gestellt hat.

Diese Feiglinge, von denen Du pro Tag rein statistisch 9 von 10 siehst, sind gemäß Rupp, unser aller, also auch ihr eigener Feind.

Deshalb verliert auch inständig derjenige, der weder sich noch seinen Feind, hier sogar in Personalunion, kennt.

Haben sie wirklich all die Mutigen schon geschnappt, daß man sich nur noch von Feiglinge in den eigenen Reihen umgeben sieht?


PS an Rechtschreibekorrektur:
Ich erinnere mich daran, daß es bei der Einführung der neuen Rechtschreibung hieß, daß die gehabte Rechtschreibung weiterhin vollumfänglich gültig sei, da Altanwendern nicht zugemutet werden könnte, umzulernen.
Demnach ist "daß", an der richtigen Stelle, doch nicht reklamationswürdig, oder?

--
Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."


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