Kleiner Nachtrag - Anfassen des Handy nicht verboten

Odysseus @, Freitag, 24.07.2015, 18:00 vor 3834 Tagen 4140 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 18:06

Das "Anfassen" oder "Nehmen" des Handys ist zumindest verschieden zum "Halten" zu beurteilen.

Wenn du z.B. dein klingelndes Handy einfach nimmst, OHNE einen Blick darauf zu werfen und einem Beifahrer gibst, ist das erlaubt.

Nehmen, um kurz die Uhrzeit abzulesen ist verboten.

Hier ein Artikel zum Thema:

http://www.spiegel.de/auto/aktuell/urteile-zu-handyverbot-am-steuer-was-autofahrer-duer...

Wenn du dein Handy also nur z.B. an einer anderen Stelle positionieren wolltest und es deshalb angefasst hast, gäbe es zumindest bei einer Einlassung Chancen.

Ein wohlformulierter Einspruch könnte da evtl. Erfolg haben.
Dazu brauchts zumindest beratend einen Anwalt.
Aber du müßtest vorher eigentlich den Bericht des Polizisten lesen, ob er wirklich nur auf "halten" abstellt. Also Einsicht in die Akte.

Den Widerspruch mußt du binnen der 2 Wochen machen. Da reicht: Ich widerspreche dem Bescheid vom ....NR..... etc.

Für die Begründung hast du dann mehr Zeit.

Abzuschätzen wäre das Risiko eines höheren Bußgeldes.

Handy-Urteile zu studieren, könnte einen gleichartigen Fall hervorbringen, den man anführen kann.

Einen echten Rechtsstreit ohne Versicherung: Finger weg.

Gruß Odysseus

Ein paar "Neins" seien gestattet ... Teileinlassungen sind in Strafverfahren bedenklich ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 24.07.2015, 18:43 vor 3834 Tagen @ Odysseus 5518 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 18:51

Das "Anfassen" oder "Nehmen" des Handys ist zumindest verschieden zum "Halten" zu beurteilen.

Grundsaetzlich ja, aber dann ...

Wenn du dein Handy also nur z.B. an einer anderen Stelle positionieren wolltest und es deshalb angefasst hast, gäbe es zumindest bei einer Einlassung Chancen.

... hat der "Betroffene" zugegeben, ein Mobiltelefon (ich nehme an, darum geht es in diesem "Thread")

- zu besitzen und

- in Griffweite mitgefuehrt zu haben.

Das kann strafprozessual von Bedeutung sein (Teilgestaendnis/-einlassung, s.u.).

Ein wohlformulierter Einspruch könnte da evtl. Erfolg haben.

Das bezieht sich auf die Anhoerung? Es gibt erst Anhoerung, dann Bussgeldbescheid.

In der Anhoerung soll der Betreffende Gelegenheit erhalten, die Sachlage so darzustellen, dass auf einen Bescheid evtl. verzichtet oder die Busse abgemildert werden kann.

Der Einspruch ist das eigentliche Rechtsmittel. Anhoerung ist prozessrechtlich unbedeutend, kann schaedlich sein.

Dazu brauchts zumindest beratend einen Anwalt.

Wenn der ein guter Strafverteidiger ist. Verkehrsrechtsanwaelte sind nicht mit einem Kempf oder Strate vergleichbar, jedenfalls in der Regel.

Aber du müßtest vorher eigentlich den Bericht des Polizisten lesen, ob er wirklich nur auf "halten" abstellt. Also Einsicht in die Akte.

Richtig, daher empfiehlt sich, nicht auf die Anhoerung eine Einlassung abzufassen, sondern Akteneinsicht zu beantragen, s.u.

Was z.B. die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hier schreibt (im zweiten Absatz), ist falsch und gehoert seit Jahren der neuen Rechtslage angepasst.

Seit einer Entscheidung des Europaeischen Menschenrechtsgerichtshofes hat der
Beschuldigte/Angeklagte
, zumindest der unverteidigte, Anspruch auf Akteneinsicht.

