Falsche Anschuldigung durch Polizist. Was tun?

b.o.bachter @, Donnerstag, 23.07.2015, 17:53 vor 3835 Tagen 10202 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 23.07.2015, 18:11

Hallo und guten Tag allerseits!

Die im Netz bereits vielfach strapazierte fiktive „Person A“ ist mal wieder in der Bredouille. Möglicherweise hat ja bereits jemand vergleichbares erlebt, oder wird es noch erleben...
Insofern ist es vielleicht auch für die Allgemeinheit interessant, weshalb ich einerseits über den Vorfall berichten möchte und andererseits Euren Rat zum weiteren Vorgehen erfrage. Denn SO kann es nicht gehen, einfach gute Mine zum bösen Spiel machen...

Eine literarische Figur namens Beo war mit dem Pkw auf einem kurzen Weg durch die Stadt. Unabhängig von tatsächlichen Verstößen wurde er auf seinen vielen Fahrten noch nie - einfach so - zu irgendwelchen Kontrollen angehalten und wirkt nach eigener Einschätzung wohl eher unauffällig. Wie auch immer, Fahrzeug, Fahrer und Fahrstil waren in vorschriftsgemäßem Zustand, als Beo im fließenden Verkehr zwischen den anderen Fahrzeugen so dahin gleitet.
Einen Motorradpolizisten im Gegenverkehr nimmt er gedankenverloren kaum war und wundert sich dann auch, als er diesen etwas später unmittelbar hinter sich im Rückspiegel sieht. Mit Blaulicht, ohne Tröte und ohne Aufforderung im Laufband, weshalb er diese Aktion nicht auf sich bezieht und nur etwas näher am rechten Straßenrand weiter fährt, um so den wohl nicht ganz so eiligen Überholvorgang zu erleichtern.
Und so fahren sie dahin und Beo fragt sich langsam, was das nun werden soll, da der MoPo längst hätte überholen können. Evtl. hat der Heini ja einfach vergessen, seine Lichtorgel zu deaktivieren. Endlich setzt der MoPo zum Überholen an, zieht aber zunächst nur gleich und glotzt. Dann fährt er vor, gibt Winkzeichen und hält schließlich an. Beo stoppt ein paar Meter hinter im, steigt aus und geht zu dem MoPo hin. Dieser steigt von seinem Gefährt, nimmt den Helm ab und kramt eine Art Schreibmappe hervor, was alles irgendwie langsam und umständlich erfolgt. Dann baut er sich in seiner prallen Pracht auf und verlangt Führerschein und Fahrzeugschein. Nach deren Inspektion glotzt er Beo an und es kommt in etwa zu folgendem Dialog:

(MoPo glotzt, Beo steht da)
MoPo: Wollen Sie nicht wissen, warum ich Sie angehalten habe?
Beo: Doch, interessiert mich sehr.
MoPo: Ich habe eine Beobachtung gemacht.
Beo: Aha.
(Pause, MoPo glotzt)
MoPo: (grinsend) Sie sind Rechtshänder.
Beo: (grinsend) Nein, so was. Da bin ich aber froh, dies nun endlich auch zu wissen.
(Pause, MoPo glotzt)
MoPo: Sie haben telefoniert.
Beo: Habe ich definitiv nicht, was sich auch bewiesen lässt.
(Pause)
MoPo: Seien Sie ja vorsichtig...EINEN POIZISTEN zu belügen...also sowas...außerdem ist es bereits verboten, ein Handy auch nur in die Hand zu nehmen.
Beo: Ich habe weder telefoniert, noch ein Handy angefasst.
MoPo: Sie haben das Handy genommen und mehrmals ans Ohr gehalten, immer wieder, rauf und runter. Ich könnte sogar fast die Farbe des Handys sagen. (grinst)
Beo: (Grinst) Neiiiin, wirklich? Ich die des Ihren auch – fast. Aber jetzt, wo Sie das so sagen, wird mir klar, was Sie gesehen haben. Als Sie entgegen kamen, hatte ich den linken Ellbogen auf der Türverkleidung und den Kopf mit der Hand gestützt. Das mache ich oft so, der Wagen hat ein Automatikgetriebe. Das ist eine sehr ähnliche Haltung, wie wenn man ein Telefon an das Ohr hält. Was Sie dann von hinten gesehen haben können ist, wie ich meinen Zigarillo in der Tat öfters mit der rechten Hand zum Mund führte. (zeigt dem MoPo deutlich den Zigarillo, den er ohnehin die ganze Zeit noch in der Hand hatte und auch gelegentlich daran zog). Das Telefon halte ich immer – immer – mit der linken Hand ans linke Ohr, nicht ans rechte. Außerdem telefoniere ich beim Autofahren nicht, ich mag es einfach nicht. Auch nicht in dem anderen Wagen mit Festeinbau.
MoPo: Ja, ja, ja, hören Sie auf, ich weiß, was ich gesehen habe. Ich verhänge jetzt ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Sind Sie damit einverstanden?
Beo: Nein.
MoPo: Sie streiten das also ab?
Beo: Ja.
MoPo: DANN sehen wir uns anderen Ortes wieder..., DAS wird teurer.
(Pause)
MoPo: Wollen Sie dabei bleiben?
Beo: Ja.
MoPo: Haben Sie noch Fragen?
Beo: Nein.
MoPo: (glotzt) Na gut, dann...

Der MoPo machte sich dann, irgendwie unschlüssig und ärgerlich wirkend, Notizen, gab die Papiere zurück und die denkwürdige Vorstellung hatte ein Ende.
Er hatte das einige Meter entfernt stehende Auto übrigens nicht inspiziert, also auch nicht die diversen Gegenstände auf dem Beifahrersitz, u.a. die dunkle Zigarilloschachtel, gesehen.

Beo ist sich im nun leider nicht mehr ganz sicher, ob der MoPo sich das Handy überhaupt hat zeigen lassen. Er meint eigentlich nicht, schließt es aber auch nicht völlig aus. In dem Fall wäre also gar nicht sichergestellt worden, ob Beo überhaupt ein Handy hätte anfassen können.

Da seither über ca. 10 Wochen vergingen, hoffte Beo, die Angelegenheit wäre eventuell wegen Aussichtslosigkeit nicht weiter verfolgt worden. Oder aber, der MoPo hätte im Nachhinein eingesehen, dass er sich getäuscht hat, oder haben könnte. Inzwischen kam aber ein Gelber Brief mit einem Bußgeldbescheid über 88,50 Euro. Der könnte nun bezahlt werden und es wäre Ruhe.

Beo findet aber so oder so keine Ruhe und hat seitdem zwar keine schlaflosen Nächte, aber ein sehr bedrückendes Gefühl, denn: Ein Polizist stellt einfach eine falsche Behauptung auf und dann ist es um den so Beschuldigten geschehen? Einfach so? Und nicht dagegen wehren?
Was wird nächstes Mal behauptet? Rauschgift? Waffen? Irgendwas mit kleinen Kindern?

Wie würdet Ihr an Beos Stelle handeln, bzw. welches Vorgehen ist empfehlenswert und wie geht die Angelegenheit im Falle eines Widerspruchs weiter? Dieser muss in wenigen Tagen eingegangen sein.

[[sauer]]

Eine Frage der Ehre...

baisse-man @, Donnerstag, 23.07.2015, 18:03 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 8212 Views

Das Wort eines Offiziers (und Gentleman) anzuzweifeln führt zu unehrenhafter Entlassung und ggf. bis dahin Bunker.

Da alles unter Militärrecht operiert, ist es nicht möglich, Aussage gegen Aussage gegen einen Vorgesetzten zu gewinnen. Da muss man schon deutlich mehr in die Waagschale werfen.

https://www.youtube.com/watch?v=4_LfaoMZm1E

LG [[zwinker]]

bm

--
Erkenne dich selbst.

Es ist genau diese Arroganz...

b.o.bachter @, Donnerstag, 23.07.2015, 18:51 vor 3835 Tagen @ baisse-man 7711 Views

...der Gewaltigen, @baisse-man, die mir Angst macht. Ja, richtig: Angst.

Bisher nur in der Theorie, jetzt in der Praxis...

Und ich gehe mal (noch) davon aus, dass der Ehrenmann nicht einfach einen Tätigkeitsnachweis gesammelt hat.

Es ist wirklich so

baisse-man @, Donnerstag, 23.07.2015, 19:46 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 7155 Views

...der Gewaltigen, @baisse-man, die mir Angst macht. Ja, richtig: Angst.

Bisher nur in der Theorie, jetzt in der Praxis...

Und ich gehe mal (noch) davon aus, dass der Ehrenmann nicht einfach einen
Tätigkeitsnachweis gesammelt hat.

Hi b.o.bachter,

nimm das durchaus ernst, was ich sage. Der Untergebene hat keine Rechte, außer zu gehorchen (bezahlen). Genau das (be)streiten schafft ja die Probleme.
Siehe zu, daß du dich mit privaten, kommerziellen Prinzipien beschäftigst. Es ist ein Paradigmenwechsel von der Matrix in die Realität. Aber der Prozess ist schmerzhaft und für vielen nicht verständlich (da sie Matrix-konditioniert sind).

