Range hat bis zum Schluss an das Märchen von der Unabhängigkeit der Justiz geglaubt.
Oder zumindest so getan.
Aber wer sich Träume erfüllen will, sollte erst einmal aufwachen.
GVG 147
regelt eindeutig, wer seine Vorgesetzten sind.
Und
GVG 146 ,
dass er zu machen hat, was die sagen.
Sollten Volljuristen doch wissen.
Und wenn er eine vertrauliche Weisung von seinem Chef erhält und sein Chef der Öffentlichkeit das Gegenteil erzählt, hat Range die Klappe zu halten.
Die Justiz ist nun mal in einem „Rechtsstaat“ von der Politik abhängig, nicht umgekehrt.
Und schon gar nicht unabhängig.
Kennen wir doch nicht erst seit Adolf Nazi.
Beim NSU-Prozess, zum Beispiel, ein Paradebeispiel der „Rechtsstaatlichkeit“ hätte er es z.B. auch erkennen können.
Da haben die Geheimdienstler, welche alle nichts gewusst haben, sich gegenseitig neben dem brennenden Wohnmobil auf die Füße getreten.
Die Politik hat vor dem Prozess entschieden, dass das Trio aus Mördern bestand.
Der parlamentarische Untersuchungsausschuss wurde mit der Aufgabe betraut, herauszufinden, wie die 3 so lange unentdeckt morden konnten.
Obwohl es nie einen Beweis gab, dass die 3 wirklich was damit zu tun hatten.
Entlastungszeugen starben plötzlich, Akten wurden tonnenweise geschreddert, VS schickt falsche Zeugen ins Gericht.
Die Politik lügt bis zum Verlust der Muttersprache.
Bleibt zu hoffen, dass Range kapiert hat und nun den Mund hält und sein Schweigegeld genießt.
LG
Isländer
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Alle meine Beiträge stelle ich unter Vorbehalt zukünftiger Erkenntnisse.
Die Zeiten des direkten Beweises sind vorbei.
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