Das ist bald zwanzig Jahre her und noch nicht bei allen deutschen Gerichten und Staatsanwaelten angekommen?! (Siehe auch Verfassungsgerichtshof Oesterreich.)

Den Widerspruch mußt du binnen der 2 Wochen machen. Da reicht: Ich widerspreche dem Bescheid vom ....NR..... etc.

Einspruch. Es heisst Einspruch.

Für die Begründung hast du dann mehr Zeit.

Nein, einer Begruendung bedarf es nicht. Es wird dann entweder das Verfahren eingestellt oder geht zum Amtsgericht, das dann einen Verhandlungstermin anberaumt (oder evtl. nicht).

Abzuschätzen wäre das Risiko eines höheren Bußgeldes.

Unwahrscheinlich, da hier (fuer mich) nicht erkennbar, was dazu fuehren sollte. Es geht ja nicht drum, dass, wie bei einer Umwelt-OWi, etwa waehrend des Prozesses herauskommt, dass der Betroffene 2.000 Liter und nicht nur 500 Liter Heizoel ins Grundwasser abgelassen hat.

Zu der Teileinlassung: das ist ein zweischneidiges Schwert im Strafprozessrecht.

Zschaepe soll nach dem Rat ihrer Verteidiger genau deshalb vollumfaenglich schweigen, weil alles andere die Gefahr birgt, dass es zu einem Teilgestaendnis uminterpretiert wird.

Fiktives, aber reelles Beispiel: Dem A wird vorgeworfen, er habe in Duisburg einen Mord begangen. A wohnt und arbeitet in Muenchen. Der Mord in Duisburg habe in der Z-Strasse stattgefunden, am 15. um 23:00 Uhr.

Wenn er nun aussagt "Aber wie denn - um die Zeit war ich doch in der Disco 'Ida', die ist in der W-Strasse, x Kilometer entfernt" - dann hat er bereits zugegeben, ueberhaupt in Duisburg gewesen zu sein! Die Chancen eines Schuldspruches haben sich u.U. vertausendfacht!

Genauso kann eine Teileinlassung, die das Beruehren des Telefons zugibt, Weiterungen haben, die einen Anwalt, so er was taugt, i.d.R. von solchen Manoevern abraten laesst!

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Danke- - Ein Versehen, sollte an den Thread

Odysseus @, Freitag, 24.07.2015, 19:21 vor 3834 Tagen @ CrisisMaven 2725 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 19:33

als Antwort hier hin:

http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=362650


Hi Chris,

war ein Versehen, ein eigener Thread ist ja Qautsch, sollte als Antwort an den Thread.

(@Moderator: kannst du das noch vornehmen?)

Weiß auch nicht wie ich das hinbekommen habe. [[sauer]]

Du hast natürlich Recht, wenn, kann man sich nur in der Anhörung einlassen,

bei der vorherige Akteneinsicht unerläßlich ist.

Da in diesem Fall die Möglichkeit der Anhörung nicht genutzt wurde, ging es eben weiter zum Bescheid. Dem kann man eben fristgercht widersprechen. Dann wird das Verfahren eingeleitet, daß eben ohne Rechtsschutzversicherung vor allem finanzielle Risiken birgt.

Dank für deine Zusatzerläuterungen

Gruß Odysseus

Nachträglich verschieben geht leider nicht…

Moderator @, Freitag, 24.07.2015, 19:36 vor 3834 Tagen @ Odysseus 2557 Views

(@Moderator: kannst du das noch vornehmen?)

… das kann ich leider auch nicht.
Du könntest allenfalls den Beitrag an der richtigen Stelle neu schreiben, aber jetzt, nachdem CM schon geantwortet hat, machte das wenig Sinn (er müsste den Beitrag dann auch neu schreiben).

Habe das ja im andern Thread auch noch verankert ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 24.07.2015, 19:43 vor 3834 Tagen @ Moderator 2530 Views

(@Moderator: kannst du das noch vornehmen?)