LG

bm

--
Erkenne dich selbst.

Existiert Verkehrsrechtsschutz?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Donnerstag, 23.07.2015, 18:30 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 7282 Views

Wie würdet Ihr an Beos Stelle handeln, bzw. welches Vorgehen ist
empfehlenswert und wie geht die Angelegenheit im Falle eines Widerspruchs
weiter? Dieser muss in wenigen Tagen eingegangen sein.

Falls ja, nach Deckungszusage Einzelverbindungsnachweis für alle persönlichen Handys besorgen und samt Schreiben zum Anwalt damit ...

Grüße

--
[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Nein, Rechtsschutzversicherung existiert nicht...

b.o.bachter @, Donnerstag, 23.07.2015, 18:33 vor 3835 Tagen @ FOX-NEWS 6916 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 23.07.2015, 18:37

...und der Mobilfunkanbieter behauptet, eingehende Anrufe würden nicht gespeichert. Nur jene, die auf der Rechnung stehen, also die ausgehenden Anrufe.

Klingt für mich nach ganz normaler Amerikanisierung.

Tünnes @, Donnerstag, 23.07.2015, 19:29 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 7325 Views

Und da ist es dir wohl noch glimpflich ergangen. [[freude]]

2min 14
https://www.youtube.com/watch?v=RT12F2Q3vPM

"You don`t have the right to do that"
"I have the right!"

"You are arrested."
"Arrested? For what?"

Die Frau kam in Arrest. Dort hat sie sich dann angeblich selbst erhängt.
Ihr Vergehen übrigens: Wechseln der freien Fahrspur ohne zu blinken.

God bless America. [[kotz]]

Übel, aber was noch schlimmer ist...

nesco, Donnerstag, 23.07.2015, 20:07 vor 3835 Tagen @ Tünnes 6937 Views

Hallo Tünnes,

noch schlimmer an dem Video finde ich die Tatsache, dass es in den Kommentaren viele Leute gibt,
die den Polizisten verteidigen und meinen, die Frau hätte sich völlig falsch verhalten.

Das sind für mich die Schweine, die sich auch noch auf die Schlachtung freuen, und diesen Vorgang gegenüber zweifelnden Schweinen als legitim rechtfertigen.
Einfach nur widerlich!

Grüße, nesco

Abwarten. Die Polizei hat keine Macht. Die hat der Schwarm. Formiert euch! (oT)

Ashitaka @, Donnerstag, 23.07.2015, 19:35 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 6568 Views

- kein Text -

--
Der Ursprung aller Macht ist das Wort. Das gesprochene Wort als
Quell jeglicher Ordnung. Wer das Wort neu ordnet, der versteht wie
die Welt im Innersten funktioniert.

Wir haben uns doch schon formiert. Hinter der SED.

Sylvia @, Donnerstag, 23.07.2015, 20:03 vor 3835 Tagen @ Ashitaka 6695 Views

Bundestagswahl 2017: SPD könnte auf Kanzlerkandidaten verzichten

"Angela Merkel mache eine „ausgezeichneten“ Job, sei eine „gute Kanzlerin“, lobt Schleswig-Holsteins Ministerpräsident Torsten Albig und stellt die Frage: Braucht es 2017 überhaupt einen „Kanzlerkandidaten“ der SPD?"

Richtig, gegen die Peripherialmacht ist kein Kraut gewachsen (oT)

Zarathustra, Donnerstag, 23.07.2015, 20:56 vor 3835 Tagen @ Sylvia 6101 Views

- kein Text -

Schwierig (Bonus: Polizei von Extrabreit)

azur @, Donnerstag, 23.07.2015, 19:49 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 7098 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 23.07.2015, 20:11

Hallo B.o.bachter,

auf den Schreiben sollte eine Rechtsbehelfsbelehrung sein. Ein Anwalt kostet zwar leider Geld, aber das tun andere Handwerker auch. Oder z. B. ein Architekt (der RA ist ein freier Beruf, wie viele, mit Gebühren, von denen er lebt, bei hohen Kosten).

Wie die sogenannten Erfolgsaussichten, oder besser Aussichten auf Erfolg sind, ist leider schwer zu sagen. Sieht eher nicht so gut aus (Beweisfragen).

Willkür - altes Problem (und in vielen Ländern kann dann auch kein Anwalt oder Richter helfen).

Die Kopfhaltung hat wie quasi eine Schein- oder Anscheinsgefahr gewirkt: https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr#Rechtswissenschaft.2FVerwaltung

Das ist z. B. wenn ein Hörgeschädigter zu Besuch ist, einen lauten Krimi hört und die Polizei meint, sie müsse eingreifen. Scheingefahr: Es war nichts. Aber die Polizei durfte handeln (hätte ja auch sinnvoll sein). Wer trägt die Schäden?

So etwas letztlich Ähnliches ist mir letztes Jahr mit wildgewordenen BVG-Kontrolleuren passiert. Nur eine Straßenbahn-Station nach Osteopathiebehandlung, die Bahn brechend voll, keinen PA dabei, es ging mir vor allem nicht gut. Die sind zu dritt rabiat geworden und ich war auch noch so blöd, denen zu sagen, was aus meiner Sicht rechtlich korrekt ist (alle Juristen haben gesagt: mache man besser niemals, und Kontrolleure seien nun mal heilige Kühe, gleich nach Polizisten). Folge: deren 4 Mann wurde Zeugin ehr ernst genommen, ein Unbeteiligter nicht mehr. Für sie keine Folgen, für mich, neben 6 Wochen Schmerzen, eine Einstellung Kl. II (die haben mich auch gleich erst mal angezeigt - machen sie alle schnell, auch Polizeier). Da halfen auch keine ärtzlichen Atteste. Alles auch nicht anders trotz anwaltlicher Begleitung, und Rechtsmittel und Gegenvorstellung bei der General-StA usw.

Das System will Polizisten, die sich traun. Und zum Glück passiert es einem meist selten. Aber ist eben verheerend, weil es zwar Rechte gibt, aber Ärger, Schäden und Kosten dafür, und einen ungewissen Ausgang.

Aber vielleicht kann Dir ein besserer Fachmann mehr helfen, oder Dir glaubt der Richter.

Tut mir sehr leid für Dich, und wünsche Dir viel, viel Erfolg.

Wenn man ums nicht viel kämpft, in Geld gesehen, sollte man sich überlegen, wieviel man da hinterher wirft.

Viele freundliche Grüße

azur


PS: Ein Bekannter hat auf einem Bahnhof 2 Polizeibeamten in seinem Übermut, und vor allem Suff (nachts auf dem Heimweg nach einer Party), die Waffe wegnehmen wollen (also bei der einen er es versucht, aber beiden erzählt, dass sie ihm nichts könnten usw.), weil er ja Reichsdeutscher usw. wäre. Ohne Quatsch: Das war im November. Folge: Daumen dauerhaft versteift.
Mein Anwalt hat nach der Story nur abgewunken. Da wird er nichts machen können oder erhalten. Schon weil die Polizisten das vermutlich durften (siehe oben).

Es ist wie bei diesen bitteren Abmahngeschichten (hat auch gerade einen Freund erwischt - und ist von den Abmahnern immer über Feiertage betrieben worden)...

Man kann nur hoffen, dass es einen nicht oft erwischt. Ist wie mit Unfällen, Erkrankungen, Schäden...

BONUS: https://www.youtube.com/watch?v=QHPGWcCiSyo (besonders kurz nach Erscheinen in den Sendern weitestgehend indiziert).
Heino hat das 2013 gecovert... https://de.wikipedia.org/wiki/Polizisten

(Wie war das mit den Jungs, die einen Polizeiwagen im Parkverbot fotografiert und nach allen Regeln der "Kunst" auseinander genommen worden? War voriges Jahr, in Süddeutschland. Tja die Kulturbereichererclans gehen dann schon mal los...)

Tja, nach der Wende waren die hier ein paar Jahre ganz zahm...

--
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(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Für die Zukunft::

Friedrich @, Donnerstag, 23.07.2015, 20:00 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 7431 Views

- gelben Brief nicht öffnen!
- zurück auf die Post bringen.

Kommentar von Mangoldt, Klein, Starck, 5. Auflage:
Gemäß Artikel 103 Abs. 1 GG Rn 31 muss ein zuzustellendes Schriftstück (Förmliche Zustellung, der sogenannte Gelbe Brief) persönlich übergeben werden. Das Gesetz schreibt zwingend vor, dass amtliche Bescheide von einer Amtsperson ausgehändigt werden müssen. Die Deutsche Post AG erfüllt diese Voraussetzung nicht.

Siehe auch:
https://derhonigmannsagt.wordpress.com/2012/01/16/der-gelbe-brief-%E2%80%9E-die-illegal...

Grüße - Friedrich

Ist einfach Unsinn

azur @, Donnerstag, 23.07.2015, 20:13 vor 3835 Tagen @ Friedrich 6950 Views

Honigmann?! Ahso!