… das kann ich leider auch nicht.
nachdem CM schon geantwortet hat, machte das wenig Sinn (er müsste den Beitrag dann auch neu schreiben).

hier: http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=362663

Ich denke, da findet sich jeder zurecht.

--
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Gehts ums Handy oder um Steuern?

Leser23 @, Freitag, 24.07.2015, 19:57 vor 3834 Tagen @ Odysseus 2812 Views

ZITAT aus Urteilen:
"Telefonieren auf dem Standstreifen - verboten
Wer zum Telefonieren auf dem Seitenstreifen einer Autobahn oder Kraftfahrstraße hält, verstößt nach Ansicht des OLG Düsseldorf gleich doppelt gegen die StVO"

Verstanden, soweit.
Daraus ergibt sich allerdings, daß das halten an allen anderen Strassen zum telefonieren erlaubt ist, oder?

Ich erinnere mich dunkel, daß genau das auch gefordert wurde, „bei nächster Gelegenheit anzuhalten“, oder so.

Diese nächste Gelegenheit kann innerhalb der in Bordsteine flächendeckend eingefassten Deutschlands schon mal 30 min vom jeweiligen Aufenthaltsort entfernt sein, wenn man auf der Suche nach einem regulären Parkplatz ist, bestenfalls noch mit Netzempfang (also nicht in einer Tiefgarage) und nicht in der prallen Sonne, wo man den Motor ja wegen der sonst nicht gegebenen Klimaanlage laufen lassen müsste.

Ergo stellt sich die Frage, wenn es keine Kraftfahrstrasse ist, also ordinäre Landstrasse, oder Ortsstraße, was tun bei klingelndem Handy (sofern keine Freisprecheinrichtung an Bord ist), einfach in die Eisen und rechts stehen bleiben?


Und da wir grad dabei sind.

Ich habe unlängst das Schauspiel mit ansehen müssen wie sich eine Bluetooth Freisprechverbindung permanent ein und ausschaltete, also der Fahrer mit dem organisieren dieser Freisprecheinrichtung dermassen vom Verkehr abgelenkt war, daß jegliche reguläre Handybenutzung eine Erhöhung der Verkehrssicherheit um 100% gewesen wäre.


Und da wir grad dabei sind.

Tablett?
Darf man dort drauf schauen, wenn man nach der Uhrzeit schauen möchte?
Oder die bekannten SMS Alternativen mit dem Tablett bedienen, ist ja auch nicht illegal, oder doch?

Und da wir grad dabei sind.

Zigaretten, noch erlaubt?
Anzünden mit Streichhölzern evtl. verboten (man braucht ja zwei Hände, ich sehe das immer in Relation zum Handy)?
Selbsgedrehte Zigaretten, oder Pfeifen nachstopfen, die alle Minute lang ausgehen, man permanent danach schauen muss, alles nicht reglementiert, ggü. dem Handy?

Zeitunglesen?

Landkraten schauen?

Navi angucken? Was ist da anders, als das Telefon nach der Uhrzeit sehen?

Oder Tacho vergleichen, wie schnell man ist? Ist das noch erlaubt?

Oder in den Rückspiegel schauen?
Solange ich dort hineinschaue, schaue ich doch auch nicht nach vorn!
Gibt’s dazu schon eine Angabe über eine maximale Nutzungsdauer am Stück?

Darf ich mir noch eine Packung Papiertaschentücher selber greifen und mich schnäuzen oder muss das der Beifahrer für mich machen?

Absurdistan!

Durchatmen!

.
.

Verkehr macht Spaß, weil viele Dinge darin logisch sind und Logik eben Spaß macht!

Eine Logik entspringt der Tatsache, daß an Verkehrsknotenpunkten, an denen aufgrund gehabter Geschehnisse Gefahren entstanden, man Maßnahmen getroffen hat, diese Gefahren zu entschärfen.

Dafür sei einfach mal eine neu geschaffene 80km/h Begrenzung, in einer scharfen Kurve, nach entsprechenden Geschehnissen genannt, oder eine Ampel an einer Fußgängerquerung nach vorausgegangenen Problemen ebanda!

Es gibt also Anlässe und angemessene logische Konsequenzen, sprich richtige Reaktionen!

Das sind logische Maßnahmen, die das Leben für alle Verkehrsteilnehmer angenehmer und sicherer machen.

Sehe ich die Rubrik Handy und die verlinkte Rechtssprechung isoliert vor mir (z.B. Uhr auf Handy anschauen), dann entfernt sich der Gesetzgeber hier, nach meiner Beobachtung, von der Thematik Logik ins Nirwana!

Denn was unterscheidet das Gespräch mit meinem Beifahrer von dem Gespräch mit meinem imaginären Beifahrer hinter der Telefonleitung, bzgl. Aufmerksamkeit?

Konsequenterweise gehört also der sprechende Bei- oder Mitfahrer genauso auf den Index, oder auch Autos, bei denen der Fahrer nicht mittels Scheibe zumindest akustisch klar isoliert von dem Mitfahrern, der Aufmerksamkeit des Verkehrs höchste Beachtung schenken kann.

Weiterhin fordere ich einen Beweis, der das telefonieren ohne Freisprecheinrichtung, oder das Bedienen eines Handys im Vergleich zum benutzen einer Zigarette, als verkehrsgefährdender identifiziert!

Irgendeine Studie irgendetwas muss es doch dazu geben.

Irgendeine Statistik, irgendeine Erfahrung, irgendwas dazu bekannt?

Bis dahin unterstelle ich, daß es sich hierbei um Willkür handelt, und sich diese Willkür Kraft der Machverhältnisse einen Rechtanschein gegeben hat.

An dieser Stelle gilt die Kritik anzusetzen, denn sie entbehrt einer der wichtigsten Grundlagen menschlicher Gesetzgebung, sie entbehrt der Logik!

Es gibt nach meinem Kenntnisstand keinen authentischen Beweis, daß eine Freisprechanlage zu mehr Sicherheit im Verkehr führt!

Das fehlte m.E. bereits auch schon an ganz anderer Stelle, aber weil es dort so prima funktionierte, trieb man es einfach weiter.

Gurte, als auch Helme entspringen doch bei genauem Hinsehen, der Feder des gleichen Lobbyistentums.

Die Begründungen der Sicherheitszugaben der Gurte sind genauso absurd.

Die dafür gern hergenommenen Belege an geringeren Unfallzahlen (A) mit tödlichem Ausgang unterstellen, dass es seither eine 100% ige Einhaltung der Gurtpflicht gibt!

Diese gibt es aber ganz und gar nicht, sonst ließe sich ja aus dieser Ordnungswidrigkeit "Fahren ohne Gurt", nicht Jahr für Jahr hundertausende an Einnahmen für den Staat generieren.

Und um dieselben Einnahmen handelt es sich bei der Vorgehensweise gegen Handybenutzer!

Um nichts anderes!

Es ist eine Steuer!

Und sie setzt dort an, wo man hofft die höchsten Einnahmen zu generieren.

Deshalb dort, und nicht bei Pfeifenrauchern!

(A)
Der erfreuliche Rückgang an Unfällen mit tödlichem Ausgang (B) ist einer Summe von verschiedenen Faktoren, auf die ich hier nicht genauer eingehen möchte, geschuldet. Vielleicht nur sechs Stichworte dazu, Knautschzone, Bremsweg, Verbundglas, Verkehrsdichte, sichere Verkehrsinfrastruktur, runde statt kantige Automobile.
Der stets wiederkehrende Hinweis, daß jemand überlebte, weil er angegurtet war, deutet vielmehr auf die Wiederholung einer stets neu aufzufrischenden Unwahrheit hin!

Ein geradezu entlarvendes Schema welches wir von anderer Stelle nur zu gut kennen!

Der ADAC war gegen die Gurtpflicht, und das als Verein, der genau an dieser Nahtstelle seinen Einsatzschwerpunkt im Sinne der zu schonenden Geldbörse, Gesundheit und des Lebens seiner Mitglieder hat!