Das ist zugestellt! Und das entscheiden andere, die das eindeutig so sehen.

Daran ist kein Zweifel.

Was verstehst Du von solchen Kommentaren und der Materie (Nee, lass man lieber...)? Bisher klar nichts.

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Wenn Du meinst (oT)

Friedrich @, Donnerstag, 23.07.2015, 20:33 vor 3835 Tagen @ azur 6158 Views

- kein Text -

Förmliche Zustellung

azur @, Donnerstag, 23.07.2015, 21:13 vor 3835 Tagen @ Friedrich 6714 Views

Es ist ja da Prblem, dass a) aus Unwissen heraus, und man könnte ja nachlesen, Legenden verbreitet werden, von Leuten, die leider kein Fachwissen haben, die b) anderen zusätzliche Scherereien verursachen.

Man muss doch schauen, wer darüber wie befinden darf und wird. Fakt, also sicher ist: Die richten sich nicht nach Friedrich/Honigmann, und wie sie alle heißen, die diese falsche Sache, auch nur aus ihrem Wunsch heraus angenommen, verbreiten.

Siehe:

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellung
https://www.deutschepost.de/de/p/pza_postzustellungsauftrag.html

Zugangsproblematiken gibt es etliche (aber auch das muss man lernen): https://www.lawblog.de/index.php/archives/2013/07/17/auf-die-post-darf-man-sich-weiter-...

Siehe vor allem hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29

https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29#Verwaltungsrecht

https://de.wikipedia.org/wiki/Verwaltungszustellungsgesetz

Siehe ggfs. auch unter den Weblinks:
https://de.wikipedia.org/wiki/Zustellung_%28Deutschland%29#Weblinks und den dort angegeben Quellen, weitere Quellen und im jeweiligen Prozessrecht.

Was ich meine, ist unerheblich, aber wenigstens nicht aus Unwissenheit heraus, und macht anderen nicht noch mehr Ärger.

Und: Das von mir sind nur einige Meinungen und Informationen eines Juristen. Das kann und soll keinen ordentlichen fachlichen Rat ersetzen.

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Dann bau halt den Briefkasten ab! (oT)

Friedrich @, Donnerstag, 23.07.2015, 23:02 vor 3835 Tagen @ azur 5846 Views

- kein Text -

Tarnkappe (ed. öffentliche Zustellung in Verwaltungssachen)

azur @, Donnerstag, 23.07.2015, 23:59 vor 3835 Tagen @ Friedrich 6336 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 00:08

Hier entlang: https://de.wikipedia.org/wiki/Ladungsf%C3%A4hige_Anschrift

Im Zivilrecht kann es durch eine Fiktion ersetzt werden: http://dejure.org/gesetze/ZPO/186.html (und da das älter ist, als das Verwaltungsrecht, wird viel daraus abgeleitet - t. w. auch analog - es gibt aber so etwas auch für das öffentliche Recht, siehe unten)

Zustellhemmnisse, das ist ein ausgeluschtest Thema.

Adresse kann man ermitteln und, wenn kein Postkasten da ist, dann kann anders zugestellt werden.

Aber so nicht: http://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/prozessrecht/mitteilung-ueber-ersatzzus...

Weiter: http://www.foreno.de/inkasso-und-mahnverfahren-f9/kein-briefkasten-schuldner-verweigert...
Das verweist auf den GV.

http://www.der-gerichtsvollzieher.de/html/zustellung.html

Alles altbekannte Probleme.

Ganz so einfach entkommt man nicht. Manche ziehen immer um, um nichts zugestellt zu bekommen, wie Mietnomaden. Mafialeute und andere Illegale, leben oft gleich ganz abgetaucht...

Hier noch was zu den Kosten einer Adressermittlung: http://www.verbraucherrechtliches.de/2006/04/10/erstattungsfahigkeit-von-inkassokosten/
"Oft tauchen in der Forderungsaufstellung auch sog. Adressermittlungskosten auf. Diese sind aber grundsätzlich nur dann zulässig, wenn der Schuldner umzieht, ohne seinen Gläubiger zu benachrichtigen. Bezüglich der Kosten muss das Inkassounternehmen im Zweifel die Höhe der Adressermittlungskosten nachweisen. Ersatzfähig sind dabei in der Regel nur die Kosten für eine Einwohnermeldeamtsanfrage (ca. 7,50 – 10 €). Mehr sollte man im Einzelfall ohne weitere Nachweise nicht akzeptieren."

Siehe auch: http://www.iww.de/pak/archiv/zpo-arbeitshilfen-oeffentliche-zustellung-richtig-beantrag...

Edit: sieh vor allem z. B.: http://bravors.brandenburg.de/de/verwaltungsvorschriften-218760

Öffentliche Zustellung (§15 VwZG)
1. Allgemeines

Die öffentliche Zustellung als besondere Form der Zustellung ist nur dann zulässig, wenn sämtliche Möglichkeiten ausgeschöpft sind, das Schriftstück dem Empfänger in anderer Weise zu übermitteln.

Bei der Anordnung einer öffentlichen Zustellung ist sorgfältig zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 15 Abs. 1 VwZG vorliegen, da durch die öffentliche Zustellung der Empfänger nur selten tatsächlich Kenntnis vom Inhalt des Verwaltungsakts erhält, er diesen aber durch die öffentliche Zustellung gegen sich gelten lassen muss, 1815) und ist daher unwirksam.

Die Bekanntgabe von Verwaltungsakten kann gemäß Â§ 15 Abs. 1 VwZG durch öffentliche Zustellung erfolgen, wenn

der Aufenthaltsort des Empfängers unbekannt ist,
Eine unter Verstoß gegen die Voraussetzungen des § 15 VwZG durchgeführte öffentliche Zustellung verstößt gegen das Verfassungsgebot des rechtlichen Gehörs (BGH v. 6.4.1992, II ZR 242/91, BB 1992
der Inhaber der Wohnung, in der zugestellt werden müsste, der inländischen Gerichtsbarkeit nicht unterworfen und die Zustellung in der Wohnung deshalb unausführbar ist,
die Zustellung außerhalb des Geltungsbereichs des Grundgesetzes erfolgen müsste, aber unausführbar ist oder keinen Erfolg verspricht.

1.1. Öffentliche Zustellung bei unbekanntem Aufenthaltsort des Empfängers (§ 15 Abs. 1a VwZG)..."

Bundesvorschrift: http://dejure.org/gesetze/VwZG/10.html


Es hätten sicher gern viele alle Vorteile, aber im Zweifel nicht die Nachteile?

--
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Eventuell einfache Lösung verpasst

Odysseus @, Donnerstag, 23.07.2015, 20:57 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 7237 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 23.07.2015, 21:03

Dein Handy war jawohl an Bord.

Wenn ja, hättest du ihm nur dein Display zeigen müssen.
Dort sind immer mindestens die letzten 20 Anrufe (kommt aufs handy an), verzeichnet mit Uhrzeit, abrufbar.
Ankommende oder abgehende Anrufe sind verzeichnet und man sieht, ob angenommen wurde oder nicht.
Mal schnell einzelne Positionen löschen geht da zumindest bei mir nicht.

Dann hätte er deinen Erklärungen evtl. mehr Glauben geschenkt.

Bei einer Weigerung hätte ich auf sofortige Daten-/Beweismittelsicherung auf der Wache bestanden. (Handytyp, Karten-betreiber).

Solch ungewöhnliches - dabei natürlich ruhiges, bestimmtes Vorgehen - sind die Herren nicht gewöhnt. Eher ein Pluspunkt, wie ich aus andere Erfahrung weiß.

Hervorragend - Wichtig: Ordnungswidrigkeit, Bußgeldbescheid usw. - Verkehrsrechtler fragen (ed: StVO + Computerauskunft)

azur @, Donnerstag, 23.07.2015, 21:26 vor 3835 Tagen @ Odysseus 7053 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 23.07.2015, 21:36

Hallo Odysseus,

super. Es ist doch sicher vermerkt worden, wann und wo das festgestellt wurde. Kann man die Daten vom Netzbetreiber erlangen?

Und sind diese im Zweifel gerichtsfest?

Das könnte auch über ein Ermittlungsverfahren heraus bekommen werden. Also wenn man den Polizisten (oder sogar sich selbst - hm, muss man genau überlegen und sich beraten lassen) anzeigt. Ob das aber so weit betrieben wird, vermag ich nicht zu sagen.

Auch nicht, ob es zu Gegenanzeigen kommen kann.

Macht sicher einigen Aufwand. Aber vielleicht ist das ein guter Weg, zu beweisen, wie es wirklich war, und zuständige Entscheider zur richtigen Entscheidung zu bewegen.

Die Sache ist wohl eine Ordnungswidrigkeit: https://de.wikipedia.org/wiki/Ordnungswidrigkeit#Verfahren

https://de.wikipedia.org/wiki/Bu%C3%9Fgeldverfahren

(es soll Fälle geben, wo welche das, besonder mit Anwälten, in die Verjährung bringen konnten: http://www.gesetze-im-internet.de/stvg/__26.html )

Verkehrsrechtler müssten das kennen.