(B)
Steigende Todeszahlen auf Autobahnen gehen im Wesentlichen auf Auffahrunfälle mit hohen Differenzgeschwindigkeiten zurück.
Diese sind, stehende Kolonnen und 80 Km/h fahrender LKW mit Mörderbremsweg und vorausgegangener fehlender Aufmerksamkeit oder Sicht.


PS
Das Handyverbot führt tatsächlich vielmehr zur Verkehrsgefährdung was sich wie folgt leicht begründen lässt:

Telefonieren am Ohr lässt sich kaum heimlich machen, da von außen zu erkennen. SMS schreiben ist demgegenüber von außen unerkannt zu betreiben. Da man dabei tatsächlich durch das herunterschauen vom Verkehr abgelenkt ist, ist diese Reaktion des Nutzers auf das Verbot verkehrsgefährdend!

Das Benutzen das Handys zu legalisieren wäre aus dieser einfacher Erklärung heraus also ein Sicherheitsplus für aller Verkehrsteilnehmer – wenn wir den Boden der Logik zurückerobern würden.

Aber dann hat der Staat auf einen Schlag geringere Einnahmen aus der nicht mehr gegebenen Ordnungswidrigkeit – und wird dann nach neuen Möglichkeiten, i.d.R. beim Bürger, suchen und finden.


Passend aufs Auge dazu:
"Der Staat ist das kälteste aller kalten Ungeheuer. Kalt lügt es auch; und diese Lüge kriecht aus seinem Munde: "Ich, der Staat, bin das Volk.""
Friedrich Wilhelm Nietzsche

--
Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."

Zeitunglesen?

azur @, Freitag, 24.07.2015, 21:56 vor 3833 Tagen @ Leser23 2548 Views

bearbeitet von unbekannt, Samstag, 25.07.2015, 13:31

Finde ja, dass die Fahrer sich bestmöglich auf den Verkehr konzentrieren sollen: Augen aufsperren, nicht zu viel ablenken lassen.

Tablet und Zeitunglesen? Das meinst Du im Scherz, oder?

Freie Hände sollten auch nicht so schlecht sein, aber Essen und Trinken geht allerdings auch.

Manche Ver- und Gebote sollen sogar Sinn machen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Tablett, CB Funk

Leser23 @, Samstag, 25.07.2015, 10:14 vor 3833 Tagen @ azur 2437 Views

Finde ja, dass die Fahrer sich bestmöglich auf den Verkehr konzentrien
sollen: Augen aufsperren, nicht zuviel ablenken lassen.

Tablett und Zeitunglesen? Das meinst Du im Scherz, oder?

Nein!
Haben wir ein Gesetz, welches das Tablett verbietet?
Ergo kann der MoPo den Anwender nicht belangen, da ihm die gesetzliche Grundlage fehlt, oder irre ich hier?

Ich klage hier die Ungleichbehandlung zwischen Handy und Tablett an, oder eben die Ungleichbehandlung zwischen Essen und Handy oder Zigarette oder Pfeife und Handy, was heisst anklagen, Käse, ich weise darauf hin, daß es unlogisch ist, das eine zuzulassen und das andere zu bestrafen!

Und Zeitung, ich meine die Grossbuchstabenzeitung, korrelierend mit einem LKW Fahrer auf Fernerkundung, bilden (bildeten?) nach meinem Dafürhalten noch eine Symbiose.

Welche Fertigkeiten fordert denn der LKW von einem ein?

1. Tempomat, Gas geben nicht mehr erforderlich, Geschwindigkeit mit der erlaubten Geschwindigkeit abgleichen, auch nicht
2. Fahrbahnbeschaffenheit
a) Ebenheit, Geradeauslauf macht der LKW aufgrund der Einstellungen fast allein, überhöhte Kurve, was auf der Autobahn jede ist, geht der LKW auch allein in die Kurve.
3. Abstandskontrolle, bremst selbständig bei Gefahr vor dem Fahrzeug

Auf Armaturenbrettern gehören heute ebenda Kaffeemaschinen!
Man macht sich also Kaffee, während der Fahrt (erhöht die Sicherheit, weil dadurch weniger eingeschlafen wird <img src=" /> ).