Sehr gute Idee, hätte man gleich selbst darauf kommen müssen.

Ob es aber helfen kann und wird, weiß man leider nicht.

Aber wer nicht kämpft, hat schon verloren. Ist leider oft eine Frage von Relation Ärger, und Zeit, Geld Kraft...

Viele freundliche Grüße

azur


Edit: die Polizei ist zumeist Hilfskraft (Amthilfe) für andere Behörden tätig (etwa für das Ordnungsamt, aber auch andere), aber in Verkehrssachen t. w. originär zuständig: https://de.wikipedia.org/wiki/Stra%C3%9Fenverkehrsbeh%C3%B6rde

Siehe auch die StVO: https://dejure.org/gesetze/StVO/44.html

Verkehrsrechtler fragen!

So eine Behandlung ist leider nicht unproblemtisch: https://www.bussgeldkatalog.org/handy/ , weil eben nicht jede Einzelheit bedacht werden kann. Zeigt immerhin kurz worauf es ankäme, und führt letztlich wohl zur anwaltlichen Beratung.

--
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Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Vermutlich ist verpasst leider verpasst

Odysseus @, Donnerstag, 23.07.2015, 21:58 vor 3835 Tagen @ azur 6430 Views

bearbeitet von unbekannt, Donnerstag, 23.07.2015, 22:05

Hi azur,

Hallo Odysseus,

super. Es ist doch sicher vermerkt worden, wann und wo das festgestellt
wurde. Kann man die Daten vom Netzbetreiber erlangen?

b.o.bachter hat ja schon geschrieben, daß der Kartenbetreiber wohl nichts Taugliches rausgeben kann/will. Aber haben müßte es die Daten, denn:

Hier käme höchstens noch die Vorratsdatenspeicherung in Betracht.
Hier für den Fall, den Bürger zu entlasten. Mhh, gibts den eigentlich?[[lach]]


Und sind diese im Zweifel gerichtsfest?

Müßten müßten sie....aber was heißt das schon.

Fraglich ist, ob man da rankommt.

Der Beweis auf dem Handy selbst ist vermutlich schon beseitigt, da diese Speicher eben begrenzt sind und mit jeder neuen Telefonaktivität am Ende der älteste Eintrag gelöscht wird.
Deshalb vermutlich eben eine verpasste Gelegenheit.

Die Geldbuße ist vermutlich nicht das eigentliche Problem.

Der Punkt im Zentralregister ist das Ärgerliche.
Zumal massiv verschärft.
Beim alten Punktesystem gabs 1 Punkt, nach 18 Punkten war der Lappen weg.
Beim neuen Punktesystem gibts 1 punkt, aber bereits nach 8 Punkten ist der Lappen weg.

Ein Vorgespräch bei einem AUSGEWIESEN guten Anwalt zu dem Thema würde ich machen. Ich glaube manchmal ist das schon mit der einfachen Mitgliedschaft in einem Automobilclub abgedeckt.

Aber das Erbebnis wird eher so sein, daß man ohne Verkehrs-Rechtsschutzversicherung kein Verfahren anstrengt.
Das geht schnell in die Tausende. Auch wenn die Faust in Tasche blutet, sollte man es lassen und seine Lehren daraus ziehen.

P.S.: allgemein zu Verkehrsrechtsschutz-Versicherung (eine mögliche Lehre)

Nach meiner Erfahrung neben der klassischen Haftpflichtvers. für sich selbst die Zweitwichtigste Versicherung - für unter Hundert/Jahr zu haben (natürlich Tests für Vergleiche heranziehen).
Wird völlig unterschätzt, wie ich schon oft feststellen mußte.

Denn man ist neben Problemen beim privaten Ankauf und Verkauf von Verkehrsmitteln (Autos, Motorräder, Fahrräder etc.) für alles was im Rahmen der Teilnahme am Verkehr passiert, versichert.
Also auch als Fußgänger, Skater etc. und bei Unfällen, Anzeigen etc. und sich daraus entwickelnden Streitigkeiten. Wird man also z.B. als Fußganger vom Radfahrer angefahren, kann man gerichtlich die Schuld feststellen und ggfs auch Schmerzensgeld einklagen.


gruß
odysseus

Also auch so ein Fall... (VT?)

azur @, Donnerstag, 23.07.2015, 22:30 vor 3835 Tagen @ Odysseus 6202 Views

Hallo Odysseus,

danke, ja so ist das wohl. Und wer eine solche Versicherung hat, der hat Vorteile.

Es wird ja hin und wieder berichtet, dass es Aktionen durch Polizei (und Kontrolleure im öffentlichen Nahverkehr) gibt, mit dem Ziel zu kassieren.

Vorstellen kann man sich das schon, allein weil es ja auch Schwerpunkttage gibt, bei denen massenhaft kontrolliert wird. Das wird intern beschlossen und vorbereitet - und stellenweise dann mit den MSM abgehalten, als erzieherische PR (vor allem die Nachberichterstattung, also mit Auswertungen der Messungen und Vorkommnisse), und dabei stellenweise kurz zuvor angekündigt.

Es passieren ständig Dinge im Verborgenen, die dann mit dem Totschlagargument VT nieder gemacht werden: http://www.konjunktion.info/2014/10/das-argument-verschwoerungstheorie-und-sein-cia-urs...

Naja, man kann nur hoffen, dass man vom Unglück fern bleibt und aufpassen (wenn die Haltung aussieht, wie Handy halten, dann...). Hilft ja sonst nichts.

Fern von Unliebsamen, das wünsche ich Dir auch sehr, und einen wunderschönen Abend!

Viele freundliche Grüße

azur


PS: wie das wohl in Amiland abgelaufen wäre? Die werden ja mitunter für uns ungewöhnlich rabiat. Allerdings haben wir da auch gute Erfahrungen mit den Officers gehabt.

Und die haben oft auch Kameras laufen, wo man es hätte vielleicht sehen können...

--
ENJOY WEALTH
(Groß-Leucht-Reklame am Gebäude Lehmann-Brothers/NY)

Meide das Destruktive - suche das Konstruktive.

Kommt auf das Handy an.

zip @, Donnerstag, 23.07.2015, 22:53 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 6293 Views

Hi,

je nach Handytyp und Marke werden in nicht vom User zugänglichen Bereichen Logfiles gespeichert, die auch Monate später ausgelesen werden können und dich entlasten können. Fall für den Anwalt und einen vereidigten Forensiker. Allein die Bereitschaft zur Hergabe des Handys zur intensiven Untersuchung lässt dich in einem späteren Prozess gut dastehen.

Edit: Ich gehe davon aus, dein Handy ist ein Smartphone.

Tiefenentspannt angehen. [[top]]

--
.zip

konkreter Lösungsvorschlag

Friedrich @, Donnerstag, 23.07.2015, 23:25 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 6649 Views

- gelben Brief samt Inhalt in einen großen Umschlag stecken
- kein Absender draufschreiben
- Entschuldigung beilegen, in etwa wie folgt:

Es tut mir leid, ich dachte der Brief sei für mich, erst als ich ihn geöffnet hatte, stellte ich fest, dem ist nicht so. Bitte entschuldigen Sie - zu meiner Entlastung zurück.

Ohne Namen und Unterschrift reinlegen, zukleben und zurück an den Absender. Die können dann raten, was da schief gelaufen ist.

Sollte dann nach Wochen noch einmal ein gelber Brief kommen, ungeöffnet zur Post zurückbringen, da er nicht rechtskräftig zugestellt wurde. Oder das gleiche Spiel noch einmal :-))

Man muß übrigens nicht den Briefkasten abhängen, es genügt, wenn kein Name draufsteht, dann darf solche Post nicht reingeworfen werden - das ist ein Insidertipp. Gibts nur im Gelben.

Und falls wider Erwarten eine persönliche Zustellung versucht wird - Amtsausweis zeigen lassen ... und Tschüß! Wir wollen uns doch alle an die Gesetze halten - nicht wahr? Also bitte.

Dieser Polizist treibt dem Anschein nach ein dreckiges Spiel, da darf man ruhig auch mal aus der Opferrolle rausgehen und zumindest passiv etwas mitspielen. Oder?

@ azur: bitte verschone uns mit Deinen abartigen Vorstellungen vom Planeten Unbekannt, wir sind hier auf der ERDE und nicht eingesperrt in einem Gefängnis. Hier gilt nur dann etwas als zugestellt, wenn der Empfänger es zuläßt. Sonst nicht. Der Souverän entscheidet - sonst niemand.

Und Zustellung nur durch eine Amtsperson - ansonsten nichtig. Also nichtig - immer.

Mit dem gesunden Menschenverstand kommt man viel weiter als mit juristischem Fachwissen - besonders weit kommt man ohne Anwalt. Die haben nämlich Angst aus jener Kammer zu fliegen, die unter Hitler eingeführt wurde, um die Juden draußen zu halten. Daher spielen sie jedes noch so bekloppte Spiel mit. Bitte mal darüber nachdenken.

Falls es sich wirklich so zugetragen hat wie oben geschildert, ist es legitim, zur Verteidigung zu ungewöhnlichen Mitteln zu greifen. Eintüten und weg damit!

Grüße - Friedrich

Das ist einfach nur peinlich (SPON: Autofahrerin meldet der Polzei per Handy viele "Geisterfahrer")

azur @, Freitag, 24.07.2015, 13:35 vor 3835 Tagen @ Friedrich 5763 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 13:43

Keine Ahnung, aber die belehren wollen, die sich auskennen.

Wenn Du dabei nicht andere noch in weitere Schwierigkeiten bringen könntest...

Auf dem Planten Erde, deren Bewohner ich kein Stück weniger bin, gibt es Regelungen. Die gelten übrigens ganz real.

Was Du Dir da so ausdenkst, ist schlicht abwegig, nicht hilfreich und nur geeignet, weitere Schwierigkeiten zu bereiten.

Wer phantasiert? Tausende Geisterfahrer, nicht wahr... [[zwinker]]
https://de.wikipedia.org/wiki/Falschfahrer#Trivia

Und auch hier ist wohl, wie neulich Mark Twain zu zitieren.

Aber was solls.

PS: http://www.spiegel.de/auto/aktuell/irrfahrt-geisterfahrerin-meldet-der-polizei-falschfa...

(Die o. g. Geschichte, wo einer einem Polizisten im Suff die Waffe wegnehmen wollte, weil dieser ja gar keine Macht hätte, und nun einen steifen Daumen hat, ist wahr. Kenne auch den, der dem Opfer immer mit den Reichsdeutschensachen in den Ohren lag.)

--
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Keine Diskussion wert

BennyF @, Freitag, 24.07.2015, 06:27 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 6207 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 06:31

Wegen 60... sorry 88 EUR so ein Geschiss zu machen und dutzende Leute in einem Forum zu beschäftigen, halte ich für mehr als lächerlich. Aber ich verstehe, dir geht's ums Prinzip, weshalb fiktive Person A. sich auch entschieden hat, dem Polizisten auch zynisch entgegenzutreten, anstatt sich seinen Teil zu denken und die Suppe nicht hochkochen zu lassen. Das wäre jedenfalls die kluge Reaktion gewesen.

Sorry, aber Deppen gibt's überall. Wenn man jedesmal deswegen ein Fass glaubt aufmachen zu müssen und deutsche Gerichte zu beschäftigen, hätte unser Rechtssystem nichts anderes mehr zu tun, als sich mit Nichtigkeiten rumzuschlagen. Moment mal... hat es ja auch.

Also, bleib locker, zahl die paar lächerlichen Kröten und genieße lieber dein Leben, als sinnlose Kreuzzüge zu führen.

Wenn du dich traust...

Mephistopheles @, Datschiburg, Freitag, 24.07.2015, 07:51 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 6162 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 07:55

dann setzt du einen Flyer auf, Auflage 5 - oder 10.000, verteilst den in die Briefkästen deiner Nachbarschaft.

Aber bloß kein solch verworrenes und unverständliches Geschreibsel wie das, was du und azur hier abgeliefert hast,
sondern kurz und knapp

- Sachverhalt schildern (falsche Anschuldigung durch Polizisten)
- Frage, wer hatähnliche Erfahrungen
- Kontaktmöglichkeit (Ich würde einen speziell für diesen Fall eingerichteten Emailaccount angeben)

und dann warte, was passiert.
Wenn wir hier bei der Polizei schon Amerikanisierung haen, wie Tünnes wohl berechtigterweise vermutet, dann ist das vernünftigste Vorgehen, sich so zu verhalten wie es die Amerikaner in Tünnes`Fall auch gemacht haben:

Wende dich an die Öffentlicheit!

Evtl. erfährst du ja so viel Resonanz, dass es sich rentieren würde, speziell für falsche Anschuldigungen durch Polizisten ein eigenes Forum einzurichten?


Gruß Mephistopheles

--
Wenn wir nicht das Institut des Eigentums wiederherstellen, können wir nicht umhin, das Institut der Sklaverei wiederherzustellen, es gibt keinen dritten Weg. Hillaire Belloc

Vielleicht bist du auch nur das arme Quotenschwein

Ikonoklast @, Freitag, 24.07.2015, 07:57 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 6161 Views

Hallo b.o.bachter,

wär ja nicht das erste Mal...

--
Grüße

---

... and girls of course!

[image]

Mein Rat: zahlen, billiger wird es nicht

Orlando ⌂ @, Freitag, 24.07.2015, 13:46 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 5682 Views

Es sei denn, Du möchtest Michael Kohlhaas nacheifern. Der war zum Schluss komplett ruiniert.

Dass der Staat und seine Diener am langen Hebel sitzen, kann man sich theoretisch erarbeiten, das muss man nicht praktisch spüren.

Danke für den Kohlhaas Tip!

SFA @, Mittwoch, 29.07.2015, 17:07 vor 3829 Tagen @ Orlando 4840 Views

Dass der Staat und seine Diener am langen Hebel sitzen, kann man sich
theoretisch erarbeiten, das muss man nicht praktisch spüren.

Wer weiß, dass die Peitsche weh tut, wird sie nicht so bekämpfen, wie der, der sie gespürt hat...

--
“If there is evil in the world, it lies within the heart of mankind”
Knowledge - Communication - Tolerance

Was wäre das Fazit?

FOX-NEWS @, fair and balanced, Freitag, 24.07.2015, 14:04 vor 3835 Tagen @ b.o.bachter 5655 Views

wenn ich in die Lage komme (und NICHT telefoniert habe):
- dem Schutzmann anzubieten, ggfs. unter Heranziehung von Zeugen, die Anrufliste zu inspizieren um das Missverständniss zu klären
- andernfalls anzudeuten, daß man bei der Staatsanwaltschaft via. Dienstaufsichtsbeschwerde und Dienstaufsichtsklage den Vorgang auf eventuelle Unkorrektheiten prüfen lassen würde

Grüße

--
[image]
** Keiner soll hungern ohne zu frieren! **

Das ist eine weitere Möglichkeit - ein RA online dazu (Edit: Fachaufsichtsbeschwerde)

azur @, Freitag, 24.07.2015, 14:25 vor 3835 Tagen @ FOX-NEWS 5825 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 14:53

Hallo FOX,

Orlando ist vermutlich, angesichts allen Aufwandes, zuzustimmen.

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde macht sicher auch 1- 2 h Arbeit. Man kann das auch zur Niederschrift erklären, wobei es vorkommen kann, dass der betroffene Mitarbeiter selbst die Arbeit hat (man kann auch Klagen und Anträge bei den Rechtsantragsstellen zur Niederschrift erklären - man spricht, die fragen und schreiben, und auch Widersprüche kann man so einlegen - Nachteil: Man hat nicht immer eine Kopie).

Die Dienstaufsichtsbeschwerde führt vielleicht zu eine Überprüfung, aber davon muss man nichts hören.

https://de.wikipedia.org/wiki/Dienstaufsichtsbeschwerde

Ist, wie das hier: https://de.wikipedia.org/wiki/Gegenvorstellung , sowie Eingaben und Petitionen, oft das, wozu im Scherz gesagt wird: Formlos, fristlos, zwecklos. Gilt natürlich nicht immer, aber sicher nicht selten und interne Verfahren sind so eine Sache (wie die Beschwerde bei der Rechtsanwaltskammer).

Wenn der Vorgang nicht korrekt war, dann kann das z. B. die Dienstlaufbahn des Betroffenen stören. Wenn man ihm z. B. nicht glauben wird, oder meint, dass er sich da auf seinen Eindruck verlassen durfte.

Die eigentlichen Rechtsbehelfe, die ja auch in dem Schreiben stehen werden, sind vorzuziehen.