Während der Zubereitung fährt der LKW allein.
Irgendeine Bestrafung dazu vernommen wegen Ablenkung?
Gibts ein Gesetz, welches Kaffemachen während der Fahrt verbietet?
Wie läppisch demgegenüber ist ein Handytelefonat.

Die größte Gefahr geht beim LKW fahren auf langen Strecken einzig von der Übermüdung aus.
Diese wird durch Monotonie mehr hervorgerufen, als durch irgendetwas anderes.

Also was, ausser lesen, hat der Fahrer da noch zu tun?
Das verhindert sogar die Monotonie und Einschlafgefahr!

CB Funk, also das Mikrofon während der Fahrt, am Kabel aus der Halterung nehmen festhalten und reinreden, dabei die Sprechtaste drücken, das ist NICHT VERBOTEN! (Unlogik in Relation zum Handy!)

Das machen LKW Fahrer seit Zeiten, da gabs garkeine Handys, und es passierte daraus folgend NICHTS NICHTS NICHTS an Gefahren.

Warum dürfen Einsatzfahrzeugführer telefonieren?

Ist fahren mit Blaulicht und Sirene einfacher oder anforderungsvoller?

Wieviele Einsatzfahrzeuge crashten einzige aus dem Grund, weil derjenige telefoniert hat?

(Wenn Keines, dann wäre das ein Beleg dafür, das Telefonieren während der Fahrt, sogar mit deutlich überhöhter Geschwindigkeit unproblematisch ist, die Praxis würde also das Gesetz ad absurdum führen.)

******

Persönliche Erfahrung:

1. Die Fahrt wird durch das Telefonat i.d.R. langsamer.
Ich überhole unzählige Großkarossenlenker, wenn diese sprechen, und werde von denen wiederrum überholt, wenn sie das Gespräch beendet haben oder ich telefoniere.

Windgeräuschbedingt sind Telefonate nicht bei allen Fahrzeugen bei allen Geschwindigkeiten gleich führbar, bei hohen Geschwindigkeiten am wenigsten.

Die gefahrene Durchschnittsgeschwindigkeit wird also langsamer, ist das gut oder schlecht?

2. Die Unverständlichkeit der Freisprecheinrichtungen führt dazu, daß der Gesprächspartner im Büro unverblümt auffordert, das Handy in die Hand zu nehmen (also gegen das Gesetz zu verstoßen), weil man nichts versteht!

Wie verändert sich das persönliche individuelle Empfinden, die Aufmerksamkeit auf den Verkehr, wenn man dem Gegenüber alles drei mal erzählen muss, um eine Information zu übermitteln?

3. die technische Unausgereiftheit der Bluetoothverbindung führt zu chaotischen Bedingungen im Auto.
Der Kabelsalat bei Kabelheadsets führt ebenso zu Tohuwabohu hinterm Lenkrad, also durch Ablenkung zu mehr Unaufmerksamkeit und zu mehr Gefahr im Strassenverkehr.

4. und dann fordert der Gesetzgeber, da man mit Handy am Ohr leichter erwischt wird, als mit Handy auf dem Knie SMS schreibend, jene gefährliche SMS zu schreiben, damit man keinen Punkt in Flensburg bekommt?


Das Gesetz ist unlogisch und deshalb verkehrssicherheitstechnisch für die Tonne, regelrecht kontraproduktiv, wie erklärt!
Allein steuertechnisch ist es ein Thema.

Legen wir die Gefahrenerhöhung durch das Verbot (Umgehungsversuche) und die Steuereinnahmer durch Verstöße nebeneinander, dann nimmt der Gesetzgeber also konkret Verkehrsopfer selbst mit tödlichem Ausgang in Kauf um höhere Steuereinnahmen zu generieren!

--
Mahatma Gandhi:
"Ziviler Ungehorsam wird zu einer heiligen Pflicht, wenn der Staat den Boden des Rechts verlassen hat."