Edit: Und es gibt auch noch das: https://de.wikipedia.org/wiki/Fachaufsichtsbeschwerde

(siehe auch: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelf , und besonders hierbei: https://de.wikipedia.org/wiki/Rechtsbehelf#Formlose_Rechtsbehelfe )

Problematisch sind immer Verhältnis: Schaden, daraus resultierender Aufwand und die sogenannten Erfolgsaussichten: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/2010/07/13/fehlendes-bzw-geheimgehaltenes-statis... - siehe auch vom selben Anwalt: http://rechtsanwalt-andreas-fischer.de/uber-sinn-und-unsinn-der-dienstaufsichtsbeschwerde/

Viele freundliche Grüße

azur

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Sammelantwort zu den bisherigen Postings

b.o.bachter @, Freitag, 24.07.2015, 17:19 vor 3834 Tagen @ b.o.bachter 5737 Views

Vielen Dank für die Beteiligung. Leider bin ich in Zeitnot und kann daher jetzt nicht so auf die Kommentare und Zuschriften eingehen, wie ich gerne würde und auch nicht mehr meine Gedanken/Fragen zum weiteren Vorgehen darlegen (kommt noch). Daher nur kurz die folgenden Anmerkungen:

@azur
Die Rechtsbehelfsbelehrung lautet:
„Dieser Bußgeldbescheid wird rechtskräftig und vollstreckbar, wenn Sie nicht innerhalb von zwei Wochen nach seiner Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der umseitig genannten Behörde Einspruch einlegen. Bei schriftlicher Erklärung ist die Frist nur gewahrt, wenn der Einspruch vor Ablauf der Frist bei dieser Behörde eingeht. Die Erklärung muss in deutscher Sprache abgefasst sein. Bei Einem Einspruch kann auch eine für Sie nachteilige Entscheidung getroffen werden.
Sie haben die Möglichkeit, zugleich mit dem Einspruch oder spätestens innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung dieses Bußgeldbescheides sich dazu zu äußern, ob und welche Tatsache und Beweismittel Sie im weiteren Verfahren zu Ihrer Entlastung vorbringen wollen; dabei steht es Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nichts zur Sache auszusagen.
Sie werden jedoch darauf hingewiesen, dass Ihnen, falls entlastende Umstände nicht rechtzeitig vorgebracht werden, Nachteile bei der Kostenfestsetzung entstehen können, selbst wenn das Bußgeldverfahren mit einem Freispruch oder einer Einstellung endet.“

@Friedrich
Da sich die angebliche (oder von mir aus auch tatsächliche) Nicht-Legitimation des gesamten Staatswesens bei den Betroffenen noch nicht herumgesprochen hat, halte ich es nicht für sinnvoll, darauf abzuheben.

@Odysseus, @zip, @FOX-NEWS
Zunächst war die Anschuldigung telefoniert zu haben. Als ich dies, wohl zumindest teilweise überzeugend, verneint habe (nein habe ich nicht, lässt sich ja beweisen), war dann nur noch die Rede vom angefassten Handy, was auch bereits verboten wäre. Insofern ist es ja dann auch leider unerheblich, wenn ich nachweisen könnte, dass kein Anruf ein- oder ausging.
Und so lautet der zur Last gelegte Tatbestand dann auch:
„Sie benutzten als Führer des Kraftfahrzeuges verbotswidrig ein Mobil- oder Autotelefon, indem Sie hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnahmen oder hielten.“
Demnach ist also bereits das bloße halten (was ich aber ja eben nicht machte, sondern nur den Anschein erweckte) strafbar.

@BennyF
Du hast meine Beschreibung falsch interpretiert. Der MoPo versuchte irgendwie witzig zu sein und ich bin darauf eingegangen. Weder zynisch, hochnäsig, besserwisserisch, rechthaberisch, laut, verärgert, spöttisch, streitlustig noch sonst wie anstößig. Es war insoweit eine „lockere“ Begegnung, die allerdings mit beiderseitiger Unzufriedenheit endete.

@Mephistopheles
Damit ich was lerne und mich bessern kann, klär mich bitte auf: Was war verworren und unverständlich an meiner Beschreibung?
Ja, mein Eröffnungsposting ist letztlich lang geworden. Das Schreiben diente auch dazu, meine Erinnerung zu festigen. Und als es dann fertig war, habe ich es auch ungekürzt verwendet. Für die, die einen Sofort-Merk-Hut aufhaben, reichte ja der Betreff.
An die Öffentlichkeit habe ich mich doch gewendet. Allerdings an dieses Forum, wo ich mir eher hilfreiche Erfahrungen/Sichtweisen, als in der Nachbarschaft erhoffte.

Welche Kosten riskiert b.o.bachter? (ed: link)

azur @, Freitag, 24.07.2015, 19:17 vor 3834 Tagen @ CrisisMaven 5374 Views

bearbeitet von unbekannt, Freitag, 24.07.2015, 19:21

Hallo CM,

ja, dieses: https://de.wikipedia.org/wiki/Einspruch#Deutsches_Recht

http://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__67.html

Welche Kosten riskiert @b.o.bachter bzw. welchen Aufwand muss er kalkulieren?

Ist das so korrekt? https://www.bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/einspruch/

Diese sagen, das kann stark differieren. Der Gute hat keinen Verkehrsrechtschutz: Wo kann er das erfahren (das geht wohl nach Ländergesetzen)?
Edit: http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldbescheid-gebuehren/

Und wie beurteilst Du b.o.bachters Erfolgsaussichten?

Wäre es sehr wahrscheinlich, dass er gutes Geld hinterherwirft, und dann mit leeren Händen daseht?

Oder in die Verjährung "kommen lassen" (das geht hier eventuell schwerer, als bei anderen Sachen).

@b.o.achter: War ein Anhörungs-Bogen dabei?

Vielen Dank CM und viel Erfolg b.o.bachter*!

Viele freundliche Grüße, besonders an die Praktiker,

azur


* oder ggfs. schnelles Verwinden und Abhaken - aber das zu beurteilen, überlasse ich gern den mit den Sachen öfter Befassten und darin Erfahrenern.

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Erfolgsaussichten ... was ist schon Erfolg ;-) ...

CrisisMaven ⌂ @, Freitag, 24.07.2015, 19:36 vor 3834 Tagen @ azur 5554 Views

Welche Kosten riskiert @b.o.bachter bzw. welchen Aufwand muss er kalkulieren?
Ist das so korrekt?
bussgeldkatalog.org/bussgeldbescheid/einspruch/

So tief wollte ich gar nicht einsteigen [[zwinker]] ...

Diese sagen, das kann stark differieren.

Ja, welche offizielle Stelle wuerde sich angesichts der Vielfalt moeglicher Konstellationen nicht bedeckt halten ...

Der Gute hat keinen Verkehrsrechtschutz: Wo kann er das erfahren (das geht wohl nach Ländergesetzen)? Edit: bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldbescheid-gebuehren/

Auch hier: So tief wollte ich gar nicht einsteigen ...

Und wie beurteilst Du b.o.bachters Erfolgsaussichten?

Schlecht. Es sei denn, es waere einer aus dem Dutzend exzellenter deutscher Strafverteidiger (viel mehr sind's nicht). Dann aber Honorarvereinbarung vom Mehrfachen dessen, was ueberhaupt erstattungsfaehig waere (auch eine Rechtschutzversicherung zahlt das nie).

Wäre es sehr wahrscheinlich, dass er gutes Geld hinterherwirft, und dann mit leeren Händen daseht?

Absolut. Und wahrscheinlich.

Oder in die Verjährung "kommen lassen" (das geht hier eventuell schwerer, als bei anderen Sachen).

Da er bereits ermittelt ist, gilt die Verfolgungsverjaehrung von theoretisch sechs Monaten. Diese wird aber i.d.R. unterbrochen, d.h. beginnt u.U. von vorn, sonst gaebe es kaum Verfahren vor den Gerichten, die haeufig nach Ablauf von sechs Monaten stattfinden.

"Die Verfolgungsverjährung kann seitens der Verfolgungsbehörden (Staatsanwaltschaft, Bußgeldbehörde und Gerichte) durch Maßnahmen nach § 33 OWiG, z. B. die erste Vernehmung des Betroffenen, die Anordnung der Bekanntgabe des Bußgeldvorwurfes oder durch richterliche Maßnahmen unterbrochen werden. Nach einer Unterbrechung beginnt die Verjährungsfrist von neuem. Die Unterbrechung der Verfolgungsverjährung kann auch durch Maßnahmen erfolgen, die dem Betroffenen nicht zur Kenntnis gelangen. Deshalb ist immer eine Einzelfallprüfung, möglichst durch einen Rechtsanwalt, geboten." (Wikipedia)

* oder ggfs. schnelles Verwinden und Abhaken - aber das zu beurteilen, überlasse ich gern den mit den Sachen öfter Befassten und darin Erfahrenern.

Warum ich dazu wenig sagen kann: ich waere nicht in dieselbe Lage gekommen, d.h. haette mit dem Polizisten anders verhandelt und dann an Ort und Stelle auf Beweissicherungsmassnahmen und Gutachter bestanden. Das haette vermutlich zum Freispruch gefuehrt, noch "vermutlicher" aber, dass der Polizist die Sache fallenlassen haette.

Einsitzige Motorradpolizisten sind, anders als doppelt besetzte Streifen in PKW, etwas benachteiligt.

--
Mit 40 DM pro Kopf begann die Marktwirtschaft, mit 400.000 Euro Schulden pro Kopf wird sie enden.
Atomkraft | in English

Schön gesagt - Danke sehr! (oT)

azur @, Freitag, 24.07.2015, 22:04 vor 3834 Tagen @ CrisisMaven 5233 Views

- kein Text -

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Beweissicherung scheint ja kein Recht zu sein

b.o.bachter @, Montag, 27.07.2015, 20:02 vor 3831 Tagen @ CrisisMaven 4985 Views

Warum ich dazu wenig sagen kann: ich waere nicht in dieselbe Lage
gekommen, d.h. haette mit dem Polizisten anders verhandelt und dann an Ort
und Stelle auf Beweissicherungsmassnahmen und Gutachter bestanden. Das
haette vermutlich zum Freispruch gefuehrt, noch "vermutlicher" aber, dass
der Polizist die Sache fallenlassen haette.

Danke für die Info – um diese Möglichkeit muss man ja erst mal wissen. Und wenn man es weiß, dann macht man wohl leicht die Erfahrung von Leserzuschrift @cisplatin.

Aber es hätte ja auch ohnehin nur Klarheit hinsichtlich aus- und eingehenden Anrufen gebracht, nicht hinsichtlich anfassen.

Beweissicherung und all das ...

CrisisMaven ⌂ @, Montag, 27.07.2015, 20:36 vor 3831 Tagen @ b.o.bachter 5080 Views

um diese Möglichkeit muss man ja erst mal wissen.

Weshalb ich stets sage, solange die oeffentliche Schule keinen Rechtsunterricht im Lehrplan hat, ist es keine demokratische Schule sondern eine Unterdrueckungsveranstaltung.

Und wenn man es weiß, dann macht man wohl leicht die Erfahrung von Leserzuschrift @cisplatin.

Das ist nicht ganz von der Hand zu weisen. Um da ganz "schadlos" herauszukommen, muss man es bis zum Revisionsspezialisten gebracht haben.

Will sagen: wer groessere Strafverfahren mitverfolgt, sieht oft, dass bei drei Anwaelten einer kaum was oder gar nichts sagt. Der sitzt nur dabei und macht sich Notizen. Das ist der, der versucht, jeden revisiblen Fehler zu ermitteln und dann innerhalb der nur vier Wochen, die fuer eine Revisionseinlegung zur Verfuegung stehen (selbst wenn das Verfahren Jahre dauerte und tausende Seiten Protokoll hervorgebracht hat!), diese Revision zu verfassen.

Hoechstens stiftet er die zwei anderen Kollegen zu Antraegen an, die er meist nicht selbst vortraegt.

Erst wenn man ein Verfahren "vom hoechsten Gericht aus" abwaerts angeht, bereits in der ersten Einlassung, hat man in unserem System Chancen. Das koennen m.E. nur ungefaehr ein Dutzend Anwaelte unter den hunderttausenden, die wir in Deutschland haben, "perfekt". Wie soll es da der Buerger koennen.

Aber es hätte ja auch ohnehin nur Klarheit hinsichtlich aus- und eingehenden Anrufen gebracht, nicht hinsichtlich anfassen.

Das schon, aber in der "freien Beweiswuerdigung" eines Strafgerichtes spielt eine Rolle, was bewiesen werden kann und was plausibel ist.

Behauptet der Zeuge, er habe jemanden "telefonieren" sehen, ist der Vorwurf widerlegt. Aber wie gesagt, das ist eine sehr komplexe Sache.

Wer will, kann sich mal u.a. Klaus Malek: "Verteidigung in der Hauptverhandlung" (Praxis der Strafverteidigung, Band 18) zu Gemuete fuehren (auch der Rest der Reihe ist interessant, ebenso wie Hans Dahs: "Handbuch des Strafverteidigers").

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Anhörungsbogen

b.o.bachter @, Montag, 27.07.2015, 19:54 vor 3831 Tagen @ azur 5050 Views

War ein Anhörungs-Bogen dabei?

Nein, es war weder einer dabei, noch ist vorher einer separat gekommen.

Nanu? Die Frist läuft

azur @, Montag, 27.07.2015, 23:37 vor 3831 Tagen @ b.o.bachter 5073 Views

bearbeitet von unbekannt, Montag, 27.07.2015, 23:41

War ein Anhörungs-Bogen dabei?


Nein, es war weder einer dabei, noch ist vorher einer separat gekommen.

Die Frist läuft für den Einspruch, oder?

Eigentlich sollte Dir ein beschlagener Praktiker dazu etwas sagen.

Die Bögen kennen ja viele, und auch ich hatte das schon in solchen Verfahren (geblitzt auf der Autobahn), so ähnlich auch als Zeuge.

Die Idee: https://de.wikipedia.org/wiki/Anh%C3%B6rung

Und verschiedentlich hat das auch für die Behörde unangenehmer Folgen, wenn sie das unterlässt.
http://dejure.org/gesetze/BVwVfG/28.html

Aber wir sind im Bereich der Ordnungswidrigkeiten:
http://dejure.org/gesetze/OWiG/55.html

Das sagen dazu Anwälte: http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/bussgeldverfahren/

http://www.bussgeldbescheid-einspruch.com/anhoerungsbogen/

http://www.kanzlei-erven.de/anhoerung-im-bussgeldverfahren/

Man kann natürlich soviel darauf antworten, wie man will. Denn man muss nichts zu den Vorwürfen sagen. Etliche denken ja, sie sind verpflichtet, wenn z. B. die Polizei vorlädt, aber oft steht einem das frei. Vor allem gerichtliche Ladungen sind Pflicht ( https://de.wikipedia.org/wiki/Ladung_%28Recht%29 ).

Wünsche Dir ein gutes Händchen, wenig Ärger und viel, viel Erfolg

Viele freundliche Grüße

azur


PS: http://www.schadenfixblog.de/verjahrung-von-ordnungswidrigkeiten/
http://dejure.org/gesetze/OWiG/33.html

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Falsche Anschuldigung durch Polizisten – keine Chance

Leserzuschrift @, Samstag, 25.07.2015, 12:53 vor 3834 Tagen @ b.o.bachter 5439 Views

Guten Morgen in die Runde,

Gleiches ist mir vor zwei Jahren in Dortmund passiert. Als Fahrerin eins sehr polarisierenden SUV (süddeutsches Kennzeichen) bin ich angehalten worden, weil ich mit einem schwarzen Handy telefoniert hätte. Hatte ich nicht. Das hellblaue Handy war auch zweifelsohne fest in der Klemmvorrichtung der Freisprechanlage fixiert. Ich habe darauf verwiesen, gebeten, dass die Polizei mir vor Ort das bestätigt. Nach Rücksprache per Funk, wurde mir das verweigert.
Ich war empört, aber siegessicher.

Es kam zur Verhandlung, in der ich verurteilt wurde: 1 Punkt in Flensburg, Strafe (40 €) und die ganzen Verfahrenskosten. Es war schlicht demütigend, dieses Gefühl habe ich bislang erfolgreich verdrängt...bis zu diesem thread...

Herzlich,
cisplatin

Danke für den Erfahrungsbericht aus erster Hand

b.o.bachter @, Montag, 27.07.2015, 20:05 vor 3831 Tagen @ Leserzuschrift 5006 Views

Hallo Leserzuschrift @cisplatin,

ja, es ist eine Demütigung. Doppelt blöde dabei ist, wenn ich die wegstecke, ist der Punkt in Flensburg dennoch da.

Erinnerst Du die zusätzlichen Kosten, die über die „Buße“ hinaus gehen, ohne Salär für Anwalt (sofern engagiert)?

Erkenntnisgewinn und weiteres Vorgehen

b.o.bachter @, Freitag, 31.07.2015, 18:30 vor 3827 Tagen @ b.o.bachter 4883 Views

Guten Tag allerseits!

Also: Von meinem gesamten Umfeld - wozu ich in diesem Fall, wegen der erfolgten Veröffentlichung, auch das Gelbe zähle - geht keine Aufstandsgefahr aus <img src=" />

Es gab keine einzige andere Stimme als die, die sagten: Zahlen, Widerstand ist zwecklos, lohnt nicht, gibt eh nix, doof sich überhaupt aufzuregen usw.

Meine Frau, bzw. Freundin, Partnerin, Zukünftige...äh...zukünftige Ex, meint ja, ich hätte manchmal einen Dickkopf. Ich meine das nicht. Manchmal habe ich aber aus Gründen und Überlegungen heraus eine Überzeugung. Bei der bleibe ich dann, bis ich sie als falsch erkenne - allerdings nicht um jeden Preis.

Wegen dem Kosten-/Nutzen-/Risikoverhältnis war klar, dass kein Anwalt involviert wird. Zumal vor dem Amtsgericht kein Anwaltszwang herrscht und es ja auch nicht um komplizierte juristische Sachverhalte, sondern eine schlichte Falschbehauptung geht. Die kann man entweder glauben oder nicht. Oder eben, und das wäre die Strategie, zumindest Zweifel wecken.
Wegen der Aussichtslosigkeit habe ich dann zähneknirschend die Überweisungsmaske ausgefüllt...dann jedoch nicht Enter gedrückt...und beschlossen, das Fräulein vom Amt zu besuchen (und deren Beschaffenheit zu erkunden). Die war aber nicht da und so habe ich statt zu widersprechen, mir von dem Kollegen erklären lassen, wie es denn abliefe wenn...