@Leser23: Rechtschreibung

Rechtschreibkorrektur @, Samstag, 25.07.2015, 18:05 vor 3833 Tagen @ Leser23 2266 Views

Nimm es mir bitte nicht übel, dass ich das hier im Forum schreibe, nicht per PN, denn ich denke, davon können auch andere etwas haben bzw. lernen. Und keine Angst, du bist wahrlich nicht der einzige.

Zunächst liste ich mal deine Rechtschreib- bzw. Tippfehler auf:
– Tablett (korrekt: Tablet)
– CB Funk (korrekt: CB-Funk)
– LKW Fahrer (korrekt: LKW-Fahrer)
– Kaffemachen (korrekt: Kaffee machen)
– garkeine (korrekt: gar keine)
– wieviele (korrekt: wie viele)
– wiederrum (korrekt: wiederum)

Das sind im Wesentlichen „normale“ Rechtschreibfehler, und von dieser Art gibt es natürlich Zigtausende, deshalb ist es müßig, auf jeden einzelnen hinzuweisen. Allenfalls darauf, einen Texteditor mit Rechtschreibprüfung zu benutzen.

Aber die folgenden Fehler sind „systematischer“ Natur, deshalb möchte ich in diesem Falle darauf hinweisen, wie es besser gemacht wird.

Hier die Fehler:
– heisst
– Grossbuchstabenzeitung
– daß
– ausser
– Strassenverkehr

Das „Interessante“ daran ist, dass du es genau falsch herum machst. Dort, wo ein „ß“ hingehört, machst du stattdessen „ss“ und umgekehrt. Und das hat auch nichts mit neuer oder alter Rechtschreibung zu tun, sondern es ist, wie gesagt, grundsätzlich falsch.

Deshalb für dich nochmals die Regel:
http://www.duden.de/sprachwissen/rechtschreibregeln/doppel-s-und-scharfes-s
Es ist wirklich nicht schwer.

Und zum Abschluss hier, für alle, nochmals ein grundsätzlicher Beitrag zur Rechtschreibung:
http://www.dasgelbeforum.net/forum_entry.php?id=201221

--
Beliebte Rechtschreibfehler

Take it easy (mT)

DT @, Freitag, 24.07.2015, 20:05 vor 3834 Tagen @ Odysseus 2896 Views

Freunde, ausnahmsweise mal meine etwas abweichende Meinung hierzu:

[image]

Wenn man nicht direkt gesagt hat: "Schauen Sie hier: kein Anruf abgegangen, kein Anruf angekommen", dann wäre mir die 60 EUR oder jetzt selbst noch die 82 EUR lieber als auch nur 1 Minute mit Sorgen zu verschwenden. Zahlen und vergessen.

Das ist eben der Preis des Lebens, und wie schnell sind die paar Kröten vergessen. Lieber mal drei grade sein lassen, dem Bullen seinen Org... gönnen, er hat sonst keinen, und einen schönen Abend mit der Liebsten verbringen und die doppelte Summe auf den Kopp haun und denken: was die Abzocker an der CoL und East Coast können, kann ich auch, lieber das Geld hier versenkt als via Bulle an die East Coast abgeführt.

FUCK YOU BESATZER UND ALLE HELFERSHELFER!

[image]

Es haben etliche gesagt, dass Aufwand und Nutzen außer Verhältnis stehen könnte

azur @, Freitag, 24.07.2015, 22:01 vor 3833 Tagen @ DT 2559 Views

Hallo DT,

Du hast recht, man kann viel Lebenszeit mit den falschen Dingen verbraten, aber ich verstehe auch jene, die schon nachdenken, ob und was sich tun ließe. Trotz der sonstigen Gaunereien und Unglücke auf der Welt.

Und überlegen, ob es hier eine Möglichkeit gibt, sich zu wehren. Zumal wenn der Vorwurf den Tatsachen nicht entspricht.

Dennoch bleibt es dabei, dass es am Ende sinnvoller sein kann, in der für die Abwehr notwendigen Zeit das Leben zu genießen.

Viele freundliche Grüße

azur

--
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