Grundsätzlich:
Kann man natürlich machen, es kommt jedoch kaum jemand damit durch, weil: „Was glauben Sie, was wir hier alles für einen Unsinn zu hören bekommen, die dollsten Geschichten“.
Das hatte sich Beo ohnehin schon so gedacht, dass diese Leute nicht mit Danksagungen zugeschüttet werden. Nur will er ja keinen Unsinn erzählen/schreiben, sondern begründet darlegen, warum sich der MoPo getäuscht haben muß, zumindest aber getäuscht haben kann. Um dann die Frage aufzuwerfen, ob bei solchen Zweifeln denn der Punkt in Flensburg zu rechtfertigen wäre und nicht eine Verwarnung ausreichen müsste. Für diesen unbewiesenen und zweifelhaften Fall, wenn er denn dann telefoniert hätte, bzw. das Telefon angefasst hätte.

Konkret:
Der Anhörungsbogen (@azur) dient hauptsächlich zur Ermittlung des Täters, was in diesem Falle ja nicht mehr erforderlich war. Deshalb kam eben auch keiner, denn Tat und Täter stehen ja zweifelsfrei fest.
Man kann auf der Bußgeldstelle einfach auftauchen und sagen: Ich widerspreche. Fertig. Man kann es auch Begründen, was sinnvoll ist und dann aufgenommen wird. Oder man schreibt eben etwas und lässt es ihnen (nicht per E-Mail) zukommen. Dafür kann zusätzliche Zeit eingeräumt werden.
Dann beurteilt der Sachbearbeiter, ob die Einwände Quatsch sind (=90%) oder ob etwas daran sein könnte. Wenn ja, dann wird der Polizist aufgefordert dazu Stellung zu nehmen. Dann wird wieder beurteilt, was den Sachbearbeitern jedoch in den seltensten Fällen abschließend möglich ist. Theoretisch können Sie das Verfahren einstellen oder auch die Strafe abändern. Praktisch geschieht dies selten.
Wenn also Zweifel bleiben, geht die Sache ans Gericht. Dort wird der Fall wieder beurteilt und dann, mit oder auch ohne Verhandlung, entschieden. Den Einspruch kann man bis zur Urteilsverkündung zurück ziehen, also auch noch in der Verhandlung. Bei den wenigen Fällen die letztlich verhandelt werden, hat der Einspruch oft keinen Erfolg. Dann würde der Richter wohl oft vorschlagen, den Einspruch zurück zu ziehen. Denn dann wird das Verfahren in den vorherigen Stand zurück versetzt.

Kosten:
Der Widerspruch an sich verursacht keine Kosten. Wenn es dann läuft wie beschrieben, entstehen wohl auch keine nennenswerten zusätzlichen Kosten, weil die Gerichtskosten in diesen Fällen kaum höher sind, wie die Verwaltungsgebühren der Bußgeldstelle. Sollten Gutachten usw. notwendig werden, sieht die Sache freilich anders aus.

Resümee:
Die Lage ist (ziemlich) hoffnungslos aber nicht ernst (wegen der Kosten). Und so wird schriftlich widersprochen und dies mündlich und persönlich dem Fräulein vom Amt vortragen. Damit ein möglicherweise dann damit befasster Richter nicht mit den möglicherweise unzutreffenden Deutungen und Phantasien eben jenen Fräuleins konfrontiert wird (Der Beschuldigte wendet ein, er habe das Handy zwar in der Hand gehabt, dabei aber nicht angefasst - oder so), geht die schriftliche Version zu der Akte.

Arbeitshypothese:
Beo wird sie zur Bezweifelung treiben und daraus muß sich dann eine Veränderung ergeben.
Denn (nur ein Punkt von mehreren): Der MoPo konnte sogar „fast“ die Farbe des Handys sagen – so wie Beo „fast“ die Farbe der Unterhose des MoPo sagen kann. Nur wirklich können konnte er es eben gerade NICHT und tat es eben DESHALB auch nicht.
Warum eigentlich nicht, wenn er das Handy doch gesehen hat? Wenn er es gesehen hat, hat er auch dessen quietschgelbe Farbe mit den neongrünen Rallystreifen gesehen! Geht gar nicht anders! Das Beweisstück ist nicht identifiziert? Wie kann sein? Dann ist es eine Behauptung auf der Basis einer Vermutung, die auf einer Täuschung beruhen kann! Überhaupt gar keine Zweifel möglich? Doch? Un´ nu´?

So...irgendwie...schau´n wir mal, dann sehen wir schon...nur das Handy wird keiner mehr sehen...bis auf den Richter...IN der Verhandlung.


Die Angaben zum Verfahren sind nicht garantiert richtig und auch nicht im Sinne eines Ratschlags oder einer Empfehlung zu sehen. Es ist einfach ein Bericht für Euch. (Und falls jemand Fragen haben sollte, so kann ich darauf voraussichtlich frühestens am Montag reagieren.)


Ich wünsche allen ein schönes Wochenende!

Falsche Anschuldigung Durch Polizei – Widerspruch erfolgreich eingelegt

b.o.bachter @, Donnerstag, 15.10.2015, 19:12 vor 3751 Tagen @ b.o.bachter 4507 Views

Wie bereits geschrieben, hatte ich nach all dem entmutigenden „Zuspruch“ für mein Ansinnen beinahe resigniert. Auch wenn es nur um eine Lappalie ging, nervte letztlich der Gedanke zu sehr, mich widerstandslos der selbstherrlichen Willkür eines ignorant und dämlich auftretenden Polizisten zu unterwerfen und so habe ich dann eben doch meine Möglichkeiten genutzt und bin ein zweites Mal vorstellig geworden.

Die Tür zum Dienstzimmer war offen und das Fräulein führte ein „angeregtes“ Telefongespräch mit einem anderen „Kunden“, das ich vom Korridor aus verfolgte. Mein erster Eindruck: Auf Reklamationsabwehr geeichte Schnepfe - > zweckloser Versuch. Nun ja, dann „durfte“ ich eintreten. Nachdem sie den Vorgang aufgerufen hatte (über den vorherigen Besuch bei Ihrem Kollegen war sie informiert) entschied sie kurz und knapp: Widerspruch abgelehnt!

Beo: Wie kann sein? Habe meine Begründung doch noch nicht vorgetragen.
Fräulein: (Verdreht leicht die Augen) Was glauben Sie, was wir hier alles für Geschichten zu hören bekommen...na dann...erzählen Sie mal (lehnt sich zurück).
Beo: Wieso ist es eigentlich unmöglich, dass sich ein Polizist täuscht? In dem Fall ist das doch leicht möglich, denn es war so, ...(schildert kurz die Gegebenheiten).
Fräulein: Hmm...tja...ne, ne...wenn der Polizist das so sagt...die sind ja speziell ausgebildet...
Beo: In der Angelegenheit sind Zweifel ja wohl zumindest nicht ausgeschlossen. Es handelt sich bei dem Vorwurf doch nur um eine Behauptung - ohne irgendwelche Beweise. Ich würde ja eine Zahlung im Sinne eines Warnschusses akzeptieren, nicht aber den Punkt in Flensburg.
Fräulein: (Schaut erst eine Weile aus dem Fenster, dann Beo in die Augen) Irgendwie sind Sie anders...kommen zwei Mal persönlich hier her...und IHRE Geschichte könnte ja immerhin wahr sein. Wissen Sie was? Ich setze die Zahlung herab und der Punkt in Flensburg entfällt. O.k.?
Beo: Eigentlich ja nicht...aber wie gesagt, das Problem ist der Punkt und wenn der weg ist, werde ich wegen dem Geld nicht vor Gericht gehen.
Fräulein: Gut, dann machen wir das so. Sie bekommen einen geänderten Bescheid per Post.
Beo: Na gut, immerhin...aber sagen Sie mal, damit ich wenigstens etwas lerne, wie läuft das denn hier intern so, bekommen Polizisten wirklich eine Abschußprämie?
Fräulein: (Inzwischen deutlich freundlicher) Für Polizisten kann ich das nicht sagen, Politessen jedenfalls definitiv nicht.
Dann entspannte sich eine längere Unterhaltung, in deren Verlauf Beo endlich weitere Details aus der Begegnung anbringen konnte und auch das Ohnmachtsgefühl angesichts einer solchen Falschbehauptung zur Sprache brachte.
Zu guter Letzt lautete die Entscheidung dann: Verfahren eingestellt, nix Stellungnahme vom MoPo erforderlich, nix Punkt, nix Knete. Und irgendwie freute sich sich zum Schluß nicht nur Beo, sondern auch das Fräulein vom Amt, bei dem sich Beo aufrichtig bedankte.
Der entsprechende Bescheid kam dann per Post. Eigentlich fehlt nur noch ein Bild der grünen Preßwurst, aus der das feiste Gesicht nicht mehr so überheblich herausquillt.

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Auch wenn es in lächerlicher Weise unpassend erscheint, von diesem banalen Ereignis den Bogen zur großen Politik zu schlagen, so gilt die Moral der Geschichte dennoch universell: Wer kämpft, kann verlieren. Wer nicht kämpft, hat schon verloren.
Dazu schrieb @Ashitaka oben sinngemäß â€žSie haben keine Macht. Die hat der Schwarm. Formiert euch!“ und @CrisisMaven hat ein einfaches Konzept dazu geliefert. Wir müssen es einfach nur angehen...

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